Der Gemeinderat von Zürich hat ein unsinniges und zugleich illegales Abstimmungsresultat produziert: wer ein Budget zurückweist, ohne vorzugeben, wie das neue Budget auszusehen hat, übernimmt keine Verantwortung im Sinne der Budgethoheit – es ist geradezu lächerlich, die Reduktionsverantwortung dem Stadtrat, welcher das „alte“ Budget zu verantworten hat, zu übergeben mit der Begründung, dieser wisse am besten, wo gespart werden könne. Da zudem in der Öffentlichkeit ausdrücklich auf die Fraktionsdisziplin hingewiesen wurde, obwohl die Gemeindeordnung ein Instruktionsverbot kennt, ist dieser Gemeinderatsentscheid null und nichtig. Der Stadtrat hat nur eine Wahl: das bereits vorgelegte Budget unverändert wieder dem Gemeinderat vorzulegen – alles andere wäre apolitisch. „Stadtzürcher Budget-Rückweisung: Null und nichtig“ weiterlesen