Volksabstimmung 18. Mai 2025: meine Abstimmungsempfehlungen

Am Nachmittag des 18. Mai 2025 werden in Zürich die von den Stimmberechtigten eingesandten oder abgegebenen Stimmzettel zu einer kantonalen und zu drei städtischen Vorlagen ausgezählt. Meine Abstimmungsempfehlungen zu diesen vier Vorlagen.

Kanton Zürich

Senkung Unternehmen-Gewinnsteuersatz (Schritt 2 der Steuervorlage 17 (Änderung des Steuergesetzes vom 4. November 2024)): NEIN 

Die Pro-Argumente werden durch die Stellungnahmen des Kantonsrates (Minderheit), des Gemeinderates der Stadt Zürich (Gemeindereferendum) und des Komitees des Volksreferendums deutlich widerlegt [im Internet unter «Warum Nein?, Im Detail»]. Auch Niklaus Scherr informiert für die AL über die Steuer-Tatsachen. Ein NEIN zur Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen ist zwingend

Stadt Zürich

Vorlage 1:
Übertrag der Beteiligung an der Betreiberin des Flughafens vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von rund 334,o4 Millionen Franken: NEIN

Vorerst: Der Betrieb eines Flughafens ist KEINE öffentliche Aufgabe. Allein deshalb ist ein Übertrag ins städtische Verwaltungsvermögen nicht angezeigt.

Kann die Stadt Zürich mit ihrem eher kleinen Anteil am Aktienkapital der Flughafen Zürich AG (FZAG) wirklich Einfluss nehmen auf die Unternehmenspolitik? Auch wenn eine Ausrichtungs auf die nachhaltige Entwicklung zwingend wäre, zeigen die Entwicklungen des letzten Jahrzehntes, dass da die Stadt Zürich kaum Einfluss nehmen konnte. Deshalb ist es zweckmässig, dass sich die Stadt aus der FZAG zurückzieht.

Vorlage 2:
Ersatzneubau Wohnsiedlung Salzweg mit Kindergarten, Ausgaben von 118,7 Millionen Franken: JA

Ersatzneubauten haben derzeit (unbegründet) einen schlechten  Ruf. Nicht mehr zeitgemässe «Altlasten» haben – unter Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft – im Sinne der nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung zahlreicher Rahmenbedingungen hin und wieder Platz zu machen für einen zukunftsgerichteten Neubau. Die nachhaltige Entwicklung ist beim Ersatzneubau der Wohnsiedlung Salzweg in Altstetten ausreichend berücksichtigt, deshalb JA zu diesem Ersatzneubau!

Vorlage 3:
Erweiterung Schulanlage Entlisberg, Ausgaben von 54 Millionen Franken: JA

Auch wenn dies FDP und $VP anders sehen: dieses Vorhaben ist ein Beispiel für einen zweckmässigen Planungsablauf! Wir alle kennen dies: wenn wir mit einer Projekt-Idee starten, ergeben sich immer wieder Änderungen an diesen Ideen und/oder es kommen neue Aspekte dazu. Dies gilt halt auch für dieses Projekt. Auch deshalb Ja zur Erweiterung der Schulanlage Entlisberg in Wollishofen.


Die Abstimmungsunterlagen enthalten für die städtischen Vorlagen auch Texte «in Leichter Sprache». Dazu gibt es bei jedem Absatz die Vorbemerkung «Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben. Er ist rechtlich nicht verbindlich.». Wie ist dies im Bezug auf den Zusammenhang von «Leichter Sprache» und Abstimmungsteilnahme zu interpretieren?

 

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