Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln

Russland ist unter Wladimir Putin auf ziemlich direktem Weg Richtung Diktatur unterwegs. Dies zeigt einerseits der Demokratie-Index von „The Economist“, aber auch der Umgang mit Oppositionellen und KritikerInnen. Als exemplarisches Beispiel für den Umgang einer Diktatur mit Andersdenkenden stehen die Willkürurteile gegen zwei Mitglieder der Frauen-Punk-Gruppe Pussy Riot. Angesichts dieses Sachverhalts müssen demokratische Rechtsstaaten handeln und den russischen Diktator Putin zurück auf den Weg Richtung Rechtsstaat und Demokratie bringen.

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Subjektivitäten

Constantin Seibt schrieb am 13.11.2012 in seinem Blog von der Irrelevanz der „Weltwoche“ und traute Roger Köppel die Schaffung eines „Paralleluniversums mit eigenen Fakten“ zu. Roger Köppel konterte am 19.11.2012 und behauptet, die „Weltwoche“ setze auf Fakten. Was ist von diesem medialen Geköche zu halten?

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Demokratie-Arbeit

Auch wenn ich der festen Überzeugung bin, dass die $VP in der aktuellen Form alles andere als eine demokratische Partei ist, bietet eine Exponentin – Natalie Rickli – dieser von einem autokratischen Milliardär gelenkten Marketing-Organisation Anlass für eine vertiefte Erörterung zur Demokratie-Arbeit, in Verbindung insbesondere mit dem absurden Parteienfinanzierungsangebot der UBS.

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Online-Medien: Kommentarfunktion abschaffen

Aus dem Kommentar eines „Peter Fnord“ zur TA-Berichterstattung über die Stadtzürcher Budgetdebatte 2011: „Das Areal des Güterbahnhofs muss verkauft werden, baut dort Wohnungen statt irgend ein bescheuertes Polizeizentrum.“ Dieser „Peter Fnord“ behauptet also, dass der Güterbahnhof der Stadt Zürich gehöre, dass die Stadt Zürich auf diesem Areal ein Polizeizentrum bauen wolle. Sorry, „Peter Fnord“, schlicht alles falsch! Das Areal des Güterbahnhofs in Zürich gehört den SBB. Der Kanton plant auf diesem Grundstück ein Polizei- und Justizzentrum. Dazu passt: auch den Namen „Peter Fnord“ gibts natürlich nicht – obwohl der Tagesanzeiger festhält: „Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht.“ Also nochmals falsch. Und dies entspricht dem Normalfall bei derartigen Kommentaren

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Billag: Zuerst einmal nachdenken!

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat laut einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die SRG zu Recht zur Ablieferung von Sponsorbeiträgen in Höhe von 341 000 Franken verpflichtet. Die Einziehung war damit begründet worden, dass bei der Erwähnung des TCS als Sponsor der Sendungen «einfachluxuriös» und «Meteo» unzulässige werbende Aussagen erfolgt seien. Zudem sei ungenügend auf das Sponsorverhältnis hingewiesen worden. Die SRG kann den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen. Zitat aus einem Artikel in der NZZ vom 16.2.2009 „Billag: Zuerst einmal nachdenken!“ weiterlesen