Erneuerbare Energien nachhaltig und enkel*innen-tauglich nutzen (Version 2025)

2022 habe ich den Blog-Beitrag «Erneuerbare Energien nachhaltig und enkel*innen-tauglich nutzen» geschrieben. Wie sieht dies drei Jahre später aus?

 


2022 wurde in der Politik der «Solar-Express» zum Thema. Die Politik wollte, dass Projektideen mit sehr unterschiedlichen Planungsständen ohne genaue Planung und Beurteilung expressmässig realisiert werden sollten. Aufgrund der Erfahrungen in diesem Bereich war von Beginn an klar, dass dies so nicht funktionieren wird. Ich habe schon damals eine Positivplanung empfohlen, um erneuerbare Energien nachhaltig und enkel*innen-tauglich nutzen zu können.

Es gibt immer noch einiges zu tun

Ende August 2025 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Studie «Freistehende Photovoltaikanlagen – Methodische Grundlage des Bundes für die Evaluation geeigneter Gebiete» veröffentlicht, zusammen mit daraus abgeleiteten Geodaten

Beim Datensatz «Sonnenenergie – Solar: Nutzungsaspekte für freistehende Solaranlagen» heisst es in den Informationen zu diesem Datensatz:  
Berücksichtigt sind Nutzungsaspekte gemäss Dokument «Freistehende Photovoltaikanlagen: Methodische Grundlage des Bundes», insbesondere aus den Bereichen Einstrahlung, Topographie, Bodenbeschaffenheit und Erschliessung. Zu wichtigen weiteren Aspekten wie der Anbindung ans Elektrizitätsnetz oder Naturgefahren haben zum Zeitpunkt der Kartenproduktion (2025) zweckmässige, schweizweit verfügbare Geodaten gefehlt. Der Karteninhalt stellt somit eine erste Einschätzung der beteiligten Bundesstellen dar. Für das raumplanerische Ausweisen von Eignungsgebieten gemäss Artikel 10 Energiegesetz sind weitere, in dieser Karte nicht dargestellte Nutzungsinteressen zu berücksichtigen. Ende Zitat

Artikel 10 des Energiegesetzes lautet:
Absatz 1: Die Kantone sorgen dafür, dass insbesondere die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken sowie die für Solaranlagen von nationalem Interesse nach Artikel 12 Absatz 2 geeigneten Gebiete im Richtplan festgelegt werden (Art. 8b Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979).
Absatz 1ter: Bei der Festlegung der Gebiete für Solar- und Windkraftanlagen müssen die Kantone die Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere des Kulturlandschutzes und des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, berücksichtigen.

Somit ist offenbar auch im Jahr 2025 eine Positiv-Planung von freistehenden Solaranlagen nur sehr eingeschränkt möglich!


Als ein Beispiel: Die BKW wollte im Gebiet Tschingel in der Gemeinde Schattenhalb  eine freistehende Solaranlage realisieren. Am 19. Juni 2025 teilte die BKW mit, auf das Projekt zu verzichten.

Zitat aus der Medienmitteilung
… das Vorhaben stiess früh auf erheblichen Widerstand. Insbesondere Schutzgebiete und Fragen der Biodiversität führten zu umfassenden Einwänden seitens Fachbehörden und Organisationen. Diese Bedenken verursachten Verzögerungen, erhöhten die Anforderungen und liessen die Kosten steigen. Vor diesem Hintergrund wuchsen auch die Risiken im Hinblick auf die Fristen des «SolarExpresses» und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts.

Robert Itschner, CEO der BKW, sagt: «Grossflächige Solaranlagen oberhalb der Nebelgrenze sind aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein für eine sichere Stromversorgung im Winter. Gleichzeitig respektieren wir den demokratischen Diskurs sowie die Rolle der Fachbehörden und Organisationen. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens basiert. Beim ambitionierten Projekt Tschingel waren die Hürden zu gross.»

Die Stichworte «Schutzgebiete» und «Biodiversität» beziehen sich somit auf die «nachhaltige und enkel*innen-taugliche Nutzung erneuerbarer Energien»!


Klar ist: zusätzlich zu den freistehenden Solaranlagen  braucht es die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien auf und an Gebäuden  und bei Infrastruktureinrichtungen. Das Stromnetz ist zudem auf die dezentrale Produktion und diverse Speichermöglichkeiten anzupassen.


Auch Wasserkraft nachhaltig und enkel*innen-tauglich nutzen

Zur Wasserkraft wurden 2022 die Ergebnisse eines «Runden Tisches» bekannt. Die Wahrnehmung in den Medien, der Politik und in den Interessengruppen war schon 2022 und auch 2025 sehr unterschiedlich. Von «diese Projekte werden jetzt beschleunigt und vertieft geplant unter Einbezug der Nachhaltigkeitsaspekte» bis zu «diese Projekte können jetzt sofort und ohne Einschränkungen realisiert werden» war einiges zu hören.

Am 27. August 2025 veröffentlichte der Bundesrat eine Medienmitteilung mit dem Titel «Zubau von Wasserkraft erfordert angepasste Projektliste». Gemäss dem «Runden Tisch» und den nachfolgenden Konkretisierungen sollten bis 2040 16 Wasserkraft-Projekte die Winterstromversorgung stärken und zusätzliche saisonale Speicherproduktion ermöglichen. Abklärungen im 2. Quartal 2025 haben ergeben, dass statt der angestrebten 2 Terawattstunden Speicherproduktion bis 2024 nur rund  1.1 TWh und bis zum Endausbau der Projekte 1.5 TWh realisiert werden könnten. Diese Abklärungen zeigen nun, dass viele der Projekte des Runden Tisches in einer sehr frühen Projektierungsphase einbezogen wurden und es daher jetzt Anpassungen der Projektliste braucht. 

Es zeigt sich einmal mehr: weder ein Solar- noch ein WasserExpress ist für eine nachhaltige und enkel*innen-taugliche Nutzung erneuerbarer Energien zielführend.

Für eine nachhaltige und enkel*innen-taugliche Entwicklung: NEUE AKW? NEIN DANKE

 Ein Zitat aus der Medienmitteilung „Initiative «Blackout stoppen» – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag“ vom 13. August 2025:
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, will mit dem Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten.

Da von Anbeginn klar war, dass aufgrund der ungeeigenten Vorgehensweisen die Solar- und Wasserkraft-Expresse scheitern würden, ist durchaus davon auszugehen, dass diese Expresse von AKW-Mafia/-Lobby erfunden wurden, um Pseudo-Argumente für allfällige neue AKWs zu schaffen.

Allerdings: «wir alle» wissen, dass AKWs in keiner Form nachhaltig und enkel*innen-tauglich sind. 

Darum: NEUE AKW? NEIN DANKE (siehe z. B. Schweizerische Energie-Stiftung).