Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln

Russland ist unter Wladimir Putin auf ziemlich direktem Weg Richtung Diktatur unterwegs. Dies zeigt einerseits der Demokratie-Index von „The Economist“, aber auch der Umgang mit Oppositionellen und KritikerInnen. Als exemplarisches Beispiel für den Umgang einer Diktatur mit Andersdenkenden stehen die Willkürurteile gegen zwei Mitglieder der Frauen-Punk-Gruppe Pussy Riot. Angesichts dieses Sachverhalts müssen demokratische Rechtsstaaten handeln und den russischen Diktator Putin zurück auf den Weg Richtung Rechtsstaat und Demokratie bringen.

Die Zeitschrift „The Economist“ veröffentlicht seit Jahren den Demokratie-Index. Russland unter Putin zeigt einen sehr steilen Abstieg. Noch 2006 wurde die Staatsform in Russland als „Hybridregime“ bezeichnet, 2011 kommt die Beurteilung von „The Economist“ zum Fazit: Autoritäres Regime. Die nachfolgende Grafik zeichnet dieses Weg zur Diktatur nach (zu beachten ist: die maximal mögliche Punktzahl beträgt 10 – an der Spitze der Rangliste steht Norwegen mit 9.8 Punkten, die Schweiz folgt auf Platz 7 mit 9.09 Punkten).

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Es gibt noch schlimmere Gefängnisse als in Russland, es gibt Staaten mit noch massiv mehr Willkür, bis zur Tötung kritischer Menschen. 2011 lebten fast 38 % Menschen auf diesem Planeten in einem autoritären Regime – Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa stehen symbolisch für die Opfer dieser Diktaturen!

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Verhalten der juristischen Justiz gegen die Pussy Riot-Mitglieder berechtigterweise kritisiert; der russische Diktator Putin hat als Antwort darauf gelogen, indem er behauptete, es habe auch antisemitische Handlungen der Bandmitglieder gegeben!

Die Schweiz als demokratischer Rechtsstaat kann und darf das Verhalten des russischen Staates und der russischen Justiz nicht akzeptieren. Die Schweiz hat zum Beispiel wirtschaftspolitische Sanktionen zu ergreifen.


Nachtrag 26. April 2013

Die Diktatur Russland hat einmal mehr zugeschlagen – die Anti-Rechtsstaat- und Diktatur-„Richterin“ Lidia Jakowlewa hat die ungerechtfertigte Inhaftierung von Nadeschda Tolokonnikowa nicht aufgehoben. Die Begründung illustriert den Willkürcharakter: Nadeschda Tolokonnikowa zeige keine Reue – allerdings brauchte es dazu überhaupt einen Straftatbestand, und dieser besteht nachweislich nicht. Nadeschda Tolokonnikowa habe zudem gegen „Regeln“ des Gefängnisses verstossen – bekanntlich sind auch diese Regeln Willkür, genauso wie auch der Verstoss gegen diese Regeln willkürlich beurteilt wird. Es braucht dringend offizielle Proteste von VertreterInnen demokratischer Rechtsstaaten gegen diese Willkürentscheide der russischen Diktatur.


Nachtrag 31.12.2013: wer nicht korrekt angeklagt/verurteilt und somit illegalerweise im Gefängnis festgehalten wurde, braucht keine Amnestie, sondern einen demokratischen Rechtsstaat. Das russische Amnestiegesetz ist offensichtliche Willkür. Obwohl sich die Pussy Riot-Mitglieder nicht mehr in der Gewalt des russischen Willkürstaates befinden, läuft dieser Zähler weiterhin.

Erste Version: 19. November 2012

2 Gedanken zu „Pussy Riot: demokratische Rechtsstaaten müssen handeln“

  1. Ich bin ja mal gespannt, was Putin mit dem neuen Menschenrechtsrat umsetzen wird. Ich hoffe, dass die „Punkte“ für Russland wieder steigen. Es bedarf natürlich ein starkes Umdenken Putins, um wieder Richtung Demokratie zu steuern. Die Vorstellungen von Alexander Lapin ( http://die-russische-frage.de ) sehe ich als den richtigen Weg an, um die Demokratie ins Land zu bringen.

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