Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel – Volksabstimmung vom 23. September 2012

Bei Bund, Kanton und Stadt Zürich stehen am Abstimmungssonntag vom 23. September 2012 sieben Vorlagen zur Entscheidung an – also direkt zu meinen Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel.


Ergänzung 23.9.2012:


Eidgenössische Volksabstimmungen

  • Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «jugend + musik»): JA
    Als Hobbymusiker und Musikhörer ist dieses Ja zwingend. Auch wenn Musik immer wieder von Machthabenden aller Art missbraucht wird, auch wenn Musik als Marketinginstrument eingesetzt wird, ist gerade ein begleiteter Zugang zu Musik die beste Missbrauchs-Prävention.
  • Volksinitiative vom 23. Januar 2009 «Sicheres Wohnen im Alter»: NEIN
    Es ist kontraproduktiv,die Unternutzung von Wohnraum mit solchen Instrumenten zu fördern. Wir brauchen statt Immobilienbesitz Wohnnutzungsrechte in Abhängigkeit des Lebensabschnittes, es braucht ein grösseres Angebot an Genossenschaftswohnungen, es braucht eine stark lenkende Wohnflächenabgabe mit vollständiger Rückerstattung, es braucht ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle
  • Volksinitiative vom 18. Mai 2010 «Schutz vor Passivrauchen»: ganz simpel und kategorisch JA

Vorlagen Volksabstimmungen Kanton Zürich

  • Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 23. April 2012; Abschaffung des konstruktiven Referendums): NEIN zur Abschaffung eines Instruments der reifen Demokratie
  • Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach: NEIN, und nochmals NEIN (auf dem Stimmzettel darf allerdings nur einmal NEIN stehen).
    Auch in Obfelden/Ottenbach bringen mehr Strassen noch mehr Verkehr. Noch nie ist es dauerhaft gelungen, mit einem Strassenneubau die Sicherheit des Schulweges zu verbessern. Da hilft nur eines: viel weniger Verkehr, deutlich langsamerer Verkehr. Die agitatorischen Manipulationskräfte, die entgegen sämtlichen Vorgaben Schulklassen zum Zürcher Rathaus karren, lügen sich, den Stimmberechtigten und insbesondere den Kindern einiges vor.

Vorlagen Volksabstimmung Stadt Zürich

  • Sechseläuten-/Theaterplatz: Neugestaltung und Velomassnahmen, Objektkredit von 17,203 Mio. Franken: JA
    Eine unsinnige, querulatorische Abstimmung (das sage ich als Demokrat). Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich wollen weniger Verkehr, das geht nur mit weniger Strassen (auch wenn das von der FDP bemitleidete Strassenstück nachweislich keine verkehrlichen Auswirkungen hat). Das $VP-Nein, welches sich am festen Steinbelag stört und stattdessen einen Rasenteppich will, blendet aus, dass die Nutzungsdichte an diesem Standort keine naturnahe Wiese zulässt, einmal mehr symptomatisch für die zechprellerische Haltung dieser Pseudo-Partei.
  • Flächendeckende Erschliessung der Stadt Zürich mit Glasfasern, Objektkredit von 400 Mio. Franken: ungültig
    Diese Abstimmung ist von der verfassungswidrig agierenden ComCom und der in diesem Fall wirtschaftskriminell agierenden Swisscom erzwungen worden. Da ich dezidiert der Ansicht bin, dass ein Glasfasernetz als zentrale Infrastruktur ausschliesslich durch die demokratischen Gremien zu kontrollieren ist, müsste ich zu dieser Vorlage Nein sagen. Auch wenn ich das Schlagwort „unheilige Allianz“ nicht brauche, weil dies eine apolitische Einschätzung ist, mag ich dies allerdings angesichts der dümmlichen Argumentation von $VP und Jungfreisinnigen nicht tun. Weil ich allerdings in dieser Form nicht zustimmen kann, empfehle ich einen ungültigen Stimmzettel einzulegen.

Am Sonntag, 23. September 1990, vor 22 Jahren also, wurde auf Bundesebene über drei energiepolitische Vorlagen abgestimmt – trotz der Parole „3 x Ja“ wurde damals die Initiative zum Ausstieg aus der Atomenergie abgelehnt (auch wenn beispielsweise die Stimmberechtigten der Stadt Zürich schon damals für den Atomausstieg waren). Hätten die Stimmberechtigten damals anders entschieden, wären wir schon deutlich weiter auf dem Weg zu einer atomfreien und fossilfreien Energieversorgung.