Volksabstimmung 9. Februar 2014: Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel

Nachtrag 9.2.2014 – Links zu den Ergebnisseiten


Neben den Gemeindewahlen im Kanton Zürich – zu den Wahlen in der Stadt Zürich äussere ich mich öffentlich nicht – finden am 9. Februar 2014 auf nationaler und kantonaler Ebene Sachabstimmungen statt. Dazu meine Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel.

Eidgenössische Volksabstimmungen

  1. Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»): JA
    Unabhängig von der Finanzierung und den aktuellen Ausbauplänen der Eisenbahninfrastruktur sind die gesellschaftspolitischen Diskussionen über den Stellenwert des Verkehrs zu führen – der heutige Zwangsverkehr, z.B. die Alltagspendlerei über lange Strecken, ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel nicht nachhaltig.
  2. Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»: NEIN
  3. Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung»: NEIN
    Die Schweiz ist aus diversen Gründen auf einen aktiven Austausch mit „der Welt“ angewiesenen – „restriktive Landesgrenzen“ sind keine Lösung für gar nichts.
    Wenn es in der Schweiz tatsächlich Herausforderungen gibt, die sich aus der Bevölkerungsdichte ergeben, können diese nicht durch derart faschistoide Ansätze korrigiert werden. Die Schwierigkeiten ergeben sich aus den ökologischen Fussabdrücken jener Menschen, die bereits hier leben, und nicht ausschliesslich von jenen Menschen, die die Schweiz als Wohnsitz und Lebensraum zukünftig wählen. Die Realität, dass Menschen aus ihren Herkunftslebensräumen fliehen wollen/müssen, ist durch Demokratieförderung, soziale Gerechtigkeit, die Einhaltung der Menschenrechte und fairen Handel zu erreichen – da bestehen in der Schweizerischen Politik erhebliche Mängel (siehe z.B. Freihandelsabkommen mit China).
    Diese Initiative hätte zwingend für ungültig erklärt werden müssen, analog zur ebenso faschistoiden ECOPOP-Initiative.

Kantonale Volksabstimmung

  1. Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien): JA
    Die vorgeschlagene Aenderung des Planungs- und Baugesetzes zur Ermöglichung von kommunalen Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist eine der vielen Bausteine, die es zur Umsetzung einer zukunftsgerichteten Energie- und Klimaschutzpolitik braucht.
    • Wenn das Nein-Komitee behauptet, es handle sich hier um eine „Energiewende-Abstimmung“, ist dies schlicht falsch, weil es eben viele Bausteine braucht für den zwar nebulösen Begriff der Energiewende – aber es führt nichts daran vorbei, dass so rasch als möglich die Energieversorgung ausschliesslich aus erneuerbaren Quellen zu erfolgen hat.
    • Das Nein-Komitee argumentiert mit der Freiwilligkeit der Nutzung erneuerbarer Energien gegen diese Aenderung des PBG. Nur: Hauseigentümerschaften könnten seit mehr als 40 Jahren freiwillig auf erneuerbare Energien umstellen – bis jetzt ist viel zu wenig passiert. Zudem enthält das kantonale Energiegesetz bereits seit 1995 Vorgaben über den Höchstanteil nicht-erneuerbarer Energien. Die Vorlage vom 9. Februar 2014 stellt eine logische Weiterentwicklung dieser Vorgaben dar.

    Internet-Seite Sonnenklar! Am 9. Februar JA zur PBG-Revision

1. Version 12.1.2014