Anti-demokratische Swisscom

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben mit Vorsatz und absichtlich dem ewz den Auftrag erteilt, in Zürich ein Glasfasernetz zu erstellen. Der Swisscom sind derartige demokratisch zustande gekommene Aufträge wurst: sie nötig und erpresst die Stadt Zürich zu einer volkswirtschaftlich hochgradig unisnnigen Lösung, überdies konsumentInnen-feindlich. Ein derartiges Vorgehen kann nur noch als wirtschaftskriminell bezeichnet werden – und gehört verboten und bestraft.

Kommunikationsinfrastrukturen gehören in der Wissensgesellschaft zu den zentralen Elementen. Deshalb haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 11. März 2007 der Erstellung eines stadtweiten Glasfaser-Kommunikationsnetzes mit rund 65 % Ja-Stimmen beschlossen. Damit haben die Stimmberechtigten bestätigt, dass derartige Infrastrukturen unter öffentliche und demokratische Kontrolle gehören.

Die Firma Swisscom, eine AG mit einer Beteiligung des Bundes (und damit der direkten demokratischen Kontrolle entzogen), respektiert diesen eindeutigen Entscheid der Stimmberechtigten nicht. Sie beansprucht Marktdominanz – und verlangt gegen jede technische und ökonomische Vernunft eine „eigene“ Glasfaser. Die Swisscom hat bereits den schwächlichen Marktregulator, die ComCom dazu genötigt, der absurden und dümmstmöglichen 4-Faser-Lösung zuzustimmen. Und es geht weiter: jetzt wurde auch die Stadt Zürich erpresst und genötigt, diesem Unsinn zuzustimmen, damit die Stadt Zürich überhaupt den Volksentscheid umsetzen kann.

Diese Lösung ist absolut blödsinnig, weil damit wesentlich mehr Ressourcen verwendet werden müssen (bekanntlich ist Wirtschaftsliberalisierung nicht nachhaltig). Zudem kann zukünftig ein private AG, welche jederzeit ins Ausland veräussert werden kann, über die Infrastruktur der grössten Schweizer Stadt und des Wirtschaftszentrums der Schweiz veto-mässig mitbestimmen – damit wurde das demokratische Mitbestimmungsrecht der Stimmberechtigten schlicht abgeschafft.

Zukünftig wird es also in jedem Haushalt vier Glasfaser-Steckdosen geben. Dies führt dazu, dass jeder Wechsel eines Diensteanbieters z.B. für den Internet-Zugang mit grosser Wahrscheinlichkeit neue Endgeräte auf KonsumentInnen-Seite braucht, da zumindest die Swisscom wegen ihrer eigenen Faser proprietäre Standards durchsetzen kann (analog zu den codierten Settop-Boxen). Dies schränkt einerseits die Wahlfreiheit ein, andererseits ist damit ein massiver Ressourcen-Mehrverbrauch für die unzähligen zusätzlichen Anschlussgeräte verbunden – wie das Beispiel Settop-Boxen zeigt, geht auf diese Art zum Beispiel die Energieeffizienz der Endgeräte schlicht vergessen.

Gerade auch die Demokratisierung des Kommunikationsnetzes verlangt, dass nicht mehr die Diensteanbieter bestimmen, wie der Zugang zum Netz erfolgt, sondern dass auch die Anschlussbestimmungen durch die NachfragerInnen bestimmt ist. Wettbewerb macht auf Ebene DiensteanbieterInnen allenfalls Sinn (ich bezweifle angesichts der Entwicklung im Telefonie-Markt auch dies), dieser Wettbewerb hat aber nichts verloren auf der Leitungsebene zu den KundInnen, sondern hat sich auf die Schnittstelle in den Netzwerkknoten zu beschränken.

Aus dem Entscheid der Stimmberechtigten vom 11. März 2007 ergibt sich klar: das Glasfasernetz in der Stadt Zürich wird durch das ewz erstellt – die Swisscom hat dabei nichts zu suchen. Das, was derzeit die Swisscom tut mit ihren Nötigungen und Erpressungen , kann nur noch als Wirtschaftskriminalität bezeichnet werden.