Am 27. November 2011 wird neben dem 2. Wahlgang für den Ständerat (meine Wahlempfehlung) in Kanton und Stadt Zürich über je drei Vorlagen abgestimmt. Meine Vorschläge zum Ausfüllen der Stimmzettel.
Abstimmungsvorlagen Kanton Zürich
Gesetz über den Flughafen Zürich und gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten: 2 x Ja
Es braucht ein klares Zeichen der Stimmberechtigten, dass auch der Flughafen die Grenzen des Wachstums zu berücksichtigen hat – Stichworte Lärm, Luftschadstoffe, Klimawandel. Da es ausreichend Alternativen für die Vernetzung gibt, ist auch für die Wirtschaft ein unbegrenztes Flugangebot nicht erforderlich. Im Gegenteil: obwohl bis anhin der Flugverkehr unbegrenzt ist, kommt es immer wieder zu Wirtschaftseinbrüchen – eine nachhaltige Wirtschaft kommt mit Sicherheit mit weniger Flügen aus. Zudem: der Tourismus dominiert bei der Nachfrage nach Flügen.
Wie regelmässig bei Abstimmungsfragen geht es bei dieser Abstimmung auch um einen Aufmerksamkeitstest: 2 x Ja bedeutet, dass der Flughafen bei seiner Entwicklung die von den Stimmberechtigten gesetzten Grenzen zu respektieren hat. Dass mit Alt-Bundesrat Leuenberger und Alt-Stadtpräsident Elmar Ledergerber zwei Sozialdemokraten für ein Nein werben, ist angesichts der Geschichte dieser beiden Herren eine ausgezeichnete Begründung für 2 x Ja!
Kantonale Volksinitiative „Stau weg!“: Nein!
Stau (auf der Strasse) ist ausschliesslich ein Kopf-Problem: wer im Stau steht, ist schlicht selber schuld. Einmal mehr: Um die Mobilität zu erhalten, muss der Verkehr vermindert werden (Udo J. Becker, Verkehrsökologe, Dresden). Mein Stimmverhalten stand schon bei der Lancierung der TCS-Initiative fest. Angesichts der mehr als autofreundlichen Haltung der Zürcher Regierung und des Zürcher Kantonsrates ist es eine Zwängerei, dass der TCS diese „Climate Criminals“-Initiative angesichts der offensichtlichen absurden Forderungen nicht zurückgezogen hat.
Kantonale Volksinitiative „Für faire Ferien“: Ja
Auch wenn nicht entschieden ist, ob mehr Arbeitszeit oder mehr Ferien (insbesondere wegen der Reisegewohnheiten) zu einem grösseren ökologischen Fussabdruck führen, sind fünf Wochen Ferien pro Jahr für Arbeitnehmende (der kantonalen Verwaltung und damit vieler Gemeinden im Kanton) mehr als gerechtfertigt.
Abstimmungsvorlagen Stadt Zürich
Bau des Vulkanplatzes, Objektkredit von 3’983’000 Franken: Ja
Wieder einmal ein Beispiel für zwingend erforderliche Verbesserungsprozesse in der Politik. Die ablehnenden Parteien respektive ihre VertreterInnen lassen beispielsweise eine erhebliche Beratungsresistenz erkennen das sogenannte – billigere – Alternativprojekt umfasst nur Teile des zur Abstimmung kommenden Projektes, auch beim Planungs- und Entscheidprozess, der Platzgestaltung und -möblierung lassen die gegnerischen Argumente auf die Unfähigkeit schliessen, von vorgefassten Vorurteilen abzukommen. Am Beispiel der Parkbäume: das Referendumskomitee spricht von „ausländischen Lederhülsenbäumen“ und davon, dass die „Erfahrung mit diesen Bäumen in unseren Breitengraden … extrem klein“ sei. Nun, man kann von Wikipedia halten, was man will, dort ist festgehalten: Die Amerikanische Gleditschie ist in den zentralen und östlichen Teilen der USA beheimatet. Sie ist in Mitteleuropa völlig winterhart und wird hier häufig in Parks und Anlagen gepflanzt. Auch im städtischen Baumkataster sind diverse Lederhülsenbaäume oder eben Gleditschien zu finden – dass auch Ahorne vorgesehen sind, unterschlägt das Referendumskomitee. Noch zum Thema „ausländisch“ – bekanntlich ein Reizwort insbesondere für die $VP: in der Liste „Ersatz-Pflanzenarten für die unerwünschten gebietsfremden Arten“ wird die Gleditschie empfohlen als Ersatz für den invasiven Neophyt Robinie/Falsche Akazie – der Lederhülsenbaum versamt nicht und bildet keine Ausläufer.
Blaue Zone, Erlass einer Parkkartenverordnung: Ja
Auch mit dieser Tarifrevision sind die Gebühren für blaue Karten bei weitem nicht kostendeckend – die Öffentlichkeit subventioniert weiterhin die Autofahrenden.
Wohnpolitischer Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung: «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» (Gegenvorschlag des Gemeinderats zu drei Volksinitiativen): Enthaltung
Ich bin zwar ein fast bedingungsloser Unterstützer der Baugenossenschaftsidee – siehe auch diverse Artikel wie etwa „Wohnen nicht dem Markt überlassen„. Aber eben nur „fast“! Die Begründung für meine Stimmenthaltung (nur aus Höflichkeit kein Nein) liegt in der Formulierung von Absatz 2 des neuen Artikels 2quinquies: Sie [die Gemeinde] sorgt mit gezielten Massnahmen dafür, dass auch ein genügender Anteil ökologisch vorbildlicher Wohnungen preisgünstig zur Verfügung gestellt wird. Dieser neue Artikel der Gemeindeordnung folgt auf den 2000-Watt-Gesellschaft-Artikel 2ter, welcher zusammen mit der Übergangsbestimmung ebenfalls 2050 als Zielhorizont – für die Erreichung des Treibhausgaszieles – vorgibt. In diesem Kontext ist klar, dass sämtliche Bauten bis dann den Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft zu genügen haben, und nicht nur ein Anteil. Wie das Beispiel des Ersatzneubaus Nicht-Grünmatt der Familienheim-Genossenschaft Zürich zeigt, verhalten sich längst nicht alle Genosenschaften in dieser Hinsicht vorbildlich – wenn die ungenügende BestellerInnenkompetenz der Bauherrschaften mit ungenügenden Fähigkeiten der Planenden zusammen kommen, ergeben sich nicht automatisch nachhaltige Lösungen auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft. Die zu weiche Formulierung des Absatzes 2 bindet Genossenschaften nicht ausreichend in die Nachhaltigkeitspflicht ein; eine solche Haltung kann ich nicht mit einem Ja zu dieser Vorlage unterstützen.