Etwa vor zwei Monaten wurde der Alptransit-Gotthard-Basis-Tunnel durchstochen – ein Eisenbahngrossprojekt, welches erhebliche Teile des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene bringen soll, um damit dem Alpenschutzartikel der Bundesverfassung zu entsprechen, Stichwort Alpeninitiative. Die Ewiggestrigen hängen trotz dieser verkehrspolitischen Vision immer noch unrealistischen MIEV-Träumen nach. Wie anders lassen sich gewisse Reaktionen auf die Absichten des Bundesrates zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erklären?
Dass der TCS auf der Stufe der Climate Criminals angelangt ist und ziemlich heftig in der Windschutzscheibenperspektive verfangen ist, ist längst klar. Auf der anderen Seite ist ebenso klar: die Strassenkapazitäten bestimmen auch die Nachfrage – weniger Strassenraum = weniger Strassenverkehr! Es ist verkehrspolitisch also ohne Probleme möglich, auch wichtige Strassenabschnitte für längere Zeit „aus dem Verkehr“ zu nehmen! Ob es überhaupt eine Alternative im Sinne einer Renaissance des Autoverlads am Gotthard braucht, ist mehr als fraglich, wahrscheinlich nur für den lokalen Personen- und Güterverkehr. Selbstverständlich ist auf den anderen alpenquerenden Verbindungen mit flankierenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass kein oder nur wenig Umwegverkehr entsteht.
Auf jeden Fall hat der Bundesrat die Zeichen der Zeit (hoffentlich nicht nur unter finanziellen Aspekten) erkannt und schlägt auch verkehrspolitisch spannende Sanierungsvarianten vor. Als Anregung: um zukünftig die (seltenen) Überlast-Situationen am Gotthard zu vermindern, sollte die Zeit der Tunnelsanierung dafür verwendet werden, die Kapazität der Strassenzufahrtsstrecken zum Gotthard-Tunnel zu vermindern.
Es ist einfach zu hoffen, dass der zweckmässige Vorschlag des Bundesrates zur Tunnelsanierung die dümmlichen Attacken der Climate Criminals von der MIEV-Lobby übersteht.
P.S. Sollte in diesem Text an einigen Stellen MIEF stehen, ist dies einem speziellen Korrektureffekt von umweltnetz.ch zuzuschreiben. Falls dem so ist, hier der Versuch der Schreibung der korrekten Abkürzung für „motorisierten Individualverkehr“: MIV.