Betreff: Arbeitsgruppe Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bitte ohne SVP-Beteiligung.
Sehr geehrte Frau Sommaruga
Ich ersuche Sie, auf den Einsitz von SVP-VertreterInnen in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative aus rechtsstaatlichen und demokratischen Ueberlegungen zu verzichten. Falls die InitiantInnen in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein sollten, müssen auch die Gruppen einbezogen werden, die aus rechtsstaatlichen und humanistischen Gründen gegen diese groteske Initiative eingetreten sind.
Ein Einbezug der SVP-nahen Kreise verbietet sich aus verschiedenen Gründen:
- Es ist offensichtlich, dass die SVP und ihr nahestehende Kreise und Personen dieses Abstimmungsergebnis mit erheblichem finanziellen Aufwand geradezu gekauft haben. Aus grundsätzlichen demokratischen Ueberlegungen heraus ist zu verhindern, dass hier durch vermögende Rechtskonservative mit viel Geld eine neue Form des Volkspopulismus geschaffen wird.
- Die Ausschaffungsinitiative verstösst gegen übergeordnetes Recht. Wie das Abstimmungsergebnis zeigt, waren (und sind) insbesondere die Städte mit einem hohen AusländerInnen-Anteil gegen diese Initiative, was zeigt, dass die InitiantInnen ein Nicht-Thema in manipulativer Form emporstilisiert haben – die Ausschaffungsinitiative suggeriert eine Scheinlösung für ein gar nicht wirklich vorhandenes Problem. Eine besondere Privilegierung von InitiantInnen derartiger Vorstösse ist durch nichts zu rechtfertigen.
- Trotz des hohen finanziellen Einsatzes der InitiantInnen und ihres Umfeldes und trotz des erheblichen manipulativen Wirkens der InitiantInnen wurde eine nicht wirklich überzeugende Zustimmung zu dieser Initiative erreicht. Auch aus diesem Grund ist ein ausschliesslicher Einbezug der InitiantInnen nicht angezeigt; wenn schon sind die verschiedenen Interessensgruppen einzubinden, die sich gegen diese Initiative ausgesprochen haben.
Es ist im übrigen darauf hinzuweisen, dass es auch im Bezug auf die Umsetzungsgeschwindigkeit der Bestimmungen dieser Initiative keine Veranlassung gibt, ein besonders hohes Tempo vorzulegen. E gibt etwa im Bereich Energie-, Klimaschutz- und Umweltrecht gesetzliche Bestimmungen mit Fristen, die seit langen Jahren nicht eingehalten werden, ohne dass hier von Seiten auch der Bundesbehörden spezielle Anstrengungen zur verfassungs- und gesetzeskonformen Umsetzung unternommen würden. Auch hier ist zu vermeiden, dass volkspopulistische Anliegen bevorzugt behandelt werden.
Freundliche Grüsse
Toni W. Püntener