Dass der Zürcher Regierungsrat keine zukunftsfähige Energie- und Klimaschutzpolitik betreibt, ist schon länger klar. Der Zürcher Energiedirektor Markus Kägi hat etwa bei der Präsentation des Energieplanungsberichts 2013 von neuen Atomkraftwerken mit neuer (physikalisch fragwürdiger) Technologie geschwärmt. Am 2. Juli 2014 hat nun der Regierungsrat entscheiden, dass er im Kanton Zürich Fracking zur allenfalls möglichen Erschliessung fossiler Rohstoffe zulassen will, unbesehen von den (wenig ambitiösen) Klimaschutzvorgaben des Kantons Zürich.
Weder in der Motion der Grünen, die am Ausgangspunkt des Regierungsratsentscheides steht, noch im Regierungsratsentscheid selber ist irgend ein Hinweis auf den Zusammenhang von fossilen Energieressourcen und den Mensch gemachten Klimawandel zu finden. Wenn es dem Regierungsrat ernst wäre mit dem Klimaschutz, müsste er schon allein deswegen auf die Frackingmöglichkeiten im Kanton Zürich verzichten. Ob das Gas in Russland, in der Arktis oder falls vorhanden im Zürcher Untergrund gewonnen wird, spielt zwar für den Klimaschutz eine untergeordnete Bedeutung (nicht aber für den lokalen Umweltschutz angesichts der dokumentierten verheerenden Auswirkungen des Frackings auf lokale Oekosysteme und den Menschen). Zentral ist aber, dass offenbar der Regierungsrat davon ausgeht, dass es zusätzliche fossile Energien braucht. Damit geht der Regierungsrat von einem offensichtlichen Politikversagen aus, dass es also nicht gelingt, die wenig ambitiösen Klimaschutzziele des Kantons Zürich umzusetzen – und der Regierungsrat will es offenbar nicht einmal zulassen, dass die grösseren Städte die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft umsetzen wollen.
Es braucht kein Fracking, sondern eine klare politische Vorgabe: weg von Oel und Gas, weg von der Atomenergie. Der rasche Ausstieg aus den fossilen Energien und aus der Nuklearenergie ist möglich, er muss nur politisch gewollt sein.
Mit ihrer Haltung zum Fracking verharrt die Zürcher Regierung in der fossilen und nuklearen Vergangenheit und verzichtet dadurch in verantwortungsloser Art und Weise auf eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimaschutzpolitik.
KRASSE MISSACHTUNG DER KANTONALEN VERFASSUNG DURCH DEN REGIERUNGSRAT
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Zürcher Regierungsrat verstösst mit diesem Entscheid in krasser Weise gegen die kantonale Verfassung. Deshalb ist der Regierungsratsbeschluss als nichtig zu betrachten und per sofort aufzuheben.
Art. 6 der Kantonsverfassung verlangt u.a. eine ökologisch nachhaltige Entwicklung. Die Entnahme fossiler Rohstoffe ist bis anhin an keinem Standort dieser Erde in nachhaltiger Form gelungen, unabhängig von den eingesetzten Technologien.
Der Regierungsrat hat zudem nicht beachtet, dass die Anwendung dieser fossilen Ressourcen zu einem Ausstoss von Treibhausgasen führt und damit die Einhaltung der im Energiegesetz des Kantons Zürich vorgegebenen Ziele nahezu verunmöglicht wird.
Ebenso hat der Regierungsrat Art. 106 Abs. 2 der Kantonsverfassung missachtet – es können nur Anreize zur Nutzung einheimischer UND erneuerbarer Energien geschaffen werden. Ob fossile Energien als einheimisch betrachtet werden können, ist zum Vorneherein bestritten, fossile Energien sind per Definition nicht erneuerbar.
Art. 106 der Kantonsverfassung schliesst jede politische Willensäusserung zugunsten der Nutzung fossiler Energien auf Kantonsgebiet aus.
Es gibt also keine andere Möglichkeit, als diesen krassen Verfassungsbruch durch Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses rückgängig zu machen.