RaucherInnen gegen den Klimaschutz?

Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik bei Gebäuden zuständig. Gerade der Kanton Zürich tut eindeutig zuwenig zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien – unter anderem darum, weil insbesondere SVP-Regierungsrat Markus Kägi ein neues Atomkraftwerk will. Und jetzt werden sogar noch die RaucherInnen gegen den Klimaschutz in Bewegung gesetzt.

Mindestens B, besser A: die Energieetiketten von Gebäuden müssen vom heute vorherrschenden G möglichst rasch zu B, besser sogar A werden. Weder bei Neubauten, aber erst recht nicht bei den bestehenden Gebäuden ist eine Strategie erkennbar, wie die Zürcher Regierung diese grosse Herausforderung meistern will. Die kantonalen Wärmedämmvoschriften auf jeden Fall liegen deutlich höher als diese zwingend notwendigen Vorgaben. Einmal mehr hat es der Regierungsrat verpasst, mit der am 18. März 2010 vorgestellten Aenderung des Energiegesetzes die Weichen eindeutig Richtung Zukunftssicherung zu stellen. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen im Gebäudebereich wirken die vorgestellten Massnahmen gerade als Realsatire. Da hat wieder einmal mehr eine mehrheitlich „bürgerliche“ Kantonsregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Statt endlich energiepolitische Pflöcke einzuschlagen – zum Beispiel ein Sanierungsobligatorium für bestehende Bauten (z.B. mindestens GEAK-Gebäudeenergieetikette B bis 2025), eine stark lenkende Energieabgabe mit umfassender Rückerstattung auf kantonaler Ebene, einen zwingenden Leistungsauftrag an die auf Kantonsgebiet tätigen Elektrizitätswerke zur deutlichen Stromeffizienzsteigerung bei den Stromverbrauchern und die Vorgabe 100 % erneuerbaren Strom bis 2035 – beantragt die Zürcher Regierung einige groteske Einzel- und Detailmassnahmen, die nie zu leisten vermögen, was energiepolitisch zwingend wäre.

Geradezu absurd wird der Antrag der Zürcher Regierung, wenn es um die „Wärmepilze“ für rauchende Restaurantgäste geht. Diese sind nach dem kantonalen Energiegesetz seit mindestens 1995 verboten (siehe dazu §12 Abs. 2 des kantonalen Energiegesetzes). Wenn jetzt also hier der Regierungsrat eine Ausnahme für die RaucherInnen schafft, schwächt er das bestehende Gesetz ab, sorgt also für einen erhöhten Energieverbrauch – wie dies zu weniger fossilem Energieverbrauch führen soll, erklärt der Zürcher Regierungsrat leider nicht. Warum eigentlich nimmt der Zürcher Regierungsrat dermassen viel Rücksicht auf RaucherInnen?

Ratschlag an die vorberatende Kommission und den Kantonsrat: bitte diese untaugliche Gesetzesänderungen ablehnen – und endlich ein Energiegesetz schaffen, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sowohl bei der Wärme wie beim Strom, tatsächlich fördert. Nicht vergessen: im Kanton Zürich sind immer noch Kantonsrat und allenfalls das Volk die GesetzgeberInnen!