Volksabstimmung 28. Februar 2016: Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel

Stimmberechtigte im Kanton Zürich haben zur Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 die Stimmzettel zu acht Abstimmungsfragen auszufüllen – diverse der Vorlagen stellen objektiv betrachtet einen Missbrauch der Volksrechte dar. Gerade deswegen meine Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel. In Kurzform: Bund Nein, Nein, Ja, Nein, Kanton Zürich Nein, Nein, Ja, Ja (in der Reihenfolge der Nmmern der Abstimmungsvorlagen)!

Eidgenössische Volksabstimmungen

  1. Volksinitiative vom 5. November 2012 «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: NEIN
    Diese Initiative hätte in dieser Form den Stimmberechtigten nie vorgelegt werden dürfen, weil sie sowohl bezüglich Initiativtext als auch Kampagne nicht faktenbasiert ist und somit etwas vorgaukelt.
  2. Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer Durchsetzungsinitiative)»: NEIN
    Ein weiterer Versuch der faschistoiden SVP-Propaganda-Mafia, mit einem absolut unsinnigen Initiativtext einen Test ihrer Stimmkraft-Kauffähigkeit durchzuführen. Da hat das Parlament einmal mehr die Verantwortung nicht wahrgenommen: Diese Initiative hätte umfassend für ungültig erklärt werden müssen. Nur schon deshalb: NEIN!!!
  3. Volksinitiative vom 24. März 2014 «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»: JA
    Es ist offenkundig, dass unser Wohlstand auf der Armut anderer beruht. (Andreas Kuhlmann, u.a. Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena)) – mit dieser Initiative kann ein kleiner Beitrag geleistet werden, derartige Ungerechtigkeiten zu vermindern.
  4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel): NEIN
    Es ist offensichtlich, dass sich diese Initiative nicht mit dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Auch diese Vorlage ist Lug und Trug, auch da sollte in dieser Form keine Abstimmung stattfinden. Im Sinne der Gesamtschau: Frau Bundesrätin Leuthard will auch andernorts mehr Strassenverkehr und noch viel mehr Flugverkehr, ohne Rücksicht auf die Lebensqualität und den Klimaschutz!

Kanton Zürich: Volksabstimmungen

  1. Notariatsgesetz (NotG) (Änderung vom 6. Juli 2015; Reduktion der Grundbuchgebühren): NEIN
    Selbst die Verbuchung der Eigentumsrechte soll zu Dumpingkonditionen erfolgen. So nicht!
  2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Änderung vom 17. August 2015; Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren): NEIN
    Verfahrensbeschleunigungen wären im Grundsatz eine gute Sache – so wie vom Kantonsrat vorgeschlagen funktioniert dies allerdings nicht.
  3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)»: JA
    Bildung ist ein Allgemeingut, die Unentgeltlichkeit von Bildung ist daher anzustreben. Es ist zu hoffen, dass dies auch bei als bildungsresistenten Parteien (SVP, FDP, …) wirkt.
  4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative): JA
    Es ist erschreckend, dass es im reichen Kanton Zürich eine solche Initiative braucht, und dass diese sogar von diversen Kreisen abgelehnt ist. Eine Wirtschaft, die bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen offensichtlich Dumping betreiben will, ist mit Sicherheit nicht nachhaltig unterwegs! Zudem: Warum sagen die gleichen Parteien sowohl Nein zu minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle? Das geht nicht auf!

Und wie immer: Unbedingt an der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 teilnehmen!