Nein zur Aenderung des Strassengesetzes – Nein zur Abschaffung des Velowegkredites

Meine Voten im Zürcher Kantonsrat:

Montag, 6. März 2000

Immer wieder diskutieren wir in diesem Rat über dringliche Postulate. Wer für die Dringlichkeit eines Vorstosses ist, will schnell die Antwort der Regierung vernehmen, will schnell eine Veränderung erreichen.

In einer ersten Phase sind dringend 200 Kilometer Radweg entlang den Staatsstrassen zu erstellen. Weitere 200 Kilometer müssen folgen. So steht es im Antrag der Baudirektion, was uns Regierungsrätin Dorothee Fierz in der Kommission bestätigt hat. Bereits beim heutigen Wortlaut des Strassengesetzes würde es je nach Quelle 20 bis 25 Jahre dauern, bis allein die dringlichen Radwege realisiert wären, von den weiteren 200 Kilometern gar nicht zu sprechen.

Warum sind denn diese ersten 200 Kilometer Radwege dringlich? Es geht in erster Linie um die Sicherheit. Es braucht sie, um Schul- und Arbeitswege sicherer zu machen, was selbstverständlich auch den Freizeitvelofahrern und -fahrerinnen zugute kommt. Der zusätzliche Schutz für die Velofahrer, seien dies Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, ist vor allem deshalb erforderlich, weil der motorisierte Strassenverkehr weiterhin drastisch wächst und wirklich gefährlich ist.

Im übrigen wird die wegen des bilateralen Abkommens absehbare 40-Tönner-Lawine die Verkehrssicherheit nochmals massiv verschlechtern. Weil auch der neue Duden zwar die Schreibweise verschiedener Wörter, nicht aber deren Bedeutung geändert hat, ist festzuhalten, dass dringlich nach wie vor dringlich bedeutet und somit gewiss ein deutlich kürzerer Zeitraum als die genannten 20 bis 25 Jahre gemeint ist.

Die bisher ausgegebenen jährlichen 10 bis 20 Millionen Franken für Radwege sind eindeutig zuwenig. Wir brauchen innert schnellerer Frist noch viel mehr Radwege. Wir brauchen endlich eine klare Prioritätensetzung zugunsten eines menschen- und umweltgerechten Verkehrs. Ich bin gespannt, wie Sie bei den Strassenbauvorstössen weiter unten auf der Traktandenliste reagieren werden.

Velofahren ist zu fördern. Darüber besteht weitgehende Einigkeit. Schliesslich ist das Velo eines der umweltfreundlichsten Verkehrsmittel. Velofahren fördert die Volksgesundheit. Das wissen all jene am besten, die selbst mit dem Velo unterwegs sind. Um keine Schadenfreude aufkommen zu lassen: Den Pfnüsel, den Sie bei mir vielleicht festgestellt haben, holte ich mir im Militärdienst, weil ich zuwenig zum Velofahren kam.

Wie kann denn Radfahren gefördert werden? Am einfachsten geschieht dies mit einem gut ausgebauten und sicheren Radwegnetz. Dies muss uns auch etwas wert sein. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Stadt Bern verweisen, wo für die dringlichsten Massnahmen 22 Mio. Franken für die Förderung des Veloverkehrs ausgegeben werden sollen.

Wie Sie den Anträgen von Regierung und Kommission entnehmen können, ist dieses wenige Geld der Mehrheit noch immer zuviel. Sie wollen die Radwegfinanzierung der völligen Beliebigkeit unterstellen. Der zum Streichen vorgeschlagene ß 28 Abs. 2 des Strassengesetzes entstand 1986 als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die eine Realisierung eines durchgehenden Netzes in Velorouten bis zum Jahr 1995 verlangte. Sie kennen die Realität: Erst in 20 bis 25 Jahren sollen die dringendsten Teile eines solchen Netzes vorhanden sein.

Der heutige ß 28 Abs. 2 war das Ergebnis eines Kompromisses. Er ist nur in Ansätzen geeignet, das Velofahren wirklich zu fördern. Der damalige Kompromiss stellt das absolute Minimum dar.

Die Grüne Fraktion lehnt daher die Vorlage 3703 mit aller Vehemenz ab. Im Interesse der Sicherheit der Velofahrenden und der Volksgesundheit ersuchen wir Sie, gegen das Eintreten auf die Vorlage zu stimmen.

Falls die Gesetzesänderung im Rat eine Mehrheit findet, werden die Grünen das Referendum ergreifen. Wir werden zudem in der zweiten Lesung den Antrag auf Namensaufruf stellen!

Montag, 22. Mai 2000

10 Mio. Franken gibt der Kanton Zürich jährlich für Velowege aus und hat für die Realisierung der dringlichsten 200 Kilometer 20 Jahre gebraucht. Diese 10 Mio. Franken sind also ein absolutes Minimum; eigentlich bräuchten wir viel mehr Geld. Wir wollen mit diesem Geld mehr Sicherheit für Velofahrende erreichen, auch für solche aus bürgerlichen Parteien, und dies wirklich dringlich! Velofahrende sind z. B. Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, Frauen und Männer auf dem Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit und Freizeitvelofahrende, auch vom SRB – sie alle brauchen diese Sicherheit dringend! Nur wer Nein sagt zu dieser Änderung des Strassengesetzes, ist für die Sicherheit der Velofahrenden. Alles andere sind leere Versprechungen und Lippenbekenntnisse.

Ich beantrage, die Schlussabstimmung unter Namensaufruf durchzuführen, damit alle wissen, wer für Sicherheit im Veloverkehr ist.