Bundesratswahlen – Wiederherstellung des demokratischen Rechtsstaates

Einige Entscheide des Bundesrates zeigen, dass z. B. die Bundesverfassung verletzt wird. Die Wahlen in den Bundesrat müssen korrigierend einwirken.

 

 

 

Eine der massgeblichen Figuren für die Verletzung des demokratischen Rechtsstaates ist Bundesrat Atombert-Autobahnbert-Ölbert-Schafkopfbert Rösti. Es ist offensichtlich, dass er als Handlanger der rechtsnationalistischen, faschischtoiden Gelddiktatur genutzt wird und es dadurch schafft, im Bundesrat Mehrheiten für die antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Vorgehensweisen zu erhalten.

Es ist zwingend notwendig, dass die Vereinigte Bundesversammlung – also Nationalrat und Ständerat gemeinsam – am Mittwoch, 13. Dezember 2023 einen ernsthaften Versuch wagt, den demokratischen Rechtsstaat zu stärken.

Nichtwiederwahl von FDP- und $VP-Bundesrät*innen

Bundesrätin Frau Keller-Suter und die Herren Bundesräte Parmelin, Cassis und Rösti müssen vor der Bundesratswahl zurücktreten und dürfen nicht mehr in den Bundesrat gewählt werden.

Verbot der $VP – Neuwahl National- und Ständerat

Die rechtsnationalistische, faschistoide $VP als Handlangerschaft der Gelddiktatur ist zu verbieten. Nach dem dringenden nötigen Verbot der $VP sind National- und Ständerat neu zu wählen.

PS: Eine der Begründungen: Die $VP führt dümmstmögliche völlig faktenfreie Propaganda-Lügen-Kampagnen durch. Es gibt in einer Demokratie eine Meinungsäusserungsfreiheit, aber kein Recht auf eigene Fakten!  

Änderung der Bundesverfassung – Vergrösserung Bundesrat

Die aktuelle Grösse des Bundesrat von sieben Mitgliedern zusammen mit der längst überholten «Zauberformel» führt dazu, dass derzeit nur vier Parteien im Bundesrat vertreten sind. Unter anderem bedeutet dies, dass $VP und FDP im Bundesrat eine Mehrheit haben, was definitiv nicht dem Willen der Wählerinnen und Wähler entspricht – und zudem dem Grundcharakter der Konkordanz widerspricht.

Somit ist Art. 175, Absatz 1 der Bundesverfassung (derzeitige Fassung: Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern.) dringend zu ändern. Neu zum Beispiel: Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.