Verluderung des Rechtsstaats

Gleichentags haben $VP und Linke/Grüne wieder einmal ein Müsterchen abgeliefert, wie der Rechtsstaat verludert: die nationale $VP trötzelt wegen der völkerrechtswidrigen, noch nicht in Kraft gesetzten Verfassungsbestimmungen, die eine Folge der offensichtlich fremdenfeindlichen Ausschaffungsinitiative sind – in der Stadt Zürich reklamieren Linke und Grüne ebenfalls „Verfassungsbestimmungen“, die noch nicht in Kraft sind (denen ich auch zugestimmt habe – und deshalb einmal mehr glaubwürdig die Verluderung des Rechtsstaats anklage).

Jede neue oder geänderte Verfassungsbestimmung muss quasi in die offizielle und gültige Fassung der Verfassung aufgenommen werden, bevor sie rechtskräftig wird – das gilt bei der Bundesverfassung genau so wie bei der Gemeindeordnung der Stadt Zürich.

Wer wie die $VP absichtlich und vorsätzlich Bestimmungen vorschlägt, die absichtlich und vorsätzlich gegen übergeordnete völkerrechtliche Bestimmungen und die universellen Menschenrechte verstossen, und sich dann erst noch das Ja der Stimmberechtigten mit viel, sehr viel Blocher-Geld kauft, hat kein Recht darauf, die gegen den Rechtsstaat verstossende Umsetzung dieser absurden Bestimmungen ultimativ zu verlangen. Die neu vorgeschlagene „Durchsetzungsinitiative“ entspricht dieser antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Partei bestens.

Auch die Linken und Grünen in der Stadt Zürich vermögen nicht zu überzeugen. Etwas mehr als sieben Monate nach der – nicht ganz überraschenden – Annahme der Städteinitiative schon ein Vollzugsdefizit anzumahnen, ist gutmütigerweise betrachtet lächerlich, hat aber auch nichts mit Rechtsstaat zu tun. Denn: die neuen Bestimmungen aus der Volksabstimmung vom 4.9.2011 sind gar noch nicht in Kraft gesetzt worden! Die nach wie vor gültige Fassung der Gemeindeordnung enthält mit Stand 17.4.2012 diese Bestimmungen gar noch nicht – es braucht zuerst eine Genehmigung durch den Regierungsrat, bevor die neu eingefügten Bestimmungen in Kraft treten können. Auch wenn bei später von den Stimmberechtigten beschlossenen Aenderungen der Gemeindeordnung bereits Genehmigungsbeschlüsse des Regierungsrates vorliegen – für die neuen Bestimmungen, die sich aus der Städteinitiative ergeben, liegt noch keine solche regierungsrätliche Genehmigung vor. P.S. Beim Artikel 2ter der Gemeindeordnung, dem 2000-Watt-Gesellschaftartikel, erfolgte das Ja in der Volksabstimmung am 30. November 2008 – die Genehmigung durch den Regierungsrat wurde am 21. Oktober 2009 beschlossen und anschliessend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Objektiverweise sind die Anmerkungen von Linken und Grünen zur Umsetzung dieser Initiative weder konstruktiv noch lösungsorientiert – in dieser Hinsicht unterscheidet sich dieser Positionsbezug überhaupt nicht von den lärmigen Tönen der $VP.

Da bleibt die Frage: beginnt der schlechte Stil der $VP jetzt auch auf andere Parteien abzufärben? Oder ist der (nicht willkürliche) Rechtsstaat nicht mehr als Wert anerkannt?