Das Ende des Rechtsstaates im Kanton Zürich

Absolut unverständlich: da kann einer jahrelang auf dem Uetliberg – Landschaft von nationaler Bedeutung, Erholungsgebiet für die Grossregion Zürich – machen, was er will, ignoriert die Baugesetze, kümmert sich in keiner Art und Weise um Gesetze, zerstört in erheblichem Umfang die Qualität des Standortes Uetliberg Kulm – für ein bisschen mehr Umsatz! Und wird dann von der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrates noch belohnt – man bewilligt einfach den übermässigen Missbrauch des öffentlichen Gutes Uetliberg!!! SKANDAL!!!

Der Fry-Herr vom Uetliberg wird durch den Fehlentscheid des Kantonsrates geradezu geadelt – nicht verwunderlich, kommt wie im Zusammenhang mit den Schiedsrichter-Fehlentscheiden an der Fussball-Weltmeisterschaft der Verdacht auf, dass hier Schmiermittel im Einsatz waren. Dieser krasse, rechtsstaatliche fragwürdige Entscheidung des Zürcher Kantonsrates ist geradezu eine Einladung an die Allgemeinheit, das Gesetz bewusst zu brechen, Sachzwänge – dieser Entscheid ist das Ende des Rechtsstaates im Kanton Zürich. Wer an diesem 28. Juni 2010 im Zürcher Kantonsrat mit Ja gestimmt hat, hat damals beim Eintritt in den Kantonsrat einen Meineid geschworen! Da liessen sich die Mitglieder des Rates einmal mehr nicht vom allgemeinen Interesse, sondern für private Profite gestimmt.

Auch wenn der wirtschaftliche Erfolg des Utokulms beeindruckend ist – die aktuelle Nachfrage nach dem „Uto Kulm“ ist keine nachhaltige Sache. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die hedonistische Beliebigkeits- und Spassgesellschaft dieses übermässigen Konsums des unwiderbringlichen Gutes Landschaft von nationaler Bedeutung cool findet – aber die Beliebigkeits-Tophits dieser Spassgesellschaft sind schnell vorüber, dann sind wieder andere Destinationen hip. Die Landschaft ist und bleibt unwiderbringlich zerstört – die Qualität des Erholungsgebietes ist dahin.

Da bleibt nur eins: ziviler Ungehorsam!

Zum Beispiel:

  • Boykott sämtlicher Angebote von Herr Giusep Fry – es gibt trotz Hotel-Restaurant Uto Kulm noch einige wenige öffentlich frei zugängliche Stellen. Dies gilt auch für Veranstalter, die durch Anlässe in den Räumen von Herr Fry diese übermässige Beanspruchung von öffentlichen Gütern unterstützen.
    P.S. Den halben Liter Wasser, einen Apfel oder auch einen Nussgipfel, den es nach dem Anstieg auf den Uetliberg – es gibt beliebig viele Routen – als Zwischenverpflegung braucht, kann man gut selber auf den Uetliberg tragen. So ist man nicht einmal auf den scheusslichen Kiosk und das überteuerte Angebot der Firmen von Herr Fry angewiesen.
  • Keine einzige Stimme bei den Kantonsrats- und Regierungsratswahlen 2011 für KantonsrätInnen und RegierungsrätInnen, die dieser Abschaffung des Rechtsstaates zugestimmt haben.