13. Februar 2011: Anmerkungen zu den Volksabstimmungen

  • Bund: Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“: Ja
  • Kanton Zürich: Verkehrssicherheitsinitiative – Kantonale Volksinitiative zur Verwendung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr: Nein
  • Kanton Zürich:Beitrag über 20 Mio Franken aus dem Lotteriefonds für den Erweiterungsbau des Schweizerischen Landesmuseums Zürich: Nein
  • Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Kornhaus Swissmill, Zürich: kein Vorschlag

Einige Detailanmerkungen:

Bund: Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“: Ja

Dass man über diese Initiative überhaupt abstimmen muss, ist eine groteske Absurdität. Wenn sich die SoldatInnen der Schweizer Armee, die heutzutage ein Sturmgewehr mit nach Hause nehmen müssen, gesetzeskonform verhalten, ist diese ganze Sache eine reine Logistikfrage. Einige Stücke verarbeitetes Metall, einige Kunststoffteile dazu: ein Sturmgewehr ist ein Gegenstand ohne jeden Alltagsnutzen. Ein solches Ding hat nichts in einem Haushalt verloren – das Sturmgewehr gehört in die Logistikverantwortung des Bundes respektive der Armee. Etwas anderes als ein Ja macht also gar keinen Sinn!

Wer wie die $VP und ihre Vasallenparteien für ein Nein plädiert, geht davon aus, dass die SoldatInnen diesen Logistikgegenstand auch privat zur Waffe umfunktionieren, indem sie illegalerweise über passende Munition verfügen. Der sogenannte Munitionsbefehl verbietet die ausserdienstliche Verwendung von Armeemunition strikt. Wer also das Logistikgut Sturmgewehr in Privatwohnungen als grundsätzlich einsatzfähige Waffe betrachtet, ruft damit zu illegalem Verhalten auf. In einem Rechtsstaat ist dies ein unakzeptales Agieren – wenn dies Parteien wie die $VP tun, ist dies ein Grund mehr, diese Partei so schnell als möglich zu verbieten.

Kanton Zürich: Verkehrssicherheitsinitiative – Kantonale Volksinitiative zur Verwendung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr: Nein

Ordnungsbussen sind – wie es der Name sagt – eine Geldstrafe für ein ordnungswidriges Verhalten. Wer Regeln nicht befolgt und dabei erwischt wird, wird geringfügig bestraft. Nach Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom sind derartige kleine Strafen, schon eher mit symbolhaftem Charakter wichtig für das Funktionieren der Gemeinschaft. Man hat diese gesellschaftlichen Regeln unabhängig von Wirkung und einleuchtender individueller Zweckhaftigkeitsüberlegungen zu befolgen, unabhängig davon, ob die Gefahr besteht, dass man bei Verstössen erwischt werden könnte. Es geht letztlich um Spielregeln für das Zusammenwirken der Gesellschaft. Wer gegen Verkehrsregeln verstösst, gefährdet zwar durchaus auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden, aber es bleibt ein Regelverstoss, auch dann, wenn andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet werden (z.B. Rotlichtmissachtung um morgen um 3 Uhr bei völlig leeren Strassen). Darum ist es geradezu sittenwidrig, eine Zweckbindung des Bussenertrags zum Beispiel für Zwecke der Verkehrssicherheit zu postulieren. Wenn solche Regeln als unsinnig erachtet werden, so sind diese zu verändern, und es ist nicht auf das Büssen zu verzichten. Am Beispiel des frühmorgendlichen Rotlichts: Umstellung auf Gelb- respektive Orange-Blinken zu bestimmten Zeiten. Im übrigen: die Absicht von Regeln ist, dass sie freiwillig befolgt werden. Wenn diese Eigenverantwortlichkeit funktionieren würde, gäbe es keine Bussen – nach dieser Initiative gäbe es dann allerdings auch keine Verkehrssicherheitsmassnahmen. Dies würde allerdings kaum funktionieren.

Kanton Zürich:Beitrag über 20 Mio Franken aus dem Lotteriefonds für den Erweiterungsbau des Schweizerischen Landesmuseums Zürich: Nein

Ist der geplante Erweiterungsbau des Landesmuseums schön? Ist die Beanspruchung des Platzspitzes für ein Museum sinnvoll? Um diese Fragen geht es eigentlich nicht mehr, darüber wurde bereits befunden. Eigentlich geht es auch nicht mehr um die Frage, ob es sinnvoll ist, dass ein derart rückwärtsgewandtes Ding wie das Landesmuseum (Lehren aus der Geschichte zieht man kaum aus Museumsgegenständen) an einem der besten mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiete der Schweiz, am Rande eines Naherholungsgebietes von grosser Bedeutung für die Stadtbenutzenden steht. Bekanntenermassen ist nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft die gesellschaftliche Herausforderungen. Es geht um lösungsorientierte Ansätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen – dazu kann ein Vergangenheitsmuseum kaum Beiträge leisten. An diese Stelle gehört daher ein Zukunftsmuseum, eine dauernde Zukunftswerkstatt – als ein Beispiel ARS ELECTRONICA CENTER in Linz.

Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Kornhaus Swissmill, Zürich: kein Vorschlag

Ich habe mich bereits vor einem Monat mit dieser Vorlage beschäftigt. Damals hielt ich eine leichte Tendenz zum persönlichen Ja fest, verbunden mit einigen Fragen. Was in diesem Monat politisch geboten wurde zu diesem Thema, war sowohl von Ja- wie von Nein-Seite ziemlich dürftig. Unter diesen Voraussetzungen erlaube ich mir ausnahmsweise den Parolenvorschlag „leer einlegen“.