Obwohl die Schweiz wenig oder gar kein eigenes Erdöl oder Erdgas vorzuweisen hat, spielen Erdöl- und Erdgas-Wirtschaft eine beachtliche Rolle. Als Teil der Wirtschaft kommt den Vertretungen der fossilen Energieträger grosse Bedeutung zu selbst bei der Klimaschutzpolitik, welche ja immerhin wegen des übermässigen Verbrauchs fossiler Brenn- und Treibstoffe erforderlich ist. Sowohl wegen des Mensch gemachten Klimawandels, wegen der sich abzeichnenden Verknappung dieser endlichen Energieressourcen (Peak Oil, Peak Gas, Peak Everything), aber auch wegen der offensichtlich zu grossen geostrategischen Bedeutung der fossilen Energieträger (Krieg um Öl, Ölpreisentwicklung) ist es zwingend erforderlich, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe massiv einzuschränken.
Auch wenn die Wurzeln der Schweizerischen Energiepolitik-Versuche in der Erdölpreiskrise 1973 zu orten sind, muss man nach wie vor von einer Schweizerischen Nicht-Energiepolitik ausgehen. Wie etwa die zeitliche Entwicklung der Emissionen des Treibhausgases CO2 zeigt, führt diese Nicht-Politik dazu, dass die Abhängigkeit der Schweiz von den fossilen Energieträgern Erdöl und Erdgas nach wie vor erheblich ist. Nach wie vor macht etwa die Erdöl-Lobby Werbung mit dem Slogan „Heizöl: entschieden richtig!“ – nachdem Ölheizungen vor einiger Zeit „wärmstens empfohlen“ waren. Solche Aussagen können beschönigend als Polemik und Ignoranz bezeichnet werden.
Die Politik muss endlich klare energie- und klimaschutzpolitische Zeichen setzen – zum Beispiel durch ein Verbot für den Neueinbau von Heizölanlagen und die Erneuerung bestehender Öl- und Gasheizungen.
Öl- und Gasheizungen haben eine voraussichtliche technische Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren. Auf kantonaler, allenfalls auf eidgenössischer Ebene ist vorzuschreiben, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Vorschrift der Neueinbau oder die Erneuerung von bestehenden Anlagen nicht mehr zulässig ist; gleiches hat in 25 Jahren für Feuerungen mit dem Brennstoff Erdgas zu gelten.
Ich stelle fest, dass sich Partei- und Verbändepolitik mit immer absurder werdenden finanziellen Fördermodellen und nachweislich zu wenig wirksamen Appellen an die Freiwilligkeit beschäftigt – und nicht realisiert, dass der Wechsel zu einer nichtnuklearen und nichtfossilen Energieversorgung – neben stark lenkenden und vollständig zurückerstatteten Energieabgaben – zwingend wirkungsorientierte Vorschriften wie ein Sanierungsobligatorium für bestehende Gebäude oder den Marktausschluss der fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas erfordert.
Für den Kanton Zürich überlege ich mir, eine Einzelinitiative einzureichen, um die entsprechenden Vorgaben im kantonalen Energiegesetz festzuschreiben. Da der Regierungsrat so oder so eine neue Version des Energieplanungsberichts erarbeiten lassen muss, ist dies gerade ein passender Zeitpunkt.