$VP verletzt bewusst Rechtsstaatlichkeit – endlich verbieten!

Eine Partei, die sich bewusst und absichtlich gegen rechtsstaatliche Grundsätze wendet, gehört verboten. Erst recht, wenn auch die Exekutiv-Exponenten dieser Partei beginnen, eigene Regeln statt staatliche Vorgaben anzuwenden. Die $VP tut dies absichtlich und vorsätzlich. Macht heisst bekanntlich, „Spielregeln“, also rechtsstaatliche Grundsätze und Vorgaben, willkürlich nach dem eigenen Gusto anpassen zu können. Rechtskonservative Kreise haben mit derartigen Machtgelüsten schon Weltkriege angezettelt – deshalb muss die $VP so rasch als möglich verboten werden.

Mit den Vorgaben der $VP-Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2011 ist davon auszugehen, dass die angekündigte „Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit“ ohne Rücksichten auf Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonformität ausgestaltet ist. Nachdem die $VP mit direkt oder indirekt von ihr lancierten, nicht mit übergeordnetem Recht vereinbarbaren Volksbegehren – Anti-Minarett-, Ausschaffungs-Initiative – dank ausreichendem Stimmenkauf erfolgreich war, und das ängstliche Parlament von der zwingend erforderlichen Ungültigerklärung der Initiativen abgesehen hat, ist davon auszugehen, dass einmal mehr die $VP die Willkür und den Populismus-Drang ihrer strategischen Milliardäre an vorderster Stelle bei dieser Initiative ausleben lassen wird. Die Launen dieser alternden Milliardäre stellen eine echte Gefahr für das Wohlergehen der Schweiz, sowohl für die Schweiz als Land, aber auch für das politische System der Schweiz. Diese Partei ist von Amtes wegen zu verbieten.

Wenn VBS-Museumsdirektor Ueli Maurer wegen des illegalen $VP-Kaderanlasses auf dem Rütli den Medien mitteilt, er werde auch in Zukunft überall reden, wo er wolle, ohne jemanden zu fragen, so setzt er damit seine eigene Willkür über die zwingenden Vorgaben des Rechtsstaats. Ein solches Verhalten ist für Exekutivmitglieder unakzeptabel. Veranstaltung politischer Parteien auf dem Rütli sind nicht zulässig, sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen auf dem Rütli sind bewilligungspflichtig. Sorry, Herr Maurer, gerade für Sie gelten derartige Regeln zwingend, haben Sie sich doch als Exekutivmitglied – und damit als Dienstleister an der Demokratie – besonders vorbildlich zu verhalten. Gerade Demokratien müssen davon ausgehen können, dass sowohl die demokratischen Rechte und die damit verbundenen Pflichten eigenverantwortlich eingehalten werden – und nicht durch persönliche Willkür ausser Kraft gesetzt werden.

Im übrigen ist festzuhalten, dass die Rütli-Schweiz (Staatenbund), die alte Eidgenossenschaft dem Bundesstaat Platz gemacht hat. Das Umfeld der Schweiz hat sich weiterentwickelt, heute sind es nicht mehr Wiesen, die den Bestand und das Wohlergehen der Schweiz ausmachen, sondern die städtischen Räume, die Tätigkeit vor allem im Dienstleistungsbereich und der starke Einbezug der Wissenschaft. Die Aufklärung und die Grundsätze der französischen Revolution – Gleichheit, Freiheit, Geschwisterlichkeit – gelten auch für die Schweiz. Nur eine rückständige Kraft wie die $VP kann deshalb im Versammlungsort auf der schon lange Geschichte gewordenen Rütli-Vergangenheitswiese eine symbolische Bedeutung erkennen.


Nein, meine Tastatur ist nicht defekt, das „S“ kommt noch vor. Weil aber die $VP das Spielzeug autokratischer alternder machtgeiler Milliardäre ist, verbietet sich die Verwendung des Buchstabens „S“.