Bundesrat: weiterhin keine Energiepolitik

  Als „historisch“ bezeichnete etwa der Tages-Anzeiger die wieder nicht erfolgte energiepolitische Weichenstellung durch den Bundesrat: wer nach dem 25. Mai 2011 weiterhin das Wort „Ausstieg“ für den Nicht-Kurs des Bundesrates in Sachen Atomenergienutzung benutzt, müsste sich klar werden, dass er oder sie eine semantische Umwertung eines eindeutig bezeichneten Wortes vornimmt. Der Entscheid des Bundesrates ist ein Ausfransel-Szenario – es können weniger als 50 Jahre AKW-Nutzunsgdauer sein, aber auch 60, ausschliesslich mit dem in Zusammenhang mit AKWs als unqualifiziert zu bezeichnenden Begriff „Sicherheit“ gekoppelt. Denn: nach Tschernobyl und Fukushima gibt es nur eine Sicherheit: Atomkraftwerke sind aus Prinzip unsicher, unabhängig von ihrem „Pass“ respektive Aufstellungsland.. „Bundesrat: weiterhin keine Energiepolitik“ weiterlesen

Wir wollen den raschestmöglichsten Atom-Ausstieg!

  Aus ethischen Gründen ist ein sofortiger Stopp aller Atomkraftwerke angezeigt – die potentiellen Folgen eines schweren Unfalls in einem Atomkraftwerk, welcher nie ausgeschlossen werden kann, die unbewältigbare, dauerhaft sichere Lagerung der atomaren Abfälle und die erheblichen Auswirkungen des Normalbetriebs (als ein Stichwort Majak – es gibt viele weitere solche), die Endlichkeit des Urans sind ausreichende Begründungen dafür. Weil nicht nur die Schweizerische Stromwirtschaft bis jetzt gelauert hat bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele etwa der Bundesverfassung, ist diese ethische Pflicht nicht realisierbar. Gefordert ist deshalb der raschestmögliche Ausstieg aus der Atomenergie. „Wir wollen den raschestmöglichsten Atom-Ausstieg!“ weiterlesen

Ausschlusskriterium Kernkraft

Ethikfonds, manchmal auch Nachhaltigkeitsfonds genannt, verwenden häufig Ausschlusskriterien für den Entscheid über Investments. Nuklearenergie gehört standardmässig zu diesen Kriterien. Die Verfassung des Kantons Zürich hält fest: In Verantwortung für die kommenden Generationen sind sie [Kanton und Gemeinden] einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. (Art. 6, Abs. 2) – Kanton und Gemeinden stellen sicher, dass die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und von der geeigneten Trägerschaft erfüllt werden. (Art. 95, Abs. 2. „Ausschlusskriterium Kernkraft“ weiterlesen

Schnell-Ausstieg oder schnellstmöglicher Ausstieg?

Ich habe im Zusammenhang mit den Zürcher Velowegen auch schon die Frage gestellt, was aus politischer Sicht unter „dringlich“ verstanden wird. Derzeit wird über die Bedeutung von Schnell-Ausstieg oder schnellstmöglicher Ausstieg (aus der Atomenergie) diskutiert. Aus ethischer und moralischer Sicht ist nur eine sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke verantwortbar – die Abklingphase, der sichere Rückbau und die Dauerlagerung des Atommülls inklusive Abbruchschutts stellen bereits für sich allein eine unzumutbare Belastung für die Gesellschaft dar. „Schnell-Ausstieg oder schnellstmöglicher Ausstieg?“ weiterlesen