Kreislaufwirtschaft sofort – tschüss Wegwerfgesellschaft

Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich der Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Verfassung des Kantons Zürich mit einem Ja-Anteil von 92.47 Prozent zugestimmt. Nicht einmal ein Jahr später stimmen die Stimmberechtigten über den Ausbau der Kehrichtverbrennung ab – bei einem sehr wahrscheinlichen Ja  würde damit die Wegwerfgesellschaft «betoniert». Dieser offensichtliche Widerspruch steht exemplarisch für die Nicht-Enkel*innen-Tauglichkeit der gegenwärtigen Politik.

Wir brauchen «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft»!

Kreislaufwirtschaft statt Wegwerfgesellschaft – dies ist eine der Konkretisierungen der Forderungen des Weltklimarates IPCC angesichts der Klimakrise: «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft»! Derartige auch als «Sprunginnovation» bezeichnete Veränderungen sind zwingend erforderlich für die Enkel*innen-/Urenkel*innen-Tauglichkeit unserer Gesellschaft!

Als im Gemeinderat der Stadt Zürich am 23. Mai 2023 über die Vorlage für eine dritte Verbrennungslinie im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz debattiert wurde, dominierten Aussagen wie «Wir glauben nicht an die Kreislaufwirtschaft» . Ebenso wurde erhebliches Greenwashing für Stoffvernichtung betrieben – «Kehrichtheizkraftwerk», «erneuerbare Fernwärme» sind Beispiele dafür. Schon mal dies: jegliche Verbrennung von Material ist eine Steinzeit-Technologie und unter allen Umständen zu vermeiden!

Einverstanden, es gibt noch einige Herausforderungen zu lösen. Es gibt überall auf dieser Welt sowohl aus der Vergangenheit als auch aus der Gegenwart zu viele Konstruktionen, bei denen davon ausgegangen wurde, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer diese Konstruktionen mittels Verbrennung vernichtet und/oder die Reststoffe irgendwo deponiert werden können. Es dominiert in der Wegwerfgesellschaft nach wie vor das Motto «Aus den Augen – aus dem Sinn». Mit Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit hat dies definitiv nichts zu tun.

Wegwerfen wird kultiviert

Am und nach dem Züri Fäscht 2023 ging es in der Berichterstattung in diversen Medien vor allem um die weggeworfenen Dinge, um den liegen gelassenen Abfall. Somit entsteht der Eindruck, dass Wegwerfen von Gegenständen das Normale ist, dass dies zu den üblichen Gewohnheiten gehört. Und es gibt ja genügend Leute, die sich darum kümmern – die den Abfall als «Wärmequelle» sogar für Greenwashing-Arumentationen nutzen.

Es ist schlicht unverständlich, warum sowohl im Alltag als auch an solchen Anlässen Stoffe vorhanden sind, die weggeworfen können (oder sogar müssen). Für die Kreislaufwirtschaft spielt es dabei keine Rolle, ob dieses Wegwerfen an dafür vorgesehenen Orten oder irgendwo zufällig passiert.

Kreislaufwirtschaft auch bei den Botschaften  

Als erste Stufe der Kreislaufwirtschaft können die sogenannten 3R verstanden werden, Englisch für «Reduce, Reuse, Recycle», auf Deutsch «Reduzieren, wiederverwenden, recyceln». Verbrennung kommt da definitiv nicht vor!

Wie gesagt, dies ist die erste Stufe der Kreislaufwirtschaft. 10R gibt es auch schon dazu: 

  1. Refuse – Ablehnen
  2. Rethink – Umdenken
  3. Reduce – Reduzieren
  4. Reuse – Wiederverwenden statt wegwerfen
  5. Repair – Reparieren
  6. Refurbish – Auffrischen
  7. Remanufacture – Refabrikation
  8. Repurpose – Weiterverwendung
  9. Recycle!
  10. Recover – Rückgewinnung
  11. Extra: Repeat

PS: Erst der 10. Punkt weist, allerdings auch hier mit dem Etikett «Greenwashing», auf die behauptete «nachhaltige Energieproduktion» hin. Im Sinne der Klarheit: KEHRICHTVERBRENNUNG IST ENERGIE- UND MATERIALVERNICHTUNG UND KEINESFALLS NACHHALTIG!!!  

Eine «Kehrichtverwertungsanlage» oder korrekter eine «Kehrichtverbrennungsanlage» ist aus verschiedenen Gründen auf eine Nutzungsdauer von 40 bis 60 Jahren ausgelegt. Mit dieser Vorlage signalisiert die Stadt Zürich somit, dass sie noch mehrere Generationen an der Wegwerfgesellschaft festhalten will. So geht dies wirklich nicht!

Darum: bei der Abstimmung in der Stadt Zürich am 3. September 2013 NEIN zu Vorlage 3 «Dritte Verbrennungslinie Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz»


Die Sache mit den Zigarettenstummeln

Wegwerfen – dafür steht exemplarisch das Rauchen. Dies zeigt sich etwa dadurch, dass drei Viertel der Zigarettenstummel einfach weggeworfen werden. Solche weggeworfenen Zigarettenstummel können, sollten sie zum Beispiel von Kleinkindern irrtümlich verschluckt werden, zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen. Weggeworfene Zigarettenstummel stellen ebenfalls eine Gefahr für Gewässer dar.

Auch hier: Rauchen wird nicht nur in diesem Land kultiviert, inklusive das Wegwerfen (nicht nur der Stummel)! Ob auch dies mit ein Grund ist, dass nicht an die Kreislaufwirtschaft geglaubt wird – da passt nämlich Rauchen überhaupt nicht dazu.