Energieplanungsbericht Kanton Zürich: Tschüss Klimaschutz

Ende 2017/Anfang 2018 behauptet der Zürcher Regierungsrat, die im Energiegesetz §1 enthaltene Forderung, den CO2-Ausstoss bis 2050 auf höchstens 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr zu senken, entspreche dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen von Dezember 2015. Mit dieser Aussage verabschiedet sich der Zürcher Regierungsrat endgültig vom Klimaschutz – die im Energieplanungsbericht 2017 dargelegten Überlegungen sind bestenfalls eine lustlose Anhäufung von inhaltsleeren Phrasen. «Die Richtung stimmt», wird in der Medienmitteilung vom 18. Januar 2018 fabuliert – dies erinnert fatal an den Spruch «Heute stehen wir vor dem Abgrund, morgen machen wir einen grossen Schritt vorwärts». Es führt nichts daran vorbei: Auch der Kanton Zürich muss möglichst schnell den Weg finden zu einer ausschliesslich auf erneuerbaren Energien aufbauende Energieversorgung!

Ich zitiere einmal mehr sowohl Aussagen zum Pariser Klimaschutz-Übereinkommen als zur Erreichung der Klimaschutzziele:

  • Im Dezember 2015 wurde in Paris entschieden, alles daran zu setzen, den Mensch gemachten Klimawandel auf deutlich unter 2 °C (gegenüber dem vorindustriellen Zustand), besser sogar auf 1.5 °C zu beschränken.
  • Soll das 1,5°-Ziel ohne Einsatz der «Carbon Capture and Storage-Technik» erreicht werden, muss die Verbrennung fossiler Energieträger bis ca. 2040 komplett eingestellt werden und die Energieversorgung – d. h. Strom, Wärme und Verkehr – in diesem Zeitraum vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. (Quelle: Wikipedia-Seite zur Pariser COP 21-Konferenz)

Bekanntlich ist auch die Klimaschutzpolitik der Schweiz nicht auf dem Pariser Klimaschutz-Pfad. Die Kantone haben von sich auch aktiv zu werden, um internationale Verpflichtungen der Schweiz in ihren Aktivitäten zu berücksichtigen; dies nennt sich Subsidiaritätsprinzip. Die Bundesverfassung weist den Kantonen etwa die energie- und damit klimaschutzpolitische Verantwortung für den Gebäudebereich zu. Auch im Vergleich mit dem internationalen Umfeld ist die Sache klar: Fossilfrei um 2040 bis spätestens 2050, ab dann hundert Prozent erneuerbare Energien, nachhaltig genutzt! Dies muss zur zentralen Botschaft auch der Zürcher Energie- und Klimaschutzpolitik werden.

Städte wie Zürich haben etwa in der Gemeindeordnung bereits jetzt weitergehende Klimaschutzziele als der Kanton Zürich festgesetzt. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben 2008 beschlossen, dass bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen auf eine Tonne Treibhausgase als CO2-Aequivalente pro Person und Jahr zu begrenzen sind. Zu beachten ist, dass selbst derartig anspruchsvolle Ziele nicht konform sind mit dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen!

Eine Energiepolitik, die eine völkerrechtlich wichtige Vorgabe nicht berücksichtigt, noch schlimmer in falscher Form einbezieht, ist nicht verträglich mit dem demokratischen Rechtsstaat. Ob derartige Falschaussagen – allenfalls gar vorsätzliche Lügen – wohl damit zu tun haben, dass der zuständige Baudirektor SVP-Mitglied ist und kaum nochmals zu den Erneuerungswahlen 2019 antreten wird?

Der Zürcher Kantonsrat tut gut daran, auch den Energieplanungsbericht 2017 nicht zu genehmigen.