Am Montag nach dem Abstimmungssonntag vom 30. November 2014

Die direkte Demokratie bringt es mit sich, dass die Abstimmenden vor einer Abstimmung Empfehlungen abgeben und nach der Abstimmung das Ergebnis kommentieren – hier also mein Abstimmungskommentar zum 30.11.2014.

Das Nein zur ECOPOP-Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» entspricht den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament. Wir haben einmal mehr über eine ungültige, nicht zulässige Initiative abgestimmt – der faschistoide Staatsstreich konnte abgewehrt werden! Es ist zu hoffen, dass bald auch die Diskussionen über die Kündigung von völkerrechtlich bindenden Abkommen vom Tisch sind.

Ein Ja zur Initiative war mit keiner Begründung zulässig. Viele der in der Zeit vor der Abstimmung vorgebrachten Nein-Argumente sind aus Nachhaltigkeitssicht erschreckend. immer noch wird am Unsinn des dauernd steigenden BIP festgehalten, obwohl längst klar ist, dass der gegenwärtige übermässige ökologische Fussabdruck nur mit «Weniger» verkleinert werden kann. Postwachstums-Politik ist erforderlich, dies ist bei den Stimmberechtigten noch nicht angekommen. Da wird es noch einige Stimmen mehr brauchen als jene von Niko Paech.

Klar ist nun auch, dass Prognosen über das Abstimmungsergebnis von Befragten und Öffentlichkeit als Mittel der politischen Meinungsbildung und insbesondere der Motivation zur Abstimmungsteilnahme benutzt werden. Abstimmungen sind in einem wissenschaftlichen Kontext «Experimente ohne Wiederholungsmöglichkeit» – ich kann daher behaupten, dass eine Prognose, die einen Nein-Anteil von 76 Prozent ausgewiesen hätte, in der Volksabstimmung zum öffentlich kommunizierten Prognose-Nein von 60 bis 65 Prozent geführt hätte. Prognose und Abstimmungsverhalten dürften somit gekoppelt sein. Dies ist sowohl von den Prognoseinstituten, den Medien und den politischen AkteurInnen zu beachten.

Die Beibehaltung der allgemein als ungerecht anerkannten Pauschalbesteuerung lässt mindestens zwei Schlüsse zu. Erstens sind die Stimmberechtigten der Ansicht, dass das aktuelle Steuerregime dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Zweitens rechnen offenbar viele Steuerpflichtige damit, dass allenfalls ungerechte Sonderbehandlungen auch für andere Kategorien von Steuerpflichtigen möglich sein könnten. Fast drei Fünftel der Stimmberechtigten, viele davon Steuerpflichtige, scheinen also zufrieden zu sein mit dem heutigen Steuersystem. Dies erfordert sehr gute und überzeugende Argumente zum Beispiel zur Durchführung einer ökologischen Steuerreform.

Auch das gehört zum Wesen der direkten Demokratie: nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung! Fast alles scheint veränderbar.