Mit dem Sitzungsmarathon zur Revision der kantonalen Richtplanung hat der Kantonsrat einmal mehr bewiesen, dass er keine Ahnung von Planung hat – und hat dazu mehrfach die Verfassung gebrochen. Das Ergebnis ist schlicht nichts wert – die Sache muss völlig neu angegangen werden.
Art. 52 Abs. 1 der Zürcher Kantonsverfassung hält fest: Die Mitglieder des Kantonsrates stimmen ohne Weisungen. Die Medienberichterstattung hat dokumentiert, dass die Mehrheit des Rates in der Mehrzahl der Fälle aufgrund von Weisungen abgestimmt haben.
Die Ergebnisse der kantonsrätlichen Planungsahnungslosigkeit zeigen einmal mehr, dass es nicht zulässig ist, einfach die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte fortzuschreiben. Die Budnesverfassung, auch diese hat der Kantonsrat gebrochen, verlangt eine nachhaltige Entwicklung. Da der gegenwärtige ökologische Fussabdruck der SchweizerInnen übergross ist, braucht es deutliche Korrekturen gegenüber der vergangenen und gegenwärtigen Entwicklung. Im Mittel beanspruchen auch die ZürcherInnen zu viel Raum, insbesondere umbauten Raum, sie sind zu weit und zu häufig mit motorisierten Verkehrsmitteln unterwegs, sowohl für private und berufliche Zwecke. Nach wie vor sind verkehrserzwingende Einfamilienhüsli-Zonen möglich. Die Zukunft gehört Siedlungsstrukturen, bei dem all das, was Menschen im Alltag zu tun haben, in Fuss- und allenfalls Velodistanz liegt.
Definitiv: der Richtplan ist kein zukunftstaugliches Planungswerk, sondern die Fortschreibung der Fehler der Vergangenheit in die Zukunft. Um dies zu erreichen, hat der Kantonsrat mehrfachen Verfassungsbruch begangen.