Die Urnerinnen und Urner sagen – im übrigen als Nachvollzug der Bundesverfassung, Stichwort Alpeninitiative – Nein zu neuen Gotthard-Strassentunnels. Immerhin ein Zeichen gegen den Strassenverkehr – und als Hinweis darauf, dass die in den nächsten Jahren anstehende Erneuerung des Gotthard-Strassentunnels dafür genutzt werden kann, neue verkehrspolitische Impulse zu setzen: zum Beispiel ersatzlose (temporäre) Schliessung des Autobahntunnels dank dem Alternativangebot rollende Landstrasse durch die Gotthard-Eisenbahntunnels!
Die Berner Stimmberechtigten setzen sich in ihrer Mehrheit dem Verdacht aus, Climate Criminals zu sein und gleichzeitig den längst fälligen Atomausstieg zu hintertreiben. Die bürgerlichen Parteien und insbesondere der Hauseigentümerverband HEV sind einmal mehr gegen einen zielgerichteten Klimaschutz, gegen den zukunftsgerichteten Einsatz erneuerbarer Energien – mit mehr als dürftigen Argumenten. Oder anders: die Politik der Bürgerlichen und des HEV setzt auf die Fortsetzung des bisherigen politischen Kurses, welcher nachweislich nicht zielführend ist. Die Antwort ist klar: Nach-nuklear und nach-fossil: heute beginnen! Da müssen noch einige Menschen auch in diesem Lande umlernen und sich auf den Weg zur nachhaltigen Entwicklung begeben.
Entgegen den Behauptungen der bürgerlichen Parteien und des HEV könnte der Gebäudeenergieausweis GEAK eine erhebliche klimaschützerische Wirkung entfallen, wie das Beispiel des Heizgutachtens aus Deutschland zeigt – und darüber hinaus ergibt sich eine erhebliche konjunkturelle Wirkung. Da bleibt nur erstauntes Stirnrunzeln über die Ignoranz der Abstimmungsmehrheit. Es gibt nur eines: der Bund muss endlich aktiv werden, zum Beispiel mit einem Sanierungsobligatorium für bestehende Gebäude!
Eine knappe Mehrheit der Stadtzugerinnen und Stadtzuger hat zumindest mal den Rucksack gepackt für diesen Weg: 51.5 Prozent Ja-Stimmen für „2000 Watt für Zug – Initiative für eine nachhaltige Stadt Zug„. Die 2000-Watt-Gesellschaft (oder vielleicht auch die Zweitausendundeinwatt-Gesellschaft) als energie- und klimaschutzpolitische Zukunftsvision wird zum Programm – trotz oder gerade wegen der konservativen, wenig zukunftsgerichteten Politik der Kantone.
Nach knapper ging es in der Stadt Genf zu und her: 50.3 % haben sich für die Genfer Version der Städte-Initiative von Umverkehr ausgesprochen. Angesichts dieses knappen Ergebnisses von einem „Siegeszug der Städte-Initiative“ zu schreiben, wie dies Umverkehr tut, mag am Abstimmungssonntag noch akzeptabel sein. Derart knappe Ergebnisse weisen deutlich darauf hin, dass die nachhaltige Entwicklung, die Politik weg vom übergrossen ökologischen Fussabdruck nur eingeschränkt mehrheitsfähig ist. Auch in den Köpfen der Menschen muss noch einiges passieren, damit auch die politische Schweiz zukunftsfähig wird!
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Einmal mehr ein Bravo an die NZZ: der Artikel vom 24. Februar 2011 Sechs Pionierstädte bis zu 45 Prozent unter durchschnittlichen Energieverbrauch ist zwar relativ kurz, bringt aber die wesentlichen Fakten auf dem Tisch.
Eine logische Fehlleistung bietet „20 Minuten“: Der Titel „Erstfeld top, Zürich flop“ signalisiert etwas ganz anders als der Text, welcher festhält, dass die von 20 Minuten als Flopstadt geoutete Stadt Zürich mit 5000 Watt mittlerer Primärenergiedauerleistung pro Person deutlich unter dem Schweizerischen Durchschnittswert von 6300 Watt liegt. Da ist kein weiterer Kommentar nötig …
Der Tages-Anzeiger räumt – und dies sei positiv vermerkt – dem Thema 2000-Watt-Gesellschaft regelmässig viel Platz ein. Ob insbesondere die Beiträge von Stefan Häne als Bashing oder Unvermögen einzuschätzen sind, ist letztlich Geschmacksache. „Wir sind weit weg von 2000 Watt“ (nicht elektronisch verfügbar) – ja, dieser Titel von Herrn Häne im Tages-Anzeiger vom 24.2. trifft zu – ist allerdings auch keine Neuigkeit. Auch bei der Abstimmung vom November 2008 in der Stadt Zürich hat nie jemand behauptet, es handle sich um einen Spaziergang – es war immer von einer Mehrgenerationenaufgabe die Rede.
Wenn Herr Häne allerdings zu einer Debatte über den „Verzicht“ auffordert und die dazugehörige Bildlegende die Dummfrage „Ist Fliegen in einer 2000-Watt-Gesellschaft möglich?“ (doch, es gibt dumme Fragen, nicht nur dumme Antworten!) stellt, dann ist Herr Häne voll auf dem 2000-Watt-Gesellschaft-Bashing-Kurs etwa der $VP: $VP-Regierungsrat Markus Kägi MUSS gegen die 2000-Watt-Gesellschaft sein, weil er für neue AKWs ist.
Auch wenn dies von Herrn Häne (allerdings unberechtigt) als Semantik umgedeutet werden dürfte: nein, es braucht keine Diskussion zum „Verzicht“, mit der 2000-Watt-Gesellschaft werden einzelne Akzente in der seit langer Zeit laufenden Debatte um den Lebensstil verstärkt – mit Stichworten wie LOHAS oder LOVOS. Spätestens seit „Grenzen des Wachstums“ – im übrigen vor mehr als 30 Jahren – ist die Lebensstilfrage bereits gesellschaftliche Alltagsfrage! Dazu gehört auch der Aspekt der freiwilligen Einfachheit! Hier müsste Herrn Häne endlich umlernen: auch wenn er offenbar die damaligen Ausführungen von Stadtpräsidentin Corine Mauch immer noch nicht begriffen hat: nein, es geht nicht um Verzicht, es geht um Lebensstil, um Lebensqualität. Oder anders: auch wenn längst erkannt ist, dass das BIP nicht geeignet ist, die Entwicklung des Wohlstandes zu beschreiben, sind die Schritte zu einem neuen Indikator für das Wohlergehen eher zaghaft.
Nach wie vor hängt Herr Häne an der Fliegerei – das ist für ihn offensichtlich so etwas wie das Outing der 2000-Watt-Gesellschaft. Seit mindestens 1997 ist bekannt, dass die heutige Fliegerei nicht als nachhaltig bezeichnet werden kann. Das damalige BUWAL hat in einer Broschüre zur Klimaverträglichkeit des Fliegens gesagt: Wenn pro Jahr etwa 1000 km im Auto zurücklegt werden, ist alle 3 Jahre ein Flug nach Kreta oder alle 15 Jahre ein Flug nach Bali zulässig, ohne das persönliche CO2-Konto zu überziehen. Dass eine zukunftsfähige Gesellschaft einen anderen Zugang zum Fliegen braucht, ist also schon mindestens 14 Jahre bekannt, ist also keine Folge der 2000-Watt-Gesellschaft. P.S. Wie viele Watt respektive Treibhausgase pro Person in der 2000-Watt-Gesellschaft zur Verfügung stehen, ist nicht fixiert. Fakt ist allerdings: wer heute viel fliegt, hat auch ohne Fliegen bereits einen übermässigen ökologischen Fussabdruck. Fliegen ist also genau so relevant für die 2000-Watt-Gesellschaft wie der Wohnflächenanspruch pro Person oder der Anteil an Fleisch und Milchprodukten in der Ernährung.
Das Methodikpapier der Stadt Zürich zur 2000-Watt-Gesellschaft enthält – entgegen den Behauptungen von Herrn Häne – sehr wohl Daten zum Primärenergieverbrauch des Fliegens: 275 Watt Primärenergie respektive 5.5 % der 5000 Watt pro Person, 580 kg oder 10.6 Prozent der jährlichen Pro-Person-Treibhausgase stammen vom Flugtreibstoff Kerosin. Dies entspricht dem bevölkerungsproportionalen Anteil der Stadt Zürich am Kerosinabsatz gemäss Schweizerischer Energiestatistik. Flüge von ausserhalb der Landesgrenze, auch die Retourflüge in die Schweiz sind somit nicht miteingerechnet, dafür auch Abflüge von Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz.
Es wurde immer deklariert, dass die graue Energie (des Export-/Importsaldos von Gütern und Dienstleistungen bezüglich Stadtgrenze) nicht eingerechnet ist in der Methodik. Dies erfolgt sehr bewusst: die Bilanz der Stadt Zürich – 5000 Watt Primärenergiedauerleistung pro Person, 5.5 Tonnen Treibhausgase pro Person und Jahr – enthält Komponenten, die durch die Stadt Zürich, die BewohnerInnen und die Beschäftigten in Verwaltung und Wirtschaft beeinflusst werden können. Die 2000-Watt-Gesellschaft kann allein durch die Stadt Zürich nicht erreicht werden – auch andernorts muss der Energieverbrauch, muss der Einsatz nicht-erneuerbarer Energien vermindert werden. Zudem ist festzuhalten, dass sich die 5000 Watt pro Person bei Einbezug der grauen Energie verringern: die Stadt Zürich als Wirtschaftsraum erbringt viele Leistungen zugunsten des „Umlandes“. Für den Kontoauszug, etwa im Uetlihof oder an der Flurstrasse bei Credit Suisse oder UBS ausgedruckt, und zum Beispiel an eine Kontoinhaberin im Kanton Thurgau verschickt, wird derzeit der Energieverbrauch in der Stadt Zürich ausgewiesen. Auch der Energieverbrauch für das in einer Stadtzürcher Bäckerei gebackene Brot, welches von einem Menschen mit Wohnsitz im Kanton Zug gekauft wird, fliesst in die Bilanz der Stadt Zürich ein, ebenso die Autofahrt auf Stadtgebiet einer Bewohnerin von Illnau-Effretikon.
Realistischerweise ist die 2000-Watt-Gesellschaft eine zwar ambitiöse, aber zweckmässige Vorgabe für eine nachhaltige Gesellschaft, egal, ob dies $VP-Regierungsrat Markus Kägi oder TA-Mitarbeiter Stefan Häne passt. Neue Atomkraftwerke, wie von Herr Kägi vorgeschlagen, oder eine aufs Milliwatt exakte Deklaration des Pro-Person-Primärenergieverbrauches (er spricht von „Wahrheit“) verbunden mit einer polemischen Diskussion über „Verzicht“, wie dies den Vorstellungen von Herrn Häne entspricht, sind schlicht keine zukunftsorientierten Handlungsansätze. Bashing oder Unvermögen?
Bis anhin ist keine ernsthafte und glaubwürdige Alternative zur 2000-Watt-Gesellschaft auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft erkennbar!
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Nachhaltigkeit ist ein massiv missbrauchter Begriff. Dies ist vorerst ein Kompliment für die Grundidee – offenbar entspricht „nachhaltige Entwicklung“ einem menschlichen Grundbedürfnis. Einerseits – Fokus LOHAS (Lifestyle of Health and Sustainability) – geht es um das eigene Wohlergehen. Andererseits ist in der Menschheit der mehr oder weniger visionäre Blick angelegt: die Lebenszeiten von Neugeborenen in dieser Gesellschaft, die Lebensumstände der Kinder und Kindeskinder dieser Neugeborenen weisen lange Jahre voraus. „Nach mir der Weltuntergang“, das offensichtliche Motto der absolutistischen Despoten – von den Pharaonen über den französischen Sonnenkönig bis zu den Bushs, Gaddafis und Mubaraks der Jetztzeit – ist spätestens seit der Aufklärung und der französischen Revolution als untauglicher Ansatz entlarvt (auch wenn dies noch nicht überall erkannt ist).
Zukunftsszenarien bergen ein grosses Risiko: Matthias Horx, einer der Zukunftsforscher, benennt Zukunftsvisionen als „Retro“ im Bezug auf die Realität. Menschen neigen dazu, die Zukunft mit den Möglichkeiten und insbesondere den Denkansätzen der Jetztzeit zu zeichnen. Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft geht nicht von den möglichen Lösungen aus, sondern beschreibt Vorgaben für eine nachhaltige Zeit: der ökologische Fussabdruck soll global gerechter verteilt sein, eine deutliche Verminderung des Verbrauchs an unwiederbringlichen Ressourcen des Raumschiffes Erde, speziell der fossilen Energieträger, ist eine einzuhaltende Rahmenbedingung. Auch wenn etwa die Erdölpreiskrise, die Ueberlegungen zu Grenzen des Wachstums, die Folgen der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, Schweizerhalle, der Film „An Inconvenient Trouth“ von und mit Al Gore klare Veränderungen in der Haltung und dem Handeln vieler Menschen bewirkt haben: das, was insbesondere die ökologischen Gross-Fuss-Staaten in den letzten Jahren und Jahrzehnten an ökologischen Entlastungen erreicht haben, ist zwar durchaus beachtlich. Im Hinblick auf die 2000-Watt-Gesellschaft reicht dies bei weitem nicht aus, und es passiert viel zu langsam.
Im Gegensatz zur Konzeptidee „Nachhaltige Entwicklung“ ist die 2000-Watt-Gesellschaft zumindest auf globalem Niveau physikalisch fassbar: 2000 Watt mittlere Primärenergiedauerleistung pro Person, eine Tonne Treibhausgase pro Person und Jahr (ausgedrückt in CO2-Aequivalenten), dies lässt sich statistisch erfassen, lässt sich vergleichen – die Methoden dazu sind verfügbar. Im Gegensatz zur Welt der Franken und Rappen, der Euros und Cents, der Dollars usw sind diese Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft nicht direkt zählbar, sondern nur mehr oder weniger direkt über Energieverbrauchswerte auf Statistikbasis abschätzbar. Nun ist allerdings die aktuelle Bilanz etwa für die Schweiz, auch für mustergültige Städte, dermassen weit von den Zielvorgaben entfernt, dass es nicht angezeigt ist, zuviel Worte über diesen Zahlen- und Wertehaufen zu debattieren. Der Name ‚Reihe zweitausendundeinwatt‘ möchte von der Zahlenbeigerei etwas ablenken, ohne den physikalischen Hintergrund zu ignorieren, möchte ein schreibbares Wort wie „Nachhaltigkeit“ verwenden können. Die Neuschöpfung ‚zweitausendundeinwatt‘ ist angesichts der erbitterten Zahlen- und Begriffsgefechte (oder zumindest Schweingefechte) ein Augenzwinkern als Einladung dazu, die 2000-Watt-Gesellschaft eben nicht nur als Physik, sondern als gesellschaftspolitischen Auftrag zu verstehen. Zumindest in den ersten Wegetappen sollten eigentlich 100 % der Energie für die mentale Nachstartphase verwendet werden und nicht bereits für endlose Wegvarianten-Diskussionen und Abbruch- und Schlechtwetterszenarien vergeudet werden.
Das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft ist bekannt – es ist weit entfernt, sowohl zeitlich als auch bezüglich den Anforderungen. Ein grosser Teil der Menschen, die sich beruflich und politisch für die 2000-Watt-Gesellschaft engagieren, werden gerade für die Schweiz diese Vision kaum mehr umgesetzt erfahren können. Wie genau die Welt 2050 aussehen wird, ist nicht Gegenstand der 2000-Watt-Gesellschaft! Es geht darum, etwa in der Stadt Zürich das zu konkretisieren, was im November 2008 von 76.4 Prozent der Stimmberechtigten als politische Vision festgesetzt wurde, als Nachhaltigkeitsbeitrag zugunsten nachkommender Generationen.
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Gebäude, auch Wohnhäuser, sind nicht für Ewigkeit gebaut.
Relativ unbestritten ist, dass Gebäude einen regelmässigen Unterhalt brauchen, weil viele Bauteile durch den täglichen Gebrauch abgenützt werden. Die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit ist im Mietwohnungsbereich durch die Mietzahlungen der NutzerInnen abgedeckt.
Die Nutzungsdauer der unterschiedlichen Bauteile ist für die Schweiz in einer „Paritätischen Lebensdauertabelle“ festgehalten: die Verbände der MieterInnen und der VermieterInnen haben sich mehr oder weniger einvernehmlich darauf verständigt, wie lange üblicherweise Bauteile genutzt werden können. Fenster etwa halten je nach Qualität des Rahmenmaterials 25 bis 30 Jahre, ein Heizkessel kann 20 Jahre genutzt werden, verputzte Aussenwände sind je nach Qualität nach 25 bis 40 Jahren zu erneuern. Teppichböden sind bereit nach 8 bis 10 Jahren zu ersetzen, während Parkettböden 40 Jahre genutzt – allenfalls zwischendurch mit Auffrischung – werden können.
Wenn beispielsweise ein Fenster nach dem Ende der Nutzungsdauer ersetzt werden soll, zeigt sich ein interessanter Aspekt: ein solches Fenster kann gar nicht mehr in identischer Qualität ersetzt werden! Der bautechnische Fortschritt, die laufend verschärften energetischen Vorschriften und die Anforderungen des Lärmschutzes führen dazu, dass das neu einzubauende Fenster einen Mehrwert gegenüber dem Istzustand darstellt.
Ist ein Heizkessel zu ersetzen, ist angesichts des Karussell-Heizölpreises, den Klimaschutzaktivitäten und der Endlichkeit fossiler Ressourcen eine Umstellung des Heizungsbetriebes auf erneuerbare Energien zu prüfen. Auch damit sind Mehrwerte verbunden.
Entscheiden sich Hauseigentümerschaften im Zuge dieser Heizungssanierung etwa für eine Solarwärmeanlage, wird ein weiterer Bauteil betroffen: die Sonnenkollektoren müssen entweder in ein Schrägdach integriert oder auf einem Flachdach aufgestellt werden. Da die Bau- und Zonenordnung (der Stadt Zürich) bei den meisten Bauten eine erhöhte Ausnutzung zulässt, wird sinnvollerweise vor der Bestellung der Sonnenkollektoranlage geprüft, ob es allenfalls zweckmässig sein könnte, das Dach auszubauen oder gar einen neuen Dachaufbau zu erstellen, um etwa mehr von dem so begehrten Wohnraum zu schaffen. Sowohl Sonnenkollektoranlage wie Dachaus-/-aufbau schaffen Mehrwert – immerhin kann der zusätzliche Wohnraum vermietet werden, was den Mietertrag erhöht.
Die Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft verlangen, dass bestehende Bauten beim nächsten grösseren baulichen Eingriff auf den Energieverbrauchs-Level von Minergie-Neubauten gebracht werden. Dazu gehört regelmässig auch die Wärmedämmung der Fassaden (auch Verputze von Aussenwänden haben eine begrenzte Nutzungsdauer, siehe oben). Dies kann weitere Konsequenzen haben: Balkone, häufig direkt mit dem Gebäude verbunden, stellen erhebliche Wärmebrücken dar – bei einer Wärmedämmung der Fassade sind Balkone thermisch zu trennen, durchaus auch eine Gelegenheit, den Balkon zu vergrössern (oder einen Balkon zu erstellen, wenn ein solcher noch nicht vorhanden ist). Auch damit sind Mehrwerte, aber auch Mehrkosten verbunden. Als ein weiteres Beispiel: wird die Fassade mit einer Wärmedämmung versehen, ist zu entscheiden, wie mit den Fensterleibungen umzugehen ist: Fenster sind häufig von innen her angeschlagen; wird nun, wie es fachgerecht erforderlich ist, die Fensterleibung gedämmt, verkleinert sich das Fensterlicht. Um dies zu verhindern, müssen entweder die Mauerlichter vergrössert oder die Fenster aussen angeschlagen werden.
Die unterschiedlichen technischen Nutzungsfristen der verschiedenen Bauteile illustrieren eines: den idealen Zeitpunkt für eine Erneuerung gibt es nicht! Es wird immer so sein, dass bei einer umfassenden Erneuerung einzelne Bauteile ihre technische Nutzungsdauer noch nicht erreicht haben, andere sie dafür bereits überschritten haben. Vielfach sind es darum auch nicht-bauliche Faktoren, die den Anstoss für eine umfassende Erneuerung geben, in vielen Fällen der Wechsel in der Eigentümerschaft, sei dies durch Verkauf oder Erbvorgang. Klar ist dabei, dass eine umfassende Erneuerung der bessere Ablauf zur Ermöglichung einer nachhaltigen Liegenschaftenbewirtschaftung ist als eine etappierte Erneuerung über mehrere Jahre.
Welcher Anteil dieser Erneuerungskosten ist nun der energetischen Sanierung „anzulasten“ (allenfalls sogar in zwei Stufen: was wird vom Gesetzgeber verlangt, welches sind die Anforderungen zur Erreichung der gesellschaftlich angestrebten Entwicklung Richtung 2000-Watt-Gesellschaft), was entfällt je auf werterhaltende und wertvermehrende Investitionen? Gibt es allenfalls auch Luxusinvestitionen (gehört etwa der Wechsel von Teppich- zu Parkettböden bereits in diesen Bereich)? Gerade im Mietwohnungsbereich ist diese Frage zentral, geht doch der Gesetzgeber davon aus, dass nur die wertvermehrenden Investitionen, darin insbesondere die dem Energiesparen dienenden Investitionen neu auf den Mietzins abgewälzt werden dürfen. Hier geht es um eine brisante volkswirtschaftliche Frage: wie kann sichergestellt werden, dass die von den Eigentümerschaften vorgenommene einmalige Investition durch die Mietenden refinanziert wird, ohne dass ungerechtfertigte Mitteltransfers von der einen zur anderen Seite transferiert werden – bei einer mittleren Mietdauer von zehn Jahren bei umfassenden Erneuerungen alle vierzig Jahre ein schwieriges Unterfangen. Festgehalten ist in den Verordnungen, dass die Kosten einer umfassenden Erneuerung zu 50 bis 70 % auf die Mieten überwälzt werden können – der verbleibende Rest gilt als werterhaltend. Festzuhalten ist, dass insbesondere bei neu erworbenen Liegenschaften hier ein grösseres Problem besteht: die eigentlich zu erfolgenden Rücklagen für den aufgelaufenen werterhaltenden Unterhalt (bereits durch die MieterInnen aufgebracht) werden meistens beim Kaufpreis nicht berücksichtigt, oder anders: bestehende Liegenschaften werden betriebswirtschaftlich viel zu teuer gehandelt. Vielfach haben die bisherigen Eigentümerschaften den leider nur virtuellen Erneuerungsfonds konsumiert, zum Nachteil der MieterInnen und der neuen Eigentümerschaften. Wenn gemeinnützig ausgerichtete Genossenschaften bei Kaufverhandlungen aussteigen – diese stützen sich bei ihren Kaufangeboten ausschliesslich auf den realen Wert der Liegenschaft, bedeutet dies nichts anderes, als dass in solchen Fällen die bisherige Eigentümerschaften erhebliche und betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Gewinne aus dem Verkauf einer Liegenschaft realisieren wollen. Wenn Genossenschaften nicht kaufen können oder wollen, signalisiert dies, dass sich bei solchen Liegenschaften meist die Verkäuferschaft ungerechtfertigt bereichert!
Als Hinweis: für eine zukunftsfähige Sanierung einer mittelgrossen Vierzimmerwohnung ist etwa von Investitionskosten von in der Grössenordnung von 200’000 Franken auszugehen – bei einem Mehrwert von 70 % (=140’000 Franken) führt die zu einer monatlichen Mehrmiete von etwa 750 Franken. Daraus wird ersichtlich, dass etwa die Förderbeiträge von „Das Gebäudeprogramm“ mehr kommunikative als betriebswirtschaftliche Wirkung entfalten. Damit ist bestätigt, dass die Liegenschaftenbewirtschaftung ausschliesslich durch die NutzerInnen zu finanzieren ist – alles andere ist schlicht nicht nachhaltig!
Klar ist: nicht nur an der Weststrasse in Zürich wurde in den letzten Jahrzehnten kaum wertvermehrend investiert, aber sichtbar auch zu wenig für die Werterhaltung getan. Mit ein Grund für die tiefen Mieten, aber ebenso für die voraussichtlichen Mietzinsaufschläge nach einer umfassenden Erneuerung. Diese Liegenschaftenbewirtschaftung ist eindeutig als nicht nachhaltig zu bezeichnen, weil dadurch Gebäudesubstanz massiv übernutzt wurde. Die MieterInnen in dieser Gegend haben voraussichtlich die realen Wohnkosten nicht bezahlt – und haben ihre Lebensumstände auf diese zu tiefen Mieten ausgerichtet (zum Beispiel Flächenanspruch, Konsumhaltung – oder anders: es ist nicht davon auszugehen, dass der ökologische Fussabdruck dieser MieterInnen sich in erheblichem Mass von der „Restbevölkerung“ abhebt.
Da nach wie vor davon auszugehen ist, dass die Mietzinsentwicklung durch den Flächenanspruch pro Person geprägt ist – baulicher Zustand (ausser bei Neubauwohnungen) oder energetische Qualität spielen kaum eine Rolle – und viel Wohnraum als erstrebenswerter Luxus gilt (siehe oben erwähnter Artikel zur 600-Quadratmeter-Wohnung im Mobimo-Tower, oder die Geschichte rund um das ehemalige Hotel Atlantis), braucht es auch im Wohnungsbau eine Suffizienzstrategie – so rasch als möglich ist das pro Person angebotene Flächenangebot zuerst zu begrenzen und anschliessend abzusenken.
Gerade auch im Hinblick auf die Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft ergeben sich verschiedene Forderungen an einen nachhaltigen Wohnungsmarkt:
Und einmal mehr ist festzuhalten: nachhaltiges Wohnen wird voraussichtlich einen höheren Anteil des Haushalteinkommens beanspruchen – wenn durch bewussteren Konsum (zum Beispiel LOVOS) der ökologische Fussabdruck vermindert, das Wohnen somit wieder eine grössere Bedeutung bekommt, ist dies durchaus finanzierbar.
Im übrigen: die Entwicklung an der Langstrasse ist besonders auffällig, weil viele Liegenschaften gleichzeitig „in Bewegung“ kommen. Festzuhalten ist im Hinblick auf die nachhaltige Gebäudebewirtschaftung: die Langstrasse ist überall!
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Eine Meldung also Richtung Neue Einfachheit – LOVOS (Lifestyle of voluntary simplicity), der Lebensstil der freiwilligen Einfachheit, wobei gerade die zukünftigen MieterInnen dieser beantragten Stiftung eher nicht freiwillig zur Einfachheit gekommen sind.
Zwei Meldungen zu Wohlstand, Luxus und Überfluss im Wohnbereich – obwohl auch die bereits sehr hohen Flächenansprüche im Wohnungsbereich einen erheblichen Beitrag zum übermässigen ökologischen Fussabdruck der Luxus- und Überflussgesellschaft beitragen. Zentral dabei ist auch, dass die erhebliche Zunahme der Wohnfläche pro Person direkte Ursache der Zunahme der Mietzinsen ist.
Mit 75 Millionen Franken Stiftungskapital soll diese neue Stiftung ausgestattet werden – etwas mehr als die verwandte Stiftung PWG, die in den 20 Jahren ihres Wirkens etwas mehr als 1200 Wohnungen und Gewerberäume erwerben konnte – etwas mehr als ein halbes Prozent des städtischen Wohnungsangebotes. Es ist also voraussehbar, dass auch diese neue Stiftung eine eher symbolische Wirkung im städtischen Wohnungsmarkt haben wird.
Nicht bloss symbolisch darf allerdings die mit dieser Stiftungsgründung verbundene Botschaft der Einfachheit und Bescheidenheit, des Beitrags zur 2000-Watt-Gesellschaft und des haushälterischen Umgangs mit dem Boden sein. Solches Wohnen gehört zu den Ansprüchen, die aus der Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen für alle abgeleitet werden können.
Das Projekt der Luxuswohnungen im ehemaligen Hotel Atlantis ist – nach dem in dieser Hinsicht mehr als unsinnigen Geschäft Winkelwiese – ein Ankerpunkt der städtischen Wohnungspolitik. Ganz simpel: in einer begrenzten Welt eignet sich Wohnraum nicht als Luxusgut!
Vorerst ist festzuhalten, dass nach heutigen Grundsätzen der Raumordnungspolitik dieses Grundstück gar nicht mehr eingezont werden dürfte – weil dieses Bauvorhaben somit einen unzweck- und übermässigen Eingriff in die Ressource Raum darstellt, ist dafür zu sorgen, dass die Allgemeinheit einen optimalen Nutzen aus diesem Grundstück hat. Luxuswohnungen erfüllen diesen Anspruch definitiv nicht! Zudem ist das Gebäude in einem baufälligen Zustand – ein Abbruch der bestehenden Gebäudestruktur ist somit angezeigt. Ein Neubau an dieser Stelle hat den Ansprüchen an Einfachheit und Bescheidenheit zu genügen – ein breiter Mix an Wohnungen unterschiedlicher Grösse, eine Reihe von wohnungsnahen Grundangeboten von der Kinderkrippe über Versammlungslokale oder das ebenfalls an der Einfachheit orientierte Restaurant für Uetliberg-AusflüglerInnen bis hin zu Ladengeschäften für die tägliche Lebensmittelversorgung – bis hin zu Überlegungen von Urban Farming im Zusammenhang mit dem Bio-Döltschihof. Die Nähe zur Haltestelle der S-10 (Uetlibergbahn) und das ideale Naherholungsebiet Uetliberg ermöglichen autofreies oder zumindest stark autoreduziertes Wohnen.
Die ersten Aussagen der bisherigen Eigentümerschaft der Schon-Fast-Ruine Atlantis zeigen, dass diese in der traditionellen ausschliesslich renditemaximierten Liegenschaftsstrategie verhaftet sind (P.S. Der Verständlichkeit halber: ich erachte eine nachhaltige Rendite aus der Bewirtschaftung von Grundstücken und Liegenschaften nicht als Spekulation – angesichts der Knappheit der öffentlichen Güter Boden und Raum bevorzuge ich allerdings den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit, wie er etwa von Genossenschaften gepflegt wird, als zukunftsfähige vor. Im Minimum ist anstelle von individuellem Wohneigentum ein Nutzungsrecht zu bevorzugen.).
Das heisst: sowohl angesichts der aktuellen Haltung der Eigentümerschaft dieses Grundstückes als auch der rechtlichen Lage (diese setzt die Prioritäten ebenfalls bei der ausschliesslichen ökonomischen Verfügbarkeit der Eigentümerschaft über Grundstücke und Gebäuden) ist erheblicher politischer und gesellschaftlicher Diskurs über die zukünftige Nutzung dieses und ähnlicher Grundstücke erforderlich. Ein erster Ansatz: SP-Petition „Keine Luxuswohnungen im Atlantis„, auch wenn sich die SP einmal mehr vor allem „billige Wohnungen“ (was nicht das gleiche wie „günstig“ ist) vornimmt – die ökologische Vorbildlichkeit eines solchen Bauvorhabens mit den Aspekten Einfachheit und Bescheidenheit wird nicht gefordert!
Längerfristig ist eine stark lenkende und vollständig an die Haushalte rückerstattete Abgabe auf Wohnraum einzuführen, parallel und gleichzeitig mit einer stark lenkenden und vollständig an Haushalte und Wirtschaft rückerstattete Abgabe auf allen Energieträgern.
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Auch dieser Das Magazin-Beitrag ist nicht in allgemein zugänglicher Form verfügbar. Ich fasse die wesentlichen Aussagen im Sinne einer kommentierten Nacherzählung zusammen.
Herr Held stilisiert Hansjürg Leibundgut zum Häretiker hoch – damit dieser Begriff einigermassen passt, bezeichnet er die 2000-Watt-Gesellschaft als Religion -. und er spricht nicht vom Wutbürger, wie es derzeit modisch wäre, sondern von der Dämm-Wut. Im Gegensatz zu Hansjürg Leibundgut postuliert Herr Held einen „erneuerten Nuklearpark“ – doppelt hoch elegant: damit wird Herr Leibundgut entgegen seinen Absichten vereinnahmt (was der Glaubwürdigkeit seiner Argumente erheblich schadet), und Herr Held signalisiert, dass er bar jeder energiepolitischen Kenntnis argumentiert, denn der Bedarf für neue Atomkraftwerke ist schlicht null.
Als Stichworte fallen weiter auf: „neue Burgen aus Lehm, Stroh und Steinwolle„, „hochsubventionierte Gebäudesanierungsszene„, „schlotterende Mieter im Nullenergiehaus“ (obwohl ja Minergie ausdrücklich mit Komfort wirbt, und andere Publikationen zum Thema den zu hohen Energieverbrauch und die zu hohen Raumtemperaturen in solchen Bauten bemängeln) – wieder einmal mehr nicht sauber recherchiert, Herr Held! Thomas Held behauptet zudem, es werde behauptet, CO2 müsse um jeden Preis vermieden werden (nachdem er vorher noch behauptet hat, der Häretiker Leibundgut wolle in erster Linie die CO2-Vermeidung – konsistente Argumentation ist offenbar nicht Vorbedingung für „Das Magazin“. Wenn Herr Held behauptet, Klimaschutz müsse auch ökonomisch nachhaltig sein, braucht er einmal mehr die unterdessen sinnentleerte Worthülse „Nachhaltigkeit“, bestätigt aber indirekt, dass damit die Energieeffizienzszene richtig liegt: dies ist eine der wenigen Branchen, die seit Jahrzehnten Wirtschaftlichkeitsberechnungen – unter Einbezug z.B. der gesamten Life Cycle Costs, inklusive der externen Kosten der Energieanwendung durchführt. Festzuhalten bleiben dabei die Aussagen von Sir Nicolas Stern: Klimaschutzmassnahmen sind volkswirtschaftlich günstiger als Massnahmen zur Anpassung an den Mensch gemachten Klimawandel. Wobei: Herr Held ist ein Anhänger des BIP – und das steigt stärker bei den höheren Kosten der Klimawandelfolgenanpassung als bei den tieferen Kosten der Klimaschutzmassnahmen.
Zu einigen Details:
Ist die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft eine Religion? Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft ist eine der wenigen Energie- und Klimaschutzpolitik-Strategien, die umfassenden Nachhaltigkeitsansprüchen genügt! Dazu gehört etwa, dass Suffizienz und Effizienz und Ökologisierung der Energieträger einbezogen werden, und betrifft somit ziemlich alle Lebensbereiche (und nicht nur der Aspekt des CO2-Ausstosses wie beim vermeintlichen Häretiker Leibundgut). Somit ist zwar die 2000-Watt-Gesellschaft eine eindringlichere Sache als Zero Emission von Hansjürg Leibundgut – dieser will ja einfach die bisherige Abhängigkeit von Erdgas, Heizöl und Uran ersetzen durch eine ebensolche Abhängigkeit von irgendwo auf der Erde produzierten Energiemengen aus vorgeblich erneuerbaren Quellen – respektive von einer erheblichen Abhängigkeit vom endlichen Uran, wie das auch Leibundgut-Fan Held propagiert. Aber deswegen gleich von Religion sprechen? Denn: die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft ist umfassend faktenorientiert. Vision heisst: die 2000-Watt-Gesellschaft ist ein Szenario, welches zeigt, was erreicht werden kann, wenn die Gesellschaft dies erreichen will!
Die hochsubventionierte Gebäudesanierungsszene – auch dieses Phantasiegebilde hat Herr Held noch aus der Avenir Suisse-Zeit gerettet, dort spricht man von Subventions-Schlaraffenland. Ich habe auf umweltnetz.ch bereits mehrfach dargelegt, dass ich Subventionen im Energiebereich nicht unterstützen kann. Ganz banal einige Fakten: 300 Millionen Franken pro Jahr gibts derzeit an Förderbeiträgen von Bund und Kantonen – 14′ 000 Millionen Franken werden etwa pro Jahr in Unterhalt und Wertsteigerung des Gebäudeparks investiert (im übrigen viel zu wenig für eine nachhaltige Gebäudebewirtschaftung) – oder anders: etwas mehr als zwei (zwei!) Prozent der Investitionen sind subventioniert. Und das soll hoch subventioniert sein? Zum Vergleich: Greenpeace Deutschland hat ermittelt, dass jede kWh Atomstrom in Deutschland mit 4.3 Cent subventioniert wird – dies bei einem durchschnittlichen Strompreis von 23.7 Cent. 18 Prozent Subventionen also – ohne diese erheblichen Mittel wäre die Atomenergie richtigerweise schon längst aus dem Markt.
Wenn man Hochparterre liest (Ausgabe Januar/Februar 2011), weiss man, dass Hansjürg Leibundgut nicht Häretiker ist, sondern schlicht beleidigte Leberwurst spielt – weil er von einer der vielen vielen Veranstaltungen im Energiebereich ausgeladen wurde und seine reduzierte Sicht der Dinge nicht vorstellen konnte. Deshalb versucht er sich jetzt in PR in eigener Sache. Jetzt haben ihm Das Magazin und Thomas Held eine Plattform geboten. Herr Leibundgut wird nach diesen 2’500 Zeichen Lobhudelei aus der AKW-PR-Ecke das Dasein als beleidigte Leberwurst beenden können – so muss er auch nicht länger als Alibi-Lieferant für die AKW-Branche herhalten.
Im übrigen: Elemente der Vision Zero, etwa die Stromproduktion nicht nur aus lokalen Quellen, sind bereits Gegenstand der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft (das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich investiert etwa in norwegische (und deutsche) Windenergieanlagen). Auch Greenpeace Deutschland schreibt, dass es sowohl die dezentrale als auch zentrale Stromproduktion aus Wind und Sonne braucht. Wenn Herr Leibundgut anerkennt, dass neben dem rein technokratischen Ansatz der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien auch Effizienz und Suffizienz eine grosse Rolle spielen, können seine Ueberlegungen ohne häretische Stilisierungen ebenfalls nutzbringend zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft, dem umfassendsten Nachhaltigkeitskonzept zur Energieversorgung, dienen. Denn: erneuerbare Energien sind nicht einfach gratis, sondern erfordern für deren Nutzbarmachung einiges an Aufwand, haben also einen ziemlich grossen ökologischen Fussabdruck. Nur schon aus Gründen der Gerechtigkeit, ebenfalls einem Ansatz der Nachhaltigkeit – die übermässig konsumierenden reichen Länder sind in erheblichem Mass verantwortlich für den durchschnittlichen übergrossen ökologischen Fussabdruck – ist eine massive Reduktion des Ressourcenbedarfes (und damit auch der Ressourcen für die Nutzbarmachung erneuerbarer Energien) erforderlich.
Denn, und dies insbesondere an die Adresse von Thomas Held: die Erfahrungen zeigen, dass gesamtheitliche Ansätze – wie die 2000-Watt-Gesellschaft – zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen nachweislich wirtschaftlich nachhaltiger sind als einseitig fokussierte Ansätze wie Zero Emission mit der Konzentration der Stromproduktion für Europas nicht rauchende Häuser in Afrika.
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Frühestens in etwa 200 Jahren komme ausreichend Energie zusammen, um ein interstellares Raumschiff für 500 Menschen (bei demnächst 7 Mia Menschen auf der Erde!!!) „langsam“ – es wäre Jahrhunderte wenn nicht Jahrtausende bis zum Ziel unterwegs – durch das Weltall gondeln zu lassen. Das heisst: wenn die Menschheit auf diesem Planeten eine Zukunft haben soll, führt gar nichts daran vorbei, dass auch die aktuelle Menschheit ihren ökologischen Fussabdruck drastisch verkleinert! Ob dies derzeit mehrheitsfähig ist oder nicht: weil eine Flucht von diesem Planeten nicht möglich ist, MUSS der ökologische Fussabdruck verkleinert werden – und dies kräftig, insbesondere in den Regionen der Erde mit besonders grossen ökologischen Fussabdrücken, gerade auch in der Schweiz, Stichwort dazu 2000-Watt-Gesellschaft. Und für jede und jeden heisst dies eine möglichst rasche Annäherung an LOVOS (Lifestyle of voluntary simplicity) – den Lebensstil der freiwilligen Einfachheit!
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Nach den Fehlentscheiden der Genossenschaft zu den Nicht-Grünmatt-Ersatzneubauten ist – bei allem guten Willen – davon auszugehen, dass auch diese „neue Energiepolitik“ (dargestellt etwa in der FGZ-Info 2010 / Nr. 3) der FGZ nicht wirklich zukunftsfähig ist.
Vorerst ist es verdienstvoll, dass sich eine Genossenschaft Gedanken macht zur Wärmeversorgung ihrer Bauten. Allerdings handelt es sich offenbar um einen ungünstigen Zeitpunkt, verunsichert doch die groteske Diskussion über Strategien gerade auch die verantwortungstragenden Gremien einer Genossenschaft: während die Stimmberechtigten der Stadt Zürich der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft zugestimmt haben, welche sowohl eine Verminderung des Primärenergieverbrauchs als auch eine Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen umfasst, setzen einige wenige ETH-ProfessorInnen auf in Konzept, welches im Gebäudebereich vor allem auf die Verminderung des Ausstosses von Treibhausgasen fokussiert. Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft ist ein Komplett-Konzept, welches die Fragen der individuellen Ansprüche (ökologischer Fussabdruck), des Technologieeinsatzes (Effizienz) und der ökologischen Qualitäten der eingesetzten Energieträger und -quellen einbezieht. Das ETH-Konzept ist demgegenüber ein Teilansatz, welcher im wesentlichen eine Fortsetzung der bisherigen Arbeits- und Denkweisen mit Modifikationen in einem Teilbereich (Einsatz erneuerbarer Energien anstelle von fossilen Energien – bereits bei der Atomenergie gehen die Meinungen dieser Professoren erheblich auseinander) erlaubt. In breit anerkannten Fachkreisen steht eindeutig die 2000-Watt-Gesellschaft im Vordergrund: z.B. Diskussionspapier, Blog-Beitrag.
Wie geht nun die FGZ mit diesem absurden Disput um? Da heisst es: „Es streiten sich jene, für welche die perfekte oder gar maximale Gebäude-Dämmung das einzig richtige ist, mit denjenigen, die pointiert sagen, dass es eigentlich nur darauf ankommt, dass man CO2-freie Energie einsetze, zumal diese im Überfluss vorhanden sei. – Die FGZ und ihre „Arbeitsgruppe Energie“ möchte sich von keiner Seite dieser polarisierten Diskussion vereinnahmen lassen. … Es könnte ja sein, dass die Lösung darin liegt, die beiden Ansätze zu kombinieren. Und genau das möchte die FGZ tun. – … basiert auf einer eher sanften Sanierung der Altbauten.“
Abgesehen davon, dass die Diskussion nicht richtig dargestellt wird – das 2000-Watt-Szenario ist (siehe oben) ein Komplett-Szenario, das Nur-Erneuerbare-Szenario ein Teilaspekt – verschliesst sich die FGZ mit diesem scheinbaren Mittelweg einer ernsthaften Diskussion darüber, was denn „eher sanfte Sanierung der Altbauten“ exakt heisst, die Suffizienz-Frage (Flächenbedarf pro BewohnerIn) wird ausgespart, ebenso das Verkehrsverhalten der NutzerInnen, der Umgang mit dem Stromverbrauch der MieterInnen/GenossenschafterInnen und das Konsumverhalten. Mag sein, dass Genossenschaften in dieser Hinsicht bereits gut dastehen – andererseits ist auch der aktuelle durchschnittliche ökologische Fussabdruck der GenossenschafterInnen deutlich grösser als weltverträglich!
Warum kann sich dies die FGZ leisten? Das Vernebelungswort heisst „Abwärme“! Sommer-Abwärme, die derzeit bei der Swisscom und der Credit Suisse aus grossen Computer-Server-Einrichtungen anfällt, soll über grössere Distanzen herangeführt werden und in Erdspeichern eingelagert werden, um im Winter zumindest zum Teil dem Speicher wieder entzogen zu werden und mittels Wärmepumpen auf das für die Raumheizung und die Wassererwärmung erforderliche Temperaturniveau gebracht zu werden. Tönt im ersten und wahrscheinlich auch im zweiten Moment gut, sehr gut sogar.
Allerdings gibt es einige Knackpunkte.
Auch wenn ich seit rund dreissig Jahren die Entwicklung im Computerbereich speziell auch unter Energieaspekten verfolge, wage ich keine Prognose über den Stromverbrauch eines Banken-Rechenzentrums und damit verbunden den sommerlichen, nicht anderes nutzbaren Abwärmeanfall. Zur Illustration: Noch Mitte der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts brauchte ein Harddisk mit einem Speicherplatz von einigen hundert MB eine dauernde Kühlung – nicht zuletzt dank relativ jungen, aber bereits mit dem Nobel-Preis ausgezeichneten Forschungen sind unterdessen hosensacktaugliche Speichermedien mit 1000 mal grösserem Volumen verfügbar, die auch bei längerer Benutzung kaum erwärmt werden. Objektiverweise ist ein Energiekonzept für das Jahr 2050, welches auf Abwärmequellen von derart schnelllebigen Technologien aufbaut, schlicht und einfach fahrlässig.
Dazu kommt, dass nach wie vor Erdgas benötigt wird – auch wenn selbst die überkonservative Internationale Energie-Agentur unterdessen von einem absehbaren Ende der fossilen Energieträger ausgeht!
Die vorgesehenen Erdspeicher (wenn sie denn geologisch funktionieren und die eingelagerte Wärme sich nicht im austrocknenden Lehm über die Uetliberg-Wässerchen verflüchtigt) sollen im Zusammenhang mit Neubauvorhaben erstellt werden. Wie einfach rückholbar eine einzelne defekte Erdwärmesonde sein wird, darüber dürften sich wahrscheinlich erst zukünftige Generationen Gedanken machen – ob dies allerdings nachhaltig ist?
Derzeit bereitet Minergie einen Standard Minergie-A für Wohnbauten vor – Plus- oder Null-Wärmeenergiehäuser (im übrigen auch in der EU eine zukünftige Anforderungen an Neubauten). Die Ersatzneubausiedlung Nicht-Grünmatt dürfte weit davon entfernt sein, derartige Anforderungen zu erfüllen. Mit anderen Worten: diese ganze Abwärme-Erdspeicher-Konzeption ist nur darum erforderlich, um sowohl die schlechte energetische Qualität dieses Neubaus als auch der „eher sanften Sanierung der Altbauten“ zu kaschieren.
Dass bereits wieder unter Zeitdruck über die erste Etappe eines solchen Erdspeichers entschieden werden muss, ist mehr als ärgerlich: zusammen mit der wegen der Deklaration als pragmatisch Mittelweg blockierten Diskussion über die Energieziele ist einmal mehr die demokratische Entscheidungsfreiheit der GenossenschafterInnen ausser Kraft gesetzt, denn ein Nein zu diesem alles andere als nachhaltigen Konzept führt zu einem grösseren Scherbenhaufen. Liebe GenossenschafterInnen, liebe Genossenschafter: den Abend des 28. Februar 2011 müssen Sie sich also nicht für die a.o. GV der FGZ freihalten!
Was wären denn die Alternativen?
Vorerst eine eindeutig an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft orientierte Gebäudebewirtschaftung. Der Energieeverbrauch im Gebäudebestand unter Einbezug der (Ersatz-)Neubauten und der baulichen Verdichtungsmöglichkeiten kann schneller und deutlicher vermindert werden als von der FGZ vorgesehen.
Als eine der grösseren Eigentümerschaften nicht nur auf dem Platz Zürich hat es die FGZ in der Hand, hier Akzente zu setzen. Aus rein bautechnologischer Sicht steht die Bauwirtschaft nach wie vor in den Anfängen der umfassenden Erneuerung von Bauvorhaben. Warum eigentlich gibt es bei Sanierungsvorhaben nur immer einen Konkurrenzkampf um den Ausführungspreis, nicht aber um die Qualitäten eines solchen Vorhabens (z.B. kostengünstig, einfach, Umsetzungsgeschwindigkeit, …)? Das Festhalten der FGZ an der „eher sanften Sanierung der Altbauten“ hat auch damit zu tun, dass auch hier wieder zu stark auf die Vergangenheit geschaut wird (stimmt, das Energie-Know-how der Baubranche ist tatsächlich mangelhaft). Wer bereits heute für die nächsten 40 Jahre „sanfte“ Sanierungen postuliert, unterstellt, dass die Bauwirtschaft nicht lernfähig ist. Nur: auch im genossenschaftlichen Wohnungsbau gibt es – sowohl bei Neubauten wie bei Sanierungen – die 2000-Watt-Gesellschaft-konformen Bauvorhaben zu genossenschaftsüblichen Konditionen! Allerdings muss man sie bestellen, muss klare Rahmenbedingungen setzen – dies gilt gerade auch für den Zusammenhang von energetischer/ökologischer Qualität und Mietzins!
Und die Wärmeversorgung? Aus fachlicher Sicht komme ich zum Schluss, dass sich die Wärmeversorgung eines Quartiers ideal an einen oder auch mehrere Energie-Contractor auslagern lässt, selbstverständlich auch hier verbunden mit einem klaren ökologischen und ökonomischen Leistungsauftrag (und ein solcher wäre auch genossenschaftsdemokratisch verträglicher als das Nachvollziehen objektiver oder scheinbarer Sachzwänge). Auch hier wieder also: Wettbewerb der guten Ideen, unter Einbezug ökologischer und ökonomischer Aspekte! Die Energieversorgung der 2000-Watt-Gesellschaft wird sich durch einen bunten Energieträgermix aus erneuerbaren Quellen auszeichnen – mit Sicherheit gilt dies auch für die FGZ. Es mag sein, dass in einzelnen Teilbereichen sogar Erdspeicher aus Abwärme mit dazu gehören, aber eher nicht in der jetzt vorgeschlagenen Form.
Auffällig im übrigen: der gesamte Artikel in der FGZ-Info 2010 / Nr. 3 zur „Energiepolitik“ enthält keinen Bezug zur 2000-Watt-Gesellschaft (und dies obwohl voraussichtlich auch die in Angelegenheit der Stadt Zürich stimmberechtigten FGZ-GenossenschafterInnen am 30. November 2008 deutlich Ja zur Verankerung der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich gesagt haben – die BewohnerInnen des Kreises 3 mit über 80 % Ja-Anteil sogar noch deutlicher als der „Rest“ der Stimmberechtigten)! Die 2000-Watt-Gesellschaft folgt einige Seiten später, unter „Tipps zum (Energie)Sparen“, mit einem mehr als berechtigten Appell an jede und jeden Einzelnen. Glaubwürdig wird dies allerdings erst, wenn sich die Genossenschaft – als Zusammenschluss vieler Einzelner – ebenfalls auf das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft verpflichtet!
Auch wenn der pragmatische Mittelweg in der Energiepolitik manchmal verlockend erscheint (andere haben diesen Pragmatismus auch bereits als „Wurstelszenario“ eingestuft), bleibt das Gesamtkonzept der 2000-Watt-Gesellschaft die Vorgabe für die Energiepolitik auch einer grösseren Wohnbaugenossenschaft! Dazu muss die vom FGZ-Vorstand in der FGZ-Info 2010 / Nr. 3 vorgestellte Vorgehensweise deutlich nachgebessert werden!
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Nachtrag 12.1.2013: Luftfeuchtigkeit, Raumtemperaturen und Luftqualität sind nicht nur ein Minergie-Thema. Darum dazu der Beitrag Raumkomfort for Dummies.
Neuestes Beispiel: der Artikel „Viel Ärger mit Minergie-Standard“ in der NZZ am Sonntag vom 19. Dezember 2010 (P.S. da dieser nur im Bezahlangebot vorhanden ist, ist ist eine Verlinkung nicht möglich; ich werde deshalb einzelne Abschnitte zitieren). Es werden diverse Befragungen von MieterInnen zitiert, ebenso kommen Franz Beyeler, Geschäftsführer des Vereins Minergie, der Energieberater Christof Meier und Jörg Watter, Präsident des Vereins Schweizer Baubiologen SIB zu Wort.
Hintergrund und „Botschaft“ des Artikels ist die Unzufriedenheit von (einzelnen) MieterInnen mit ihren Minergie-Wohnungen – zu warm, zu trocken, zu zugig, zu laut, zu staubig lauten einige Kritikpunkte.
Vorerst: rein prinzipiell gefällt mir Minergie – der Minergieprozess ist ein Qualitätssicherungsprozess für Bauvorhaben (und wie immer bei Qualitätssicherung: der hundertprozentige Erfolg ist nicht garantiert). Minergie ist letztlich eine gebäudepolitische Absichtserklärung, kein Instrument der Wirkungskontrolle. Wie im übrigen die gesamte Energiepolitik: bis anhin geht es in der Energiepolitik um die Massnahmenumsetzung, nicht um die Erzielung von Wirkung. Dies ist politisch so gewollt: es gibt keine Energieverbrauchsziele auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe – selbst die CO2-Zielsetzungen der nationalen Gesetzgebung lassen sich zumindest derzeit mit einem Wechsel etwa von Heizöl zu Erdgas erreichen. Wenn etwas geändert werden muss: wir brauchen eine Energiepolitik mit Wirkungszielen.
Zu warm, zu trocken. Dieser Kritikpunkt an Minergie weist auf einen anderen wichtigen Aspekt hin, den Rebound- oder Backfire-Effekt. Am Beispiel Gebäude: weil ja die Häuser eine bessere Wärmedämmung haben, ist die Verlockung gross, dafür einige Grad mehr zu heizen. Statt den wie noch vor 20 Jahren üblichen 19 bis 20 Grad Celsius Raumtemperatur scheinen heute Temperaturen von 23 bis 24 Grad Celsius schon fast erwartet zu werden – und es ist nicht nur die Kleider-Mode! Schwierig auch: wenn sich nur eine Mieterin oder ein Mieter über eine zu tiefe Raumtemperatur beschwert, wird in der Regel die Temperatur für das gesamte Haus angehoben. Nur: eine 4 Grad höhere Raumtemperatur führt zu einem Energieverbrauch für Raumheizung, der rund 25 % höher ist als zum Planungszeitpunkt vorausberechnet wurde!
Zudem: die erhöhte Raumtemperatur hat einen direkten Zusammenhang mit dem Gefühl von zu trockener Luft! Denn: die gleiche Luft, die bei einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius eine für die Winterzeit empfohlene relative Luftfeuchtigkeit von 45 % hat, weist bei 24 Grad Celsius nur noch eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 35 % auf (siehe Feuchterechner).
Die Komfortlüftung einer Minergie-Wohnung sollte nur gerade die Luftmenge umwälzen, die eine gute Luftqualität ermöglicht, dies heisst, es müsste eigentlich nur soviel frische Luft in die Räume geblasen werden, dass der Sauerstoffgehalt für das Atmen ausreicht, respektive dass der Kohlendioxidgehalt der Luft die Komfortgrenzen nicht überschreitet. Weil allerdings selbst baubiologisch akzeptierte Baumaterialien Geruchsstoffe an die Luft abgeben, zusätzlich aber auch die Lebensweise olfaktorisch wahrnehmbare, nicht nur angenehme Gerüche hinterlässt, wird häufig doppelt- bis dreimal soviel Aussenluft in den Raum geblasen wie aus hygienischen Gründen erforderlich wäre. Mit erheblichen Auswirkungen auf die Raumuftfeuchte, denn winterliche Aussenluft enthält weniger Feuchtigkeit als Raumluft! Wieder an einem Beispiel: wird Aussenluft von 2 Grad Celsius mit 90 % relativer Feuchtigkeit auf 24 °C erwärmt, ergibt dies eine Luftfeuchtigkeit von etwa 21 Prozent relativer Feuchte! Als generelles Fazit: wenn eine Komfortlüftung nur den hygienisch notwendigen Luftwechsel gewährleistet, reicht die übliche Feuchtigkeitsproduktion in einer Wohnung, um eine angemessene Luftfeuchtigkeit zu ermöglichen. Im Artikel wird etwa ausgesagt, in verschiedenen Wohnungen seien Luftbefeuchter im Einsatz. Ganz einfach: ist aus anderen als medizinischen Gründen ein Luftbefeuchter erforderlich, ist der Raum zu warm und/oder zu stark belüftet – siehe dazu den Beitrag Raumkomfort for Dummies.
Die doch etwas längere Erläuterung dieses Sachverhalts zeigt einerseits, dass es sich um relativ einfache Physik handelt, es aber mehrere Abhängigkeiten gibt. P.S. Diese gelten selbstverständlich auch in Nicht-Minergie-Bauten, und es gibt die entsprechende Probleme in ausreichendem Mass – sie werden aber nicht thematisiert, im Gegensatz zu Minergie-Gebäuden, da diese ausdrücklich mit dem Komfortargument beworben werden.
Wohnen kann man doch einfach, das macht ja die Menschheit schon sehr lange Zeit. So tönt es jeweils, wenn ich bei Reklamationen anrege, ein Minimum an Informationen über „richtiges“ Wohnen, zum Beispiel über Thermodynamik feuchter Luft, zu vermitteln. Auch hier: würden Computer mit so wenig Anleitung verkauft wie Wohnungen, so dürften wahrscheinlich 95 % der Computer unbenutzt entsorgt werden …
Um hier komfortable Zustände zu ermöglichen, ist ein längeres Pröbeln erforderlich, um Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Frischluftmenge dem individuellen Bedarf eines Haushalts anzupassen. Im übrigen: viele dieser MieterInnen-Befragungen ergeben auch, dass die NutzerInnen gar nicht wissen, dass in ihrer Wohnung eine Komfortlüftung eingebaut ist! Diese Experimentierphase wäre auch bei Nicht-Minergie-Bauten erforderlich, aber, und das steht schon oben, dort wird dieses Thema nur im Bauschadensfall abgehandelt.
Zu trockene Luft wird auch als staubiger wahrgenommen – einerseits wegen der Wirkung trockener Luft auf die Schleimhäute, andererseits weil in trockener Luft die überall vorhandenen Fein- und Feinststäube mobiler sind. Zudem: selbst bestens gereinigte Teppiche begünstigen die Feinstaubmobilität!
Eines der Standardthemen der Schweizerischen Gebäudekultur ist die „Ringhörigkeit“ – das mag zwar ein Problem des hohen Anspruchs an die Individualität und „die eigenen vier Wände“ sein. Neuere Entwicklungen der Baukultur wie Minergie sollten allerdings den Schutz vor unerwünschten Geräuschen und Telefonieübertragungen zwischen Wohnungen zwingend einbeziehen. Es geht nicht an, hier dem Kostendruck nachzugeben oder ungeeignete Produkte zu akzeptieren.
Franz Beyeler wirkt in seinen Antworten häufig abwimmelnd, weil er als Ursache für festgestellten Mängel einzig handwerklichen Pfusch ortet. Dies ist definitiv zu einfach. Denn: bis jetzt waren es häufig die fähigsten PlanerInnen, die Minergie-Bauten erstellt haben, auch diese haben dabei dazugelernt – immer mehr wird Minergie zum breiten Baustandard – es kann auch sein, dass seit dem Beginn der Planungsarbeiten weitere Aspekte in die Qualitätssicherung eingeflossen sind. Neue Bauten, über die heute die ersten Betriebserfahrungen vorliegen, wurden vor mindestens 5 Jahren konzipiert. Die Stadtzürcher Wohnsiedlung Werdwies (entgegen dem NZZaS-Artikel nicht Minergie-zertifiziert, aber etwa den Vorgaben von Minergie entsprechend) entstand in den Jahren 2005 bis 2007 als Ersatzneubau am Ort der früheren Siedlung Bernerstrasse. Der Architekturwettbewerb wurde 2002 durchgeführt, die Ergebnisse der Befragungen lagen Ende 2009 vor. Im NZZaS-Artikel heisst es etwa dazu: 41% der befragten Personen waren mit der automatischen Lüftung mittelmässig oder gar nicht zufrieden. Man kann diese Ergebnisse so interpretieren – allerdings gaben etwa 3/4 der Befragten der Lüftung Note 4 oder besser (nach Schweizer Schulpraxis also mindestens genügend).
Minergie ist ein sich weiterentwickelnder Standard der Baukultur dauernd wandelt; daher ist es zentral, dass Wahrnehmungen von NutzerInnen – seien diese nun „gefühlt“ oder messtechnisch belegbar – zwingend in die Weiterentwicklung einfliessen. Das passiert auch – Minergie 2010 entspricht nicht mehr Minergie 2002! Der NZZaS -Artikel tut so, als müsse man das nächstes Jahr auf den Markt kommende iPhone 5 vergleichen mit einem der ersten Handyies aus Anfang der 90er-Jahre. Angesichts der langen Entwicklungs- und Lernzyklen und der sehr vielen Beteiligten an einem Bau- und Nutzungsprozess ist es ganz einfach: selbst 2010 ist man immer noch daran, die „Kinderkrankheiten“ der ersten Generation von Minergie-Bauten zu erkennen und zu behandeln! Anders funktionieren nun mal Innovationsprozesse nicht! Im übrigen sind auch Nicht-Minergie-Bauten nicht frei von banalsten Anfängerfehlern – siehe die breite Bauschaden-Geschichtsschreibung!
Spannend ist im NZZaS-Artikel der Beizug eines Baubiologen – nun hat diese metaphysische Richtung des Bauens die Eigenart, dass Aussagen auch einen Glaubenshintergrund haben. Herr Watter meint im wesentlichen, wegen diffusionsoffener Konstruktionen könne der gesamte erforderliche Luftaustausch bei baubiologischen Bauten über die Hülle erfolgen. Tja, dazu ist tatsächlich viel Glaube erforderlich – physikalisch „wissen“ nämlich die angesprochenen Bauteile nicht, was die BaubiologInnen von ihnen erwarten. Der für hygienische Wohnverhältnisse erforderliche Feuchtigkeits- und Luftaustausch lässt sich ohne Verletzung fundamentaler physikalischer Gesetzmässigkeiten nicht durch gleichzeitig diffusionsoffene und winddichte Konstruktionen hindurch bewegen – eine ausgleichende Wirkung auf die Raumluftfeuchtigkeit durch diffusionsoffene Wandoberflächen ist demgegenüber ohne Probleme möglich. Simpler Unsinn ist die Aussage, in (gut gedämmten) Gebäuden sei eine Lüftung darum erforderlich, um Schimmel zu verhindern. Nochmals, auch an die BaubiologInnen: eine Lüftung für ein Wohngebäude braucht es darum, um den hygienisch notwendigen Luftwechsel herbeizuführen. Zwar kann man dies auch mit 3 bis 5 mal täglicher Stosslüftung erreichen, spätestens in einem Gebiet mit Fluglärm ist dies ziemlich unangenehm – und eine Wärmerückgewinnung aus der warmen, feuchten Raumluft ist auf diese Art sicher nicht möglich. Interessant auch die Aussage des Baubiologen, erst das neue Label Minergie-Eco berücksichtigte die Qualität der verwendeten Materialien bis zu einem gewissen Grad. Nun, ich habe mich schon zum Thema Innovationsgeschwindigkeit im Bauwesen geäussert – mag deshalb sein, dass das bereits 2006 eingeführte Label Minergie-Eco tatsächlich noch neu ist …
Festzuhalten ist, dass sich auch zu diesem Thema die Individualität der Baumarkt-AkteurInnen zeigt, ähnlich wie bei den eigenartigen Ausführungen der ETHZ-DARCH-Professoren. Fakt ist, dass dies im Markt dazu führt, dass sehr viele willige AkteurInnen verunsichert werden über die angemessenen Massnahmen zur Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz. Dies führt erfahrungsgemäss dazu, dass der Sanierungsstau noch grösser wird! Es ist endlich an der Zeit, die individuellen Egoismen zu vergessen und eine Konsensstrategie auf dem Weg in die 2000-Watt-Gesellschaft zu entwickeln. Ein guter Ansatz dazu: der Gebäudestandard der Energiestädte!
Erste Fassung 20.12.2010, Ergänzung 12.1.2013
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Würde „Nachhaltige Gesellschaft“ anstelle von „2000-Watt-Gesellschaft“ (was auch ein Anspruch der 2000-Watt-Gesellschaft ist) stehen, gäbe es nie derart intensive Diskussionen, würde kein Anlass zum Bashing bestehen. Erst der Einbezug der physikalischen Grösse „2000 Watt“ macht diese Vision so brisant. Im übrigen ganz im Sinne der Klimaschutz- und Klimawandelanpassungs-Diplomatie nach Cancún, die verlangt, dass Klimaschutzmassnahmen „Measurable, Reportable and Verifiable“ zu sein haben.
Was verlangt die 2000-Watt-Gesellschaft? Das Methodikpapier nennt im wesentlichen zwei Dinge:
Die Zeitachse ist Gegenstand einer definitiv als akademisch zu betrachtenden Diskussion, denn jeder dieser Zeitachsenvorschläge mit Zielhorizonten von 2050 bis 2150 geht davon aus, dass gegenüber der bisherigen Energie- und Klimaschutzpolitik deutliche Verschärfungen und Verstärkungen angezeigt sind. Zumindest für die nächsten 10 Jahre sind die zu ergreifenden energie- und klimaschutzpolitischen Massnahmen unabhängig von der Zeitachse! Es ist angezeigt, den Brain und die Innovationsideen für den Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft zu verwenden, statt sich darüber Gedanken zu machen, wie weit entfernt das weit entfernte Ziel real oder gefühlt tatsächlich ist. Realistischerweise: es ist davon auszugehen, dass unabhängig von der Zeitachse nach wie vor viel zu wenig zur Erreichung dieser ambitiösen Ziele getan wird!
Das Bashing-Potential der methodischen Festlegungen zur 2000-Watt liegt in zwei Punkten:
Diese methodischen Festlegungen führen zu einer gesellschaftspolitisch relevanten Prioritätenfestsetzung. welche in sich logisch ist und umfassenden Nachhaltigkeitsansprüchen genügt:
Der Kanton Zürich setzt zuerst auf die in der Endenergiebetrachtung CO2-reduzierte Atomenergie und zieht gewisse Effizienzüberlegungen mit ein, wehrt sich aber nur schon bei leichten Bezügen zu „Verzicht“. Die DARCH-Professoren setzen (im Gebäudebereich) fast ausschliesslich auf den Wechsel von den fossilen Energieträgern auf je nach politischer Ausrichtung entweder beliebige Mengen von global bereitgestellten erneuerbaren Energien oder einen massiven Ausbau der Atomenergie. Objektiverweise ist davon auszugehen, dass weder die Position des Kantons Zürich noch jene DARCH-Professoren in einem umfassenden Sinn als nachhaltig gelten kann.
An einem einfachen Beispiel lässt sich aufzeigen, warum Regierungsrat Markus Kägi darauf angewiesen ist, für die Legitimierung seiner Axpo-Aktionärsstrategie die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft zu bashen und die Verzichtsüberlegungen derart grotesk einzubeziehen.
Das bereits oben erwähnte Methodikpapier zur 2000-Watt-Gesellschaft enthält die Abschätzung des aktuellen Standes der 2000-Watt-Gesellschaft für die Stadt Zürich für das Jahr 2005.
Im Jahr 2005 – Startpunkt der Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft – betrug die mittlere Primärenergiedauerleistung einer Bewohnerin, eines Bewohners der Stadt Zürich 5’000 Watt bei Treibhausgasemissionen von etwa 5.5 Tonnen CO2-Aequivalenten. Davon machte Strom rund 46 % oder 2’300 Watt (Primärenergiefaktor Strom 2.41 kWh/kWh, Anteil Atomenergie 42.5 %) aus.
Seit der ewz-Tarifrevision 2006 mit freier Wahl der Stromqualität hat sich der nachgefragte Strommix und somit der Primärenergiefaktor deutlich verändert: 2009 betrug der Atomenergieanteil am Strommix der Stadt Zürich 26.7 %, was den Primärenergiefaktor auf 1.95 kWh/kWh verminderte. Die mittlere Primärenergiedauerleistung sank auf 4’560 Watt, 1’870 Watt oder 41 Prozent für den Strom.
Würde die Stadt Zürich mit dem EKZ-Strommix 2009 beliefert (Atomstromanteil 73.93 %, Primärenergiefaktor 3.37 kWh/kWh), würde die mittlere Primärenergiedauerleistung auf 5’920 Watt pro Person steigen, mit einem Stromanteil von 54.6 Prozent oder 3’230 Watt.
Das heisst: allein wegen des Strommixes lag im Jahr 2009 die mittlere Primärenergiedauerleistung mit EKZ-Strom rund 30 % höher als mit ewz-Strom! Da absehbar ist, dass zukünftig der Stromanteil steigen wird, führt die Atomstrompolitik des Zürcher Regierungsrates zu einer weiteren Steigerung des Primärenergiefaktors der Energieversorgung – die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft würde dadurch nahezu unmöglich! Wird demgegenüber die Stromversorgung auf erneuerbare Energien ausgerichtet – mit der Ausnutzung des lokalen Potentials an erneuerbaren Energien, aber auch unter Einbezug von Investitionen in auch ausländische Windparks und Solaranlagen, wie dies derzeit der Strategie des ewz entspricht – kann der Primärenergiefaktor der Stromversorgung und damit die mittlere Primärenergiedauerleistung weiter vermindert werden. Das heisst: Herr Kägi muss die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft bashen, um Marketing für neue Atomkraftwerke (im übrigen: Bedarf = Null) betreiben zu können!
Als Zusammenfassung und Wiederholung: Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft ist eine der wenigen Energie- und Klimaschutzpolitik-Strategien, die umfassenden Nachhaltigkeitsansprüchen genügt!
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