Mindestens B, besser A

Seit dem 3. August 2009 können sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer auf einfache Art über die energetische Qualität ihres Gebäudes informieren: mit der Gebäudeetikette, welche als Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK angeboten wird. Auf der siebenteiligen Farbskala, bezeichnet mit A für die Bestwerte und G für schlechte Qualität, lässt sich mit einem Blick ablesen, wo das eigene Gebäude energetisch steht. in der Einführungsphase verbilligt der Bund den GEAK deutlich: statt 1’200 Franken bezahlen HauseigentümerInnen bloss 20 Franken.

In Europa ist der Gebäudeenergieausweis schon weit verbreitet. Trotz der unkonstruktiven Opposition der Hauseigentümerverbände und der Kantone kommt jetzt der Gebäudeenergieausweis auch in der Schweiz. Der Energieausweis schafft nämlich endlich Klarheit darüber, ob die vielgerühmte Freiwilligkeit im Energiebereich tatsächlich etwas gebracht hat. Diese Transparenz wäre längst fällig, weil nach wie vor zu viele PolitikerInnen tatsachenwidrig behaupten, dass gerade HauseigentümerInnen die energie- und klimaschutzpolitische Eigenverantwortung wahrnehmen würden. Die nationale Energiestatistik zeigt zwar, dass dies nicht stimmt, aber die Fakten haben die Politik noch nie wirklich interessiert.

Auf jeden Fall: jetzt gibt es den Gebäudeenergieausweis der Kantone, durch eine Sonderaktion des Bundes ab August 09 bekannt gemacht. Freiwillig ist die ganze Sache, und die Verbände und der Bund wehren sich mit Händen und Füssen (aber leider etwas kopflos) gegen dieses kluge Kommunikationsinstrument. Selbst in einem Markt mit kaum existierenden leeren Wohnungen muss die Energiequalität eines Gebäudes sehr schnell zu den marktprägenden Faktoren gehören. Denn: Energieschleudern sind mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht nur energetisch schlecht, sondern weisen auch in anderen Qualitätsbereichen erhebliche Mängel auf. Und welche Hauseigentümerschaft lässt sich schon freiwillig unter die Nase reiben, dass das von ihr besessene Gebäude eine Energieetikette „G“ (für ganz schlecht) aufweist? Dies lässt sich auch umdrehen: wer bis in zwei Jahren keine Gebäudeenergieetikette vorzuweisen hat, hat wahrscheinlich ein Haus mit „G„anz schlechter energetischer Qualität. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch keine Mühe, wenn die Gebäudeenergieetikette zur Pflicht wird!

Neue vorschriftsgemässe Bauten erreichen eine Klassierung an der Trennlinie der Energiequalitäten C und B – was illustriert, dass die gesetzlichen Vorgaben der Kantone nicht wirklich eine Herausforderung darstellen.

Für die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ist die Sache ganz einfach: Neubauten haben eine energetische Qualität aufzuweisen, die der Klassierung „A“ des GEAK entspricht, für bestehende Bauten ist ein Verbrauch auf dem Niveau mindestens der Energieetikette B zwingend, A ist vorteilhaft. Dies vereinfacht auch die Kommunikation zwischen Hauseigentümerschaften und Planenden: wer Eigenverantwortung auch im Gebäudebereich ernst nimmt, bestellt bei den planenden Baufachleuten eine Modernisierung mit mindestens Energiequalität B oder einen Neubau mit einem „A“. Das Erreichen der Vorgaben lässt sich auf der Basis der Energierechnungen bestens belegen, das heisst die Qualitätssicherung ist bereits mit eingepackt.

Fazit: es braucht einen obligatorischen Gebäudeenergieausweis – und ab sofort heisst das Ziel beim Erneuerung von Bauten: „mindestens B, besser A“.

Erste Fassung 3.8.09

Aus 2kwblog.umweltnetz.ch

Ein Gedanke zu „Mindestens B, besser A“

  1. Was ist ökologisch vorteilhaft bei Wohnbauten? Sanieren oder Ersatzneubauten? LeserInnenbriefschreiber wie H. Frei oder Marion Wohlleben behaupten, Sanieren sei die bessere Lösung. Sie liegen schlicht falsch. Die Faktenlage ist klar: nur wenn es gelingt,

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