Am Nachmittag des 18. Juni 2023 werden in der Schweiz die Stimmzettel einer Volksabstimmung ausgezählt. Meine Empfehlungen zum Ausfüllen der Stimmzettel für die drei Vorlagen auf nationaler Ebene und die fünf Vorlagen in der Stadt Zürich. Plus ein Hinweis für die Abstimmung zur Kirchenordnung der KatholischenZum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist ausschliesslich ein JA möglich! Weitere Infos: KLIMASCHUTZGESETZ-JA! Darum auch eine JA-Illustration:

Von einer Ja-Parole abweichende Stellungnahmen sind antidemokratische und antirechtsstaatliche Propaganda-Lügen.
PS: Ich habe aktiv bei der Gletscher-Initiative mitgewirkt, als Mitglied des Trägervereins und als Unterschriftensammler.
Nach den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Pandemien ist nur ein JA möglich. Alles andere sind Verschwörungs-Schwurbeleien.
International harmonisierte Mindestbesteuerungen für international tätige Unternehmensgruppen sind zweckmässig. Das wäre die Begründung für ein Ja.
Weil steuerstarke Kantone (zum Beispiel der bevölkerungsmässig kleine Kanton Zug) übermässig von der Mindeststeuer profitieren, und der Kanton Zug beabsichtigen könnte, zumindest einen Teil dieser Einnahmen wieder an die international tätigen Unternehmensgruppen zurückzuerstatten, wäre dies eher ein Nein.
Daher lautet meine Empfehlung: ENTHALTUNG!
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 18.06.2023
In der Tendenz bieten Jobs, die mit Lebensnotwendigkeiten und Alltäglichkeiten – häufig systemrelevante Tätigkeiten – zu tun haben, eher tiefe Löhne, selbst bei hohen fachlichen Anforderungen. Dies führt dazu, dass in diesen Bereichen bei gewissen Funktionen kaum existenzsichernde Löhne üblich sind. Der Mindestlohn ist somit ein Beitrag zur Verminderung des Anteils von «Working Poor» in der arbeitenden Bevölkerung.
Es wird mit Sicherheit weitere Ansätze brauchen – mittel- bis längerfristig führt kein Weg am bedingungslosen Grundeinkommen vorbei!
Raum, auch solcher für Wohnbauten, ist ein begrenztes, ein endliches Gut. Raum ist letztlich eine Allmende. Darum ist der derzeitige stark spekulativ geprägte Grundstücks- und Liegenschaftenmarkt in keiner Art und Weise nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.
Gemeinnütziger Wohnungsbau, wie von der Stadt Zürich gewollt und in der Verfassung verankert, geht in die richtige Richtung, auch wenn selbst 2050 bloss ein Drittel der Wohnungen gemeinnützige «Allmende» sein soll.
Damit dieses eher bescheidene Ziel möglich wird, braucht es weitere Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Die beiden Vorlagen zum Wohnraumfonds leisten einen Beitrag zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Deshalb: JA zum Objektkredit und zum Rahmenkredit, JA zur Änderung der Gemeindeordnung!
Bibliotheken sind ein gutes Angebot zur gemeinschaftlichen Nutzung von Medien. Deshalb habe ich mich vor langen Jahren dafür eingesetzt, dass die Pestalozzi-Bibliothek Heuried erhalten bleibt (siehe dazu zum Beispiel ein nicht mehr aktueller Blogbeitrag aus dem Jahr 2008). Dies ist nicht gelungen, stadtdessen befindet sich die Pestalozzi-Bibliothek im Sihlcity-Areal. Dieser Wechsel war für mich der Auslöser, für die Nutzung diverser Medienformen zu digitalen Techniken zu wechseln. Immerhin: auch die Pestalozzi-Bibliotheken ermöglichen heute die gemeinschaftliche Nutzung digitaler Medien [dies führt auch ökologisch zu Vorteilen, weil nach der Lektüre zum Beispiel eines ausgeliehenen ePub-Buches das Speichervolumen auf dem eigenen Gerät wieder verkleinert wird].
Die Stimmberechtigten werden zu diesem schon regelmässig ausbezahlten jährlich wiederkehrenden Beitrag befragt, weil Gemeindegesetz und Gemeindeordnung dies neu verlangen.
Eine grosse Sache, sicher! Zeitgemässe Schulanlagen sind auch ein Zeichen der Wertschätzung für heutige und zukünftige Schülerinnen und Schüler. Derartige Schulanlagen sind ein Erfolgsfaktor für gelingende Schulausbildungen. Deshalb JA!
18. Juni 2023: fünf kommunale Sachvorlagen (Internet-Angebot Stadt Zürich)
Aufgrund der Änderung des Kirchengesetzes des Kantons Zürich im Jahr 2018 ist die Kirchenordnung der Katholischen Körperschaft im Kanton Zürich anzupassen. Synode (Legislative) und Synodalrat (Exekutive) der kantonalen Körperschaft empfehlen, die neue Kirchenordnung anzunehmen, und bieten dazu sechs Argumente: mehr Gleichberechtigung, mehr Autonomie, mehr Flexibilität, mehr Transparenz, mehr Nachhaltigkeit, mehr Gleichbehandlung.
Abstimmungsbroschüre und weitere Informationen zur neuen Kirchenordnung
PS: Ich war während zwei Amtsperioden Mitglied der Synode. Derzeit bin ich Mitglied des Pfarreirates der Pfarrei St. Theresia im Zürcher Friesenberg.
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Zu vier Vorlagen des Bundes, zwei Vorlagen des Kantons Zürich und fünf Vorlagen der Stadt Zürich werden in der Stadt Zürich am 25. September 2022 die von den Stimmberechtigten per Briefpost oder an der Abstimmungsurne eingereichten Stimmzettel ausgezählt. Hier meine Empfehlungen zum Ausfüllen der in der Stadt Zürich verteilten dreizehn Stimmzettel.
Internet-Seite des Bundes zur Volksabstimmung vom 25. September 2022
Abstimmungszeitung Kanton Zürich zur Volksabstimmung vom 25. September 2022
Abstimmungspublikation Stadt Zürich zur Volksabstimmung vom 25. September 2022
Keine Massentierhaltung in der Schweiz: Seit langer Zeit prägen extrem finanzkräftige Lobby-Organisationen mit ihren Propaganda-Lügen die Abstimmungsergebnisse zu derartigen Fragen. Eines ist völlig klar: Die stark von der Tierhaltung geprägte Schweizerische Landwirtschaft ist in keiner Art und Weise nachhaltig. Die heutige Landwirtschaft ist NICHT ENKEL*INNEN-TAUGLICH! Die Landwirtschaft braucht «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen» – wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirtschaft einen hohen Anteil von Lebensmitteln ohne Umweg über Tierhaltung produziert. Das JA zu einer Schweiz ohne Massentierhaltung ist ein erster Schritt dazu!
Existenzsicherung weiterentwickeln – die vorgeschlagenen AHV-Revisonen gehen in die falsche Richtung, darum Nein dazu! Die Altersvorsorge ist in der Schweiz nicht nachhaltig und damit nicht enkel*innen-tauglich. Bestehende Benachteiligungen werden verstärkt, unbezahlte Tätigkeiten etwa zur Menschenbetreuung oder für das freiwillige Engagement werden weiterhin ignoriert, auch wenn diese für das Wohlergehen unserer Gesellschaft von grosser Bedeutung sind. Wir brauchen endlich ein System, welches unabhängig vom Alter und von den willkürlichen Lohnniveaus eine nachhaltige Existenzsicherung ermöglicht. Wir brauchen so rasch als möglich ein «bedingungsloses Grundeinkommen für alle». Darum Nein zur Erhöhung der Mehrwertsteuer und Nein zum AHV-21-Gesetz. PS: Auch bei diesen Vorlagen prägen finanzkräftige Lobby-Organisationen mit ihrer Lügen-Propaganda die Diskussion.
Wir brauchen sicher nicht weniger Steuern! Viele Vorlagen auf Bundesebene sind geprägt von der Lügen-Propaganda finanzkräftiger Lobby-Organisationen, die Steuern müssten gesenkt werden, vor allem für jene, die schon viel Geld haben. Die ökonomischen Ungleichheiten sind nachweislich treibend für die derzeitigen zerstörerischen Situationen in vielen Lebensbereichen. Darum NEIN zu einer teilweisen Abschaffung der Verrechnungssteuer.
Aufgrund der bisher bekannten Parteiparolen ist ein Ja zur Verfassungsänderung für eine Kreislaufwirtschaft sehr wahrscheinlich. Ist dies wohl bereits die «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderung» weg von der Wegwerf- und Littering-Gesellschaft? «Schaffung von günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen», «Massnahmen Vermeidung von Abfällen sowie zur Wiederverwertung und stofflichen Verwertung von Materialien und Gütern» – das tönt schon mal vielversprechend. Nun, da sollten eigentlich bis spätestens 2030 alle Kehrichtverbrennungsanlagen auf Kantonsgebiet stillgelegt werden …
Klar ist, dass es «keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» braucht – deshalb JA zu dieser Volksinitiative!
Auch beim Wohnen braucht es «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen» – dazu gehört eindeutig ein höherer Anteil an Wohnungen, die nach dem Prinzip der Kostenmiete auf den Markt gelangen. Darum braucht es ein deutliches JA zur Volksinitiative Neugasse. Wenn die Schweizerischen Bundesbahnen SBB bei einer Zustimmung der Stimmberechtigten zur Initiative weiterhin an der Gewinnmaximierung auf dem Besitz des endlichen Gutes «Boden» beharren, wird einmal mehr sichtbar, dass dieses vorgeblich öffentliche Unternehmen alles andere als nachhaltig unterwegs ist.
Wir wissen zwar schon einiges über die Zukunftsfähigkeit des bedingungslosen Grundeinkommens. Ein Ja zur Volksinitiative Grundeinkommen zu weiteren Versuchen unterstützt die Absichten für eine enkel*innen-taugliche Existenzsicherung.
Wenn Tagesschulen eingeführt werden und einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft leisten sollen, sind Argumente für Kostensenkungen nicht angezeigt. Darum Ja zur Gemeindeordnungsänderung für Tagesschulen und die Variante Gemeinderat der dazu erforderlichen Verordnung.
Auch der Neubau des Sekundar-Schulhauses Im Isengrind verdient ein deutliches JA!
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Während Jahrzehnten wurde (weltweit) keine ernsthafte Klimapolitik betrieben. Angesichts der Klimakrise ist es gerade für Städte wie Zürich zwingend, «Netto Null 2030» als Politikziel vorzugeben. Alles andere ist Klimaschmutz-Politik.
Ende 2018 hat sich auch in Zürich die Klimabewegung zu Wort gemeldet. Angesichts der Klimakrise ist «Netto Null 2030» eine wohlüberlegte Forderung, die auch in Zürich von verschiedenen Parteien in die politische Debatte hineingetragen wurde.
Die Klimabewegung hat im Januar 2021 den Klima-Aktionsplan «Climate Action Plan (CAP)» veröffentlicht. Einige Zitate aus dem Dokument «Kurzfassung Climate Action Plan Executive Summary DE»:
Schon in den Anfangszeiten der Klimabewegung hat die FDP auch der Stadt Zürich geradezu absurde Positionen zur Klimapolitik vertreten. Nicht ohne Grund wurde aus der Abkürzung FDP die Ausdeutung Fuck-De-Planet. Dies hat sich in erheblichem Umfang auf den schon im Stadtrat erarbeiteten Kompromist «Netto Null 2040» ausgewirkt, noch stärker in der Kommissionsarbeit.
Wissenschaftlich ist klar, dass ernsthafte Klimapolitik «schnelle, umfassende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft» erfordert. An Anlässen der Klimabewegung ist somit gut begründet regelmässig «System Change, Not Climate Change». Wenn Fuck-De-Planet (FDP) «Nachhaltigkeit statt Systemchange» hinausplärrt, zeigt dies bloss, dass diese Partei weder von Nachhaltigkeit noch von Klimaschutz eine Ahnung hat. Diese FDP-Politik ist mit Sicherheit nicht enkel*innen- oder gar urenkel*innen-tauglich!
Dass sich fast alle Parteien diesem «blauen Kompromist» angeschlossen haben, weist in erster Linie darauf hin, dass die Stadt Zürich unter dem Einfluss sowohl der FDP-Fuck-De-Planet als der fossilen Klimaschmutz-Wirtschaft in den letzten Jahren offensichtliche und bewusste Klimaschmutz-Fehlentscheide getroffen hat (etwa beim Ausbau der Energiewirtschaft als auch mit dem Verzicht auf das Divestment aus der Klimaschmutz-Wirtschaft).
Wenn der Gemeidnerat demnächst die geänderte städtische Klimapolitik beschliesst, ist dafür zu sorgen, dass wie von der Klimabewegung verlangt und von den meisten Parteien übernommen wieder «Netto Null 2030» zum Politik-Ziel wird. Ganz simpel: Die FDP braucht es für eine Zustimmung auch in der Volksabstimmung nicht.
Dazu ein bisschen Analyse. Die Stimmberechtigten haben am 30. November 2008 die 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung verankert, und zwar mit einem Ja-Stimmenanteil von 76.4 Prozent. Am 13. Juni 2021 wurde in der Schweiz über ein völlig ungenügendes CO2-Gesetz abgestimmt – die Stimmberechtigten haben dieses Gesetz knapp nicht angenommen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben dem CO2-Gesetz zugestimmt, mit einem Ja-Anteil von 72.3 Prozent, also etwa vier Prozent weniger als bei der Festsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft. PS: Der gesamte Kanton Zürich hat dem Schweizerischen CO2-Gesetz mit einem Ja-Anteil von 55.4 Prozent zugestimmt.
Am 28. November 2021 wurde über das geänderte Zürcher Energiegesetz abgestimmt – noch nicht wirklich das, was es aus Klimaschutz-Sicht braucht, aber deutlich besser als das Schweizerische CO2-Gesetz. 74.5 Prozent der Stadtzürcher Stimmberechtigten haben diesem Gesetz zugestimmt, gegenüber einem Ja-Anteil von 62.6 Prozent im gesamten Kanton. Abstimmungsvorlagen mit Klimaschutzbezug haben also in der Stadt Zürich gute Voraussetzungen. Dies zeigt sich auch in einer Regression der Wahlkreis-Ergebnisse für die 2000-Watt-Gesellschaft mit den Ergebnissen des CO2– und des Energiegesetzes.
Bei diesen drei Vorlagen hat die FDP im Grundsatz die Ja-Parole beschlossen.
Am 28. November 2021 fand auf städtischer Ebene eine Abstimmung zum Verkehrsrichtplan statt; dazu hatte die FDP die Neinparole beschlossen. Die Stimmberechtigten stimmten dieser Vorlage mit einem Ja-Anteil von 57.4 Prozent zu. Auch dazu eine Regression:

Somit ist offensichtlich, dass es die FDP-Fuck-De-Planet für eine Zustimmung zu einer echten Klimapolitik-Vorlage nicht braucht. Auch ohne FDP-Fuck-De-Planet kann «Netto Null 2030 ist möglich» beschlossen werden!
Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur haben am 28. November 2021 über eine Netto-Null-Vorlage abgestimmt, mit einem deutlich zustimmenden Ergebnis. Auch wenn dies noch nicht das ist, was klimapolitisch erforderlich ist: die Stimmberechtigten konnten einen Varianten-Entscheid fällen! Und sie bevorzugten das Ziel «Netto Null 2040» klar vor «Netto Null 2050».
Dies wäre doch eigentlich auch ein Ansatz für Zürich: eine erste Vorlage behandelt im Grundsatz die Anpassung der 2000-Watt-Vorgabe in der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2008 – in der Variantenabstimmung stehen «Netto Null 2040» und «Netto Null 2030» zur Auswahl!
«Kompromist» ist eine absichtlich dudenmässig abweichende Schreibweise für «Kompromiss».
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«Netto Null 2030» ist eine der Forderungen der Klimabewegung für eine zukunftsfähige Klimapolitik. Der Stadtrat von Zürich will offenbar keine solche Klimapolitik, wie die sehr langen Ausflüchte in der am 21. April 2021 veröffentlichten Weisung dokumentieren. Es braucht auch in Zürich schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft.
2008 hat die Stadt Zürich mit der 2000-Watt-Gesellschaft eine aus damaliger Sicht visionäre Klimaschutz-Vorgabe beschlossen: bis 2050 maximal 1 Tonne CO2-Äquivalente pro Person und Jahr, bezogen auf den Endenergieverbrauch auf Stadtgebiet und den bevölkerungsproportionalen Anteil am Flugverkehr. Um 2012 wurde klar, dass diese Vorgabe nicht zu ausreichendem Klimaschutz führt. Dies wurde explizit auch durch das Pariser Klimaschutz-Übereinkommen vom Dezember 2015 festgehalten. Seither hat es die Stadt Zürich verpasst, ihre Klimapolitik an zwingende Vorgaben anzupassen.
Dazu kommt: Wie die im Sommer 2019 veröffentlichte Treibhausgas-Bilanz zeigt, hat die Stadt Zürich zwar einiges erreicht, ist aber nicht auf dem Klimaschutzpfad für die 2000-Watt-Gesellschaft, Zitat: «Bei den Treibhausgasemissionen nähert sich Zürich dem Zwischenziel, allerdings noch zu langsam.» Damit ist auch der Beitrag der Stadt Zürich zur Erreichung der Ziele gemäss Pariser Klimaschutz-Übereinkommen ungenügend.
Die Stadt Zürich ist also noch nicht angekommen bei den «schnellen, weitreichenden und beispiellosen Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft» (Weltklimarat IPCC, Oktober 2018)! Und leider leider will der Stadtrat von Zürich dies offenbar auch nicht, obwohl dazu eine internationale Verpflichtung besteht. Dies meint auch der Verein Klimastadt Zürich: «Die Netto-Null-Strategie des Zürcher Stadtrats ist weder mutig noch enkeltauglich. Der Stadtrat scheint die Dringlichkeit der Lage nicht zu erkennen».
Absurd dabei: aufgrund einer auf die Jetzt-Sicht fixierten schwergewichtig ökonomischen Optik wird dargelegt, dass ein ambitioniertes Klimaschutz-Ziel nicht möglich sei. Allerdings: Politische Mittel- und Langfrist-Ziele müssen sich zwingend an den wissenschaftlich begründeten Notwendigkeiten und nicht an einer eingebildeten (Nicht-)Machbarkeit orientieren. Nicht nur beim Klimaschutz ist die Abfolge «Wollen – Können – Tun» für zukunftsorientierte Vorhaben zwingend.
Anmerkung dazu: SMART (spezifisch, messbar, aktivierend, realistisch, terminiert) als Anforderung an Ziele ist hauptsächlich beim Projektmanagement zu beachten. In der Politik hat das Wollen an erster Stelle zu stehen. Können und Tun sind entsprechend zu gestalten.
Eine gewichtige Ausrede für die schnellen, weitreichenden und beispiellosen Veränderungen sind die in den letzten Jahren umgesetzten oder auch nicht umgesetzten Massnahmen. Offensichtliche Fehlentscheide der letzten Jahre wirken sich somit auf die zukunftsfähige Entwicklung aus.
Wir stehen derzeit in einer Klimakrise. Zur Behebung der Klimakrise braucht es – absichtlich wiederholt – «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft». Das «Geschwafel» in der stadträtlichen Weisung führt dazu, dass der dringliche Charakter der Klimapolitik nicht erkennbar wird.
Deshalb: ernsthaften Klimaschutz braucht es ab sofort, nicht erst 2030 oder 2040! Diese Aufforderung zum sofortigen und schnellen Handeln muss der Stadtrat noch nachholen, und zwar möglichst schnell! Dazu passt: Am 12. April 2021 hat das Bundesamt für Umwelt eine Medienmitteilung mit dem Titel «Schweizer Treibhausgas-Ausstoss 2019 kaum gesunken» veröffentlicht. Ein Zitat daraus: «Um die Emissionen deutlich zu senken, ist eine Verstärkung der Massnahmen … unumgänglich».
Da noch eine Abstimmung über die neuen und/oder geänderten Gemeindeordnungs-Bestimmungen ansteht, wird sich in den nächsten Monaten der Gemeinderat der Stadt Zürich mit dieser Vorlage beschäftigen. Dies bietet die Möglichkeit, die städtische Klimapolitik im Sinne der Zukunftsfähigkeit und EnkelInnen-Tauglichkeit nachzubessern. Einige Überlegungen dazu:
Diese Auflistung ist jederzeit erweiterbar.
Klimaschutz betrifft jede und jeden auf diesem Planeten – wenn Städte wie Zürich ambitiös vorangehen. hat dies erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem.
Zwei Hinweise:
Jede Solaranlage hat eine motivierende und «ansteckende» Wirkung: Solarzellen sind ansteckend – auf gute Weise: Studie Wieviele Solarpanele wie weit weg vom eignen Haus sind — das bestimmt die Wahrscheinlichkeit, ob man ebenfalls eine solche Anlage auf dem Dach hat. Dieser Ansteckungs-Effekt ist wohl wesentlich wichtiger als andere sozioökonomische und demografische Variablen, wie eine neue Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zur US-Stadt Fresno zeigt. Obwohl bekannt ist, dass Vorbilder für Entscheidungen über die eigene Energieversorgung relevant sind, waren sehr hochauflösende Daten in Kombination mit Techniken der künstlichen Intelligenz notwendig, um die Bedeutung schlichter Nähe dingfest zu machen. Das Ergebnis ist relevant für politische Maßnahmen, die auf einen breiten Einsatz von Solarzellen abzielen, um die Energieerzeugung aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen zu ersetzen. (www.pik-potsdam.de, 22.4.21)
Gerade etwa ein Jahr nach dem Abschluss des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens hat der Stadtrat im Dezember 2016 eine städtische Energie(versorgungs)planung beschlossen, die noch immer an den städtischen Beschlüssen von 2008 orientiert war. Diverse Literaturquellen halten fest, dass derartige Beschlüsse als illegal zu bezeichnen sind.
Erhebliche Auswirkungen haben die Beschlüsse aus dem Jahr 2016 für die Gasversorgung – bekanntlich hauptsächlich mit fossilem Erdgas und etwas Greenwashing-Biogas aus dem nordöstlichen Europa. Damit signalisierte die Stadt Zürich, dass fossiles Erdgas auf absehbare Zeit weiterhin verfügbar sein würde – statt schon damals den längst fälligen Ausstieg aus dem Erdgas einzuleiten. Mit einiger Verzögerung soll dies nun doch umgesetzt werden. In der Weisung an den Gemeinderat steht dazu: «… im gesamten Stadtgebiet [wird] das Gasverteilnetz grösstenteils stillgelegt. Ausnahmen bilden insbesondere die wenigen Gebiete, in denen keine alternative Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern möglich ist. Die verbleibende Gasversorgung soll spätestens 2040 vollständig mit erneuerbarem Gas erfolgen.» Da wurde also in den letzten fünf bis zehn Jahren einiges verlauert. Dadurch verstärkten sich die Sachzwänge.
Auch haben Stadtrat und Gemeinderat den Stimmberechtigten mindestens zwei Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt, die auf einer illegalen Klimapolitik beruhen:
Am 2. Dezember 2020 hat der Stadtrat eine weitere Aktualisierung der offensichtlich illegalen Energieplanung beschlossen, also immer noch auf den Vorgaben aus dem Jahr 2008. Hin und wieder wird angedeutet, dass sich dies nach den Beschlüssen zu Netto Null 20XY ändern könnte.
Vor nicht einmal einem Monat stand in einer Medienmitteilung der Energie 360° AG: 100 % erneuerbare Energie bis 2050.
Fast gleichzeitig zu lesen war aus Deutschland: Erdgasausstieg bis spätestens 2038 – Nord-Stream 2 wird nicht gebraucht, sagt Professorin Claudia Kemfert, die auch die Bundesregierung berät. Für das Pariser Klimaziel brauche es einen „Erdgasausstieg bis spätestens 2038“, so Kemfert im DW-Interview vom 25. März 2021.
Dies lässt den Schluss zu, dass die Klimapolitik der Stadt Zürich zu stark Rücksicht nimmt auf das Klimaschmutz-Unternehmen Energie 360° AG. Da hilft nur ein möglichst rasches Divestment! Da könnte auch ein Werbeverbot für Erdöl- und Erdgasprodukte realisiert werden.
Weitere Ergänzungen in meinem Beitrag Kanton Zürich: vom Klima-Deal zum Klimaschmutz-Deal.
Der 2000-Watt-Gesellschaft liegt eine vorgegebene Methodik zu Grunde. Der Bilanzierungsrahmen ist ein Aspekt dieser Methodik.
Der Stadtrat schlägt im Zusammenhang mit Netto Null 20XY einen anderen Bilanzierungsrahmen vor. Da ich 2008 intensiv an den damaligen Bilanzierungsansätzen mitgearbeitet habe, verzichte ich auf eine Kommentierung dieser Veränderung.
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Die FDP gibt sich gegen aussen zwar klimaschützerisch. In der konkreten Umsetzung dominieren bei der FDP allerdings nach wie Unwissen, nahe bei Inkompetenz, Fakes und Lügen. Neuestes Beispiel aus der Stadt Zürich: Lautstarke und leseunfähige FDP-ParlamentarierInnen, die auf die Nichtbeachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Klimakrise setzen.
Die Stadt Zürich hat 2008 gemäss dem damaligen Wissensstand die 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung festgeschrieben: [Die Stadt Zürich] setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ein, insbesondere für …
b) eine Reduktion des CO2-Ausstosses auf eine Tonne pro Einwohnerin oder Einwohner und Jahr …
In den Übergangsbestimmungen wird 2050 als Zieljahr für die Klimaschutzvorgabe festgehalten.
Diverse Vorstösse aus dem Gemeinderat verlangen nun, dass diese unterdessen ziemlich veralteten Klimaschutzziele an die wissenschaftlich dargelegten Klimaschutzanforderungen angepasst wird.
Auf der Basis der damaligen Erkenntnisse wurde im Dezember 2015 das Pariser Klimaschutz-Übereinkommen beschlossen. Absicht ist, die globale Erwärmung im Vergleich zu vorindustriellen Levels auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C zu begrenzen.
Im Oktober 2018 hat der Weltklimarat IPCC festgehalten, dass unter anderem zur Vermeidung von gefährlichen Kippvorgängen die Begrenzung der globalen Erwärmung auf höchstens 1.5 °C anzustreben ist.
Konkret heisst dies, gemäss Wikipedia : «Soll das 1,5°-Ziel ohne Einsatz der CCS-Technik [„Carbon Capture and Storage“-Technik] erreicht werden, muss die Verbrennung fossiler Energieträger bis ca. 2040 komplett eingestellt werden und die Energieversorgung – d. h. Strom, Wärme und Verkehr – in diesem Zeitraum vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden».
Wenn berücksichtigt wird, dass die Schweiz zu den reichsten Ländern mit einer langen Vergangenheit mit grossem fossilem Energieverbrauch gehört, ist im Sinne der Klimagerechtigkeit ein früherer Ausstieg aus den fossilen Energien anzustreben. Zudem ist dafür zu sorgen, dass der Ausstieg kontinuierlich erfolgt. Somit ist bereits heute ein mindestens linearer Absenkpfad anzustreben.
Das Finanzdepartement der Stadt Zürich hat am 4. Februar 2020 die «Strategische Planung 2020 bis 2023: Klima- und Umweltziele» vorgestellt. Darin heisst es: «Unter anderem soll bis 2030 die CO2-neutrale Versorgung der städtischen Wohnsiedlungen mit zu 100 Prozent erneuerbarer Energie umgesetzt sein.»
Diese strategische Planung ist also deutlich vor den für die erste Hälfte 2021 in Aussicht gestellten Entscheiden des Stadtrates zu den Forderungen der Klimabewegung und den damit verbundenen politischen Vorstössen zu «Netto Null 2030» erfolgt. Eigentlich handelt es sich dabei um eine «eigenverantwortliche Handlung» des Finanzdepartements der Stadt Zürich.
Am 18. Februar 2021 – also ein Schaltjahr und zwei Wochen später – schliesst die FDP der Stadt Zürich aus einem (unterdessen abgeänderten) Stelleninserat, dass der Stadtrat «Netto Null 2030» aufgegeben habe.
Dieser nicht zutreffende mehr als konstruierte Zusammenhang ist der erste Hinweis auf das FDP-Unwissen zum Klimaschutz. Begriffe in der FDP-Medienmitteilung wie «unmissverständliche Abfuhr», «ökosozialistischer Fundamentalismus», «Netto-Null-2020-Ideologie» oder «dogmatische Forderungen» sind angesichts der wissenschaftlichen Faktenlage Fakes und Lügen. Wenn ernsthafter Klimaschutz mit Worten wie «Drohungen», «Schreckensszenarien» oder «Selbstkasteiungen» eingestuft wird, sind parallel dazu die FDP-Aussage«ruinöse wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen» weitere Fakes und Lügen. PS: Wer solche Worte braucht, beweist bloss, dass er oder sie keine Ahnung von der Thematik hat und schon gar keine Argumente.
Als Konterpunkt der Lead eines Artikels vom 9. Februar 2021 in der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel «Globale Energiewende im Schnelldurchlauf»: «Forscher fordern, schon bis 2035 weltweit nur noch erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraft zu nutzen, um irreversible Schäden für das Klima abzuwenden. …» Festgehalten wird zudem: ein solches System ist am Ende kostengünstiger (als die bisherige Energieversorgung).
Zudem hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) bereits im Januar 2020 mitgeteilt: «Aussteigen ist möglich… wenn wir wollen». Im Detail sagt der SNF: «Die Erkenntnisse aus den über 100 Forschungsprojekten des Nationalen Forschungsprogramms ‘Energie‘ zeigen, dass ein wirtschaftlich und sozial verträglicher Ausstieg aus der Kernenergie und der CO2-intensiven Energiewelt schon mit den heute bekannten technischen und finanziellen Mitteln grundsätzlich möglich ist».
Offenbar will die FDP nicht, was wissenschaftlich belegt für den Klimaschutz erforderlich ist. Offenbar will die FDP möglichst lange an der Versorgung mit fossilen Erdgas festhalten, weil dies freisinniges Machwerk sei (Zitat: «hervorragende Infrastruktur, auch unter freisinniger Führung in der Energieversorgung»).
Nur: seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass so rasch als möglich auf den Einsatz fossiler Energien zu verzichten ist. Wie unwissend die FDP agiert, zeigt etwa auch eine dringliche Anfrage im Zürcher Kantonsrat, in welcher die Frage gestellt wird: «Sollte aufgrund politischer Weichenstellungen auf kantonaler Ebene der Rückbau von Gasnetzen eine unerlässliche Folge sein, hätten dann Gemeinden und private Eigentümer von Gas-Infrastruktur ein Anrecht auf Entschädigungen vom Kanton?»
Was bei Gasinfrastrukturen in den letzten mehr als zehn Jahren erfolgt ist, kann – mit den Worten von Prof. Dr. Claudia Kemfert – nur als «schlechtes Unternehmertum» bezeichnet werden, da «seit mehreren Jahrzehnten allgemein bekannt ist, dass die fossile Energiegewinnung wegen des Klimawandels ein Auslaufmodell sein muss». Schlussfolgerung daraus von Prof. Dr. Claudia Kemfert: «Warum sollen SteuerzahlerInnen für schlechtes Unternehmertum aufkommen?»
Der Tages-Anzeiger, beim Klimaschutz nach wie vor nahe bei der fossilen Lobby, hat die FDP-Medienmitteilung dankbar aufgenommen – ergänzt mit einem Interview mit Stadtrat Hauri, der die Sache bereits deutlich korrigiert.
Auch die Klimagerechtigkeitsbewegung hat auf dem Twitter-Kanal «Klimastreik Zürich» @KlimastreikZH reagiert: «Lieber Stadtrat, wage es nicht, von #NettoNull2030 abzuweichen, sonst musst du mit der geballten Wut der Klimagerechtigkeitsbewegung rechnen».
«Netto Null 2030» ist auch für Zürich zwingend – alle Abweichungen davon stellen ein Demokratieversagen dar, entsprechend dem völlig ungenügenden Schweizerischen CO2-Gesetz Version September 2020.
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Am Sonntag, 7. März werden die Stimmzettel zur ersten Volksabstimmung im Jahr 2021 ausgezählt. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich stimmen über drei nationale, drei kantonale und vier städtische (Sach-)Vorlagen ab.
Volksabstimmungen vor allem auf Bundesebene werden seit langen Jahren geprägt von PR, Marketing und Werbung. Insbesondere VertreterInnen der (neoliberalen) Wirtschaft geben sehr viel Geld aus, um Abstimmungsergebnisse in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und vielfach wirkt dies – die Schweiz ist eine Monekratie. Bei PR, Marketing und Werbung geht es nicht primär um Fakten, sondern um das Ausnützen der Reputation der AbsenderInnen. Im Gegensatz dazu versuche ich, mich bei meinen Abstimmungsempfehlungen an den Fakten zu orientieren.
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»: NEIN
Bekleidungsvorschriften haben schlicht nichts in der Verfassung zu suchen.
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz): NEIN
Da geht es ums Prinzip: personenbezogene Identitäts-Daten gehören – unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen – nicht in das Eigentum von Wirtschaftsunternehmen.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien: NEIN
Die klassische Frage: Reicht eine leichte Verbesserung gegenüber dem Istzustand, oder müssen neue Bestimmungen umfassend und zukunftsweisend sein? Das Freihandelsabkommen ist in einer gesamtheitlichen Sicht offensichtlich ungenügend.
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 7. März 2021
Änderung der Kantonsverfassung [Finanzkompetenzen der Regierung]: NEIN
Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) [Rechtliche Grundlage Observation von Sozialhilfebeziehenden durch Sozialdetektivinnen und -detektive]: NEIN
SozialdetektivInnen sind kein gesellschaftspolitischer Ansatz zur (vorgeblichen) Missbrauchsverhinderung von Sozialhilfebeziehenden. Ein demokratischer Rechtsstaat hat auf Vertrauen und nicht auf Verdächtigungen und Misstrauen zu setzen.
Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» und Gegenvorschlag des Kantonsrates; Änderung des Polizeigesetzes (PolG): NEIN zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag
Gerade auf Stufe Polizeimeldung gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Darum ist die Angabe von Nationaltäten auf dieser Ebene diskriminierend.
Einhausung Schwamendingen, Erhöhung Investitionsbeitrag: JA
Diese Einhausung hat zwar den Charakter «aus den Augen, aus dem Sinn». In Schwamendingen ist der Autobahneinschnitt hochgradig störend, da sind derartige Symptombekämpfungen ausnahmsweise angezeigt, auch als Hinweis, dass der motorisierte Individualverkehr (MIEF) deutlich weniger werden muss. Dass sich die Anforderungen an ein Projekt innerhalb von fünfzehn Jahren ändern und somit höhere Kosten entstehen, ist nachvollziehbar.
Schule und Quartierpark Thurgauerstrasse: JA
Es sollen insgesamt 265 Wohnungen entstehen – 81 freitragende Wohnungen von Liegenschaften Stadt Zürich (LSZ), 131 altersgerechte Kleinwohnungen der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) und 53 grosse Familienwohnungen der Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien (SWkF).
The post Abstimmungsempfehlungen zur Volksabstimmung vom 7. März 2021 first appeared on umweltnetz.ch.]]>
Hin und wieder kommt es vor, dass es zum Beispiel in der Stadt Zürich kräftig schneit. Mitte Januar 2021 hat es auch in Zürich viel geschneit, nicht ganz so viel wie im März 2006. #Snowdown oder #Flockdown – in Anlehnung an die COVID-19-Lockdowns – waren die trendenden Hashtags zu diesem nicht gerade häufigen Wetterereignis.
So viel Schnee – in Zürich Fluntern (556 Meter über Meter) wurden etwa 30 Zentimeter gemessen – führt zu einigen Einschränkungen des Alltags. Die Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, also die Trams und Busse, waren beispielsweise länger nicht unterwegs. Auch die Schneeräumung brauchte sehr viel Zeit. Auffallend sind die riesigen Schneewälle zwischen Strasse und Trottoir, also genau dort, wo eigentlich der Platz für die Velos ist. Die Poser-Geräusche der Autos, die hinter den seltenen Velofahrenden auf die passende Überholmöglichkeit warten mussten, unterstreichen den geringen Stellenwert des Velos in der städtischen Verkehrtpolitik.
Ich meine, dass ein Schneefall dieser Grössenordnung, nach meteorologischer Einschätzung alle zehn bis fünfzehn Jahre zu erwarten, durchaus zu einem #Snowdown oder #Flockdown führen darf. Dafür wird einiges geboten, etwa die Möglichkeit, auf jeder leicht geneigten Wiese den Schlitten oder den Bob ausprobieren zu können. Für viele Kinder wird dies unvergesslich bleiben.
Die Einschränkungen als Folge des ergiebigen Schneefalls an einigen wenigen Tagen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen eine intensive politische Debatte auslösen, allenfalls verstärkt durch die Erfahrungen mit den Covid-19-Massnahmen. Als Hinweis dazu: es wäre eigenartig, wenn ein derartiges eher seltenes Ereignis ohne Auswirkungen auf den Alltag bleiben würde.
Zu beobachten war etwa, dass der viele Schnee auch für viele Bäume und Sträucher eine Herausforderung darstellt. Abgebrochene Äste, sogar geknickte Bäume waren an sehr vielen Orten auf Stadtgebiet festzustellen. Von diesen Äste- und Baumstürzen waren auch die VBZ-Strom-Fahrleitungen betroffen, eine bedeutende Ursache für den Unterbruch des öffentlichen Nahverkehrs. An diversen Orten auf Stadtgebiet wurde ausdrücklich vor Wegen gewarnt, die unter Bäumen hindurchführen.
Auch mit der sich im Gange befindlichen Klimaerhitzung gehen die KlimatologInnen davon aus, dass es weiterhin seltene schneereiche Wetterphasen geben wird. Die Anpassung an die Klimaerhitzung in den Städten erfordert unter anderem zusätzliche Bäume auf Stadtgebiet. Es wird darum gehen, Baumarten zu pflanzen, die sowohl mit der zu erwartenden sommerlichen Hitze und Trockenheit als auch mit den (seltenen) erheblichen Schneelasten umgehen können.
Donnerstag und Freitag fiel viel Schnee. Danach sanken die Temperaturen etwas ab, um ab dem späten Samstag-Abend wieder anzusteigen. Am Sonntag-Morgen regnete es auf Stadtgebiet, was einen Teil des Schnees zum Verschwinden brachte oder in Matsch verwandelte. Das Blogbild zeigt einen Baum im städtischen Umfeld, links am Samstag-Nachmittag von viel Schnee bedeckt, rechts am Montag-Vormittag vollständig vom Schnee befreit.
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2008 galt die Verpflichtung der Stadt Zürich auf die 2000-Watt-Gesellschaft als visionär. Die seither entstandenen Erkenntnisgewinne zeigen etwas deutlich: im Sinne der Zukunftsfähigkeit und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung verstärkt sich tendenziell die visionäre Herausforderung. Jetzt geht es um NULL, Brutto oder Netto Null fossile Energien, und dies möglichst rasch.
Um 2008 und einige Jahre danach hat die Stadt Zürich festgelegt, was genau unter 2000-Watt-Gesellschaft zu verstehen ist: eine Tonne Treibhausgase pro Person und Jahr aus dem Energieverbrauch auf Stadtgebiet inklusive Vorketten (beispielsweise beim Öl vom Bohrloch bis zum Tank) plus die bevölkerungsproportionalen Anteile aus dem Treibstoffverbrauch des Flugverkehrs, und dies im Jahr 2050. Es handelt sich dabei um sogenannte CO2-Äquivalente.
Der Vollständigkeit halber: als zweites Ziel neben den Vorgaben für Treibhausgase geht es längerfristig um die Beschränkung der mittleren Primär-Energie-Dauerleistung auf eben 2000 Watt pro Person, respektive in Zürich 2‘500 Watt bis 2050. In diesem Beitrag behandle ich in erster Linie die Überlegungen zu den Treibhausgasen, die mittlere Primär-Energie-Dauerleistung wird sicher auch wieder zum Thema.
Im Mai 2009 wurde im Dokument «Grundlagen für ein Umsetzungskonzept der 2000-Watt-Gesellschaft» die Treibhausgas-Zielsetzung für das Jahr 2150 (also hundert Jahre später als für die Stadt Zürich) auf diese eine Tonne CO2-Äquivalente pro Person festgelegt, mit dem Zwischenziel zwei Tonnen CO2-Äquivalente pro Person im Jahr 2050. Im September 2014 wurde einzig der Zeitpunkt für das Langfristziel auf 2100 verschoben, also eine Tonne CO2-Äquivalente pro Person im Jahr 2100 (Bilanzierungskonzept 2000-Watt-Gesellschaft, Kurzfassung, September 2014).
Auch wenn bereits 2012 klar war, dass für echten Klimaschutz brutto oder netto Null um 2040 bis spätestens 2050 erreicht werden müsste, was durch die Konferenz COP 21 des Weltklimarates IPCC im Dezember 2015 in Paris und später durch im Oktober 2018 veröffentlichte Berichte bestätigt wurde, war und ist nicht nur in der Schweiz oder im Kanton Zürich die Politik wesentlich langsamer.
Die Stadt Winterthur etwa hat im November 2012, rund vier Jahre nach der Stadt Zürich, ebenfalls die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft beschlossen, Zitat: «Bis zum Jahr 2050 sollen die folgenden Ziele erreicht werden: … Die Treibhausgasemissionen werden auf 2 Tonnen CO2-Äquivalente pro Person und Jahr reduziert.»
Im Kanton Zürich enthält der Zweck-Paragraph 1 des kantonalen Energiegesetzes seit September 2010 in Buchstabe d) eine Klimaschutzvorgabe: «Dieses Gesetz bezweckt, … die Effizienz der Energieanwendung zu fördern und im Rahmen des kantonalen Zuständigkeitsbereiches bis ins Jahr 2050 den CO2-Ausstoss auf 2,2 Tonnen pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr zu senken». Hier geht es um den CO2-Ausstoss, also nicht um Treibhausgase insgesamt.
Im Mai 2020, bald fünf Jahre dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen – bald zwölf Jahre nach der Festschreibung der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich, bald zehn Jahre nach Gültigkeit der CO2-Vorgabe im kantonalen Energiegesetz, bald acht Jahre nach den Beschlüssen in Winterthur zur 2000-Watt-Gesellschaft – steht immer noch alles genau so wie vor zwölf, zehn oder acht Jahren in den massgeblichen Bestimmungen der Stadt Zürich, des Kantons Zürich und der Stadt Winterthur.
So hat der Stadtrat von Zürich am 20. November 2019 die Überarbeitung der kommunalen Energieplanung auf dieser Basis beschlossen. Allerdings hat der Stadtrat dabei vergessen, dass die 2000-Watt-Gesellschaft verbunden ist mit der Verpflichtung zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung – mit den Vorgaben des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens vom Dezember 2015 ist brutto oder netto Null spätestens 2050 zwingend. Dazu passen auch zahlreiche Vorstösse in den Parlamenten der Stadt, des Kantons Zürich und des Bundes, entsprechend den Forderungen von Klimastreiks und Klimademos, Stichwort «Fridays for Future». Entgegen den Vorgaben der Gemeindeordnung zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sollen 2050 immer noch zwanzig Prozent der Wärmeversorgung mit den fossilen Energieträgern Erdgas und Öl abgedeckt werden, und etwa elf Prozent mit Biogas (Effizienz-Szenario, Abbildung 17 im Planungsbericht Energieversorgung).
Und dann dies: am 18. März 2020 – nur rund 120 Tage später! – hat der Stadtrat die «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden» genehmigt. Diese verlangt unter anderem: «Die gesamte Energieversorgung (Primärenergie, d.h. inklusive Vorkette) auf Gemeindegebiet umfassend Strom, Wärme, Kälte, Mobilität und Prozessenergie bis spätestens 2050 auf Energiequellen umstellen, die 100 % erneuerbar sind und keine Treibhausgase mehr emittieren.»
Energieplanung und Klima- und Energie-Charta passen nicht zusammen: die Energieplanung hat eine Perspektive von fünfzehn Jahren. Sie beeinflusst in diesem Zeitraum Entscheide von Gebäudeeigentümerschaften etwa zu Wärmeerzeugungsanlagen mit einer technischen Nutzungsdauer von etwa zwanzig Jahren. Fünfzehn plus zwanzig Jahre ausgehend vom Jahr 2020, dies bedeutet also Wirkungen bis mindestens 2055 – brutto oder Netto Null sollte schon Jahre vorher erreicht sein, also ist die Energieplanung mit Beschlussdatum vom 20. November 2019 offensichtlich illegal (Zitat aus dem Buch «Null Öl. Null Gas. Null Kohle.» von Marcel Hänggi: «Eine unzureichende Klimapolitik ist illegal», gestützt auf das Gutachten Paris-Abkommen. Menschenrechte und Klimaklagen).
Offenbar hat dabei auch die politische Herkunft der zuständigen StadträtInnen einen erheblichen Einfluss: während der Verwaltungsratspräsident der Energie 360° AG Mitglied der FDP (heisst irgendwie «Fuck de Planet»-Partei oder so) ist, hat der Vorsteher des städtischen Finanzdepartements, der Grüne Daniel Leupi, die Sache wesentlich anders konkretisiert. Am 4. Februar 2020 wurde die «Strategische Planung 2020 bis 2023: Klima- und Umweltziele» des Finanzdepartements der Stadt Zürich vorgestellt. Ein längeres Zitat aus der Medienmitteilung: «Unter anderem soll bis 2030 die CO2-neutrale Versorgung der städtischen Wohnsiedlungen mit zu 100 Prozent erneuerbarer Energie umgesetzt sein. Die städtischen Rechenzentren sollen ökologisch und energieeffizient genutzt werden. Zudem werden Anleihen der Stadt Zürich am Kapitalmarkt als grüne Investitionen positioniert.» Dies entspricht den Vorgaben der Klima- und Energie-Charta für stadteigene Einrichtungen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbeeinflusst durch die Klimastreiks ausgehend von Greta Thunberg ist auch in der Schweiz einiges in Bewegung geraten, zusätzlich zu den zahlreichen politischen Vorstössen in den legislativen Gremien.
Der Bundesrat hat am 28. August 2019 Netto Null 2050 für die Schweiz beschlossen, Zitat: «Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.»
Das Bundesamt für Energie hat im Oktober 2019 in Dokument «Künftige Rolle von Gas und Gasinfrastruktur in der Energieversorgung der Schweiz» sinngemäss festgehalten: «Langfristig ist der Einsatz von Erdgas – unter Beimischung von Biogas – im Gebäudebereich NICHT sinnvoll.»
«Alternative, erneuerbare Brenn- und Treibstoffe (beispielsweise Biogas, synthetische Gase oder flüssige Treibstoffe) langfristig nur für ganz gezielte Einsatzzwecke vorsehen – sie werden auch 2050 nur limitiert zur Verfügung stehen, beispielsweise für Hochtemperaturprozesse in der Industrie, saisonale Speicherung von Strom oder die Luft-/Seeschifffahrt.» steht in der Klima- und Energie-Charta (siehe oben).
Damit wird offensichtlich: eine im November 2019 festgesetzte Energieplanung, die für die Wärmeversorgung 2050 der Stadt Zürich vierzehn Prozent Erdgas und elf Prozent Biogas vorsieht, entspricht in keiner Art und Weise einer Konkretisierung der nachhaltigen Entwicklung. Eine solche Energieplanung steht gegen die Interessen der Stadt Zürich und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Klima- und Energie-Charta nennt die 2000-Watt-Gesellschaft als «etabliertes Konzept». Die Charta wurde von der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft entworfen, wird aber vom Klima-Bündnis Schweiz getragen.
Mitte der Nuller-Jahre wurde klar, dass der Begriff «Nachhaltige Entwicklung» konkretisiert werden musste. Die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft boten sich dazu an, mit Zielwerten für die Treibhausgasemissionen und die mittlere Primär-Energie-Dauerleistung. Rund zehn bis fünfzehn Jahre später entstand die «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden». Da stellt sich die Frage, ob in der üblicherweise schnelllebigen Gesellschaft selbst Nachhaltigkeitsvorgaben eine begrenzte Nutzungsdauer haben, einerseits braucht es Anpassungen an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, andererseits haben viele Dinge in der Gesellschaft leider die Tendenz, recht schnell zur sinnentleerten Worthülse zu verkommen.
Die Diskussion sowohl über Begriffe als auch über die Ziele der nachhaltigen Entwicklung darf nicht davon ablenken, dass «schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft» erforderlich sind, um die Klimaerhitzung auf ein für die Menschheit und die Umwelt erträgliches Mass zu begrenzen.
Ein fundamentaler Unterschied zu den Ausgangsdiskussionen über die 2000-Watt-Gesellschaft: damals wurde davon ausgegangen, dass netto oder brutto Null Treibhausgase wenn überhaupt in sehr ferner Zukunft erreicht werden müsste, also noch lange tendenziell immer weniger fossile Brenn- und Treibstoffe zur Verfügung stehen könnten. Derzeit ist demgegenüber offensichtlich, dass die Null um 2040 bis spätestens 2050 zu erreichen ist.
Als Erkenntnis hat sich weiter ergeben, dass für eine zukunftsfähige Entwicklung eine Anpassung an die Klimaerhitzung erforderlich ist; zudem dürften Entnahmen von Treibhausgasen aus der Atmosphäre verbunden mit dauerhaften Rückhaltungen notwendig werden. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten einiges getan wurde: da hat offensichtlich mindestens eine Generation versagt und zu wenig für eine nachhaltige Entwicklung getan. Im Interesse der EnkelInnen und UrenkelInnen braucht es deutlich mehr – möglichst rasch NULL! Da muss die Politik zwingend mittun!
Der Schweizerische Nationalfonds hat Anfang 2020 festgehalten: «Aussteigen [aus der Kernenergie und der CO2-intensiven Energiewelt] ist möglich… wenn wir wollen, und dies sogar wirtschaftlich und sozial verträglich» – Ergebnisse der Nationalen Forschungsprogramme “Energiewende” (NFP 70) und “Steuerung des Energieverbrauchs” (NFP 71), vorgestellt am 14. Januar 2020.
Ich werde weiterhin beispielsweise mit der werkstatt.zweitausendundeinwatt dazu beitragen, dass die NULL möglichst rasch erreicht wird.

Bis ins Jahr 2019 rechnet der ZVV mit 25 Prozent mehr Fahrgästen. So steht es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV vom 11. Juni 2013. 25 Prozent mehr Fahrgäste, dies entspricht einer jährlichen Zunahme um etwa 3.25 Prozent. Dies heisst aber auch: Wenn es so weitergeht, verdoppelt sich die Zahl der ZVV-Fahrgäste innerhalb von 22 Jahren, also etwa bis zum Jahr 2034. Die Zahl der Fahrgäste würde sich nach nochmals 22 Jahren, also bis zum Jahr 2056 – nochmals verdoppeln, gegenüber heute also vervierfachen. Da Prognosen, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen, bekanntlich schwierig sind, wird sich die Entwicklung kaum so einstellen – es ist mit Sicherheit nicht wünschbar, dass sich die Sache so entwickelt, selbst dann, wenn der Autoverkehr entsprechend vermindert würde, und auch unter Berücksichtigung der Zunahme der Zahl der Menschen, die in der attraktiven Grossregion Zürich wohnen. Auch der öffentliche Verkehr ist nicht aus Prinzip nachhaltig, auch beim öffentlichen Verkehr gibt es „Grenzen des Wachstums„. Der ZVV-Verkehr ist Alltags- und Freizeitverkehr, ist letztlich PendlerInnen-Verkehr.
Auch das verkehrspolitische Programm Stadtverkehr 2025 geht davon aus, dass das Verkehrsvolumen weiter zunimmt – die von den Stimmberechtigten beschlossenen Verkehrspolitikziele können gemäss den am 9. Juli 2013 vorgestellten Arbeiten nur erreicht werden, wenn „das gesamte Verkehrswachstum – ausgelöst u. a. durch die Bevölkerungszunahme und die steigende Anzahl Arbeitsplätze – durch den öV, Fuss- und Veloverkehr aufgenommen wird und gleichzeitig die MIV-Fahrten abnehmen.“ Die Grafik auf Seite 35 im Bericht 2012 des Programms Stadtverkehr 2025 informiert über die aktuellen Verkehrsmengen auf Stadtgebiet und die prognostizierte Zunahme bis zum Jahr 2025. Möglicherweise ist diese Grafik qualitativ gemeint, andererseits ist mit einem MIV-Anteil von heute 30 % und zukünftig 20 % eine quantitative Komponente enthalten. Da die Grafik gemäss Legende eine Aussage zum Zuwachs der Verkehrsmenge bis 2025 macht, lässt sich aus dem Vergleich der Radien Istzustand 2012 und dem Zustand 2025 zumindest eine Grössenordnung der erwarteten Verkehrszunahme ableiten: ausgegangen wird demnach von einer Zunahme der Verkehrsmenge um etwa 2 % pro Jahr; dies entspricht einer Verdoppelung der Verkehrsmenge in der Stadt Zürich innerhalb von 35 Jahren!
Die MIV-Verkehrsmenge muss dabei um etwa 1 % pro Jahr vermindert werden (heute: 30 % von 100 % Verkehrsmenge; 2025: 20 % von ca +29 % Verkehrsmenge).
Wenn die Verkehrsentwicklung auch in der Stadt nachhaltig sein soll, muss ein deutlicher Anteil der zukünftigen Verkehrsmenge durch den „Langsamverkehr“, also Velo- und Fussverkehr, abgedeckt werden. Die Verkehrspolitikmuss also darauf ausgelegt sein, vor allen den Velo- und Fussverkehr zu fördern.
Die Realität ist eine völlig andere:
P.S. Wenn es gelingt, die Autoverkehrsmenge für den Transport von Personen auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit zu reduzieren, hat es ausreichend Platz für Fahrten des Gewerbes (selbst wenn nicht jede dieser Fahrten zwingend ein Auto erfordert respektive vieles davon ebenfalls mit dem Velo erledigt werden könnte).
Die Zukunftsfähigkeit der Verkehrspolitik äussert sich an der Realität der Alltagsvelofahrenden – die Erfolgskontrolle ergibt sich durch den Anteil des Velos an der Verkehrsmenge, aber auch durch die Medienartikel und LeserInnenkommentare bei Schlagworten wie Velo-Rowdie.
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Zur Abwechslung für Stimmberechtigte in der Stadt Zürich „nur“ insgesamt sechs Abstimmungsfragen am Abstimmungswochenende vom 9.6.2013 – direkt zu den Empfehlungen, in Kurzform (von Bund bis Stadt, in der Reihenfolge der Stimmzettel): Nein, Nein, Nein, Ja, Ja, Nein.
Die Zeichen der Zeit nach wie vor nicht erkannt haben offenbar FDP und $VP: sie sagen nein zu dieser Wohnsiedlung, weil die (nicht wirklich nötigen) Parkplätze einige Schritte entfernt sind und nicht aufwändig als Tiefgarage realisiert wurden. Auch Familien brauchen in einer Stadt nicht zwingend ein eigenes Auto (und bei Bedarf gibt’s Mobility, entspricht so oder so der „neuen“ Shareconomy), der Klima- und Lärmschutz erfordern eine Stadt der kurzen Wege (Alltagsmobilität zu Fuss und mit dem Velo) – da müssten mal einige FDP- und $VP-Köpfe ihre uralten Vorurteile revidieren.
Erste Fassung: 12.5.2013
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