Gebäude und Energiepolitik: Fake-News zum «Performance Gap»

Bei vielen Gebäuden besteht eine erhebliche Differenz zwischen dem aufgrund des Gesetzes errechneten theoretischen Energieverbrauch und dem Energieverbrauch im Betrieb. Diese Differenz hat allerdings kaum mit dem «Performance Gap» zu tun. Wer dies behauptet, verwechselt Ursache und Wirkung. Es gibt einen tatsächlichen «Performance Gap» – dieser geht aber bei schreierischen Botschaften vergessen.

Es ist schon vom Ansatz her klar, dass die etwa für den behördlichen Nachweis erforderlichen Energieverbrauchsberechnungen wenig bis nichts mit dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes zu tun haben. Diese Nachweisverfahren auf Projektebene sind dazu bestimmt, im individuell-konkreten Fall eines einzelnen Bauprojektes die rechts- und lastengleiche Umsetzung der generell-abstrakten gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es braucht dazu standardisierte Berechnungsverfahren, bei denen viele der getroffenen Annahmen nicht mit den Alltagsrealitäten übereinstimmen.

Bei Angaben zum Energieverbrauch von Bauten ist die Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» zu verwenden. Diese hat gemäss den Hinweisen zur Anwendung der Norm drei Aufgabenstellungen zu bewältigen. Diese sind hier entsprechend Tabelle 1 dargestellt.

Optimierung
(Planung und Optimierung)
Nachweis
(Vergleich mit Anforderungen und behördlichen Vorgaben)
Messwertvergleich
(Vergleich mit gemessenen Werten)
Nutzung erwartete Werte für das betreffende Objekt Standardnutzung bestbekannte Werte für das betreffende Objekt
Klimadaten langjährige Mittelwerte, bestbekannte Werte für Standort langjährige Mittelwerte, Werte der nächsten Klimastation bzw. der definierten Klimastation Werte für Messperiode, bestbekannte Werte für Standort
Anforderungen Bestellerforderung Grenz- und Zielwerte, behördliche Vorgaben Übereinstimmung mit Messwerten

Was bei den aktuellen Aussagen zum «Performance Gap» erfolgt: es werden in der Regel die Werte der Spalte «Nachweis» mit einem simplen Wert zum Heizenergieverbrauch, welcher beispielsweise für die Heizkostenabrechnung erstellt wurde, verglichen. Eingestandenermassen ist der «Messwertvergleich» sehr aufwändig, weil eine sehr grosse Zahl von Einflussgrössen detailliert zu ermitteln sind, von der exakten mittleren Raumtemperatur (welche nicht gleich der Raumlufttemperatur ist) über die anwesenden Personen, die Wärmeabgabe dieser Personen oder die Präsenzzeit, ebenso sind der exakte Stromverbrauch und die Luftwechselwerte zu ermitteln. Ebenso sind die massgeblichen Meteowerte am Standort zu messen (mindestens Aussentemperatur und Globalstrahlungswerte in den Hauptorientierungen).

Alle Aussagen zur Differenz zwischen Nachweis- und Messwert, welche nicht den Vorgaben aus der Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» entsprechen, sind wertlos oder eben Fake News. Dies hat mit den Eigenheiten des Berechnungsverfahrens zu tun: Es werden die (Wärme-)Verluste und die (Wärme-)Gewinne je separat ermittelt – der Energieverbrauch ergibt sich als Differenz von Verlusten und Gewinnen. Bei heutigen Bauten ist die Differenz klein, was zu grossen Einflüssen führt, wenn die Verlust- und Gewinnkomponenten fehlerbehaftet sind – bei Differenzbildung addieren sich die absoluten Fehler der einzelnen Berechnungskomponenten. Ein «Performance Gap» ist normkomform nur zwischen den Werten der Spalten «Optimierung» und «Messwertvergleich» möglich. Alles andere ist «Fake News»!


Eine zentrale Grösse zu diesem Vergleich findet sich im untersten Feld der Spalte «Optimierung»: BESTELLERFORDERUNG. Bauten werden in der Regel dafür erstellt, damit Bedürfnisse von NutzerInnen abgedeckt werden können. Die thermische Behaglichkeit, der Feuchtehaushalt, die Luftqualität haben den Anforderungen der NutzerInnen zu entsprechen. Im Nachweisverfahren nach Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» wird etwa in Wohnbauten von einer Raumtemperatur von 20 °C ausgegangen – selbst bei an die Jahreszeit angepasster Bekleidung ist dies bei sitzender Tätigkeit am Computer, auch in Wohnbauten eine häufige Situation, schlicht nicht komfortabel, selbst unter Einbezug von Suffizienzüberlegungen (mit Handschuhen lässt sich nun mal schlecht am Computer arbeiten). 24 oder 25 °C, wie häufig berichtet wird, sollten es dann allerdings ebenfalls nicht sein. Wenn eine Verbrauchsanalyse all die relevanten Einflussgrössen nicht benennt, ist sie unbrauchbar.

Wer ist nun bei Gebäuden zuständig dafür, dass einerseits die NutzerInnen gute Konditionen vorfinden, andererseits die von der Bauherrschaft hoffentlich vertraglich eingeforderten tiefen Verbrauchswerte auch eingehalten werden? Ganz einfach: in den meisten Fällen derzeit niemand!

Denn: Vorschriften beziehen sich ausschliesslich auf die Bauphase, es gibt keine Vorschriften, die den Betrieb von Gebäuden betreffen. So gibt es keine Bestimmungen, welche Raumtemperaturen maximal zulässig sind (bei Mindestvorgaben kommt das Mietrecht zur Anwendung). Nach dem Recht auf Unvernunft ist es zulässig, dass NutzerInnen wegen zu tiefen Raumtemperaturen reklamieren, selbst wenn sie im Winter im kurzärmligen T-Shirt am Tisch sitzen. Auch richtiges Lüften unter Berücksichtigung von Lüftungsanlagen kann nicht vorausgesetzt werden, im Gegenteil, es gilt geradezu als Tugend, im Sinne von Low Tech Lüftungsanlagen abzulehnen und stattdessen mit dauernd gekippten Fenstern energieschwenderisch unterwegs zu sein.

Ich stehe dazu: die Bedürfnisse der NutzerInnen stehen im Vordergrund, die NutzerInnen sind aber in die Lage zu versetzen, sinnvolle Bedürfnisse zu formulieren und ihren Beitrag zur Abdeckung dieser Bedürfnisse zu leisten. NutzerInnen sind diesbezüglich nicht einfach passive DulderInnen, sondern reife, gebildete, sachkompetente Persönlichkeiten. Nudges und sachdienliche Information sind zwingend erforderlich.

Was ist zu tun, damit der energetischen «Performance Gap» bei Gebäuden möglichst gering gehalten wird?

  • Für jedes Bauvorhaben ist die zu erreichende energetische Qualität zu bestellen. Die Bestellung sollte deutlich über die Forderung «Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen» hinausgehen.
  • Es ist jemand zu bezeichnen, der für die Einhaltung und den Nachweis dieser Qualität verantwortlich ist. Dabei hilft es sicher, die Honorare der Beteiligten erfolgsabhängig auszugestalten.
  • Es ist dafür zu sorgen, dass die NutzerInnen wissen,
    • welche Überlegungen zum Energiehaushalt eines Gebäudes bestehen,
    • welche Absichten die eingesetzte Technik verfolgt und
    • welches die Aufgaben und Pflichten der NutzerInnen sind.

    Gerade unter Berücksichtigung der Chancen der Digitalisierung könnte da einiges erreicht werden – das zeigen verschiedene Beispiele mit klaren Kommunikationsabläufen und -möglichkeiten.

Eine der Reaktionen auf die Fake News «Performance Gap» war die Forderung, zukünftig ausschliesslich PlusEnergieBauten zu realisieren. Dies ist sicher einer der Ansätze zur Vermeidung des «Performance Gap», weil damit eine eindeutige energetische Qualität bestellt wird, eine regelmässige Erfolgskontrolle erforderlich ist und auch die NutzerInnen aktiv einbezogen werden müssen.

Verwandete Ansätze ermöglicht auch die REDEM-Einzelinitiative, die derzeit aufgrund eines ablehnenden Antrags des Zürcher Regierungsrates in einer kantonsrätlichen Kommission beraten wird. Werden die Aussagen zum «Performance Gap» von den Fake News befreit, ergeben sich zahlreiche Argumente, damit der Kantonsrat diese Einzelinitiative definitiv unterstützt.