Endlich die (relative) Immunität abschaffen!

Es ist richtig, dass nationale ParlamentarierInnen eine absolute Immunität für “Äusserungen in den Räten und in deren Organen“ geniessen – in einem Parlament, wo geredet werden soll, ist es nicht nötig, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Im Gegensatz dazu ist die relative (d.h. aufhebbare) Immunität für strafbare Handlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen, ersatzlos zu streichen. Der „Fall Blocher“ illustriert, dass eine solche relative Immunität rechtsstaatlich unhaltbar ist und daher abgeschafft werden muss.

Es ist erstaunlich, welchen Aufwand Neo-Nationalrat Blocher treibt, um eine einzige parlamentarische Kommission davon zu überzeugen, seine relative parlamentarische Immunität im „Fall Blocher“ nicht oder allerhöchstens ganz sektoriell aufzuheben. Eine Analyse der diversen Aussagen zeigt eines: Herr Blocher deklariert offensichtlich, dass er einiges an strafbaren Handlungen begangen hat beim Wegmobben von Philipp Hildebrand, dem excellenten früheren Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank. Herr Blocher hebt also im „Fall Blocher“ die Unschuldsvermutung auf – er ist ebenso offensichtlich darauf angewiesen, dass die Fakten in diesem Fall nicht einmal untersucht werden dürfen. Oder anders: hätte sich Herr Blocher immer rechtsstaatlich korrekt verhalten, wäre die Aufhebung der Immunität und die damit verbundene Klärung der rechtlichen Aspekte des „Fall Blocher“ keine grössere Schwierigkeit. Ein solches Verhalten bestätigt einmal mehr die anti-demokratische und rechtsstaatlich fragwürdige Gesinnung des Christoph Blochers. Wenn die zuständigen Gremien des Parlaments die relative Immunität von Herrn Blocher nicht vollumfänglich aufheben, wird einmal mehr bestätigt, dass in diesem Land die Monekratie der Demokratie vorangeht – der alternde Autokrat Blocher hätte nicht nur eine Partei gekauft, sondern auch einen Entscheid des Parlaments respektive seiner Gremien. Blocher also wie Berlusconi!

Es scheint, als wäre eine solche Vorgehensweise bei Herrn Blocher der Normalfall. Es ist zwar nicht beweisbar, aber eben auch nicht auszuschliessen, dass auch Blochers Millardenvermögen zumindest teilweise auf strafbare Handlungen zurückzuführen ist.