Von der Willkür zur Selbstjustiz

Im letzten Blog des Jahres 2011 habe ich mir Gedanken gemacht zu „Global Goals oder persönliche Willkür“ – im ersten Blogeintrag des Jahres geht es gerade zu diesem Thema weiter, nämlich der Weiterung der Willkür zur Selbstjustiz, am Beispiel des individuellen Misstrauens in ordentliche Abläufe.

Es geht um die Boulevard-Nachwirkungen einer Devisentransaktion von Kashya Hildebrand, Galeristin in Zürich. Kashya Hildebrand ist verheiratet mit Philipp Hildebrand, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), und damit oberster Botschafter der Währungspolitik der Schweiz.

Diese Währungstransaktion fand Mitte August 2011 statt, zu Zeiten also, als in den nach wie vor verfügbaren Medienmitteilungen der SNB Aussagen standen wie „Die Nationalbank […] wird bei Bedarf weitere Massnahmen gegen die Frankenstärke ergreifen“ (aus der Medienmitteilung vom 3.8.2011). Es war also öffentlich bekannt, dass die SNB eine Stärkung anderer Währungen im Verhältnis zum Schweizer Franken mit viel Kraft anstrebt.

Insiderhandel – Bankgeschäfte auf persönliche Rechnung aufgrund nicht öffentlicher Informationen – ist im Grundsatz strafbar. Da stellt sich schon mal die Frage, ob denn eine Unternehmerin, welche mit dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank verheiratet ist, unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen ebenfalls automatisch bei jeder Geldtransaktion – allenfalls auch für unternehmerische Zwecke – dem Insiderhandel-Verdacht ausgesetzt ist. oder anders: ist die Frau des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank zwingend zum ökonomischen Neutrum verdammt? Wäre dies mit der Gleichstellung der Geschlechter vereinbar?

Nach den Informationen der Nationalbank hat Philipp Hildebrand die Angaben zu diesem Bankgeschäft von Kashya Hildebrand den bankinternen Compliance-Gremien zur Kenntnis gebracht. Diese haben dieses Bankgeschäft als mit den internen Regeln konform beurteilt.

Daraus ergibt sich sehr schnell eine Reihe weiterer Fragen. Die bankinternen Richtlinien sind der Oeffentlichkeit nicht bekannt, daher ist auch die Intensität dieser SNB-internen Überprüfung nicht bekannt. Im Bereich Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement sind solche internen Prüfungen Standard; auch der Kanton Zürich kennt zur Umsetzung der Vorschriften im Energiebereich das Instrument der Privaten Kontrolle. Festzuhalten ist, dass es bei der Beurteilung von derartigen Vorgängen durchaus einen Ermessensspielraum gibt. Dies heisst gleichzeitig: es ist davon auszugehen, dass eine andere Person (mit dem gleichen Fach- und Sachwissen) durchaus zu einer anderen Beurteilung kommen kann.

Die Gesellschaft hat die Frage zu beantworten, ob sie akzeptiert, dass der Ermessensspielraum von Personen und Gremien im Rahmen der ordentlichen Abläufe solcher Compliance-Prozesse besteht oder ob die Gesellschaft den Ermessensspielraum (oder eben die Willkür) von PolitikerInnen, Medien und Whistleblowern bevorzugt. Letztlich ist dies eine Frage des Selbstbildes: wer davon ausgeht, dass sie oder er in einer vergleichbaren Situation unabhängig von der rechtlichen Situation den (vermeintlichen?) persönlichen Vorteil realisiert, wird eher zur Willkürzuweisung an Dritte neigen – wer demgegenüber sich und anderen vernünftiges, rechtskonformes Handeln unterstellt, wird eher die interne Compliance-Lösung bevorzugen. In meiner Wahrnehmung neigt die Gesellschaft – nach einer Phase der Bevorzugung interner Selbstregulationskreise in den letzten Jahren – derzeit eher wieder zum Nachtwächter-Ansatz. Aus meiner Sicht eine bedauerliche Entwicklung, weil diese das Prinzip Selbstverantwortung ausser Kraft setzt.

Die Nationalbak ist gemäss Nationalbank-Gesetz gegenüber der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig. Da auch die Handhabung der Insiderhandel-Regelungen zu dieser Rechenschaftspflicht gehört, müssten sich regelkonform KritikerInnen an die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung wenden. Wenn entsprechende Dokumente an andere Drittpersonen – egal ob es sich dabei um Alt-Bundesrat und Neo-Nationalrat Christoph Blocher oder wenn auch immer handelt – gelangen, ist eine solche Handlung eindeutig als krimineller Akt zu beurteilen. In einer rechtsstaatlichen Demokratie hat Whistleblowing keine Existenzberechtigung.

Sollte tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten haben, zeigt dies vorerst die Fragwürdigkeit des Whistleblowings. Ganz simpel darum, weil es für Herrn Blocher keine Handlungsoption gibt, bei der er nicht im Nachteil wäre. Denn: es ist allgemein bekannt, dass Herrn Blocher nicht mit der Nationalbank im allgemeinen und Herrn Hildebrand im speziellen einverstanden ist. Andererseits ist Herrn Blocher auch als Verfechter eines absolut verstandenen Bankgeheimnisses bekannt. Unter der Annahme, dass tatsächlich Christoph Blocher solche Unterlagen erhalten hat und er diese tatsächlich an den Bundesrat weitergegeben hat, wäre sein Verhalten so weit korrekt gewesen. Auch wenn unterdessen erhebliche Zweifel an der Grundehrlichkeit von Herrn Blocher bestehen, ist es klug, dass er zu diesen Vorfällen schweigt, nicht zuletzt darum, um nicht zur Sammelstelle von bequemen Whistleblowern zu werden. P.S. Dieser Absatz ist völlig ironiefrei – Bedauern über die Dilemmas von Herrn Blocher bringe ich damit ebenfalls nicht zum Ausdruck.

Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen – ausserordentliche Überprüfung durch die Leitung der eidgenössischen Finanzkontrolle und eine externe Revisionsfirma – entspricht der Idee der Selbstkontrolle (bei Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgen regelmässig externe Audits). Da die Geschichten – vielleicht auch wegen der Sauregurkenzeit „zwischen den Jahren“ – um die Devisentransaktion eskaliert sind, geht leider die hohe fachliche Qualifikation der Prüfenden und das Ergebnisses „es wurden keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen und es ist kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt“ vergessen. Und damit wird die SNB und wahrscheinlich auch der Bundesrat einen Teil der Energie für die Bewältigung von Verschwörungstheorien aufwenden müssen. Möglicherweise ist diese Vorgehensweise eher gedacht zur Schwächung der durchaus selbstbewussten SNB und ihrer Massnahmen gegen die Frankenstärke.

Fazit: trotz Sauregurkenzeit (Saure Gurken sind im übrigen als Raclette-Beilage deutlich verträglicher als in der Zeitung) ist es zwingend, dass die Arbeit von Frau Kashya Hildebrand trotz oder gerade wegen ihres Zivilstandbezuges zu Philipp Hildebrand durch die rechtsstaatlich zuständigen Gremien und nicht durch die willkürliche „Justiz“ von Whistleblowern, Medien und Online-Stammtischen beurteilt wird.


Beim öffentlichen Verkehr wird davon ausgegangen, dass ein tiefer einstelliger Prozentsatz der Reisenden ohne Bezahlung unterwegs ist – es gilt das Prinzip „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dieses Prinzip muss generell im Rechtsstaat gelten. – Auch die Wirtschafts-Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom betont in ihren Überlegungen zum Allmendeprinzip die Notwendigkeit von (kleinen) Sanktionen zur Sicherstellung der Eigenverantwortlichkeit gegenüber der Allgemeinheit.

Insbesondere die $VP kultiviert den Grundsatz „Misstrauen ist gut, Kriminalisierung ist besser“. Dieser Ansatz negativer Feedback-Unkultur führt direkt zum Polizei- und Überwachungsstaat – mit Whistleblowern als informellen Mitarbeitenden.


Nachtrag 4.1.2012

Selbstjustiz ist in einem demokratischen Rechtsstaat Unsinn. Dazu gehört, dass Whistlebloing verwerflich ist in einer demokratischen Gesellschaft.

Es ist nun mal eine Tatsache, dass Menschen mit einer Beschäftigung im Bankumfeld mehr verdienen als in anderen Berufen. In Kenntnis dieser Tatsache habe ich mich vor langer Zeit dazu entschiedenen, keine Beschäftigung im Bankbereich anzustreben. Wenn ich argumentiere, hat dies also nichts mit Neid zu tun.

Zwar stören mich diese gewaltigen Lohnunterschiede; dies zu ändern ist aber Sache zuerst der Zivilgesellschaft und dann der Politik. Als ersten Schritt in diese Richtung sehe ich die JUSO-Initiative 1:12 für gerechte Löhne, so rasch als möglich ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle einzuführen.

Die hohen Einkommen insbesondere bei den obersten Kadern der Banken haben zur Folge, dass erhebliche Geldmittel zur Verfügung stehen. Daher sind Finanztransaktionen möglich, die sich NormalvedienerInnen gar nicht vorstellen können. Liegenschaftengeschäfte (für das eigene Ferienhaus – ob das raumplanerisch oder ökologisch sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte) können daher aus eigenen Mitteln beglichen werden – wenn dann zwischen Verkauf eines Ferienhauses und dem Neukauf einer Ferienwohnung einige Monate vergehen, geht es sehr schnell um einen grösseren Betrag, der über mehrere Monate auf den Konten liegt. Wenn nun sowohl eine ausschliesslich interne Überprüfung als auch eine doppelte externe Überprüfung, welche gemäss Medienmitteilung der SNB vom 23.12.2011 „uneingeschränkten und vollständigen Einblick in sämtliche Banktransaktionen von Philipp Hildebrand und seiner Familie im Jahr 2011“ [hatte] „. Ferner hatte PwC auch Einblick in die Verträge über den Verkauf eines Hauses und den Ersatzkauf einer Wohnung durch die Familie Hildebrand im Jahr 2011″, haben auch Medien und Oeffentlichkeit die Schlussfolgerung „dass keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen wurden und kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt ist“ uneingeschränkt zu akzeptieren. Alles andere ist dumm und blöd und insbesondere eine Verschleuderung diverser Ressourcen. Wo es nichts ist, gibt es auch durch langes Köcheln nichts zu holen.

Wer hier einer Verschwörungstheorie anhängt und davon ausgeht, dass sämtliche involvierten Stellen so oder so unter einer Decke stecken und „irgendetwas“ geheim halten wollen, macht sich mindestens lächerlich. Klar ist: geheime Verschwörungen sind nur möglich mit genau zwei Beteiligten, weil nur dann klar ist, wer allenfalls Geheimnisse offengelegt hat (bei zwei Beteiligten weiss eine Person, was sie selbst getan hat – was mehr darüber bekannt ist, muss von der anderen an der Verschwörung beteiligten Person stammen; bereits bei drei Beteiligten funktioniert dies nicht mehr). Auch der Bankrat der SNB, immerhin 11 Mitglieder aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft – aus den grösseren Parteien sitzen insbesondere Regierungsräte ein, selbst die Gewerkschaften sind mit ihrem Chefökonomen vertreten – war in den Ueberprüfungsprozess einbezogen. Dieses Gremium umfasst eigenständige Personen mit einem erheblichen juristischen, ökonomischen und politischen Wissen – ein solches Gremium lässt sich nicht in eine Verschwörungstheorie integrieren.

Das heisst: wenn der IT-Verantwortliche einer Bank sich an einer der Transaktionen stört und die Details nach nachvollziehbar in einer Sackgasse verlaufenden internen Abklärungen (da die Bankfachleute eine solche Transaktion eher in den Gesamtrahmen des Kontos einbetten können als ein IT-Verantwortlicher) in einem kriminellen Akt in ungeeigneter Form an die Oeffentlichkeit bringt, so ist dies schlicht dumm und blöd. Wer ein solches absurdes Vorgehen mit dem Deckmantel Whistleblowing überzieht, ist mindestens ebenso dumm und blöd.

P.S. Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass „dumm und blöd“ auch als Attribut der Partei mit dem grössten WählerInnenanteil verstanden werden kann.


2. Nachtrag 4.1.2012

Die am 4.1.2012 veröffentlichen internen SNB-Unterlagen zeigen, dass hier tatsächlich eine plumpe Pöbel-Mobbing-Kampagne gegen Philipp Hildebrand stattfindet (wahrscheinlich verlangt man jetzt dann noch, dass die im Dokument geschwärzten Stellen offengelegt werden könnten, weil da noch irgendetwas stehen könnte).

Der zentrale Aspekt: die SNB-internen Prozesse funktionieren! Das als kritisch, letztlich aber als verantwortbar beurteilte Bankgeschäft hat zu Aenderungen der Zahlungspraxis bei der Familie Hildebrand geführt. Aus Kommunikationssicht ist dies allerdings möglicherweise kritischer als die bisherige Praxis: wenn Herrn Hildebrand eine Zahlung nicht freigibt, bedeutet dies, dass bei der SNB an einer geldpolitischen Entscheidung gearbeitet wird, die zu Auswirkungen auf die geplante Transaktion führen dürfte.

Letztlich ist dies ein Hinweis darauf, dass Insiderhandelregelungen graue Theoriekonstrukte darstellen. Oder anders: in der Konsequenz erfordern diese Konstrukte nachweislich zölibatär lebende Menschen ohne jegliches Vermögen, die ihre gesamte Arbeits- und Freizeit in einem Gefängnis ohne Kommunikationsmöglichkeiten verbringen.


Nachtrag 5.1.2012

Es gibt einen eindeutigen Verhaltenskodex für einen Nationalbankpräsidenten, der nicht mit Reglementen zu definieren ist“ – diese Aussage soll der Schaffhauser $VP-Ständerat Hannes Germann gegenüber den Medien gemacht haben. Diese Aussage ist absurd (sie lässt sich deutsch und deutlich auch als dumm und blöd bezeichnen). Bis jetzt hat nämlich niemand gesagt, wie denn ein solcher Verhaltenskodex aussehen könnte. Nun, da bereits das Reglement Interpretationsspielraum offen lässt – die internen wie externen Überprüfungen kamen immerhin übereinstimmend zum Schluss, dass eine einzige Transaktion kritisch, aber letztlich zulässig gewesen ist -, stellt sich die Frage, wie „eindeutig“ ein nicht einmal bekannter Verhaltenskodex wohl formuliert werden könnte.

Bis jetzt gibt es keine Positivaussagen, wie sich denn ein Präsident des Direktoriums der Nationalbank in der konkreten Situation im Jahr 2011 hätte verhalten sollen (z.B. Umgang mit dem Ertrag des Hausverkaufes und dem Finanzbedarf für den Wohnungskauf, Anlageziel 50%/50% SFR/USD). Es ist auch nachvollziehbar warum: erstes wurde dieses Vorgehen durch zwei Prüfungen als reglementskonform bezeichnet, zweitens würden Empfehlungen darauf hinauslaufen, dass Herrn Hildebrand nicht verheiratet sein sollte, keine Familie haben sollte, keine Immobilien und Aktien besitzen sollte, keine Freunde haben darf, sämtliches Geld unter der Matraze zu lagern hätte. Politik und Öffentlichkeit müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Präsident des Direktoriums bewusst und absichtlich einen hohen Lohn erhält (der im Kontext der Bankenwelt allerdings nicht als Abzocke bezeichnet werden kann); dass aus seinen vorherigen Tätigkeiten bereits einiges an Vermögen zusammengekommen ist, kann auch nicht weiter verwundern. Auch wenn ich mich wiederhole: Herrn Hildebrand und seiner Familie wurde ein reglementskonformer Umgang mit den Finanzwerten bestätigt. Dies ist die einzig relevante Fragestellung in diesem Kontext, alles andere ist Willkür. Und dies ist auch meine Hauptmotivation für diesen Blogbeitrag: auch ein Grossverdiener wie Herrn Hildebrand muss davon ausgehen können, dass gültige Reglemente und vereinbarte Prozesse Gültigkeit haben – das gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaates (dazu gehört auch der Umsetzungsprozess, weil das Leben und die Geschäftswelt nun mal vielfältig sind und sowohl Gesetze wie Reglemente interpretationsbedürftig sind) .

Interessant auch: nachdem klar geworden ist, dass die Vorwürfe des kriminellen Datendiebs weder SNB-Bankrat noch Bundesrat beeindruckt haben, wird die Bühne gewechselt. Mit den Aussagen eines durch den Quellenschutz anonymisierten vorgeblichen Bankkundenberater will die Weltwoche die Sache zum Überkochen bringen – legt damit aber den Inszenierungscharakter der Geschichte zu offensichtlich auf den Tisch.

Dass die gegenwärtige Insiderhandel-Regelung der SNB als nicht ausreichend eingeschätzt wird, ist politisch nachvollziehbar. Dieser Weg ist weiterzugehen. Es wird spannend sein, hier die weiteren Schritte und das Ergebnis zu betrachten. Festzuhalten allerdings: es ist keinesfalls zulässig, das in der Vergangenheit liegende Finanzverhalten der Familie Hildebrand aufgrund neuer, heute noch nicht bekannter Regelungen zu beurteilen. Auch das gehört zum demokratischen Rechtsstaat! Alles andere ist Pöbel-Willkür.


Nachtrag 6.1.2012

Ich meine, dass nach der internen SNB-Compliance, nach dem Revisorat durch die CH-Finanzkontrolle und die externen pwc-Revision die Medienkonferenz der Nationalbank vom 5.1.2012 zum dritten Mal gezeigt hat, dass die privaten Finanz- und Devisentransaktionen der Familie Hildebrand den aktuellen Vorschriften entsprechen und einer passiven Verwaltung des Vermögens entsprechen. Interessant ist nun, dass die Herren Blocher, Köppel und Co. systematisch jede Devisentransaktion als Spekulation bezeichnen, unabhängig von den Auswirkungen auf das Vermögen. Die Familie Hildebrand strebt bekanntlich eine hälftige Verteilung ihres Vermögens auf USD und SFR an. Dies hat zwingend zur Folge, dass es regelmässige Devisentransaktionen braucht, um dieses Ziel zu erreichen, etwa – wie dies 2011 erfolgt ist – beim Verkauf und Verkauf von Liegenschaften. Die Absurdität der Interpretation jeder Devisentransaktion durch die Herren Blocher, Köppel und Co. zeigt, dass es nicht um Ethik oder Moral der Verantwortlichen der Nationalbank geht, sondern um einen Komplott gegen die Nationalbank. Das Blocher-Modell – der Präsident der Direktion der Schweizerischen Nationalbank hat ein „echter“ Schweizer mit Fernsteuerung durch den $VP-Vizepräsidenten zu sein mit einer „echten“ Schweizerin als Ehefrau, welche sich ausschliesslich um Haus und Herd kümmert – funktioniert im 21. Jahrhundert nicht mehr!

Ja, es stimmt, der Familie Hildebrand stehen erhebliche Vermögenswerte zur Verfügung. Dadurch ergeben sich Anforderungen an die Vermögensbewirtschaftung, die nicht zur Allgemeinerfahrung der Oeffentlichkeit gehören – dies öffnet Tür und Tor für demagogische AkteurInnen, zu denen die Herren Blocher, Köppel und Co. nachweislich gehören. Dass nun selbst durch Herrn Hildebrand Vorschläge wie Blind Trusts in die Diskussion eingebracht werden, zeigt, dass die Verantwortlichen aus eigenem Antrieb für ethisch und moralisch (über-)korrekte Verhältnisse sorgen wollen. Das zeigt allerdings auch: solche Regelungen sind in erster Linie da, um die Bankverantwortlichen vor dem Pöbel zu schützen – und nicht die Oeffentlichkeit vordem Gier der BankerInnen!

Im übrigen: den Herren Blocher, Köppel und Co. ist zur Abwechslung die Strategie „Schweigen“ (ist immer Silber) zu empfehlen!

Und dann noch dies: Whistleblower sind und bleiben Unsinn – es braucht keine Regelungen, um WhistleblowerInnen unsinnig zu schützen.

Und auch das noch: es gibt wirklich keine Legitimation für die hohen Löhne der Führungskräfte in der Finanzindustrie – am bedingungslosen Grundeinkommen für alle führt nichts vorbei!