(Fast) überall draussen liegen sie einfach herum: Zigarettenstummel. Rauchende Personen lassen Zigarettenstummel fallen. Allerdings sind sie dadurch nicht «aus den Augen – aus dem Sinn».
Auf einen meiner Spaziergänge vom Zürcher Friesenberg zum Uetliberg und zurück habe ich wie von #stop2drop vorgeschlagen einige Dinge mehr mitgenommen als üblich. Unterwegs – hauptsächlich auf der «Lehmbodenalp» und oben auf dem Uetliberg inklusive Uto Kulm – habe ich mich regelmässig gebückt, mit einem Chlämmerli Zigarettenstummel aufgelesen und diese in eine PET-Flasche hineingeschoben.
Auf zwei weiteren Spaziergängen habe ich nochmals Zigarettenstummel gesammelt und je eine 1.5-Liter-PET-Flasche gefüllt. Beim Füllen der dritten Flasche habe ich mitgezählt: da sind 560 Stummel drin!
Diese drei mit Zigarettenstummeln gefüllten PET-Flaschen sind mein Beitrag für #stop2drop im Jahr 2021. #stop2drop hat darum gebeten, in der Zeit vom 9. bis 22. März 2021 überall in der Schweiz Zigaretttenstummel zu sammeln. Absicht war es, in diesen zwei Wochen eine Million Zigarettenstummel zu sammeln. Einige der Absichten dieser Aktion, als Copy-Paste eingefügt:
Weggeworfene Zigarettenstummel sind zum Beispiel aus ökologischer Sicht nicht harmlos, im Gegenteil. #stop2drop nennt einige Auswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel, hier ebenfalls als Copy-Paste eingefügt:
Wie #stop2drop am 30. März 2021 mitgeteilt hat, sind in der Zeit vom 9. bis zum 22. März 2021 958’181 Zigarettenstummel in rund 1’300 Flaschen gesammelt worden.
Herzlichen Dank für das Sammeln von Zigarettenstummeln und das Mitmachen bei #stop2drop!
Und gleichzeitig die Bitte an RaucherInnen: Bitte Stummel korrekt entsorgen – oder noch besser ganz auf das Rauchen verzichten!
Nicht nur Zigarettenstummel werden einfach weggeworfen. Es liegt einiges an Abfall herum – offensichtlich sind wir derzeit eine Wegwerfgesellschaft. Diese weggeworfenen Zigarettenstummel und weitere Abfälle sind ein klarer Hinweis, dass wir noch sehr weit von einer Kreislaufwirtschaft entfernt sind. Es braucht also auch hier – wie bei vielen Themen der nachhaltigen Entwicklung, etwa der Klimakrise – einen «System Change».
(9., 21., 30. März 2021)
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Noch mehr Adventskalender: Adventskalender Nachhaltige Entwicklung 2010 von visumsurf
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Unbestritten: es besteht ein massiver, geradezu alarmierender Sanierungsstau bei Gebäuden – dieser betrifft ausdrücklich nicht nur die energetischen Aspekte, sondern die gesamte Substanz des Bauwerks Schweiz. Oder anders: im Mittel wird der Gebäudebestand in der Schweiz nicht nachhaltig bewirtschaftet – das von den Vorfahren angelegte Kapital im Gebäudebereich wird verzehrt, es werden zulasten der Nachkommen Werte vernichtet. Es ist dringendes Handeln angesagt, nicht nur aus energetischer Sicht.
Der Gebäudemarkt ist sehr genau analysiert. Man weiss genau, warum nicht saniert wird.
Ein zentraler Aspekt ist die amateurmässige Bewirtschaftung der meisten Gebäude. Gebäude stellen ein grosses Vermögen dar, es braucht eine professionelle Bewirtschaftung. Dazu gehört auch eine dem Gebäude entsprechende Nutzung. Wenn beispielsweise Familien mit Kindern neue Wohnungen oder Einfamilienhäuser beziehen, ist dies super. Wenn die Kinder ausgezogen sind, sind die meisten dieser Wohnungen viel zu gross für die zurückbleibenden älter werdenden Eltern. Zudem wurde dummerweise Wohneigentum als perönliche Altersvorsorge propagiert. Dies führt dazu, dass umfassende Erneuerungen dann fällig werden, wenn die Eigentümerschaften/NutzerInnen bereits im Pensionierungsalter stehen – und eine umfassende Erneuerung, welche auf eine weitere Nutzungsphase von 30 bis 40 Jahren ausgelegt ist, die Lebensperspektiven der Betroffenen übersteigt und auch in der Rentenalter-Finanzierungsplanung nicht vorgesehen ist. Dies führt dazu, dass dann meist nur eine eher luxuriöse Pinselsanierung realisiert wird. Wenn dann die Nachkommen das Gebäude übernehmen, sind diese meist ebenfalls bereits in der Nähe des Pensionierungsalters – und haben ähnliche Entscheidungshemmnisse wie ihre Eltern.
Ebenso bedeutungsvoll: viele Fachleute verfügen NICHT über das Fachwissen, um Gebäude so umfassend zu erneuern, dass die Bauten den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechen. Bestehende Bauten müssen dazu den Vorgaben des Minergie-Standards für Neubauten entsprechen. Dokumentiert ist dies etwa in der Studie Praxistest Minergie-Modernisierung. Ein Zitat daraus: Architekten und Unternehmer raten nur zögerlich zu Minergie-Modernisierungen, da für sie damit ein höherer Aufwand verbunden ist, der nicht in jedem Falle auch entsprechend honoriert wird. Fehlende Erfahrung mit Minergie-Modernisierungen führen auch dazu, dass von Minergie-Modernisierungen abgeraten wird. Dieses Hemmnis ist erheblich, da insbesondere Architekten die Vertrauenspersonen der Bauherren sind. Ein weiterer Aspekt: Minergie oder sogar Minergie-P ist dann am kostengünstigsten erreichbar, wenn konsequent energieoptimiert geplant und gebaut wird – sonst entstehen für die energetische Qualitätssteigerung Mehrkosten in doppelter bis dreifacher Höhe. Dies ebenfalls aus einer Studie: Die Wirkungen von MuKEn, MINERGIE® und MINERGIE-P®.
In den diversen Studien haben sich die gesetzlichen Vorschriften eigentlich nie als Hemmnisse erwiesen, im Gegenteil!
Gerade die energetischen Vorschriften für den Gebäudebereich sind als Qualitätsvorgaben an die Ausführung von Bauvorhaben formuliert. Nun stellt sich durchaus die Frage, ob die Qualitätssicherung Sache des Gesetzgebers ist. Die letzten 25 Jahre Erfahrungen mit der Umsetzung der Energievorschriften zeigen: die Gebäudebranche ist nicht in der Lage, die erforderlichen Qualitäten auch tatsächlich umzusetzen. Viele FDP-PolitikerInnen spielen eine prägende Rolle im Bauwesen – diese Initiative der FDP des Kantons Zürich könnte auch darauf hinweisen, dass sich viele ArchitektInnen nicht gerne in die Qualitätsaspekte ihrer Bauprojekte reinreden lassen möchten. Oder sie ist ein Abbild der „Deformation politique“, die sich aus dem FDP-Slogan „Mehr Freiheit, weniger Staat“ ergibt.
2000-Watt-Gesellschaft-fähige Erneurungen bestehender Bauten erfordern zwingend grössere bauliche Eingriffe – die Aufwändungen für energetische Massnahmen sind ein untergeordneter Kostenanteil. Ein solcher Schritt soll allerdings nur für Bauten erfolgen, die Zukunftspotential haben. Das heisst, die Grundrisse müssen attraktiv sein, allenfalls vorhandene Ausnutzungsreserven sollten im Sinne des haushälterischen Umgangs mit der knappen Ressource Boden realisiert werden, die Bauten sollen den Marktansprüchen entsprechen. Die energetische Verbesserung allein ist keine sinnvolle Motivation für die Erneuerung von Bauten! P.S. Vorbehalt bezüglich Marktansprüche: der Trend zu immer noch grösseren Flächen pro Person ist auch aus energetischer Sicht problematisch!
„Keine wesentliche Aenderung des Erscheinungsbildes“ soll gemäss FDP-Initiative das Kriterium sein, ob eine baurechtliche Bewilligung energetischer Massnahmen erforderlich ist. Gefördert werden dadurch die Bastellösungen, dabei wären gesamtkonzeptliche Ueberlegungen erforderlich. Als ein Beispiel: bei den meisten Gebäuden sind die Fenster von der Innenseite her an die Aussenwand angeschlagen. Werden nur diese Fenster 1:1 ersetzt (d.h. keine wesentlich Aenderung des Erscheinungsbildes), werden bereits Sachzwänge für eine allenfalls später erfolgende Erneuerung der Fassade geschaffen: bei der Wärmedämmung der Fassade gibt es eine starke Wärmebrücke bei der Fensterleibung, den Mauereinschnitten für das Fensterlicht. Werden diese den baupysikalischen Erfordernissen entsprechen gedämmt, entsteht eine Einengung des Fensterlichts (der sogenannte Schiessscharteneffekt) – um diesen zu begrenzen, wird dann meist die Schichtstärke der Wärmedämmung vermindert. Dadurch reduziert sich allerdings der Einspareffekt.
Die Alternative: werden Fenster und Fassade gleichzeitig erneuert, können die neuen Fenster in der Ebene der Wärmedämmung, d.h. aussen an der bestehenden Wand, angeschlagen werden – sowohl Wärmebrücken wie Schiessscharten können vermieden werden. Allerdings hat dies eine wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes zur Folge. Die FDP-Initiative fördert also Bastellösungen und „benachteiligt“ den ganzheitlichen Ansatz.
Es geht weiter: werden Fenster erneuert, sind diese deutlich dichter – es zieht weniger. Um trotzdem eine gute Luftqualität zu erreichen, macht der Einbau einer Komfort- oder kontrollierten Lüftung Sinn. Nur: auch dies dürfte einen deutlich umfassenderen Eingriff erfordern – was sicher das Erscheinungsbild verändern wird – auch hier wird die bessere Lösung durch die beim FDP-Vorschlag nach wie vor erforderliche Bewilligung erschwert.
Die FDP-Initiative spricht generell von „energetischen Sanierungen von Altbauten“, die bewilligungsfrei werden sollen. Nicht vorgegeben ist, welche Anforderungen bei einer energetischen Sanierung erfüllt sein sollen. So werden beispielsweise im Internet „Wärmedämmfarben“ angeboten – mit nachweislich bestenfalls marginaler Wirkung. Würde das Anbringen einer solchen Farbe bereits als energetische Sanierung bezeichnet werden? Zur Verdeutlichung: die so rasch als möglich zu erreichende energetische Qualität von Bauten nach der umfassenden Erneuerung entspricht dem Minergie-Standard für Neubauten – oder B und besser gemäss Gebäudeenergieausweis.
Fazit: die FDP-Initiative ist unüberlegt und kontraproduktiv!
Was sind denn die Alternativen?
Die als „neu“ vorgeschlagenen Bestimmungen für Sonnenenergieanlagen entsprechen inhaltlich im wesentlichen den heutigen Vorschriften im Kanton Zürich – eine Push-Wirkung ist allerdings auch bei Sonnenkollektoren (für Wärme) und Fotovoltaikanlagen (für Solarstrom) nicht von einer Aenderung der Vorschriften oder von Subventionen zu erwarten, sondern auch hier wieder durch das Knowhow und das Engagement der Fachbranche!
Im übrigen: der Kantonsrat hat das dringliche Postulat 58/2009 der KantonsrätInnen Gabriela Winkler, Carmen Walker Späh und Thomas Vogel mit im wesentlichen den Inhalten dieser Volksinitiative am 11. Mai 2009 mit dem Stimmenverhältnis 116 Nein zu 53 Ja mit guten Argumenten abgelehnt – die drei KantonsrätInnen sind auch Mitglieder des Initiativkomittees. Die Bewilligungsbefreiung ist mit Sicherheit kein Vorteil für mehr Umwelt- und Klimaschutz.
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Wer schon mal die Grössen von Wanderwegschildern, Velowegweisern und Autobahntafeln verglichen hat, weiss: Autofahrende scheinen sehr unbeholfen zu sein. Auch die Reaktionen in den virtuellen Stammtischen zeigen die Veränderungsangst der Autofahrenden. Wer den Langsamverkehr benutzt, wer mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, bekommt beim Unterwegssein regelmässige Flexibilitätstrainings mitgeliefert – da bleibt man beweglich! Bekanntlich ist jede Gegenwart Veränderungen unterworfen. Autofahrende, packen Sie die Gelegenheit, stossen Sie Ihr Auto so rasch als möglich ab, und beginnen Sie sofort mit dem Flexibilitätstraining respektive sind Sie zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr unterwegs – wenn es ausnahmsweise eher schwierige Verbindungen gibt, steht dazu auch eine ausreichende Zahl von Mobility-Fahrzeuge zur Verfügung.
Autos sind definitiv und endgültig zu teuer, um als Alltagsverkehrsmittel betrachtet zu werden. Erwarten Sie also nicht Respekt und Rücksichtsnahme von Nicht-MIEF-Verkehrsteilnehmenden, sondern allenfalls Mitleid für Ihre Fehlinvestition!
Es gibt tatsächlich einige wenige Situationen, die kaum anders als mit einem Auto zu bewältigen sind. Grössere Materialtransporte etwa (die samstägliche Einkaufstasche gehört nicht dazu, aber beispielsweise die Fahrten der offenbar sehr vielen Servicemonteure, gar nicht gewusst, wie lausig die Qualität der von unserer Wirtschaft angefertigten Waren ist) oder die Fahrten des installierenden Gewerbes brauchen endlich den nötigen Raum. Im Interesse der Wirtschaft deshalb: möglichst auf den Gebrauch des Autos verzichten.
Die gröberen Schwierigkeiten der Automobilindustrie, die massiven Stütz- und Förderbeiträge der Staaten in Milliardenhöhe zeigen eines: die Automobilwirtschaft ist nicht etwa eine tragende Säule der Volkswirtschaft, sondern muss von dieser gestützt und getragen werden! Wer also ein Auto besitzt und nutzt, handelt NICHT im Interesse der Volkswirtschaft!
Und dann noch dies: es ist so, das Abbremsen vor dem Fussgängerstreifen und nachfolgende Beschleunigen, die geringfügigen Umwegfahrten, welche sich zum Beispiel aufgrund der Förderung des öffentlichen und Langsam-Verkehrs (Stichwort Limmatquai) oder der Beruhigung von Wohnquartieren ergeben, führen in der Tendenz zu höheren Verbrauchswerten und zu geringfügigen höheren Schadstoffbelastungen. Nur: dies ist nicht eine Folge der Verkehrspolitik, sondern eine Folge der individuellen Fehlentscheide der Autofahrenden. Ausser bei „Nutzfahrten“ (Gewerbe usw, siehe oben) gibt es nämlich kaum Gründe, das Auto als Verkehrsmittel zu nutzen. Wer das Auto benutzt, willigt damit ein in die Verkehrspolitik, welche sich einzuordnen hat in die Gesamtpolitik. Denn: Verkehrspolitik ist eben gerade nicht das Anbieten der kürzestmöglichen Verbindung von A nach B, sondern ein Unterwegssein, welches im Sinne der goldenen Regel der Ethik aus dem individuellen Verhalten möglichst geringe negative Auswirkungen auf die Allgemeinheit ergibt! Das Problem ist also nicht die energiepolitisch gewollte geringfügige Zusatzbelastung, sondern die massive und übermässige Grundbelastung aus der Benutzung des MIEV.
Es ist offensichtlich: die überwiegende Zahl von Autofahrten ist überflüssig, weil es ökonomisch, ökologisch und aus gesellschaftlicher Optik wesentlich bessere Alternativen gibt. Oder anders: auch die grünen Autobahnschilder vermögen die verheerenden Auswirkungen des Autoverkehrs auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu verstecken!
Nachtrag 6.5.2009
In der Auto-Anzeiger vom 6.5.2009 wird der Thalwiler Gemeinderat und Zürcher Gemeinderat Andreas Federer (CVP) zitiert. Er pendelt von Thalwil zu seinem Büroarbeitsplatz direkt beim Bahnhof Wiedikon – mit dem Auto! Und dies, obwohl auf dieser Strecke pro Stunde mindestens 7 S-Bahnverbindungen mit Fahrzeiten von 8 bis 12 Minuten angeboten werden. Als Ingenieur könnte allenfalls Herr Federer geltend machen, er müsse direkt von zu Hause aus Baustellenbesuche machen. Macht er aber nicht, er bezieht sich im Artikel ausschliesslich auf den Weg von zu Hause ins Büro und umgekehrt! Wenn der Tages-Anzeiger, sorry, Auto-Anzeiger im Titel des Artikels schreibt: „Fahrt in die Zürcher City bleibt eine Tortur„, so haben sich dies die Autofahrenden tatsächlich selbst zuzuschreiben. Und falls Herr Federer tatsächlich mal einen Baustellenbesuch machen muss: in der Umgebung des Bahnhofs Wiedikon gibt es einige Mobility-Fahrzeuge. Es ist und bleibt so: Autofahren in Zeiten des Klimawandels braucht gewisse Anpassungen des individuellen Verhaltens. P.S. Zum Bahnhof in Thalwil hat Herr Federer von seinem Wohnort aus zu Fuss höchstens 10 Minuten (weniger als ein Kilometer Distanz).
Nachtrag 18.10.2009
Unter dem Titel Fremdparkierern den Garaus machen berichtet der Auto-Anzeiger in der Online-Version vom 18.10.2009 am Beispiel der Gemeinde Dietlikon über die Bemühungen der Hardwald-Gemeinden (der nordöstliche Teil des Agglo-Gürtels um die Stadt Zürich), die öffentlichen Parkfelder für Park-and-Ride-PendlerInnen zu sperren: blaue Zonen mit Anwohnerbevorzugung – die Stadt Zürich kennt dies seit Jahren!) – sollen einerseits dafür sorgen, dass die Bewohnerinnen von Dietlikon eher einen Parkplatz finden (warum eigentlich????). Gleichzeitig soll erreicht werden, dass Fusswege und Strassenquerungen vor allem für SchülerInnen sicherer werden – nicht nur die Fahrzeuge sind also ein Problem, sondern auch die Stehzeuge! Es ist wie immer: die Fahr- und Stehzeuge der anderen sind im eigenen Quartier, im eigenen Dorf ein Ärgernis. Wenn nun also auch im 1. Agglogürtel die öffentlichen Gratisparkplätze durch blaue Zonen ersetzt werden, müssen sich wieder einige Auto- und ZugpendlerInnen umlernen: vielleicht finden sie noch einen Gratis-Parkplatz im 2. Agglogürtel, oder die Qualitäten des ausschliesslichen ÖV-Pendelns erschliessen sich weiteren Unterwegsseienden (bei übrigens geringen Zusatzkosten – am besten das Auto verkaufen und für die selten nötigen Fahrten ein Mobility-Fahrzeug nutzen), oder es gelingt, Arbeits- und Wohnort näher zusammen zu bringen.
Gerade im Bürobereich scheint eine weitere Option möglich: viele Arbeiten können dank Internet, E-Mail und Mobilkommunikation auch am Home-Arbeitsplatz erledigt werden, mit sehr wenig Organisationstalent sollte sich an den meisten Arbeitsplätzen als erster Schritt das Modell „4 + 1“ – 4 Tage im Büro, 1 Tag im Home-Büro – umsetzen lassen. Das Desk-Sharing-Modell von IBM oder das Flexible Office von Orange sind Ansätze, die in diese Richtung gehen. Wenn beispielsweise die Hälfte der Beschäftigten einer Region das Modell „4 + 1“ nutzt (oder entsprechende andere Kombinationen bei Teilzeitarbeit) – reduziert sich die Verkehrsmenge um etwa 10 Prozent, dies dürfte gerade in den Spitzenzeiten sowohl auf der Strasse wie beim öffentlichen Verkehr eindeutig erkennbar sein!
Erste Fassung: 4.5.09
The post Autofahren in Zeiten des Klimawandels und der Finanzkrise first appeared on umweltnetz.ch.]]>Altlasten sind Altlasten. Dass es sie gibt, ist ein Indiz für das grobe Versagen der Gesellschaft im Bezug auf die Nachhaltigkeit. Es kann und darf nicht sein, dass das menschliche Verhalten dazu führt, dass nachfolgende Generationen die negativen Folgen zu tragen haben. Oder anders: Abfall darf es nicht geben, egal ob Sondermüll oder übermässige CO2-Emissionen! Diese harte Definition der Nachhaltigkeit muss Vorgabe sein für die Beurteilung des menschlichen Verhaltens. Allerdings: trotz dieser unverzeihlichen Altlasten, die Menschheit hat wenig bis nichts gelernt. Insbesondere in den reichen Ländern gilt Nachhaltigkeits-Zechprellerei nach wie vor als Standard und ist gesellschaftlich akzeptiert.
Raum ist knapp in städtischen Siedlungsgebieten. Die klassische „grüne Wiese“ gibt es nicht mehr: städtischer Boden hat eine lange Geschichte, vieles ist in den Jahrhunderten seit der Besiedlung darauf passiert, viel Freude, viel Trauer würde sich in den Bodengeschichten zeigen – und eben auch die Rückstände. Oder anders: das Kindergartengrundstück liegt an der Mühlackerstrasse. Auch wenn hier eine Vergangenheit mit landwirtschaftlicher Nutzung angedeutet wird: der Strassenname müsste eigentlich zu „Mülldeponiestrasse“ umgeschrieben werden: auch als Auftrag an die Eltern, den KindergartenschülerInnen erklären zu müssen, dass ihre Vorfahren – Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern – mit ihrer Welt, ihrem Lebensraum nicht gerade pfleglich umgegangen sind!
Die Fachleute der Stadt haben die Risiken dieses Grundstücks umfassend abgklärt. Sie sind zum Schluss gekommen, dass mit einigen Auflagen eine Nutzung auch für einen Kindergarten verantwortet werden kann. Wer sich dieser Beurteilung der Fachleute nicht anschliesst, handelt zechprellerisch. Auch als Nachgeborener besteht die Pflicht, die Lasten der Vorfahren mitzutragen. Die Erfahrungen zeigen zudem: es gibt diverse Sanierungen von Altlasten, die in der Summe zu grösseren Belastungen für Mensch und Umwelt führen, als wenn auf die Sanierung verzichtet worden wäre. Denn: mit der Sanierung ist die Altlast in der Regel nicht beseitigt, sondern meist bloss verschoben worden.
Nun, die Emotionen wurden durch den Auto-Anzeiger geschürt, es ist absehbar, dass der Kindergarten gezügelt werden muss. Damit auch hier nicht noch die Zechprellerei gefördert wird, müsste die Stadt Zürich im Interesse ihrer eigenen Nachhaltigkeitspolitik Verpflichtungserklärungen sowohl beim Auto-Anzeiger respektive früher Tages-Anzeiger, beim Quartierverein als auch bei den Eltern der Kinder abholen: die Interessierten haben sich zu verpflichten, durch ihr Verhalten dafür zu sorgen, dass keine „Neulasten“ respektive später Altlasten entstehen. Einige Ideen für mögliche Massnahmen (uralt und eigentlich bestens bekannt, siehe etwa der Energiespar-Phrasendrescher):
Nur wenn es gelingt, aus der Sorge über die Altlasten Nachhaltigkeitsaktivitäten aller Betroffenen auszulösen, geht die aktuelle Hysterie in Auto-Anzeiger und Quartier über die übliche Zechprellerei hinaus.
The post Die Altlastenhysterie: Zechprellerei oder echte Sorge? first appeared on umweltnetz.ch.]]>Lautstark verlangen diverse PolitikerInnen längere Ladenöffnungszeiten, um die Konjunktur anzukurbeln. Nur: längere Ladenöffnungszeiten heisst zuerst höhere Unkosten – ein offener Laden braucht schliesslich Personal. Und da die für den Ladenkonsum zur Verfügung stehende Geldmenge endlich und beschränkt ist, verteilen sich die gleichen Einnahmen über eine längere Oeffnungszeit. Wo soll jetzt da bitte der konjunkturelle Mehrwert liegen? Etwa, weil das während den längeren Ladenöffnungszeiten benötigte Mehrpersonal etwas mehr Geld ausgeben kann (wobei gerade VerkäuferInnen häufig Minimallöhne für ihre Arbeit erhalten).
Deutlich verzwickter wird es, wenn der Strassentransportverband ASTAG einen Aufschub der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA verlangt. Es ist eine erklärte Absicht der Schweizerischen Verkehrspolitik, einen dauernd zunehmenden Anteil des Transportvolumes und -verkehrs auf die Bahn zu bringen – Bahntransport ist um Faktoren ökologischer als Strassentransport. Die LSVA ist eine Steuer, die dafür sorgen soll, dass das Oeko- und Sozialdumping des aktuellen Strassengüterverkehrs etwas korrigiert werden kann, schliesslich bezahlt der Strassengüterverkehr einen erheblichen Teil der von ihm verursachten externen Kosten nicht. Und trotzdem ist der Lastwagenverkehr in der ökonomischen Krise. Der LSVA sind alle Unternehmen gleichmässig unterworfen, es handelt sich also für alle Unternehmen um die genau exakt gleiche Belastung. Wenn die LSVA reduziert oder wegfallen würde, hätte dies keinerlei betriebswirtschaftliche Auswirkungen, da alle Transport-Unternehmungen identisch von der LSVA betroffen sind.
Für die KundInnen hätte dies Auswirkungen: plötzlich würden Transporte billiger erscheinen, der Anteil der Transportkosten würde reduziert. Dies hätte mehr Verkehr mit all den damit verbundenen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen zur Folge, unter anderem mehr Treibhausgase.
Nochmals: eine ein bisschen nachhaltigere Welt erfordert weniger Verkehr, insbesondere weniger Güterverkehr respektive Gütertourismus. Auch volkswirtschaftlich ist es sinnvoll, die Güterverkehrsmenge deutlich zu vermindern und die mittleren Transportdistanzen deutlich zu verkürzen, im vollen Wissen um die Konsequenz, dass weniger Menschen im Transportgewerbe ihr Auskommen finden – alles andere ist Strukturerhaltung. Wenn sich die Schweiz endlich für eine konsequente Nachhaltigkeitshaltung entscheiden würde, könnten einerseits mehr Stellen in wirklich nachhaltigen Branchen zur Verfügung stehen. Andererseits führt gerade auch eine nachhaltige Entwicklung sehr direkt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle.
Darum an die ASTAG: bitte keine Strukturerhaltung – sondern endlich die Nachhaltigkeitsforderung ernst nehmen!
The post Eigenartigkeiten first appeared on umweltnetz.ch.]]>Zwar hat in der Abstimmung eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Stadt Zürich dem Gestaltungsplan für das Einkaufszentrum relativ deutlich zugestimmt; allerdings haben die Stimmberechtigten des direkt betroffenen Stadtkreises 5 dem Projekt nicht zugestimmt. Dies ist einerseits ein weiterer Beleg für die Berechtigung der QuartierbewohnerInnen, die rechtsstaatlichen Instrumente in Anspruch zu nehmen, und andererseits zeigt sich einmal mehr, dass die Direktbetroffenen ein wichtiger Erfolgsgarant zur Realisierung von Projekten sind. Fakt ist, das Projekt Einkaufszentrum mit additiver Stadionnutzung war nie wirklich überzeugend, was auch die im Rechtsmittelverfahren bewirkten Veränderungen illustrieren.
Die Stimmberechtigten der Schweiz haben in der Abstimmung vom 30. November 2008 die Initiative „Schluss mit der Verhinderungspolitik“ der FDP des Kantons Zürich mit einer Zweidrittelsmehrheit abgelehnt; diese Initiative wollte, gerade mit Blick auf die Abläufe um das Hardturm-Stadion Projekte mit positivem Volksentscheid von den Beschwerdemöglichkeiten der diversen Rechtsmittel schützen. Die Stimmberechtigten haben erkannt, dass es keinen absoluten Schutz für demokratische Entscheide geben kann – sogar die Demokratie die Rechtsordnung zu respektieren; das ist auch gut so. Mit dem eindeutigen Nein der Stimmberechtigten zur FDP-Initiative kommt also zum Ausdruck, dass die Aussagen von Frau Martelli, welche sich über die Verzögerung durch die Rechtsmittelverfahren beziehen, umfassend substanzlos sind.
Das Projekt Einkaufszentrum Hardturm mit additiver Stadionnutzung war mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits zu Beginn der Planung veraltet – es ist seit längererer Zeit absehbar, dass zuviele Verkaufsflächen angeboten werden. Die Rechtsmitttelverfahren, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Stadt und die CS vor erheblichen Fahlinvestitionen bewahrt.
Es ist daher enttäuschend, wenn CS und Stadt bereits jetzt Diskussionen über alternative Vorschläge (z.B. Duplex-Stadion) abblocken. Das Projekt Hardturm war auch ein Musterbeispiel für Public-Private-Partnership. Nachdem mit dem Kongresshaus auch ein weiteres PPP-Projekt von den Stimmberechtigten abgelehnt worden ist, ist in erster Linie davon auszugehen, dass PPP für die ZürcherInnen derzeit kein realistischer Projektlösungweg ist. Sowohl die Stadt Zürich als auch die Credit Suisse müssen zur Kenntnis nehmen, dass die bisherige Art der Zusammenarbeit von Privaten und der öffentlichen Hand bei solchen Grossprojekten nicht geschätzt wird. Auf jeden Fall können die ZürcherInnen erwarten, dass hier ein Projekt entsteht, welche den Bedürfnissen der Stadt und ihrer BewohnerInnen wesentlich mehr entspricht, und dass die Renditeüberlegungen der CS nicht mehr so deutlich im Vordergrund stehen sollten. Klar ist, auch das Gebiet Hardturm muss sich in Richtung 2000-Watt-Gesellschaft bewegen! Auch hier können sich weder Stadt noch CS dem eindeutigen Votum der Stimmberechtigten entziehen.
The post Alternativen sind gesucht first appeared on umweltnetz.ch.]]>Angesichts der nach wie vor bestehenden übermässigen Umweltbelastungen ist klar: das aktuelle Umweltrecht ist viel zu schwach, es braucht dringend erhebliche Verschärfungen – und zwar nicht nur scheinbaren Umweltschutz: es braucht dringend griffigste Massnahmen, um beispielsweise den massiven übermässigen Energie- und Ressourcenverbrauch zu vermindern, siehe dazu der ökologische Fussabdruck!.
Auch wenn derzeit die UmweltschutzabbauerInnen im National- und Ständerat leider dominieren: die Politik hat endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Stimmberechtigten mehr und nicht weniger Umweltschutz wollen – siehe dazu auch das Ja der StadtzürcherInnen zur 2000-Watt-Gesellschaft!
Und dann noch etwas: Ausgangspunkt der Initiative der Zürcher FDP war das Unverständnis der FDP für das selbstbewusste und konsequente Engagement des VCS Zürich gegen unsinnige und die Umwelt übermässig belastende Bauvorhaben. Mit diesem Nein zur FDP-Initiative sagen die Stimmberechtigten letztlich Nein zu den scheinbaren „Wachstums-Projekten“, sie signalisieren damit letztlich auch, dass die Stimmberechtigten Vorbehalte haben, ohne jegliche Rücksichten Bauprojekte beispielsweise aus konjunkturellen Gründen zu akzeptieren. Das Verdikt der Stimmberechtigten ist also gleichzeitig auch ein etwas spätes Nein zum Einkaufszentrum Hardturm mit additivem Fussballstadion.
Und zum Schluss: Verschiedentlich haben Umweltverbände behauptet, das Beschwerderecht müsse zurückhaltend eingesetzt werden – so hat etwa der VCS Schweiz den VCS Zürich erheblich in der Wahrnehmung seiner Rechte eingeschränkt. Die Stimmberechtigten haben klar zum Ausdruck gebracht: demokratisch gewährte Rechte dürfen, sollen und müssen beansprucht werden – dazu gehört auch, dass die Verbände diese Rechte auch intensiv nutzen dürfen, sollen und müssen. Ein Plädoyer also für die engagierte anwaltschaftliche Tätigkeit der Verbände – es kann gar keinen Missbrauch des Beschwerderechts geben, solange übermässige Umweltbelastungen bestehen!
Übrigens: sehr vielen Leuten in diesem Land würde es gut anstehen, sich beim VCS Zürich und insbesondere dessen Co-Geschäftsleitung Gabi Petri und Markus Knauss zu entschuldigen, weil sie deren Praxis der Anwendung des Umweltrechts kritisiert haben.
The post Verbandsbeschwerderecht ausbauen! first appeared on umweltnetz.ch.]]>Dazu einige Zitate aus der Verfassung:
Aus der Präambel: in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
Zweck-Artikel (2), Absatz 4: Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
Art. 10, Abs. 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. …
Abs. 2: Jeder Mensch hat das Recht … auf körperliche und geistige Unversehrtheit…
Art. 74 Umweltschutz
Abs. 1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.
Abs. 2 Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Ver-
meidung und Beseitigung tragen die Verursacher.
Die Zitate zeigen eindeutig: die aktuelle Luftsituation in der Schweiz ist verfassungswidrig, weil nachweislich durch die Dreckluft der Schutz des Menschen vor den schädlichen und lästigen Einwirkungen nicht gewährleistet ist. Der Staat kann somit eines der höchsten verfassungsmässigen Rechte, nämlich das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Umversehrtheit nicht sicherstellen! Er kann dies nicht einmal für jene tun, die ihren Beitrag leisten, der erforderlich ist, um für saubere Luft zu sorgen. Das Bundesverwaltungsgericht missachtet somit ein zentrales Grundelement des Staates, nämlich die Solidarität – und schützt uneingeschränkt die EgoistInnen, die unbesehen von den Folgen ihre ignoranten Aktivitäten – in erster Linie Autofahren – ohne Rücksichtnahme ausüben! Das Bundesverwaltungsgericht ignoriert Verfassung und Rechtsstaat – wahrscheinlich zählen die BundesverwaltungsrichterInnen selbst zu jenen egoistischen Öko-IgnorantInnen.
Saubere Luft ist – obwohl von der Verfassung garantiert zugesagt – in diesem Land nicht zu haben. Es geht so weiter: auch der Lärm ist übermässig, der Staat mutet seinen Einwohnenden auch die unbekannten Auswirkungen von Genmanipulationen zu. Die Verfassung wird selbst vom höchsten Gericht dieses Landes regelmässig zur Makulatur gemacht, damit einige ignorante EgoistInnen ihre Präferenzen pflegen können.
Es ist bereits absehbar, dass die Schweiz auf ein weiteres solches Ökodesaster zusteuert: die Schweiz ist nicht in der Lage, ihre internationalen Verpflichtungen zur Verminderung des massiv übermässigen CO2-Ausstosses einzuhalten. Die Schweiz verhält sich in dieser Frage als Zechprellerin und Schmarotzerin: statt von den Zinsen zu leben, zehrt sie vom Kapital zukünftiger Generationen und anderer Länder (Zitat Nachhaltigkeitsmonitoring MONET des Bundes).
Mit dem Entscheid gegen das Recht auf saubere Luft gesellt sich das Bundesverwaltungsgerichtgericht zu den VerfechterInnen des Drei-Affen-Prinzips: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen! Und macht sich damit im höchsten Mass verantwortlich für die Folgen dieser übermässigen Beanspruchung von Mensch und Umwelt.
Nachtrag 27. Juli 2008
Der Europäische Gerichtshof hat am 25. Juli 2008 entschieden: Es gibt ein Recht auf saubere Luft! Da müsste auch das Bundesverwaltungsgericht nochmals über die Bücher!
1. Fassung: 1. Februar 2008
The post Recht auf saubere Luft: das Bundesverwaltungsgericht kennt die Verfassung nicht! first appeared on umweltnetz.ch.]]>Viele Kleider werden in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft werden alles andere als sauber und fair produziert: Ausbeutung, Repressionen und Umweltzerstörung gehören leider zum Business as usual.
Dabei ist faire Bekleidung möglich, zum Beispiel, wenn sie nach den Kriterien der Fair Wear Foundation hergestellt werden.
Um diesen Standard zu fördern, hat die Erklärung von Bern eine Petition zuhanden der Modebranche lanciert. Jede Unterschrift ist ein Mosaiksteinchen mehr für (wirklich) saubere und faire Bekleidung!
The post Für saubere und faire Bekleidung first appeared on umweltnetz.ch.]]>