Verbandsbeschwerderecht ausbauen!

Die Schweizerischen Stimmberechtigten haben am 30. November 2008 die gegen das Verbandsbeschwerderecht gerichtete Initiative „Schluss mit der Verhinderungspolitik” der Zürcher FDP mit knapp zwei Dritteln der Stimmen abgelehnt.

Angesichts der nach wie vor bestehenden übermässigen Umweltbelastungen ist klar: das aktuelle Umweltrecht ist viel zu schwach, es braucht dringend erhebliche Verschärfungen – und zwar nicht nur scheinbaren Umweltschutz: es braucht dringend griffigste Massnahmen, um beispielsweise den massiven übermässigen Energie- und Ressourcenverbrauch zu vermindern, siehe dazu der ökologische Fussabdruck!.

Auch wenn derzeit die UmweltschutzabbauerInnen im National- und Ständerat leider dominieren: die Politik hat endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Stimmberechtigten mehr und nicht weniger Umweltschutz wollen – siehe dazu auch das Ja der StadtzürcherInnen zur 2000-Watt-Gesellschaft!

Und dann noch etwas: Ausgangspunkt der Initiative der Zürcher FDP war das Unverständnis der FDP für das selbstbewusste und konsequente Engagement des VCS Zürich gegen unsinnige und die Umwelt übermässig belastende Bauvorhaben. Mit diesem Nein zur FDP-Initiative sagen die Stimmberechtigten letztlich Nein zu den scheinbaren „Wachstums-Projekten“, sie signalisieren damit letztlich auch, dass die Stimmberechtigten Vorbehalte haben, ohne jegliche Rücksichten Bauprojekte beispielsweise aus konjunkturellen Gründen zu akzeptieren. Das Verdikt der Stimmberechtigten ist also gleichzeitig auch ein etwas spätes Nein zum Einkaufszentrum Hardturm mit additivem Fussballstadion.

Und zum Schluss: Verschiedentlich haben Umweltverbände behauptet, das Beschwerderecht müsse zurückhaltend eingesetzt werden – so hat etwa der VCS Schweiz den VCS Zürich erheblich in der Wahrnehmung seiner Rechte eingeschränkt. Die Stimmberechtigten haben klar zum Ausdruck gebracht: demokratisch gewährte Rechte dürfen, sollen und müssen beansprucht werden – dazu gehört auch, dass die Verbände diese Rechte auch intensiv nutzen dürfen, sollen und müssen. Ein Plädoyer also für die engagierte anwaltschaftliche Tätigkeit der Verbände – es kann gar keinen Missbrauch des Beschwerderechts geben, solange übermässige Umweltbelastungen bestehen!

Übrigens: sehr vielen Leuten in diesem Land würde es gut anstehen, sich beim VCS Zürich und insbesondere dessen Co-Geschäftsleitung Gabi Petri und Markus Knauss zu entschuldigen, weil sie deren Praxis der Anwendung des Umweltrechts kritisiert haben.