Klima-Initiative eingereicht! – Eidgenössische Volksinitiative für ein gesundes Klima

Die Initiative fordert von Bund und Kantonen bis im Jahr 2020 eine 30-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990. Die Initiative ist breit abgestützt – darum ist der Initiativbogen an vielen Orten zu haben, siehe unten! Die Initiative wurde am 29. Mai 2007 lanciert – und am 29. Februar 2008 eingereicht.

Weitere Infos zum Klimaschutz!

Die Initiative ist zustandegekommen, siehe Medienmitteilung des Vereins Klima-Initiative vom 6. November 2007.

Unterstützt wird die Initiative von :

  • Alpen-Initiative
  • Greenpeace Schweiz
  • Grüne Schweiz
  • Hausverein Schweiz
  • Oeku
  • Pro Natura
  • Schweizerische Energie-Stiftung SES
  • Schweizerischer Katholischer Frauenbund
  • Schweizer Vogelschutz Birdlife Schweiz
  • Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES
  • SP Schweiz
  • VCS Verkehrs-Club der Schweiz
  • Verband Bündner Umweltorganisationen
  • WWF Schweiz
  • Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz AEE
  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
  • Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung
  • Club der Autofreien der Schweiz CAS
  • Erklärung von Bern
  • Evangelische Volkspartei EVP
  • Naturfreunde
  • Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV

Initiativtext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 89a (neu) Schutz des Klimas

  1. Bund und Kantone betreiben eine wirksame Klimapolitik. Sie sorgen dafür, dass die Menge der landesweiten, vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent abnimmt. Der Bund legt Zwischenziele fest.
  2. Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich an Artikel 89 Absätze 2 – 4; sie legt den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die neuen erneuerbaren Energien.

Artikel 89 Absätze 2 bis 4 der derzeitigen Bundesverfassung lauten:
2 Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
3 Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Er fördert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien.
4 Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig.

Erste Fassung: Sommer 2007