Auch so ein Mythos: 3-Säulen-Prinzip

Seit etwa 1291 besteht die Schweiz aus Mythen (nicht ohne Grund steht diese Voralpengruppe am Talkessel von Schwyz). Eine dieser Mythen: das 3-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge! Die berufliche Vorsorge – die 2. Säule – möchte mit aus der Erwerbsarbeit zwangsabgeführtem Geld einen Teil des Mittelbedarfs im Alter abdecken. Dieses Zwangssparen hat diverse erhebliche Mängel. Gebastel erträgt dieses absurde System nicht: deshalb Nein am 7. März 2010 zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes.

Aus drei Säulen bestehe in der Schweiz die Altervorsorge: aus der AHV, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Nur: alle diese Säulen stützen sich auf Erwerbsarbeit – die gesamte Altervorsorge beruht also auf Erwerbsarbeit. Die berufliche und die private Vorsorge sind die schlimmsten Vehikel: da werden erhebliche Geldmittel angespart – 660 Mia Franken verwalten die diversen Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen und dergleichen. Dies ist mehr als das BIP – die berufliche Vorsorge hat erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen. Sehr viele Grossunternehmen sind in der Bewirtschaftung dieser Gelder aktiv. Es ist nicht vollständig auszuschliessen, dass einerseits die PensionskassenverwalterInnen Finanzkrisen zumindest beschleunigen oder gar auslösen können. Die Diskussion über den Mindestumwandlungssatz ist sicher auch durch die Finanzkrise beeinflusst. Prinzipiell muss das Zwangssparen in dieser Form als volkswirtschaftlich schädlich bezeichnet werden – die 2. und 3. Säule sollten so rasch als möglich abgeschafft werden. Statt nur über den Mindestumwandlungssatz zu debattieren, wäre es klüger, wirksamere und effizientere Formen der Existenzssicherung nicht nur im Alter voranzubringen.

Das bedingungslose Grundeinkommen für alle ist ein solcher Ansatz – Finanzierung beispielsweise aus Ressourcen- und Schadstoffbesteuerungen und/oder Abgaben auf Devisentransaktionen. Nicht ohne Grund engagieren sich die PensionskassenverwalterInnen für einen tieferen Mindestumwandlungssatz: dieser lässt die Gewinne dieser Unternehmen schön gedeihen und verhindert ernsthafte gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen. Es bleibt dabei: das bedingungslose Grundeinkommen für alle ist dringlich! Deshalb am 7. März 2010 Nein zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes.