Es gibt Bereiche, da sind – analog zum hysterischen Parkplatzkompromist in der Stadt Zürich – Kompromisse unbrauchbar, dazu gehört der Klimaschutzbereich. Wer sich trotzdem in diesem Bereich versucht, outet sich definitiv und endgültig als Climate Criminal. Wer den Kurzbericht von sf.tv vom 6.6.11 liest (liegts wohl am eigenartigen Datum?), kommt klar zum Schluss, dass sowohl $VP wie FDP ganz einfach keine Ahnung von Energiepolitik haben. Die Entwicklung sowohl des Energieverbrauchs als auch des Ausstosses lässt klar erkennen: eine glaubwürdige Schweizerische, eine glaubwürdige kantonale Energiepolitik gibt es ganz einfach nicht – vor allen darum, weil weder $VP noch FDP eine Ahnung von Energiepolitik haben. Mein Blogbeitrag zur nach-fossilen und nach-nuklearen Energieversorgungs-Zukunft räumt auf mit den Vorurteilen und Fehlüberlegungen dieser $VP-FDP-Energiepolitik, und nennt die wichtigsten und dringlichen Handlungsfelder. Ein zentraler Punkt dabei: die Schweiz pflegt auf gesetzlicher Ebene eine Sammelsurium von Einzelmassnahmen – die Wirkung interessiert weder auf Gesetzesebene noch bei den Parteien. Dass die Schweiz nicht einmal die schwächlichen Kyoto-Klimaschutz-Vorgaben einhalten kann, ist eine direkte Folge dieser Nicht-Politik insbesondere von $VP und FDP. Dazu passt auch, dass die FDP wegen des vermeintlichen Bürokratie-Abbaus eine massiv kontraproduktive „Umweltschutz-statt-Vorschriften“-Initiative erfunden hat.
Weil Wiederholung ein wichtiges Lernprinzip ist: hier nochmals meine Vorschläge für eine echte und wirksame Energiepolitik auf dem Weg zur einer nach-fossilen und nach-nuklearen Energieversorgungs-Zukunft – an der 2000-Watt-Gesellschaft führt auch im Kanton Zürich nichts vorbei!
The post Auch im Kanton Zürich: $VP und FDP haben keine Ahnung von Energiepolitik first appeared on umweltnetz.ch.]]>Nach einigen durchaus wohlwollenden Artikeln zur 2000-Watt-Gesellschaft ist der Auto-Anzeiger, früher Tages-Anzeiger, wieder in die alte Masche des 2000-Watt-Gesellschaft-Bashing verfallen. Die absurden Diskussionen in der kantonsrätlichen KEVU nimmt Benno Gasser zum Anlass, den GegnerInnen von Heizpilzen zu unterstellen, sie meinten, es handle sich bei Wärmepilzen um „Teufelszeug“ und sie würden die 2000-Watt-Keule schwingen.
Vorerst einige Fakten zu den Wärmepilzen, oder zu den Heizpilzen, wie sie auch genannt werden. Der Fall ist völlig klar: auch wenn der entsprechende Artikel des heutigen Energiegesetzes sprachlich wirr und unverständlich ist: Heizpilze SIND im Kanton Zürich seit mindestens 1995 VERBOTEN! Die aktuelle Vorlage des Regierungsrates zur Aenderung des Energigesetzes ist also eine erhebliche Aufweichung des doch schon seit mindestens 15 Jahren in Kraft stehenden Energiegesetzes.
Aus fachlicher Sicht (Energietechnik und Komfort gehören zu meiner Grundausbildung): Wärme- oder Heizpilze sind ein technischer Unsinn! Abgesehen davon, dass sie einen übermässigen Energieverbrauch generieren: die produzierte Wärme hat nichts mit Komfort zu tun. Es handelt sich dabei um Strahlungsheizkörper, diese haben zur Folge, dass der Körper auf der dem Strahlungsheizkörper zugewandten Seite sehr heiss wird, aber auf der von der Strahlung abgewandten Seite keine Wärmestrahlung empfängt. Das heisst: entweder rotiert mensch wie ein Poulet am Spiess vor dem Heizpilz, was beispielsweise nicht gerade gesprächsfördernd ist, oder man wird einseitig übeheizt respektive ausgekühlt. Klar ist: wer behauptet, ein Wärmepilz sei ein Komfortbeitrag, lügt ganz einfach! Oder im Bezug auf die Gastonomie: ich meide aus Prinzip Lokale mit Wärmepilzen, weil ich diese für ungastlich halte, und befürchten muss, dass ich nicht nur wärmekomfortmässig belogen werde, sondern auch im Bezug auf die eigentliche Gastronomie. Dass es jetzt Wärmepilze gibt, die mit „erneuerbaren“ Energien betrieben werden können, macht den Schwindel nicht besser, im Gegenteil! Da Ehrlichkeit bekanntlich ein Nachhaltigkeitsansatz ist, gehe ich davon aus, dass die Wärmepilz-Lobby ein modische Sache ist und all diese Lügenbarone sehr schnell sehr still werden. Wie diese Lügenbarone insbesondere von der SVP den Stimmberechtigten erklären wollen, dass man an einzelnen Orten ganz strenge Vorschriften braucht, während man an anderen Orten energieverschwenderisch sein kann, dieses Problem muss ich glücklicherweise nicht lösen.
Die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft beantworten die Frage nicht, ob Wärmepilze zulässig sind oder nicht. Zukünftig 2000 Watt mittlere Primärenergie-Dauerleistung pro Person bei einer Treibhausgas-Emission von höchstens einer Tonne CO2-Äqueivalente-Emission pro Person und Jahr – je um Faktoren von den heutigen Werten entfernt – dies sind zielorientierte Vorgaben. Konkret heisst dies: eine Gesellschaft, die Wärmepilze trotz der Lügenbaron-Geschichten dahinter will, hat dafür zu sorgen, dass diese zusätzliche Emissionen an einem anderen Ort kompensiert werden. Wer behauptet, da würde die 2000-Watt-Keule geschwungen, hat das Prinzip hinter der 2000-Watt-Gesellschaft nicht verstanden (und würde daher besser dazu schweigen). Als aufsummierte Grössen erfordern die Zielvorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft halt einmal mehr Ehrlichkeit!
Nun sind derzeit die Climate Criminals ziemlich zahlreich. Viele behaupten, sie könnten oder wollten oder müssten gar nicht den Ausstoss von Treibhausgasen vermindern – interessant etwa, dass bei den aktuellen Diskussionen über die Zukunft des Flughafens Zürich das Thema Klimaschutz gar nicht vorkommt, obwohl der Flugverkehr in beachtlichem Umgang zum Mensch gemachten Klimawandel beiträgt.
Somit ist die Sache ganz klar: wer behauptet, Wärmepilze seien energiepolitisch unbedeutend, ist nur ehrlich und glaubwürdig, wenn die aktuelle massnahmenorientierte Energiepolitik endlich endlich abgelöst wird durch eine zielorientierte Energiepolitik. Dies könnte etwa so aussehen (es folgen lauter Verweise auf www.umweltnetz.ch – die Bausteine zu einer solchen Energiepolitik sind schon länger formuliert):
Es ist wieder einmal mehr festzuhalten: im Gebäudebereich ist der Kanton Gesetzgeber für die energetischen Vorschriften. Objektiverweise nimmt der Kanton seine energiepolitische Eigenverantwortung nicht wahr.
Als zweitoberste Instanz des Kantons ist nun der Kantonsrat (oberste Instanz sind die Stimmberechtigten) gefordert: am einfachsten wäre es, die vom Regierungsrat vorgelegte Revision des Energiegesetzes zurückzuweisen und – zum Beispiel mittels einer parlamentarischen Initiative – ein neues Energiegesetz zu verlangen, welches Wirkungsziele und nicht Detailmassnahmen vorgibt. Wenn dies der Kantonsrat nicht tut, signalisiert er damit, dass er weiterhin nur symbolische Energiepolitik betreiben möchte – allerdings verbunden mit der Botschaft, dass unsinnige Energieverschleuderungen im Stile der Wärmepilze energiepolitisch gefordert sind! Ob sich da der Kantonsrat bewusst ist, welche Präjudizien auf diese Art geschaffen würden?
The post Wärmepilze – Teufelszeugs oder energiepolitische Non-Valeur? first appeared on umweltnetz.ch.]]>Mindestens B, besser A: die Energieetiketten von Gebäuden müssen vom heute vorherrschenden G möglichst rasch zu B, besser sogar A werden. Weder bei Neubauten, aber erst recht nicht bei den bestehenden Gebäuden ist eine Strategie erkennbar, wie die Zürcher Regierung diese grosse Herausforderung meistern will. Die kantonalen Wärmedämmvoschriften auf jeden Fall liegen deutlich höher als diese zwingend notwendigen Vorgaben. Einmal mehr hat es der Regierungsrat verpasst, mit der am 18. März 2010 vorgestellten Aenderung des Energiegesetzes die Weichen eindeutig Richtung Zukunftssicherung zu stellen. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen im Gebäudebereich wirken die vorgestellten Massnahmen gerade als Realsatire. Da hat wieder einmal mehr eine mehrheitlich „bürgerliche“ Kantonsregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Statt endlich energiepolitische Pflöcke einzuschlagen – zum Beispiel ein Sanierungsobligatorium für bestehende Bauten (z.B. mindestens GEAK-Gebäudeenergieetikette B bis 2025), eine stark lenkende Energieabgabe mit umfassender Rückerstattung auf kantonaler Ebene, einen zwingenden Leistungsauftrag an die auf Kantonsgebiet tätigen Elektrizitätswerke zur deutlichen Stromeffizienzsteigerung bei den Stromverbrauchern und die Vorgabe 100 % erneuerbaren Strom bis 2035 – beantragt die Zürcher Regierung einige groteske Einzel- und Detailmassnahmen, die nie zu leisten vermögen, was energiepolitisch zwingend wäre.
Geradezu absurd wird der Antrag der Zürcher Regierung, wenn es um die „Wärmepilze“ für rauchende Restaurantgäste geht. Diese sind nach dem kantonalen Energiegesetz seit mindestens 1995 verboten (siehe dazu §12 Abs. 2 des kantonalen Energiegesetzes). Wenn jetzt also hier der Regierungsrat eine Ausnahme für die RaucherInnen schafft, schwächt er das bestehende Gesetz ab, sorgt also für einen erhöhten Energieverbrauch – wie dies zu weniger fossilem Energieverbrauch führen soll, erklärt der Zürcher Regierungsrat leider nicht. Warum eigentlich nimmt der Zürcher Regierungsrat dermassen viel Rücksicht auf RaucherInnen?
Ratschlag an die vorberatende Kommission und den Kantonsrat: bitte diese untaugliche Gesetzesänderungen ablehnen – und endlich ein Energiegesetz schaffen, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sowohl bei der Wärme wie beim Strom, tatsächlich fördert. Nicht vergessen: im Kanton Zürich sind immer noch Kantonsrat und allenfalls das Volk die GesetzgeberInnen!
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