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Energieeffizienz | umweltnetz.ch https://www.umweltnetz.ch/content Umwelt und Politik - ein Internet-Angebot von Toni W. Püntener Wed, 11 Oct 2017 13:30:56 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 44487214 Gebäude und Energiepolitik: Fake-News zum «Performance Gap» https://www.umweltnetz.ch/content/gebaeude-und-energiepolitik-fake-news-zum-performance-gap Wed, 11 Oct 2017 13:20:41 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=6962 Bei vielen Gebäuden besteht eine erhebliche Differenz zwischen dem aufgrund des Gesetzes errechneten theoretischen Energieverbrauch und dem Energieverbrauch im Betrieb. Diese Differenz hat allerdings kaum mit dem «Performance Gap» zu tun. Wer dies behauptet, verwechselt Ursache und Wirkung. Es gibt einen tatsächlichen «Performance Gap» – dieser geht aber bei schreierischen Botschaften vergessen. Es ist schon … „Gebäude und Energiepolitik: Fake-News zum «Performance Gap»“ weiterlesen

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Bei vielen Gebäuden besteht eine erhebliche Differenz zwischen dem aufgrund des Gesetzes errechneten theoretischen Energieverbrauch und dem Energieverbrauch im Betrieb. Diese Differenz hat allerdings kaum mit dem «Performance Gap» zu tun. Wer dies behauptet, verwechselt Ursache und Wirkung. Es gibt einen tatsächlichen «Performance Gap» – dieser geht aber bei schreierischen Botschaften vergessen.

Es ist schon vom Ansatz her klar, dass die etwa für den behördlichen Nachweis erforderlichen Energieverbrauchsberechnungen wenig bis nichts mit dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes zu tun haben. Diese Nachweisverfahren auf Projektebene sind dazu bestimmt, im individuell-konkreten Fall eines einzelnen Bauprojektes die rechts- und lastengleiche Umsetzung der generell-abstrakten gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es braucht dazu standardisierte Berechnungsverfahren, bei denen viele der getroffenen Annahmen nicht mit den Alltagsrealitäten übereinstimmen.

Bei Angaben zum Energieverbrauch von Bauten ist die Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» zu verwenden. Diese hat gemäss den Hinweisen zur Anwendung der Norm drei Aufgabenstellungen zu bewältigen. Diese sind hier entsprechend Tabelle 1 dargestellt.

Optimierung
(Planung und Optimierung)
Nachweis
(Vergleich mit Anforderungen und behördlichen Vorgaben)
Messwertvergleich
(Vergleich mit gemessenen Werten)
Nutzung erwartete Werte für das betreffende Objekt Standardnutzung bestbekannte Werte für das betreffende Objekt
Klimadaten langjährige Mittelwerte, bestbekannte Werte für Standort langjährige Mittelwerte, Werte der nächsten Klimastation bzw. der definierten Klimastation Werte für Messperiode, bestbekannte Werte für Standort
Anforderungen Bestellerforderung Grenz- und Zielwerte, behördliche Vorgaben Übereinstimmung mit Messwerten

Was bei den aktuellen Aussagen zum «Performance Gap» erfolgt: es werden in der Regel die Werte der Spalte «Nachweis» mit einem simplen Wert zum Heizenergieverbrauch, welcher beispielsweise für die Heizkostenabrechnung erstellt wurde, verglichen. Eingestandenermassen ist der «Messwertvergleich» sehr aufwändig, weil eine sehr grosse Zahl von Einflussgrössen detailliert zu ermitteln sind, von der exakten mittleren Raumtemperatur (welche nicht gleich der Raumlufttemperatur ist) über die anwesenden Personen, die Wärmeabgabe dieser Personen oder die Präsenzzeit, ebenso sind der exakte Stromverbrauch und die Luftwechselwerte zu ermitteln. Ebenso sind die massgeblichen Meteowerte am Standort zu messen (mindestens Aussentemperatur und Globalstrahlungswerte in den Hauptorientierungen).

Alle Aussagen zur Differenz zwischen Nachweis- und Messwert, welche nicht den Vorgaben aus der Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» entsprechen, sind wertlos oder eben Fake News. Dies hat mit den Eigenheiten des Berechnungsverfahrens zu tun: Es werden die (Wärme-)Verluste und die (Wärme-)Gewinne je separat ermittelt – der Energieverbrauch ergibt sich als Differenz von Verlusten und Gewinnen. Bei heutigen Bauten ist die Differenz klein, was zu grossen Einflüssen führt, wenn die Verlust- und Gewinnkomponenten fehlerbehaftet sind – bei Differenzbildung addieren sich die absoluten Fehler der einzelnen Berechnungskomponenten. Ein «Performance Gap» ist normkomform nur zwischen den Werten der Spalten «Optimierung» und «Messwertvergleich» möglich. Alles andere ist «Fake News»!


Eine zentrale Grösse zu diesem Vergleich findet sich im untersten Feld der Spalte «Optimierung»: BESTELLERFORDERUNG. Bauten werden in der Regel dafür erstellt, damit Bedürfnisse von NutzerInnen abgedeckt werden können. Die thermische Behaglichkeit, der Feuchtehaushalt, die Luftqualität haben den Anforderungen der NutzerInnen zu entsprechen. Im Nachweisverfahren nach Schweizer Norm 520 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» wird etwa in Wohnbauten von einer Raumtemperatur von 20 °C ausgegangen – selbst bei an die Jahreszeit angepasster Bekleidung ist dies bei sitzender Tätigkeit am Computer, auch in Wohnbauten eine häufige Situation, schlicht nicht komfortabel, selbst unter Einbezug von Suffizienzüberlegungen (mit Handschuhen lässt sich nun mal schlecht am Computer arbeiten). 24 oder 25 °C, wie häufig berichtet wird, sollten es dann allerdings ebenfalls nicht sein. Wenn eine Verbrauchsanalyse all die relevanten Einflussgrössen nicht benennt, ist sie unbrauchbar.

Wer ist nun bei Gebäuden zuständig dafür, dass einerseits die NutzerInnen gute Konditionen vorfinden, andererseits die von der Bauherrschaft hoffentlich vertraglich eingeforderten tiefen Verbrauchswerte auch eingehalten werden? Ganz einfach: in den meisten Fällen derzeit niemand!

Denn: Vorschriften beziehen sich ausschliesslich auf die Bauphase, es gibt keine Vorschriften, die den Betrieb von Gebäuden betreffen. So gibt es keine Bestimmungen, welche Raumtemperaturen maximal zulässig sind (bei Mindestvorgaben kommt das Mietrecht zur Anwendung). Nach dem Recht auf Unvernunft ist es zulässig, dass NutzerInnen wegen zu tiefen Raumtemperaturen reklamieren, selbst wenn sie im Winter im kurzärmligen T-Shirt am Tisch sitzen. Auch richtiges Lüften unter Berücksichtigung von Lüftungsanlagen kann nicht vorausgesetzt werden, im Gegenteil, es gilt geradezu als Tugend, im Sinne von Low Tech Lüftungsanlagen abzulehnen und stattdessen mit dauernd gekippten Fenstern energieschwenderisch unterwegs zu sein.

Ich stehe dazu: die Bedürfnisse der NutzerInnen stehen im Vordergrund, die NutzerInnen sind aber in die Lage zu versetzen, sinnvolle Bedürfnisse zu formulieren und ihren Beitrag zur Abdeckung dieser Bedürfnisse zu leisten. NutzerInnen sind diesbezüglich nicht einfach passive DulderInnen, sondern reife, gebildete, sachkompetente Persönlichkeiten. Nudges und sachdienliche Information sind zwingend erforderlich.

Was ist zu tun, damit der energetischen «Performance Gap» bei Gebäuden möglichst gering gehalten wird?

  • Für jedes Bauvorhaben ist die zu erreichende energetische Qualität zu bestellen. Die Bestellung sollte deutlich über die Forderung «Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen» hinausgehen.
  • Es ist jemand zu bezeichnen, der für die Einhaltung und den Nachweis dieser Qualität verantwortlich ist. Dabei hilft es sicher, die Honorare der Beteiligten erfolgsabhängig auszugestalten.
  • Es ist dafür zu sorgen, dass die NutzerInnen wissen,
    • welche Überlegungen zum Energiehaushalt eines Gebäudes bestehen,
    • welche Absichten die eingesetzte Technik verfolgt und
    • welches die Aufgaben und Pflichten der NutzerInnen sind.

    Gerade unter Berücksichtigung der Chancen der Digitalisierung könnte da einiges erreicht werden – das zeigen verschiedene Beispiele mit klaren Kommunikationsabläufen und -möglichkeiten.

Eine der Reaktionen auf die Fake News «Performance Gap» war die Forderung, zukünftig ausschliesslich PlusEnergieBauten zu realisieren. Dies ist sicher einer der Ansätze zur Vermeidung des «Performance Gap», weil damit eine eindeutige energetische Qualität bestellt wird, eine regelmässige Erfolgskontrolle erforderlich ist und auch die NutzerInnen aktiv einbezogen werden müssen.

Verwandete Ansätze ermöglicht auch die REDEM-Einzelinitiative, die derzeit aufgrund eines ablehnenden Antrags des Zürcher Regierungsrates in einer kantonsrätlichen Kommission beraten wird. Werden die Aussagen zum «Performance Gap» von den Fake News befreit, ergeben sich zahlreiche Argumente, damit der Kantonsrat diese Einzelinitiative definitiv unterstützt.

The post Gebäude und Energiepolitik: Fake-News zum «Performance Gap» first appeared on umweltnetz.ch.]]> 6962 Am 21. Mai 2017: Ja zum Energiegesetz als erster Schritt zur Energiestrategie 2050 https://www.umweltnetz.ch/content/am-21-mai-2017-ja-zum-energiegesetz-als-erster-schritt-zur-energiestrategie-2050 Sat, 15 Apr 2017 06:56:20 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=6748 Sechs Jahre hat die politische Schweiz gebraucht, um nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima über erste kleine Schrittchen zur Zukunftsausrichtung der Schweizerischen Energiepolitik abzustimmen. Nach dem Lügen-Referendum der SVP braucht es am 21. Mai 2017 ein deutliches Ja der Stimmberechtigten, um die nächsten Schritte für eine urenkeltaugliche Energieversorgung mit mehr Dynamik und Wirkung angehen zu können. … „Am 21. Mai 2017: Ja zum Energiegesetz als erster Schritt zur Energiestrategie 2050“ weiterlesen

The post Am 21. Mai 2017: Ja zum Energiegesetz als erster Schritt zur Energiestrategie 2050 first appeared on umweltnetz.ch.]]> Sechs Jahre hat die politische Schweiz gebraucht, um nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima über erste kleine Schrittchen zur Zukunftsausrichtung der Schweizerischen Energiepolitik abzustimmen. Nach dem Lügen-Referendum der SVP braucht es am 21. Mai 2017 ein deutliches Ja der Stimmberechtigten, um die nächsten Schritte für eine urenkeltaugliche Energieversorgung mit mehr Dynamik und Wirkung angehen zu können.

Nicht nur die Schweiz braucht eine Energieversorgung, die so rasch als möglich mit nachhaltig nutzbaren erneuerbaren Energien funktioniert. Dies ist technisch und wirtschaftlich problemlos möglich. Erste Voraussetzung ist, dass wir eine solche Energieversorgung wirklich wollen.

Worum geht es bei der Abstimmung über das Energiegesetz am 21. Mai 2017? Eine grobe Darstellung der Inhalte findet sich auf einer Internet-Seite des Bundes: Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und damit ein erstes Massnahmenpaket beschlossen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.

Mit diesen Änderungen des Energiegesetzes werden Lücken oder Schwächen der heutigen Gesetzgebung behoben.

Es braucht bald weitere Schritte:

  • Die Schweiz hat um 2040 bis 2050 aus der Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe – insbesondere für Wärme und Verkehr – auszusteigen. Der Neueinbau und der Ersatz von Oel- und Gasheizungen mit fossilen Brennstoffen sind beispielsweise spätestens 2030 zu verbieten. Diese Ziele sind in einfache Handlungsanweisungen und Rezepte zu fassen, die von BotschafterInnen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport vermittelt werden. Die Ziele sind herausfordernd, und sie lassen sich nur mit einem grossen Engagement der Zivilgesellschaft – Energiepolitik von unten – realisieren.
  • Insbesondere bei den fossilen und nuklearen Energieträgern lügen die Preise. Direkte und indirekte Subventionen verfälschen das Preisgefüge und wirken sich auf energierelevante Entscheide aus. Erst durch die fehlende Kostenwahrheit wird die Subventionitis für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmassnahmen nötig. Wir brauchen also so rasch als möglich kostenwahre Energiepreise, zwingend ergänzt durch stark lenkende Energie- und Klimaschutzabgaben mit vollständiger Rückerstattung an Haushalte und Wirtschaft.
  • Die Energie- und Klimaschutzgesetzgebung orientiert sich derzeit an konkreten Massnahmen, die etwa beim Bau eines Gebäudes oder beim Verkauf/Kauf von Geräten beachtet werden müssen. Zukünftig hat sich die Energie- und Klimaschutzpolitik an Zielen und damit der nachgewiesenen Wirkung zu orientieren.
  • Ein möglichst grosser Anteil der in Gebäuden benötigten Energien ist an und auf den Gebäuden oder auf dem Gebäudegrundstück zu gewinnen, mit nachhaltigen Nutzungen (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen vor Erdsonden-Nutzungen), unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsprinzipien Suffizienz, Effizienz und Konsistenz. Als Orientierungspunkte gelten die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft.
  • Nachhaltig dezentral genutzte Energien unter Einbezug von Suffizienz und Effizienz verringern die Auslandabhängigkeit, erfordern fortschrittliche Ansätze, leisten Beiträge zur Entwicklung insbesondere von innovativen KMU und verbessern die Lebensqualität. Eine solche Energieversorgung hat eine umfassend positive Wirkung bereits heute und für zukünftige Generationen!

Am 21. Mai 2017: Ja zur Änderung des eidgenössichen Energiegesetzes, und damit Ja zu weiteren zukunftsfähigen Schritten der Energie- und Klimaschutzpolitik!


Die Atomenergie ist nachweislich nicht nachhaltig nutzbar. Ebenso offensichtlich ist der von Menschen gemachte Klimawandel. Die Schweiz spürt bereits die Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels; die Alpenregion ist deutlich stärker als im globalen Durchschnitt vom Klimawandel betroffen. Hier braucht es schnelle und deutliche disruptive Veränderungen. Wer gegen das Energiegesetz ist, leugnet oder ignoriert die Nichtnachhaltigkeit der Atomenergie, leugnet oder ignoriert die offensichtlichen Folgen des von Menschen gemachten Klimawandels.

Bemühend ist etwa auch die behaupteten Nicht-Liberalität der Energiegesetzgebung. Was demokratisch beschlossen ist, ist aus Prinzip liberal. Es gelten hier die Grundprinzipien der Ethik – Liberalität erfordert zwingend eigenverantwortliches Handeln. Die Energie- und Klimaschutzgesetzgebung legt dar, was als ausreichende Handlung im Sinne der Allgemeinheit zu betrachten ist. Darüber hinausgehende freiwillige und eigenverantwortliche Aktivitäten werden durch die Gesetzgebung weder behindert noch verunmöglicht, bessere Lösungen als die gesetzlichen Bestimmungen sind jederzeit möglich. Aber: Das «Recht auf Unvernunft» ist im Energie- und Klimaschutzbereich angesichts der drängenden Fragestellungen nicht zulässig.

Die wie immer lügende SVP hat schlicht kein einziges Argument vorlegen können, welches gegen die Energie-und Klimaschutzgesetzgebung sprechen würde. Es geht offensichtlich ausschliesslich um die finanziellen Interessen der Erdölwirtschaft, damit also um die Interessen von häufig diktatorischen Staaten.

Zudem: Wer wie die SVP ahnungslos und dümmlich über vorgebliche Kosten der Energiestrategie 2050 lügt, sollte durchaus mal ehrlich die Frage beantworten, was es denn kostet, die Energiestrategie 2050 NICHT umzusetzen.

The post Am 21. Mai 2017: Ja zum Energiegesetz als erster Schritt zur Energiestrategie 2050 first appeared on umweltnetz.ch.]]> 6748 Anti-Klimaschutz-Propaganda: mediale Volksverdummung https://www.umweltnetz.ch/content/anti-klimaschutz-propaganda-mediale-volksverdummung Thu, 09 Apr 2015 19:16:10 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=6182 Wie viel darf Klimaschutz kosten? Nun, diese Frage ist zum Vorneherein falsch, ohne dass gleichzeitig die Frage beantwortet wird, was es kostet, keinen Klimaschutz zu betreiben. Wie ein aktuelles Beispiel vom April 2015 aus der Medienlandschaft zeigt, lässt sich mit diesem Thema allerdings mediale Volksverdummung betreiben, im Sinne hochgradig populistischer Anti-Klimaschutz-Propaganda. Der Stern-Report hat vor … „Anti-Klimaschutz-Propaganda: mediale Volksverdummung“ weiterlesen

The post Anti-Klimaschutz-Propaganda: mediale Volksverdummung first appeared on umweltnetz.ch.]]> Wie viel darf Klimaschutz kosten? Nun, diese Frage ist zum Vorneherein falsch, ohne dass gleichzeitig die Frage beantwortet wird, was es kostet, keinen Klimaschutz zu betreiben. Wie ein aktuelles Beispiel vom April 2015 aus der Medienlandschaft zeigt, lässt sich mit diesem Thema allerdings mediale Volksverdummung betreiben, im Sinne hochgradig populistischer Anti-Klimaschutz-Propaganda.

Der Stern-Report hat vor langen Jahren gezeigt, dass Klimaschutz fünf Mal billiger ist als Klimawandelfolgenanpassung. Die ETH-Studie «How Rich Is The 2000-Watt-Society» hat deutlich aufgezeigt, dass es minimalste volkswirtschaftliche Unterschiede gibt, ob die Schweizerinnen und Schweizer Klimaschutz betreiben oder nicht. Aber: ob mit und ohne Klimaschutz, es muss investiert werden. Eine energetisch verbesserte Wohnung hat höhere «innere» Werte (der thermische Komfort im Winter und im Sommer ist besser, der Lärmschutz moderner Fenster ist besser, in energetisch guten Gebäuden ist die Bauschadengefahr geringer und so weiter und so fort). Allerdings lassen sich solche Mehrwerte schlecht in Franken und Rappen ausdrücken. Als banaler Vergleich: die Rendite einer Küche, selbst einer teuren Küche, wurde noch nie berechnet – eigenartigerweise werden solche Berechnungen nur bei energetischen Anliegen durchgeführt. Obwohl ich nun bereits 30 Jahre im Energiebereich tätig bin, konnte mir dieses Phänomen noch niemand erklären. Klar ist auch: mit Buchhaltung allein ist Klimaschutz nicht zu haben.

Eine zentrale Erkenntnis im Gebäudebereich: Energiemassnahmen werden immer in Kombination mit ohnehin erforderlichen Unterhalts- oder Erneuerungsarbeiten am Gebäude durchgeführt. Auch wenn in der öffentlichen Diskussion immer wieder der Eindruck vermittelt wird, Gebäude würden für die Ewigkeit erstellt, sind Gebäude regelmässig zu unterhalten und zu erneuern. Dies wird etwa bestätigt durch so genannte Lebensdauertabellen, die von HauseigentümerInnen- und Mieterinnen-Verbänden gemeinsam herausgegeben werden. Gebäudehüllenbauteile – von Fenstern über Verputze bis zum Dach – haben je nach Ausführungsqualität und Materialwahl unterschiedliche Nutzungsdauern, zwischen 25 und 50 Jahren typischerweise. Wärmeerzeugungskomponenten haben in der Tendenz kürzere Nutzungszeiten. Es bestehen sicher Bandbreiten, mit Überschreitung der Nutzungsdauer werden zudem diese Bauteile nicht unbrauchbar, sondern in einer ersten Phase möglicherweise stör- und schadenanfälliger.

Dies führt dazu, dass es sehr unterschiedliche Strategien für den Werterhalt von Gebäuden gibt. So kann beispielsweise nur das ersetzt werden, was gerade defekt oder nicht mehr ansehnlich ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sowohl aufgrund der technischen Entwicklung als auch aufgrund der Gesetzgebung ein 1:1-Ersatz des ursprünglichen Bauteils häufig nicht möglich ist. Es werden somit einerseits ebenfalls Mehrwerte geschaffen, andererseits erfordern etwa die vom Gesetz verlangte Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften von Aussenwänden oder Fenstern Anpassungen am Gebäude, die bei dieser etappierten Vorgehensweise zu suboptimalen Lösungen führen können. Eine solche Strategie ist daher voraussichtlich nicht nachhaltig.

Ein anderer Ansatz ist, umfassende Erneuerungen von Gebäuden, typischerweise nach 30 bis 45 Jahren Nutzungszeit, vorzunehmen. Dabei kann ein Quasi-Neubaustandard erreicht werden, und es können gleichzeitig Mehrwerte (wahrscheinlich meist beim Innenausbau) geschaffen werden. Das Gesetz besagt, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten solcher umfassender Erneuerungen aus mietrechtlicher Sicht als Mehrwert gelten und zu Mietzinsaufschlägen berechtigen (die Werterhaltung ist demgegenüber bereits durch den Mietzins abgedeckt).

Bei solchen umfassenden Erneuerungen sind energetische Massnahmen integriert; es können dabei selbst weitgehende Energiestandards wie Minergie-P oder gar Minergie-A realisiert werden, immer auch in Kombination mit der ECO-Komponente. Dies hat einen Preis – die Erfahrungen zeigen allerdings, dass die energiemassnahmenbedingten Mehrkosten solcher umfassender Erneuerungen meist einen tiefen einstelligen Bereich der Gesamterneuerungskosten ausmachen, bei sehr speziellen Situationen ausnahmsweise auch gegen 10 Prozent (insbesondere dort, wo etwa auf Küchen- und Baderneuerungen verzichtet wird). Dies heisst aber auch, dass Mietzinsaufschläge aufgrund von energiebedingten Massnahmen höchstens 10 Prozent des Gesamt-Mietzinsaufschlages ausmachen können. Da Förderbeiträge etwa von Das Gebäudeprogramm wiederum nur einen Bruchteil der energiebedingten Massnahmenkosten ausmachen, sind diese Beiträge kaum ausschlaggebend, ob energiebedingte Massnahmen durchgeführt werden oder nicht. Ob derartige Förderbeiträge bei der Mietzinsfestlegung berücksichtigt werden oder nicht, ist somit ebenfalls eher ein psychologisches als ein ökonomisches Thema – und sicher keine Begründung für flankierende politische Massnahmen.

Längst bekannt ist, dass die Kosten umfassender Erneuerungen nicht durch die heute üblicherweise prognostizierten Energiekosteneinsparungen finanziert werden können – aber selbst in der begrenzten buchhalterischen Sicht nicht so finanziert werden müssen, weil einerseits direkte, meist aber auch nur zum Teil monetarisierbare Mehrwerte in die Überlegungen einbezogen werden müssten.

Wenn nun in den Medien Titel wie Energiewende auf dem Rücken der Mieter?, Versteckte Aufschläge nach Energiesanierungen, Wegen der Energiewende: Steigen unsere Mieten bald um 50 Prozent? oder Energiewende: Höhere Mieten wegen energetischer Sanierungen zu lesen sind, hat dies mit dem Sachverhalt nichts zu tun – das ist mediale Volksverdummung.

Denn: wahrscheinlich seit es Mietwohnungen gibt, bestehen gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen zwischen MieterInnen und VermieterInnen über die «richtigen» Mietzinsen und den Umgang mit der Werterhaltung und der Wertvermehrung. Diese aufgewärmten Geschichten als Argument gegen die Energiepolitik zu verwenden, ist Anti-Klimaschutz-Propaganda.

The post Anti-Klimaschutz-Propaganda: mediale Volksverdummung first appeared on umweltnetz.ch.]]> 6182 Energie- und Klimaschutzpolitik: Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz https://www.umweltnetz.ch/content/energie-und-klimaschutzpolitik-suffizienz-und-effizienz-und-konsistenz Sun, 06 Apr 2014 13:34:44 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=5774 Der (Primär-)Energieverbrauch und der Treibhausgasausstoss pro Person ist deutlich zu vermindern. So gibt es etwa das Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft vor – und gibt damit einen nachhaltigen Entwicklungspfad vor. Suffizienz, Effizienz und Konsistenz gelten dabei als Prinzipien auf diesem Weg: weniger Güter und Dienstleistungen sollen nachgefragt werden, was gebraucht wird, soll energie- und ressourceneffizient sein, die … „Energie- und Klimaschutzpolitik: Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz“ weiterlesen

The post Energie- und Klimaschutzpolitik: Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz first appeared on umweltnetz.ch.]]> Der (Primär-)Energieverbrauch und der Treibhausgasausstoss pro Person ist deutlich zu vermindern. So gibt es etwa das Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft vor – und gibt damit einen nachhaltigen Entwicklungspfad vor. Suffizienz, Effizienz und Konsistenz gelten dabei als Prinzipien auf diesem Weg: weniger Güter und Dienstleistungen sollen nachgefragt werden, was gebraucht wird, soll energie- und ressourceneffizient sein, die eingesetzten Energien und ressourcen sollen so weit als möglich erneuerbar sein. Diverse Untersuchungen zeigen immer wieder, dass eine möglichst möglichst gute Wirkung durch eine Kombination dieser drei Prinzipien erreicht wird, also durch Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz. Eigenartigerweise gibt es immer wieder Positionsbezüge, die einzelne Prinzipien bevorzugen oder andere ausschliessen möchten.

Vielfach hat dies damit zu tun, dass von den Medien vor allem das aufgenommen wird, was von der Mehrheitsmeinung abweicht, exemplarisch belegt durch das Beispiel der ETH mit “Towards Zero-Emission Architecture„. In diesem Beispiel wird einseitig auf die Konsistenz fokussiert, um vorsätzlich auf Effizienzmassnahmen zu verzichten – Suffizienz kommt schon gar nicht vor.

Eine kürzlich publizierte Studie kommt – zumindest aufgrund der dazu veröffentlichten Medienmitteilung – zu ähnlichen Aussagen, Zitat aus einem Artikel von klimaretter.info: „Versuche, den Klimawandel vor allem durch Investitionen in Energieeffizienz zu bremsen, sind wohl zum Scheitern verurteilt“, sagte Ralph Winkler, einer der beiden Autoren der Studie. Sein Plädoyer: Wirksamer Klimaschutz müsse vor allem den Ausstoß der Treibhausgasemissionen minimieren. Und zwar, indem man Öl, Gas und Kohle verteuert. Dann würden sich effiziente Technologien von selbst durchsetzen. Eine krude Mischung von absurden und spannenden Aussagen.

Es gibt wenige, die die Lösung aller Herausforderungen auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft ausschliesslich mit Effizienz lösen wollen – Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz als gemeinsames Paket sind akzeptiert, diskutiert wird hin und wieder über das Gewicht der einzelnen Prinzipien. Die Studie hat im Wesentlichen bewiesen, dass es einen Rebound-Effekt gibt, auch dies war bereits bekannt (der Rebound-Effekt besagt, dass Effizienzmassnahmen dazu führen können, dass die NutzerInnen z.B. nach einer Wärmedämmung des Gebäudes höhere Raumtemperaturen beanspruchen). In den Ausführungen von Herrn Winkler fehlen etwa die erneuerbaren Energien, diese sind nicht unter effizienter Technologie mitgemeint. Dass Öl, Gas (und Atomenergie) zu billig sind, dass diese Energiepreise sogar lügen, ist auch keine Novität – es besteht definitiv Einigkeit, dass die nicht-erneuerbaren Energieträger teurer werden müssen.

Einmal mehr: Effekthascherei mit eigenartigen Schlagzeilen hat nichts mit lösungsorientierter Energie- und Klimaschutzpolitik zu tun. Nicht nur die Politik muss lernen, auch die Wissenschaft: es geht nicht um Selfie-tum, sondern um Botschaften, die die Energiepolitik von unten voranbringen!

Eine solche Botschaft: Es braucht Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz – und dies ist jeweils in massgeschneiderten Lösungen umzusetzen!

The post Energie- und Klimaschutzpolitik: Suffizienz UND Effizienz UND Konsistenz first appeared on umweltnetz.ch.]]> 5774 Ein bemerkenswerter Neubau in Lustenau https://www.umweltnetz.ch/content/ein-bemerkenswerter-neubau-in-lustenau https://www.umweltnetz.ch/content/ein-bemerkenswerter-neubau-in-lustenau#comments Sun, 22 Dec 2013 13:07:26 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=5638 Wozu dienen Gebäude? In erster Linie dazu, dass sie von Menschen genutzt werden, zum Wohnen, zum Arbeiten, für andere Zwecke. Aus Nachhaltigkeitssicht ist es erforderlich, dass solche Bauten für Erstellung und Betrieb möglichst geringen Ressourcen- und Energieverbrauch zur Folge haben. Der Neubau 2226 des Architekturbüros Baumschlager & Eberle in Lustenau führt zu einigen Bemerkungen – … „Ein bemerkenswerter Neubau in Lustenau“ weiterlesen

The post Ein bemerkenswerter Neubau in Lustenau first appeared on umweltnetz.ch.]]> Wozu dienen Gebäude? In erster Linie dazu, dass sie von Menschen genutzt werden, zum Wohnen, zum Arbeiten, für andere Zwecke. Aus Nachhaltigkeitssicht ist es erforderlich, dass solche Bauten für Erstellung und Betrieb möglichst geringen Ressourcen- und Energieverbrauch zur Folge haben. Der Neubau 2226 des Architekturbüros Baumschlager & Eberle in Lustenau führt zu einigen Bemerkungen – ein bemerkenswerter Neubau also!

Laut Wikipedia-Eintrag beschäftigt sich das Büro Baumschlager & Eberle unter anderem damit, „über die Qualität der Hülle den Einsatz technischer Systeme für die Klimatisierung zu reduzieren„. Ein Tamedia-Artikel nimmt mit dem Titel „Das Haus ohne Heizung“ (nur im Bezahlteil von Tamedia verfügbar) nur einen Teil dieser Aktivitäten des Architekturbüros auf. Dietmar Eberle, Architekt (und ETH-Professor), wird in diesem Artikel mit der Aussage zitiert, der Mensch sei ein Störfaktor. Eine bemerkenswert eigenartige Auffassung äussert hier ein Architektur-Professor über seine eigentlichen KundInnen, die Menschen nämlich, für die er Häuser bauen lässt: Störfaktor sind sie! Störfaktoren sind etwa, dass sie einen Computer aufstellen wollen, dass sie diesen mit Strom und einem Netzwerkanschluss versehen haben wollen, dass sie guten thermischen Raumkomfort vorfinden, dass die Raumluft von guter Qualität ist, und so weiter. Zum Menschen als Störfaktor in Bauten passt auch, dass in einer Bildserie mit 24 Bildern zu diesem Haus Menschen nur als „Dekoration“ gezeigt werden, nicht aber bei der Nutzung der eigentlich für sie bestimmten Räume.

Das Haus ist als Würfel gebaut – nach der Kugel die kompakteste Gebäudeform. Auch dies bemerkenswert!

Das Haus ist sehr gut wärmegedämmt, dies wird zwar aus den üblichen PR-Artikeln über dieses Haus nicht erkennbar. Bei der Suche nach den Details werde ich fündig: zwei mal 38 cm Wienerberger-Porotherm-Backsteine, ergibt zusammen mit dem Verputz einen U-Wert von etwa 0.1 W/m2K – die Wände des Neubaus in Lustenau sind rund 40 % besser gedämmt, als es die Energievorschriften im Kanton Zürich erfordern, und sie sind 1/3 besser gedämmt, als das entsprechende Minergie-Modul erfordert! Auch der U-Wert der Fenster ist mit 0.5 W/m2K zweieinhalb mal besser als von den Vorschriften im Kanton Zürich verlangt! Dies ist durchaus bemerkenswert, da andere ETH-Architekturprofessoren die Auffassung vertreten, es sei nicht wichtig, wie viel Energie der Mensch brauche. Energieeffiziente Gebäude sind und bleiben dann, wenn Architekten für ihr eigenes Büro bauen, sehr wichtig.

Beim Gebäude in Lustenau fällt der geringe Fensteranteil auf – begründet wird dies mit dem sommerlichen Wärmeschutz respektive dem Verzicht auf eine Klimaanlage. Angesichts des aktuellen Trends in der Architektur zu fast vollflächig verglasten Bauten ist auch dieser planerische Entscheid des Architekurprofessors Eberle bemerkenswert.

„Haus ohne Heizung“ titelte der Tagesanzeiger – geheizt wird dieses Gebäude mit der Abwärme der Menschen, der Computer, von weiteren Geräten, möglicherweise des Lichts. Menschen werden möglicherweise zukünftig zur Reduktion des Energieverbrauchs aus dem PendlerInnenverkehr vermehrt zu Hause arbeiten („Home Office“) – diese Abwärme dürfte dann an einem solchen Büroarbeitsplatz fehlen. Computer brauchen für die Bewältigung der üblichen Aufgaben immer weniger Energie – wie wird sich dies auf den für Heizzwecke in diesem Haus erforderlichen Abwärmeanfall auswirken? Und: selbst in einem Bürohaus braucht es hin und wieder Warmwasser (auch so eine Störung, die von den NutzerInnen eingebracht wird): wie sieht dies wohl aus in diesem Gebäude?

Bemerkenswert ist sicher auch, dass klassische Haustechnik zugunsten der Regelungstechnik-Software reduziert wurde – clevere Regelungstechnik statt Investitionen in Metall und Beton ist in jedem Fall eine gute Sache. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der „Störfall Mensch“ in einfacher Art und Weise mit der Regelungstechnik umgehen kann!

Dass ein gut gedämmtes und auch im Bezug auf den sommerlichen Wärmeschutz optimiertes Bürogebäude für ein Architekturbüro ohne Heizung und Klimatisierung auskommt, wäre nicht weiter bemerkenswert – leider haben dies die wenigsten PlanerInnen bis jetzt gemerkt. P.S. diese Aussage ist nicht automatisch auf andere Nutzungen übertragbar, insbesondere nicht auf das Wohnen.

Ob es dazu allerdings je nach Quelle 70 bis 80 cm dicke Backsteinwände braucht, ist klar mit Nein zu beantworten. Entscheidend ist dabei der geringe Fensterflächenanteil und nicht der Aussenwandaufbau – „konventionelle“ Bauteile mit eher dünnen tragenden Bauteilen, einer guten Wärmedämmung und einer vorgehängten Fassadenoberfläche mit integrierter Photovoltaikanlage erfüllt den gleichen Zweck. Gleichzeitig erfordert die durchaus auch mögliche alternative Konstruktion weniger Aufwand (Energie und Treibhausgase) und weniger Raum – durch solche Elemente wird ein Gebäude noch lange nicht zur Gebäudemaschine.

Zum Thema Raumbedarf gehören auch die je nach Quelle 3.3 bis 3.5 Meter hohen Normalgeschosse – bei diesem Gebäude hätte bei üblichen Raumhöhen also ein Geschoss mehr Platz gehabt, Raum ist ein durchaus relevantes Nachhaltigkeitskriterium. Diese hohen Räume sind daher mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht erwähnenswert im Sinne der Vorbildwirkung.

Die hohen Räume führen auch zu einer weiteren Frage: das Gebäude weist sehr hohe Fenster mit allerdings sehr guten U-Werten auf. Trotzdem stellt sich die Frage, ob der bei wegfallender Sonneneinstrahlung einsetzende Kaltluftabfall bei den Fenstern, welcher zu Zugserscheinungen im Aufenthaltsbereich führen kann, komfortmässig unkritisch ist – davon wird sicher noch zu hören sein.

In meinen Beitrag Raumkomfort for Dummies habe ich festgehalten, dass ich aus Gründen des Raumkomforts eine Lüftungsanlage in Bürobauten für zwingend erforderlich halte. Um eine ausreichende Luftqualität zu ermöglichen, müssen auch im Gebäude von Baumschlager & Eberle während einigen Minuten pro Stunde Lüftungsöffnungen offen stehen – mit an kalten Wintertagen aus Komfortsicht unzulässigen Auswirkungen auf die Menschen, die in unmittelbarer Nähe dieser Austrittsöffnungen arbeiten. Da die oben verlinkten Architekturbilder des Gebäudes die „Normalarbeitsweise“ nicht zeigen, ist nicht abzuschätzen, ob hier eine bemerkenswerte Lösung gefunden wird – oder einfach einmal mehr die Bedürfnisse der Menschen als Störfaktor interpretiert wurden. Wie sich zahlreiche selbstständig öffnende Lüftungsklappen insbesondere in den unteren Stockwerken, das Sicherheits- und das Unterhaltskonzept vereinbaren lassen, wird die nächste Zukunft zeigen – in diesem Sinne ebenfalls noch nichts bemerkenswertes.

Fazit: eine gute Wärmedämmung, ein guter sommerlicher Wärmeschutz – inklusive Blendschutz – sind für Bauten zwingend. Möglichst wenig Technik, und wenn schon solche mit hohem Cleverheits-Faktor, ist anzustreben. Ein sowohl im Sommer wie im Winter guter thermischer Raumkomfort, eine gute Luftqualität gehören zu den Normalanforderungen an ein Gebäude. Diese Aspekte dürfen von ArchitektInnen, selbst wenn es sich um ETH-Architektur-ProfessorInnen handelt, nicht als Störfaktor wahrgenommen werden. Das Gebäude 2226 des Büros Baumschlager & Eberle ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Da einiges offen bleibt, wird es weiterhin eine Auseinandersetzung mit der Thematik brauchen, um Bemerkenswertes festzuhalten.

The post Ein bemerkenswerter Neubau in Lustenau first appeared on umweltnetz.ch.]]> https://www.umweltnetz.ch/content/ein-bemerkenswerter-neubau-in-lustenau/feed 1 5638 Atomstrom abwählen – aber subito! https://www.umweltnetz.ch/content/atomstrom-abwahlen-aber-subito Fri, 04 Jan 2013 21:21:41 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=4619 Derzeit bin ich daran, meine private Stellungnahme zur Energiestrategie 2050 des Bundes zu erstellen (ähnlich wie dies Marcel Hänggi, Eigenbezeichnung «Ein-Mann-Thinktank», bereits getan hat). Neben externen Quellen kann ich mich dazu auf diverse Beiträge aus meinem Blog umweltnetz.ch (z.B. Nach-nuklear und nach-fossil: heute beginnen! abstützen, zusätzlich suche ich auch gezielt Infos. Heute zum Beispiel über … „Atomstrom abwählen – aber subito!“ weiterlesen

The post Atomstrom abwählen – aber subito! first appeared on umweltnetz.ch.]]> Derzeit bin ich daran, meine private Stellungnahme zur Energiestrategie 2050 des Bundes zu erstellen (ähnlich wie dies Marcel Hänggi, Eigenbezeichnung «Ein-Mann-Thinktank», bereits getan hat). Neben externen Quellen kann ich mich dazu auf diverse Beiträge aus meinem Blog umweltnetz.ch (z.B. Nach-nuklear und nach-fossil: heute beginnen! abstützen, zusätzlich suche ich auch gezielt Infos. Heute zum Beispiel über die AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfonds – zufälligerweise haben gleichzeitig Greenpeace Schweiz und der Trinationale Atomschutzverband TRAS über ihre Strafanzeige gegen AKWs mit dem Titel „Kostenwahrheit statt Altlasten“ informiert. Fazit: neben dem schnellstmöglichen (energiepolitischen) Atomausstieg müssen jene, die das privat noch nicht gemacht haben, lieber heute als erst morgen den Atomstrom abwählen.

Der Bund informiert regelmässig über den Stand dieser Fonds, alle fünf Jahre werden zudem Kostenüberprüfungen vorgenommen – das letzte Mal 2011, mit der Folge, dass seit dem letzten Mal teuerungskorrigiert geschätzte Mehrkosten von 10 % ausgewiesen wurden.

Die Fonds werden seit 1985 gespiesen – und der geschätzte Mittelbedarf für die Stilllegung der AKWs und die Entsorgung des Atommülls müssen nach 50 Jahren Laufzeit der AKWs vorhanden sein. Die fünf AKWs in der Schweiz entstanden von 1969 bis 1984 – im Mittel wäre die Laufzeit von 50 Jahren etwa im Jahr 2036 erreicht. Die ganze Sache funktioniert allerdings nur, wenn die vorhandenen Mittel mit real 2 % verzinst werden – zumindest bis anhin scheint dies aufgrund der Jahresberichte der Fonds eine plausible Annahme. Ob dies allerdings angesichts der Diskussion um Negativzinsen so bleibt, ist fraglich. Diese Fondsthematik ist somit offensichtlich bestimmend für den Zeitpunkt des Atomausstiegs – die Energiepolitik hat aus dieser Perspektive die Möglichkeit gar nicht, baldmöglichst aus der Atomenergie auszusteigen. So was nennt sich Sachzwang!

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sowohl die Stilllegungs- wie die Entsorgungskosten deutlich zu tief angenommen wurden. Es gibt zwar erst wenige Erfahrungen mit Stilllegung von Atomkraftwerken – die geschätzten 3 Mia CHF Stilllegungskosten für 5 AKWs und das ZWILAG dürften aufgrund der Erfahrungen aus Deutschland mindestens doppelt so hoch sein.

Da es weltweit noch kein dauerhaftes „Endlager“ für Atommüll gibt, sind die Kostenangaben für die Entsorgung des Atommülls zufällig, wie immer ohne Gewähr. Da zudem sowohl im Sondermüllbereich (z.B. Sondermülldeponie Kölliken) als auch bei Atommülllagern (z.B. Asse) zum Erstellungszeitpunkt als absolut sicher geltende Konzepte spätestens 20 Jahre später als dringendst sanierungsbedürftige Umweltkatastrophen bezeichnet werden müssen, ist es nicht auszuschliessen, dass der Mittelbedarf für die dauernde und sichere Lagerung des Atommülls während Millionen von Jahren auch ökonomisch nicht tragbar ist: die vom Bund geschätzten 8.4 Mia CHF könnten durchaus auch einen Faktor 1000 höher sein! Ein Beleg mehr für die Nicht-Nachhaltigkeit der Atomenergie.

Als Erinnerung: auch die Versicherungskosten für mögliche Atomunfälle werden nicht durch die Stromkonsumentinnen, sondern durch die Allgemeinheit übernommen.

Der massiv zu billige Atomstrom benachteiligt erneuerbare Energien ebenso wie die energieeffiziente Stromnutzung und Suffizienzansätze.

Selbst eine reiche Gesellschaft wie die Bevölkerung der Schweiz kann sich die Atomenergie nicht leisten – schon gar nicht aus Nachhaltigkeitssicht! Eine Konsequenz dieser Nicht-Nachhaltigkeit: heute und zukünftig werden auch die KonsumentInnen von nachhaltig produziertem Strom an den Kosten zur Sanierung der Altlasten aus dem Atomstrom mitzutragen haben – es ist zu hoffen, dass dies transparent erfolgt und nicht durch versteckte Quersubventionierungen (wie derzeit etwa in Deutschland!).


Es führt nichts daran vorbei: Atomkraftwerke sind so rasch als möglich stillzulegen – und die Stromversorgung ist ausschliesslich mit erneuerbaren, nachhaltig nutzbaren Energiequellen abzudecken! Jede und jeder kann einen Beitrag leisten – durch die Abwahl sämtlicher nuklearer Stromqualitäten und die explizite Wahl von Strom mindestens der Qualität „naturemade basic“, besser „naturemade star“. Dass die Wahl der Stromqualität durch die KundInnen Wirkung zeigt, belegen die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ): innerhalb eines Jahres hat der Atomstromanteil am EKZ-Strommix um fast 30 % abgenommen!

Erste Fassung 4.1.2013, überarbeitet 6.1.2013

The post Atomstrom abwählen – aber subito! first appeared on umweltnetz.ch.]]> 4619 Raumkomfort for Dummies https://www.umweltnetz.ch/content/raumkomfort-for-dummies Sun, 16 Dec 2012 18:03:24 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=4221 Gebäude werden erstellt, betrieben, erneuert, ersetzt, damit diese Menschen ein komfortables Verweilen und Wirken in den Räumen dieser Gebäude möglich ist – gewollt ist Raumkomfort, der den Nachhaltigkeitsaspekten Suffizienz, Effizienz und Konsistenz entspricht. Festzustellen ist, dass in der Öffentlichkeit ein fundamentaler Mangel an Kenntnissen über Raumkomfort besteht. Dieser Beitrag versucht, hier Abhilfe zu schaffen. Wer … „Raumkomfort for Dummies“ weiterlesen

The post Raumkomfort for Dummies first appeared on umweltnetz.ch.]]> Gebäude werden erstellt, betrieben, erneuert, ersetzt, damit diese Menschen ein komfortables Verweilen und Wirken in den Räumen dieser Gebäude möglich ist – gewollt ist Raumkomfort, der den Nachhaltigkeitsaspekten Suffizienz, Effizienz und Konsistenz entspricht. Festzustellen ist, dass in der Öffentlichkeit ein fundamentaler Mangel an Kenntnissen über Raumkomfort besteht. Dieser Beitrag versucht, hier Abhilfe zu schaffen.

Wer ein simples elektronisches Gerät kauft oder geschenkt bekommt, bekommt – unabhängig vom Preis – eine mehr oder weniger umfangreiche Dokumentation dazu, welches die Funktionalität erklärt und über die zu beobachtenden Randbedingungen informiert.

Der Aufwand zur Erstellung eines Gebäudes beträgt pro BewohnerInnen oder BenutzerInnen regelmässig eine hunderttausend Franken – weil Menschen schon in der Steinzeit gewohnt haben, wird allgemein davon ausgegangen, das Menschen wissen, wie Gebäude zu nutzen sind. Dabei bestehen gerade bei neueren Gebäuden oftmals komplexe Nutzungs- und Energiekonzepte, die von „vernünftigen“ NutzerInnen ausgehen. Wie den – mehrheitlich unqualifizierten – Meinungsäusserungen in den elektronischen Stammtischen bei Berichterstattungen über vermeintlich schlechte Beispiele entnommen werden kann, ist es dringend erforderlich, dass die NutzerInnen solche Konzepte verstehen müssen, damit sie das gewünschte vernünftige Verhalten auch umsetzen können.

Gerade der Raumkomfort hat sehr viel mit diesen Konzepten zu tun – darum dieser „For Dummies“-Beitrag! Ich bin seit bald 30 Jahren täglich mit den diversen Facetten des Raumkomforts beschäftigt, ich verfüge somit einerseits über das erforderliche Fachwissen und traue mir andererseits auch Einschätzungen von Medienerzeugnissen aller Art zu.

P.S. Anleitungen, eben z.B. für simple elektronische Geräte, sind teilweise ausgiebig mit graphischen oder bildlichen Darstellungen versehen. Ich verzichte derzeit absichtlich auf solche Elemente.


“For Dummies” ist eine immer umfangreicher werdende Buchreihe, vor 20 Jahren gestartet, herausgegeben in englischer Sprache vom Verlag John Wiley & Sons, in Deutsch ebenfalls erhältlich. “Dummies” ist ironisch verstanden und meint “interessierte AnfängerInnen” oder ähnlich. Allerdings: auch ExpertInnen greifen mit Gewinn regelmässig auf diese Bücher zu, weil hier das, was nicht gerade jeden Tag gebraucht wird, einfach und verständlich dargestellt wird.


Luftqualität – CO2-Gehalt als ein Aspekt des Raumkomforts

Als „Atmungsabgas“ entsteht Kohlendioxid oder CO2. Der CO2-Gehalt in Räumen gilt als Indikator für die Luftqualität in einem Gebäude, der Gehalt wird in ppm (Parts Per Million) angegeben. Lange bevor der CO2-Gehalt der Raumluft zum gesundheitlichen Problem wird, ergeben sich Einschränkungen der Raumluftqualität. Der aktuelle CO2-Gehalt der Aussenluft beträgt … ppm (aktueller Schätzwert für den mittleren globalen Gehalt, darum kein fixer Wert). Bis etwa 800 ppm CO2-Gehalt gilt die Raumluftqualität als gut, über diesem Wert beginnen Menschen, die neu in einen Raum kommen, zu riechen, dass hier schon jemand drin ist/war, bei einem Gehalt von etwa 1200 ppm möchten neu in einen Raum eintretende Menschen sofort ein Fenster öffen. Ab etwa 1500 ppm-Gehalt beginnen die ersten RaumnutzerInnen z.B. beim Zuhören mit dem Schlaf zu kämpfen.

Bei sitzender Tätigkeit stösst ein erwachsener Mensch rund 15 Liter CO2 pro Stunde aus. Um die „Geruch-Schwelle“ (s.o.) von 1200 ppm einhalten zu können, braucht es pro Stunde 16.7 m3 Aussenluft, zu Einhaltung der „Einschlaf-Schwelle“ 1500 ppm sind 12.5 m3 Aussenluft pro Stunde ausreichend.

Bei leichter Arbeit – das entspricht in etwa üblicher Büroarbeit – atmet ein Mensch etwa 23 Liter CO2 pro Stunde aus. Um die beiden Komfortniveaus „Geruch-Schwelle“ und „Einschlaf-Schwelle“ 1500 ppm einhalten zu können, sind 25.3 respektive 19.2 m3 Aussenluft pro Stunde erforderlich.

Pro Arbeitsplatz stehen in einem Büro typischerweise 14 Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung. Bei einer Raumhöhe von 2.7 m und einer üblichen Möblierung (Schubladen- und Schrankvolumen sind nicht in den Luftaustausch einbezogen) entspricht dies einem aktiv nutzbaren Raumvolumen von etwa 30 m3. Bei Büroarbeit muss dieses Volumen pro Stunde 25.3 durch 30 = 0.84 resp. 19.2 durch 30 = 0.72 mal ausgetauscht werden. Mit den heute üblichen bauphysikalisch korrekt möglichst dichten Fenstern kann ohne aktive Massnahmen 5 bis 10 % des Raumluftvolumens mit frischer Aussenluft ersetzt werden; offene Fenster ermöglichen einen 8- bis 10-fachen Luftwechsel pro Stunde. Zur Einhaltung der „Geruch-Schwelle“ muss somit etwa während 5 1/2 Minuten pro Stunde mit offenen Fenstern gelüftet werden (5.5 von 60 Minuten bei 8-fachen Luftwechsel plus der Grundluftwechsel von 0.1 pro Stunde). Da bei den heute üblichen Arbeitsplatzdichten auch Arbeitsplätze in der Nähe von solchen „Lüftungsfenstern“ angeordnet werden, ist eine solche Lüftungsintensität NICHT zumutbar (es zieht zu stark, im unmittelbaren Fensterbereich erfolgt eine zu starke Auskühlung des Raumes).

Aus Komfortsicht ist somit bei dicht belegten Büros eine Lüftungsanlage, welche den hygienisch notwendigen Luftaustausch gewährleistet, sehr gut begründet erforderlich!

Schulräume sind während der Nutzung noch dichter belegt – für Volksschulen wird pro SchülerIn eine Bodenfläche von 2.5 Quadratmeter vorgegeben. Selbst wenn in einem Schulzimmer eine Sturmlüftung während der Pause möglich ist, ist zur Einhaltung der „Einschlaf-Schwelle“ eine Lüftungsanlage ebenfalls angezeigt.

Lüftungsanlagen erfordern nicht den Verzicht auf öffenbare Fenster – zu berücksichtigen ist bei solchen Fragen allenfalls der Lärmschutz (etwa Verkehrslärm) und der Einbruchschutz.

Ein weiterer Aspekt des Raumkomforts: Wie steht es mit der Luftfeuchtigkeit?

Bei der Luftfeuchtigkeit muss sehr sorgfältig gedacht werden: (kalte) Aussenluft ist meist relativ feucht, aber absolut eher trocken, während Raumluft relativ trockener aber absolut deutlich feuchter ist als diese Aussenluft. Das hat mit den thermodynamischen Eigenschaften der Luft zu tun: kalte Luft kann absolut deutlich weniger Feuchtigkeit aufnehmen als warme Luft. Diese Zusammenhänge sind im Mollier-h-x-Diagramm dargestellt, Details dazu siehe Wikipedia.

Ein 0.84-facher Luftwechsel ist erforderlich, um in einem Büroraum eine akzeptable Raumluftqualität zu erreichen. Was bedeutet dies für die Luftfeuchtigkeit im Raum?

Am 12.12.12 betrug in Zürich (Mythenquai) die mittlere Aussenlufttemperatur -3.2 °C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 86 %. Diese Luft enthält etwa 3.33 g Wasser pro Kubikmeter Luft. Wird diese Luft auf 20 °C (Raumluftttemperatur) erwärmt, bleibt diese Feuchtigkeit erhalten; weil aber warme Luft wesentlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann, wird bei einer Messung nur noch eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 19 % festgestellt. Wird diese Luft gar auf 24 °C erwärmt, zeigt das Hygrometer nur noch 15 % relative Luftfeuchtigkeit an.

Menschen geben bei Büroarbeit pro Stunde etwa 60 Gramm Feuchtigkeit ab. Für den raumlufthygienisch erforderlichen Luftwechsel von 0.84 pro Stunde braucht es pro Person 25.3 Kubikmeter Aussenluft pro Stunde. Jeder Kubikmeter Aussenluft wird also mit 60 Gramm Wasser geteilt durch 25.3 m3 = 2.4 Gramm/m3 Wasser befeuchtet. Zusammen mit den 3.33 Gramm aus der Aussenluft führt dies zu einer relativen Feuchtigkeit von etwa 25 % (bei 24 °C Raumlufttemperatur) respektive etwa 33 % (bei 20 °C Raumlufttemperatur).

Festzuhalten ist: auch diese relative Feuchte hat nichts damit zu tun, ob über die Fenster gelüftet wird oder mittels einer Lüftungsanlage, das ist simple Thermodynamik der feuchten Luft. Die Lüftungsanlage bietet aber einen weiteren Vorteil: es ist möglich, einen Teil der Feuchtigkeit aus der Abluft hygienisch einwandfrei in die dem Raum zugeführte Aussenluft zu übertragen, so kann im Raum eine höhere Luftfeuchtigkeit erreicht werden.

Zwei Schlussfolgerungen:

  • Der hygienisch erforderliche Luftwechsel in einem Büroraum führt zu eher tiefen relativen Raumluftfeuchten.
  • Je höher die Raumlufttemperatur, desto tiefer die resultierende Luftfeuchtigkeit – und auch umgekehrt: je tiefer die Raumlufttemperatur, desto höher ist bei gleichem Luftwechsel die resultierende relative Luftfeuchtigkeit!

Die Raumluftfeuchte kann bestens mit feuchteliebenden Pflanzen beeinflusst werden. (Elektrische) Luftbefeuchter sind demgegenüber nicht nur energetischer Unsinn und bei gesunden Menschen absolut unnötig.

Menschen können sich ohne gesundheitliche Auswirkungen während Stunden in kalter Aussenluft (relativ feucht, absolut eher trocken) bewegen, etwa beim Skifahren oder während Schneeschuhtouren (Erkältungen stammen eher von den Pausen in schweissfeuchten Kleidern). Der Stoffwechsel des Menschen ist in der Lage, die Atmungsluft beim Eintritt in die Lunge auf 37 °C Körpertemperatur und 100 % relative Feuchte zu konditionieren, dies entspricht fast 50 Gramm Feuchtigkeit pro Kubikmeter Atemluft! Allerdings: damit dies funktioniert, muss ausreichend getrunken werden – mit ein Grund für die Gemütlichkeit von Winterferien.

Prinzipiell stellt relativ trockene Raumluft (bei gesunden Menschen!) kein Gesundheitsrisiko dar. Auch im Büro ist ganz einfach genügend zu trinken. Dies gilt allerdings – wie auch in den Winterferien – nur für reine Luft! Die Quellen für „unreine“ Luft sind vielfältig. Menschliche Aktivitäten führen zu vielfältigem Staubanfall, sowohl drinnen wie draussen (Feinstaub), diverse Materialien geben Gase, nicht in jedem Fall unproblematisch, an die Raumluft ab. Teppiche beispielsweise wirken als Staubfänger, weil selbst mit guten Staubsaugern nicht aller Staub entfernt werden kann – jeder Schritt wirbelt somit Staub auf! Lüftungsanlagen können einen Teil dieses Staubes und dieser Gase aus der Aussenluft entfernen – andererseits bringen unsorgfältig gewartete Lüftungsanlagen zusätzlich Staub und Gase in die Raumluft. Dies betrifft sowohl Neu- als auch Umbauten. Schleimhäute etwa reagieren deutlich stärker auf Staub oder Gase als auf die Luftfeuchtigkeit. Trockene Raumluft begünstigt zudem elektrostatische Aufladungen.

Aus langjähriger Erfahrung halte ich fest, dass gesundheitliche Auswirkungen der Raumluft nicht eine Folge der Raumluftfeuchte oder des CO2-Gehaltes sind, sondern eine Reaktion auf Stäube und Gase, die eigentlich in der Raumluft und vor allem in der Atemluft nichts zu suchen haben, sind (diese Aussage ist mehrfach mit medizinischen Fachpersonen überprüft worden). Gute Lüftungsanlagen können dazu beitragen, diese Raumluft-Fremdstoffe zu reduzieren.


Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur können mit handelsüblichen Geräten einfach gemessen werden, für den CO2-Gehalt ist die Messung etwas kostspieliger – für die anderen Stoffe sind sehr teure und sehr zeitaufwändige Messverfahren anzuwenden.

P.S. Im Wohnbereich gibt es sowohl luft-feuchte als auch luft-trockene Haushalte. Pflanzen, Kochen, Duschen, Anwesenheit, allenfalls Wäschewaschen sind feuchtigkeitsfördernd, während Abwesenheit, intensive Sport-Trainings mit Auswärtsdusche, kein grüner Daumen, Lüftungsverhalten (bei Minergie-Bauten zu hohe Lüftungsrate) zu trockener Wohnungen führen. Doch auch hier gilt die gleiche Aussage zu den gesundheitlichen Auswirkungen, mit einer Einschränkung: bei sehr feuchten Wohnungen besteht das Risiko von Schimmelpilzen, etwa bei Wärmebrücken oder schlecht belüftbaren Nischen. Auch bei Wohnungen sind Luftbefeuchter absoluter Unsinn (mit medizinisch bedingten Ausnahmen).

Raumtemperatur – die emotionalste Komponente des Raumkomforts

Thermometer sind sehr verbreitet – auch solche zur Messung der „Raumtemperatur“.

Warum steht „Raumtemperatur“ in Anführungszeichen? Massgeblich für das Komfortempfinden am Aufenthaltsort sind mehrere Komponenten. Die Raumtemperatur ist eine davon. Es geht dabei um die wahre Raumtemperatur, als Mittel von Raumlufttemperatur und mittlerer Temperatur der Raumumschliessungsflächen. Gemessen werden sollte die Raumtemperatur dort, wo sich Menschen aufhalten, am besten in der Mitte eines pinkfarbigen Ping-Pong-Balls: ein solches Messgerät kann die thermischen Abläufe entlang des Körpers ideal nachbilden. Nur: meist befinden sich Thermometer irgendwo an einer Aussenwand oder im Gang, aber kaum je dort, wo sich Menschen aufhalten. Die meisten handelsüblichen Thermometer eignen sich NICHT für die Messung der Raumtemperatur – viele sind zudem so billig fabriziert, dass bei der Anzeige ohne weiteres ein Streuband von einigen Grad Celsius anzunehmen ist.

Wenn tatsächlich Raumtemperaturen gemessen werden, ist nach anerkannten Komfortstandard für leichte Tätigkeiten eine Raumtemperatur von 21 °C angemessen. Dies verlangt allerdings nach einer der Jahreszeit angepassten Bekleidung – das Kurzarm-T-Shirt und barfuss auf dem modischen Steinplattenfussboden liegt schlicht nicht drin. Vor dem Fernseher, beim Lesen oder beim Power Napping braucht es meist zusätzliche textile Schichten.

Ich stelle fest, dass in den letzten 20 Jahren die typischen Raumtemperaturen um 3 bis 4 Kelvin angestiegen sind – der Effizienzfortschritt durch energetische Massnahmen an bestehenden Gebäuden oder durch energetisch optimierte Ersatzneubauten wurde zumindest teilweise kompensiert. Bei den Raumtemperaturen ist eindeutig ein Rebound-Effekt feststellbar. Oder anders: da jedes Grad mehr Raumtemperatur zu einem Energiemehrverbrauch von etwa sechs Prozent führt, könnten die Kyoto-Verpflichtungen der Schweiz durch eine teilweise Rücknahme dieses erheblichen Mehrkomfortes locker und in kurzer Zeit eingehalten werden. Somit ein Klimaschutz-Geschenk-Tipp: Modische Pullover, attraktive Fleece-Jacken, schön gestaltete Decken!

Eine tiefere Lufttemperatur hat auch starke Auswirkungen auf die relative Raumluftfeuchte: wird 20-grädige Luft mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % auf 24 °C erwärmt, sinkt die Luftfeuchtigkeit auf knapp 40 %!

The post Raumkomfort for Dummies first appeared on umweltnetz.ch.]]> 4221 Zivilgesellschaftliche Energiepolitik: Stromzukunft bestellen und wählen! https://www.umweltnetz.ch/content/zivilgesellschaftliche-energiepolitik-stromzukunft-bestellen-und-wahlen Mon, 13 Jun 2011 18:57:28 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=2992 Die Festlegung der (ökologischen) Qualität der im eigenen Haushalt und in den übrigen persönlichen Verantwortungsbereichen verbrauchten Energien ist die allereinfachste Einflussnahme auf die Energiepolitik. Da die Politik, insbesondere die schweizerische Politik, keine echte Energiepolitik betreibt, ist die Zivilgesellschaft gefordert, hier klare Zeichen Richtung eine fossil- und nuklearfreie Energiezukunft zu setzen. Das heisst: Stromzukunft bestellen und … „Zivilgesellschaftliche Energiepolitik: Stromzukunft bestellen und wählen!“ weiterlesen

The post Zivilgesellschaftliche Energiepolitik: Stromzukunft bestellen und wählen! first appeared on umweltnetz.ch.]]> Die Festlegung der (ökologischen) Qualität der im eigenen Haushalt und in den übrigen persönlichen Verantwortungsbereichen verbrauchten Energien ist die allereinfachste Einflussnahme auf die Energiepolitik. Da die Politik, insbesondere die schweizerische Politik, keine echte Energiepolitik betreibt, ist die Zivilgesellschaft gefordert, hier klare Zeichen Richtung eine fossil- und nuklearfreie Energiezukunft zu setzen. Das heisst: Stromzukunft bestellen und wählen!

Die meisten StromverkäuferInnen in der Schweiz bieten die Möglichkeit, Einfluss auf die Stromqualität zu nehmen. Nein, es sind nicht die Elektronen, die je nach Bestellung anders geleitet werden. Die Wahl der Stromqualität hat daher virtuellen Charakter – wenn sich allerdings viele StromverbraucherInnen ganz gezielt für eine ökologische Energiequalität entscheiden, sind die Stromversorger gefordert, die entsprechenden Strommengen auch zur Verfügung zu halten. Und dies hat direkte Auswirkungen auf die Kraftwerkspolitik der Stromproduzenten!

Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich ewz bietet den PrivatkundInnen als Standard-Produkt ewz.naturpower – mehrheitlich Strom aus „naturemade basic“-zertifizierten Wasserkraftwerken und einen Anteil aus „naturemade star“zertifizierten Kraftwerken. Demgegenüber ist etwa bei den Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ der Standardstrom EKZ Mixstrom – überwiegend Strom aus Kernenergie und etwas Wasserkraft. Dieser Strom wird ausdrücklich als „kostengünstigstes Stromprodukt“ angepriesen.

StromkundInnen können andere Stromqualitäten wählen – sogar beim ewz ist ein Downgrading zum ewz.mixpower (heute ewz.atommixpower) möglich: Strom aus Kernkraft, Strom aus nicht zertifizierter Wasserkraft und Strom aus Kehricht. Je einen halben Rappen weniger für Hoch- und Niedertarifpreis – das macht in einem typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3’500 kWh eine Preisdifferenz von etwa 1 Franken 50 Rappen pro Monat aus – da schenkt Stromsparen deutlich stärker ein! Es ist sicher so, dass die geringe Preisdifferenz und das ökologisch bessere Produkt als Standard eine geringe Motivation für dieses Downgrading ist.

Das gleiche gilt allerdings auch umgekehrt: EKZ bietet ein Upgrading der Stromqualität an: EKZ Aquastrom – zu einem 0.54 Rappen höheren Preis pro kWh – also eine leicht höhere Differenz wie bei ewz.

Selbstverständlich gibt es noch ökologischere Produkte – bei ewz ewz.ökopower und ewz.solartop, bei EKZ Naturstrom in drei Qualitätsstufen. Da liegt der Aufpreis teilweise deutlich höher. Zentral aber: mit 1 Franken 50 Rappen pro Monat ist der typische 4-Personen-Haushalt atomstromfrei – bei ewz passiert dies ohne Zutun der KundInnen, bei EKZ (und den meisten anderen Elektrizitätswerken) braucht dies einige wenige Klicks auf einer Internet-Seite. Mit zusätzlich 10 Franken pro Monat lässt sich die ökologische Qualität des verbrauchten Stroms nochmals deutlich steigern! Und ganz ehrlich: diese 10 Franken pro Monat sollten für jeden Haushalt drin liegen! P.S. Atomstrom ist bekanntlich darum so günstig, weil etwa die Risiko-Versicherung und die Kosten der dauerhaften und sicheren Lagerung des Atommülls nicht von den StromverbraucherInnen sondern von der Allgemeinheit getragen werden!

P.S. Die positiven Erfahrungen mit Ökostrom als Standard-Produkt in der Stadt Zürich beginnen, sich auch auf den Kanton Zürich (und damit EKZ-Gebiet) auszuwirken: Heidi Bucher-Steinegger, Grüne Kantonsrätin aus der Stadt Zürich, hat im Kantonsrat am 30. Mai 2011 eine Motion zur Neudefinition des EKZ-Standard-Stroms eingereicht.

Zusammengefasst: wer dies noch nicht getan hat, muss in zivilgesellschaftlicher Verantwortung beim Stromversorger sofort die nicht-nuklare Stromlieferung bestellen. Klar ist: wenn dies genügend Menschen tun – neben dem Haushalt auch in weiteren Verantwortungsbereichen, zum Beispiel am Arbeitsplatz – ist der Atomausstieg sehr schnell zu realisieren!


Zur Wiederholung und Verstärkung, auch wenn dies aufwändiger ist als die paar Clicks für Ökostrom: auch im Strombereich steht die Energieeffizienz an erster Stelle. Zur Beurteilung und zur Ermittlung des Handlungsbedarfes gibt es Tools wie energybox – eine einfache und uralte Version eines solchen Tools ist auch hier zu finden. Noch davor kommt Suffizienz oder LOVOS – “Lifestyle of Voluntary Simplicity“!


Auch wenn die schweizerische Politik nach dem Nationalratsentscheid vom 8. Juni 2011 entgegen den Fakten vom Atomausstieg spricht, ist noch nicht erkennbar, dass die Schweiz in einem absehbaren Zeitraum auf Atomstrom verzichten würde – zu gross sind da die Interessen der $VPFDPCVP-VerwaltungsrätInnen in den pseudo-öffentlichen Stromversorgungsunternehmen. Dies heisst: zusätzlich zur Bestellung von Ökostrom ist es auch erforderlich, PolitikerInnen zu wählen, die sich für eine fossil- und nuklearfreie Energieversorgung einsetzen, und dies nicht nur beim Strom. sondern bei Raumheizung, Wassererwärmung, Verkehr, Ernährung, Konsum … – und zwar sind idealerweise PolitikerInnen zu wählen, die diese Ansicht nicht erst seit Fukushima vertreten!

The post Zivilgesellschaftliche Energiepolitik: Stromzukunft bestellen und wählen! first appeared on umweltnetz.ch.]]> 2992 Für eine nachhaltige Energieversorgung https://www.umweltnetz.ch/content/fur-eine-nachhaltige-energieversorgung https://www.umweltnetz.ch/content/fur-eine-nachhaltige-energieversorgung#comments Mon, 11 Apr 2011 10:29:06 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=2829 Die Politik neigt zur Übersteuerung und Eindimensionalität. Die Energiepolitik ist ein klassisches Beispiel dafür: weil die bürgerlichen Parteien die Energiepolitik in den letzten 25 oder noch mehr Jahren verschlafen haben, verlangen sie jetzt, dass verfassungsmässig und gesetzlich garantierte andere Anliegen missachtet werden, um ohne Rücksicht „Energieerzeugung“ umzusetzen. Selbst wenn dabei erneuerbare Energiequellen- und -träger genutzt … „Für eine nachhaltige Energieversorgung“ weiterlesen

The post Für eine nachhaltige Energieversorgung first appeared on umweltnetz.ch.]]> Die Politik neigt zur Übersteuerung und Eindimensionalität. Die Energiepolitik ist ein klassisches Beispiel dafür: weil die bürgerlichen Parteien die Energiepolitik in den letzten 25 oder noch mehr Jahren verschlafen haben, verlangen sie jetzt, dass verfassungsmässig und gesetzlich garantierte andere Anliegen missachtet werden, um ohne Rücksicht „Energieerzeugung“ umzusetzen. Selbst wenn dabei erneuerbare Energiequellen- und -träger genutzt werden, ist eine solche Vorgehensweise nicht nachhaltig. Bei aller Dringlichkeit des Umbaus der Energieversorgung in Richtung einer fossil- und nuklearfreien Energieversorgung: wenn diese Entwicklung nachhaltig sein soll, ist eine Respektierung der Verfassung und damit des Rechtsstaates eine zwingende Voraussetzung.

Es ist eine alte Tradition in diesem Lande: wer ein für ihn oder sie neues Anliegen vertritt, hat immer und zuerst den Eindruck, die bestehenden Gesetze würden ihn oder sie an der Realisierung dieses Anliegens hindern. In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass die RealisatorInnen solcher Anliegen schlicht nicht die fachliche Kompetenz besitzen, um selbst einfache Aufgabenstellungen zu bewältigen.

Ein geradezu dramatisches Beispiel ist die Nutzung der Sonnenenergie. Dazu zuerst einige Zitate aus der Bundesverfassung und der Verfassung des Kantons Zürich.

Artikel 78 der Bundesverfassung enthält unter dem Titel „Natur- und Heimatschutz“ die Aussagen „Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig.“ und „Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet.„. In Art. 89 heisst es unter dem Titel „Energiepolitik“: „Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.“ und „Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.„.

Klar festzuhalten ist: Natur- und Heimatschutz und die Vorgaben der Energiepolitik sind in der Bundesverfassung gleichgewichtig, mit einem leichten Übergewicht zugunsten des Natur- und Heimatschutzes: Die Schutzobjekte Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler sind ungeschmälert zu erhalten, wenn es das öffentliche Interesse gebietet. Eine ähnliche Generalklausel bei öffentlichem Interesse fehlt bei der Energiepolitik! P.S. In meinem Blogbeitrag „Denkmalschutz denk mal Klimaschutz“ frage ich allerdings, warum eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach einer denkmalgeschützten Kirche nicht mit der ungeschmälerten Erhaltung verträglich sein soll.

Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 enthält in Art. 103 unter dem Titel „Natur- und Heimatschutz“ (also analog zum Titel in der Bundesverfassung) die beiden Absätze „Kanton und Gemeinden sorgen für die Erhaltung und den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.“ und „Kanton und Gemeinden sorgen für die Erhaltung von wertvollen Landschaften, Ortsbildern, Gebäudegruppen und Einzelbauten sowie von Naturdenkmälern und Kulturgütern.“ In Art. 106 mit dem Titel „Energie“ (also verkürzt gegenüber der Bundesverfassung) heisst es „Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen für eine ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung.“ und „Er schafft Anreize für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie und für den rationellen Energieverbrauch.“

Auch wenn die Zürcher Kantonsverfassung einige Jahre später als die Bundesverfassung entstand, ist auch hier keine Bevorzugung der Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber anderen öffentlichen Aufgaben erkennbar.

Auch hier wieder der Bezug zur Sonnenenergienutzung: Es gibt aus meiner Sicht krasse Beispiele, bei denen Sonnenenergieanlagen schräg und quer zu allen Flächen und Winkeln an einem bestehenden Gebäude zu einem theoretisch optimalen Punkt hin ausgerichtet wurden (z.B. schräg auf einem Schrägdach in einer anderen Neigung als das Dach – ich habe es aus Angst um den Sensor meiner Kamera bis jetzt nicht geschafft, solche scheusslichen Anblicke zu fotografieren). Ich bin damit einverstanden, dass wegen des Ressourcenaufwandes und des Flächenbedarfs für Erstellung und Montage ein möglichst hoher Ertrag einer Solaranlage angestrebt werden muss. Wie diverse Darstellungen aufzeigen, ist allerdings das Orientierungsoptimum flach – einige wenige Grad Abweichung von der optimalen Ausrichtung haben kaum Auswirkungen auf den Ertrag. „Schiefwinkligen“ Anlagen vermögen mit Sicherheit den Vorgaben etwa von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes nach „sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen“ nicht zu genügen. Solche nicht wirklich sorgfältig integrierten Anlagen sind eher ein Zeichen für Dilettantismus und stellen keine Visitenkarte für die Nutzung erneuerbarer Energien dar.

Genau so ist es mit dem Vorgehen einiger grosser Stromproduzenten wie etwa BKW und Alpiq. Wenn sich diese beklagen, die von ihnen geplanten Anlagen seien wegen Beschwerden verhindert, ist dies ein klarer Hinweis für die Unfähigkeit dieser Unternehmen, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Verfassung und Gesetz zu planen. Verfassung und Gesetz stellen letztlich das gesellschaftliche Minimaleinvernehmen dar – auch wenn sich gerade die Atomenergiewirtschaft offenbar gewöhnt ist, über dem Gesetz zu stehen, führt nichts daran vorbei: auch die energiepolitisch hoch willkommenen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen im bestehenden gesetzlichen Rahmen ausführbar sein! Es ist augenfällig: das Lamentieren dieser Unternehmen soll vor allem dazu dienen, die Unmöglichkeit eines Ausstiegs aus der Atomenergie zu illustrieren – dabei wird ausschliesslich der Unwillen und die fachliche und rechtliche Unfähigkeit dieser Unternehmen dokumentiert.

Zur Illustration der Lead einer Medienmitteilung der Umwelt- und Naturschutzverbände Greenpeace Schweiz, Grimselverein, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL und WWF Schweiz vom 8. April 2011 als Zitat: Die Umwelt- und Naturschutzverbände stehen zur Wasserkraftnutzung. Sie beurteilen die zwei Projekte Tandem und Grimsel 3 als bewilligungsfähigen Kompromiss und machen deshalb keine Einsprache. Einzig die Erhöhung der Staumauer bekämpfen sie weiterhin, da sie die Verfassung und geltende Gesetze verletzt und keinen zusätzlichen Strom produziert.

Die geltende Rechtsordnung steht einer fossil- und nuklearfreien nachhaltigen Energieversorgung nicht entgegen – die Praxis im Umgang mit dieser Rechtsordnung illustriert einmal mehr, dass ein erheblicher Mangel an Fachleuten und Knowhow besteht, wie die ambitionierten Ziele etwa der 2000-Watt-Gesellschaft erreicht werden können!

Selbstverständlich ist eine Veränderung des rechtlichen Rahmens, auch des Verständnisses des Denkmalschutzes jederzeit möglich – allerdings auf dem ganz ordentlichen Weg, also über die entsprechenden, von den zuständigen Instanzen gutgeheissenen Änderungen an Verfassungen und Gesetzen. Der Richtungswechsel hin zu einer fossil- und nuklearfreien nachhaltigen Energieversorgung ist zwar dringlich – allerdings ist genügend Zeit vorhanden, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu pflegen!

Und zum Schluss, auch wenn es hier um eine Wiederholung geht: der Verzicht auf rechtsstaatliche Willkür bei der Nutzung erneuerbarer Energien betont einmal mehr die Wichtigkeit sowohl der effizienten Energienutzung als auch der Suffizienz!

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Nach-fossil und nach-nuklear: gesellschaftlicher Gestaltungswillen https://www.umweltnetz.ch/content/nach-fossil-und-nach-nuklear-gesellschaftlicher-gestaltungswillen https://www.umweltnetz.ch/content/nach-fossil-und-nach-nuklear-gesellschaftlicher-gestaltungswillen#comments Thu, 07 Apr 2011 19:31:52 +0000 https://www.umweltnetz.ch/content/?p=2799 Sind wir zu einer Politik der Angst verdammt? Dies fragt Eric Hoesli, Journalist in Lausanne im neuesten Beliebigkeitsgefäss Politblog – der Kooperation von Newsnetz mit der gemeinsamen Bundeshausredaktion von «24 heures» und «Tribune de Genève» sowie «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Monsieur Hoesli nennt in diesem Zusammenhang Mensch gemachten Klimawandel und die Forderung nach dem Atomaussteig … „Nach-fossil und nach-nuklear: gesellschaftlicher Gestaltungswillen“ weiterlesen

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Sind wir zu einer Politik der Angst verdammt? Dies fragt Eric Hoesli, Journalist in Lausanne im neuesten Beliebigkeitsgefäss Politblog – der Kooperation von Newsnetz mit der gemeinsamen Bundeshausredaktion von «24 heures» und «Tribune de Genève» sowie «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Monsieur Hoesli nennt in diesem Zusammenhang Mensch gemachten Klimawandel und die Forderung nach dem Atomaussteig – und versteigt sich zur Behauptung, selbst bei den Grünen habe die Atom-Phobie alle anderen Anliegen, etwa den Alptraum der globalen Erderwärmung, verdrängt. Eine solche Aussage kann nur erfinden, wer sich noch nie ernsthaft mit diesen Themen beschäftigt hat.

Seit ich umwelt- und energiepolitisch tätig bin, und dies sind immerhin schon über dreissig Jahre, heisst die Devise „Weg von den fossilen Energien, weg vom Atomstrom“, durch Energiesparen (vielfach wird auch „Stromsparen“ mit „Energiesparen“ gleichgesetzt), durch den Einsatz ereuerbarer Energien. Gleichzeitig nach-fossile UND nach-nukleare Szenarien prägen jede ernsthafte Energiediskussion spätestens seit der Erdölpreiskrise 1973 – die Distanzierung von solchen Szenarien, betroffen waren in der Schweiz etwa das EGES-Szenarien 1988, neuerdings auch die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft, bei der die Atomlobby das 1-Tonnen-CO2-Szenario propagiert, gingen immer von den LobbyistInnen der Atomenergie aus!

Was war und ist der Antrieb in der Klimaschutz- und Energiepolitik, nach-fossile und nach-nukleare Szenarien zu propagieren? Sicher nicht Angst – es geht dabei um gesellschaftlichen Gestaltungswillen! Diese Szenarien zeigen auf, dass es eine lebenswerte Zukunft auch ohne Atomkraftwerke und fossile Energie gibt. Ein gewichtiges Thema sind dabei die Risikoüberlegungen – gerade bei Grosstechnologien wirkt das Gesetz von Murphy ein („Was schief gehen kann, geht auch schief“). Für viele Menschen sind etwa die Risiken aus der Atomenergienutzung von der Urangewinnung bis zur dauernden Zwischenlagerung unakzeptabel, und zwar unabhängig von der Eintretenswahrscheinlichkeit. Das Szenario „nach-fossil und nach-nuklear“ wird unter diesem Aspekt vor allem wegen der geringeneren Risiken bevorzugt. Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Suffizienz als Versicherungsprämien gegen zu hohe Risiken. Das Abschliessen von Versicherungen als ökonomische Absicherung vor mehr oder weniger alltäglichen Risiken hat in unserer Kultur einen hohen Stellenwert – es würde niemand auf die Idee kommen, die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) als Produkt einer Angstphobie zu bezeichnen, sondern man rühmt die ökonomische Vernunft einer solchen Einrichtung! Eine aktive Energie- und Klimaschutzpolitik hat ebenfalls Versicherungscharakter. Wer einer solchen Politik Angstmotive unterstellt, argumentiert hochgradig zynisch und sabotiert gesellschaftspolitische Entwicklungen: bereits vor Jahren wünschte die Mehrheit der StromkundInnen Strom aus erneuerbaren Quellen – dann soll dies doch der Strommarkt auch liefern.

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