Atomkraftwerke: Alles aussteigen!

Meine Abstimmungsempfehlung für die nationale Volksabstimmung vom 27. November 2016 steht schon länger fest: Ja zum geordneten Ausstieg aus der Atomenergie. Meine Empfehlung baut auf mehr als 35 Jahre Energiepolitikerfahrung auf. Und sie wird durch die Vorabstimmungsphase bestätigt.

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Der Betrieb von Atomkraftwerken ist rechtlich und politisch nicht zulässig

Die Plattform infosperber.ch hat am 18. Oktober 2016 in Erinnerung gerufen, dass Atomkraftwerke in der Schweiz gar nicht betrieben werden können – weil die sichere Entsorgung und Endlagerung der aus den Atomkraftwerken stammenden radioaktiven Abfälle nicht gewährleistet ist. Diese Anforderung wurde 1986 formuliert – infosperber.ch hält fest, dass « … wir von einer «dauernden, sicheren Entsorgung (sic!) und Endlagerung» noch fast gleich weit entfernt sind wie vor dreissig Jahren» – und eine solche Lösung wird jetzt frühestens für 2060 in Aussicht gestellt. Somit müsste eigentlich am 27. November 2016 gar nicht mehr über die Initiative für einen geordneten Atomausstieg abgestimmt werden.

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Abstimmungsempfehlungen zur Volksabstimmung vom 27. November 2016: Ja zum Ausstieg aus der Atomenergie, Ja zur Schutz des Kulturlandes

Nur drei Abstimmungsvorlagen stehen zum November-Abstimmungstermin für Stimmberechtigte der Stadt Zürich zur Entscheidung an. Ja zum geordneten Ausstieg aus der Atomenergie, Ja zum Kulturlandschutz sind meine Empfehlungen zu den beiden Hauptvorlagen.

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