Referendumsbürokratie: massiver Abbau der Volksrechte

Die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen sind faktisch zustande gekommen – die schweizerische Referendumsbürokratie hat einmal mehr ein wichtiges Element der direkten Demokratie verhindert.

Juso und Auns sind mögen zwar politisch nicht harmonieren – im Bezug auf Aktionserfahrung passen beide bestens zusammen. Dass dieses Gespann die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen juristisch betrachtet nicht zusammengebracht ist, ist ein mehrfaches Alarmzeichen. Direkte Demokratie ist auf diesem Weg offenbar nahezu unmöglich – dies hat handfeste Gründe, die es zu korrigieren gibt. Falls nichts passiert, heisst dies ganz einfach, dass Legislativen und Exekutiven kein Interesse daran haben, die direkte Demokratie zu verbessern, sogar froh sind, wenn zu verschiedenen Fragen die Stimmberechtigten nichts zu sagen haben.

Die Bundesbeschlüsse zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgten kurz vor Schul-Sommerferien 2012. Da seit einigen Jahren während den Schul-Sommerferien das öffentliche Leben nahezu stillgelegt wird, verkürzte sich die Referendumsfrist um 5 bis 8 Wochen. Es ist zu verlangen, dass Referendumsfristen um die saisontypischen Schul-Ferienwochen zu verlängern sind.

Trotz den Möglichkeit der brieflichen und elektronischen Stimmabgabe sind Wochenenden mit eidgenössischen Volksabstimmungen nach wie vor gute Gelegenheiten zum Sammeln von Unterschriften für Referenden und Initiativen. Damit für die Logistik nach dem Abstimmungswochenende genügend Zeit verbleibt, sollte die Referendumsfrist frühestens drei Wochen nach dem Abstimmungswochenende zu Ende gehen.

Die Gemeinden müssen sämtliche Unterschriften eines Referendums prüfen. Nach den aktuellen Vorschriften hat dies während der Referendumsfrist zu erfolgen. Dies räumt den Gemeinden eine erhebliche Willkür ein. Bei früheren Referenden habe ich aufgrund des Rücklaufs bei der Unterschriftenlogistik Durchlaufszeiten von bis zu fünf Wochen angetroffen – letztlich entscheiden also die Gemeinden, ob ein Referendum zustande kommt oder nicht. Diese Validierungsaufgabe stellt für Referendumskomitees eine erhebliche Belastung dar, sowohl zeitlich wie finanziell, ist doch ein grosser Anteil der etwas mehr als 2400 Gemeinden in der Schweiz anzuschreiben und allenfalls zu mahnen. Die Gültigkeitsabklärungen der Unterschriften von Referenden sind durch die Bundeskanzlei NACH Ablauf der Referendumsfrist vorzunehmen.

Am 23.9.2012 titelt die Bundeskanzlei „Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen“ – bezeichnenderweise ist nichts zu lesen von der elektronischen Unterschriftensammlung für Referenden und Initiativen.

Da die Referenden eindeutig zustande gekommen ist, dies aber durch die Referendumsbürokratie verhindert wurde, hat der Bundesrat nur eine Wahl, wenn er nicht als direkter Demokratie-Abbauer in die Geschichte eingehen will: die Referendumsabstimmungen über die Doppelbesteuerungsabkommen sind durchzuführen – dies umso mehr, weil die Abstimmungszeitungen bereits entsprechend gedruckt sind!


P.S. Ich bin weder Juso- noch Auns-Mitglied, habe aber ausreichend praktische Erfahrungen beim Sammeln von Unterschriften und der damit verbundenen Logistik.

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