Pranger und Mobbing – der neue schlimme Öffentlichkeitsstil

Wenn Medien in der Sauregurkenzeit „Jagd“ auf Personen machen, muss leider davon ausgegangen werden, dass dabei uralte Formen der Rache und Lächerlichmachung wieder Urständ feiern – die aufgeklärte moderne Gesellschaft verabschiedet sich immer mehr und fällt wieder ins Mittelalter zurück. Treibende Kraft: die SVP!

Zu Beginn der Sommerferien haben die sonntäglichen Boulevard-Blätter sich auf den damaligen Armeechef Roland Nef eingeschossen – eine krude Mischung aus Armeegegner und BDP-Bundesrat Samuel Schmid-Gegnern hat diese Sache sowohl angestossen wie angeheizt. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Sache klar: ein im privaten Bereich begangenes – also nicht ein Offizialdelikt – und auf privatem Weg, also der privatrechtlichen Vereinbarung, bereinigtes Vergehen hat die Oeffentlichkeit in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht zu interessieren, selbst dann nicht, wenn die von Herrn Nef zu verantwortenden Vorfälle weder ethisch noch moralisch gerechtfertigt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich der Armeechef für seine Amtsführung gelobt und geschätzt – was höchstens den ArmeegegnerInnen ein Problem verursacht, weil eine gut geführte Armee ein bisschen weniger Argumente gegen die Armeeabschaffung liefert. Wenn solche privaten Vereinbarungen – und deren Vorgeschichte – an die Öffentlichkeit kommen, muss es ein Leck geben – da werden verbotenerweise Daten weitergegeben. Weil es sich um eine Ordnungsgemäss abgewickelte Vereinbarung handelt, hat diese Datenweitergabe nichts mit mutigem, situativ sinnvollem Whistleblowing zu tun, sondern ist bösartige und auf jeden Fall strafbare Verleumdung. Dass irgendwann in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass wahrscheinlich in irgend einer Form ein SVP-Mitglied an diesem illegalen Datentransfer beteiligt war, lässt aufhorchen. Da haben offenbar SVP und ArmeegegnerInnen gemeinsam Mobbing gegen einen Bundesrat betrieben. Der am Ende mit knappst möglichen Ergebnis gewählte Ueli Maurer ist also nicht einmal ein halber Bundesrat, weil sowohl Wahlvorgeschichte als auch die Wahlerpressung aufgrund illegaler und demokratiefeindlicher Machenschaften erfolgt sind. Um es klar festzuhalten: Ueli Maurer ist KEIN legitimer Bundesrat, er und seine Partei haben diese Wahl ertrogen und erschlichen. Dass ein solcher illegitimer Bundesrat ausgerechnet Verteidigungsminister geworden ist, lässt im Hinblick auf das ihm überantwortete Machtmonopol des Staates Schlimmes erwarten. Und die ArmeegegnerInnen haben sich für diese SVP-Spielchen sogar noch einspannen lassen! Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit?

Irgendwann im Mittelalter wurde auf den Pranger verzichtet, insbesondere auch darum, weil die öffentliche Zurschaustellung immer wieder zu erheblichen Justizirrtümern geführt hat – wer am Pranger steht, muss davon ausgehen, dass ihn der Mob nicht mehr objektiv beurteilt, und eine gerechte Beurteilung zum Vorneherein ausgeschlossen ist. Das Justizsystem wurde unter anderem genau deshalb erfunden, um Menschen vor ungerechter Lynch- und Selbstjustiz zu bewahren – spätestens mit der kombinierten Mobbing-Attacke gegen die Herren Roland Nef und Samuel Schmid hat diese mittelalterliche Praxis in der Schweiz wieder Einzug gehalten.

Wieder in der Sauregurkenzeit wurde bekannt, dass die von unabhängigen Fachleuten vorgenommenen Administrativuntersuchungen ergeben haben, dass dem Letzigrund-Stadion-Manager Peter Landolt zwar einzelne nicht adäquate Verhaltensweisen vorgeworfen werden können. Weiter heisst es: Gesamthaft kommt der Untersuchungsbeauftragte zum Schluss, dass es keinen Grund und keine Rechtsgrundlage gibt, gegen den Stadionmanager personalrechtliche Sanktionen zu verhängen. Die allgemeinen Leistungen des Managers werden als sehr gut beurteilt und geben zu keinen Klagen Anlass. Das Sicherheitskonzept und die Sicherheitslage im Letzigrund werden als gut beurteilt und geben ebenfalls zu keinen Beanstandungen Anlass.

Jetzt wird es spannend sein, ob es dem Mob angeführt von den Boulevard-Sprachrohren mit bewusst unvollständigen Wahrnehmungen gelingt, auch hier wieder das Game von Pranger und Mobbing zu praktizieren und sämtliche Errungenschaften der aufgeklärten Gesellschaft einmal mehr auf dem Abfallhaufen der Geschichte zu entsorgen.

Letztlich ist dies eine klare Folge der dummen und einfältigen unanständigen Politik der SVP, die in autokratischer Art und Weise nach Lust und Laune wesentliche und zentrale Grundsätze einer modernen und pluralistischen Gesellschaft in Frage stellt, bis hin zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien.


Ich halte klar fest: ich kenne keine der beteiligten Personen persönlich – meine Position dient ausschliesslich der Verhinderung des Rückfalls der öffentlichen Meinung in die diesbezüglichen schlechten Gewohnheiten des Mittelalters. Nicht Rache und übermässige Bestrafung ist die Aufgabe unseres Justizsystems, sondern die Verpflichtung, Menschen zu nützenden und dienenden Mosaiksteinchen der Gesellschaft zu machen. Dazu gehört auch, Vergehen nicht zu akzeptieren und zu sanktionieren, aber es gehört auch dazu, Menschen Lernfähigkeit und Verbesserungspotential zuzubilligen – selbst ein früher begangener Fehler muss Menschen nicht daran hindern, zu verdienstvollen Mitgliedern der Gesellschaft zu werden.


Nachtrag 18.1.2009

Auch wenn der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser Teil jener Institution ist, die durch ihr (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) rechtlich korrektes Vorgehen in der Kritik der Pranger- und Mobbing-Fans steht, ist es sicher nützlich, wenn die SVP-Sauregurken-Medien und ihre NachplapperInnen in der Politik das distanzierte, wohlüberlegte Interview von Martin Bürgisser in der NZZamSonntag vom 18. Januar 2009 ganz ruhig lesen. Und vielleicht dazu übergehen, die Frage zu stellen, wie solche Pranger- und Mobbingvorfälle zukünftig verhindert werden können.


Nachtrag 3.4.2009

Kein Whistleblower, sondern ein dummer Schnorri!

Es ist weder Zivilcourage noch die Sorge um einen vertuschten Justizskandal, die einen Polizisten, gleichzeitig SVP-Mitglied, dazu bewogen haben, geheime vertrauliche Polizeiunterlagen an die Medien weiterzugeben, sondern simple Geschwätzigkeit! Fredi Hafner ist also nicht der mutige Whistleblower, als den er sich selber (und eine Stammtischöffentlichkeit) gerne gesehen hätte. Dies wenigstens der Schluss des Einzelrichters im erstinstanzlichen Verfahren, Franz Häcki, Zitat: Beim Verfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef «ist nicht ersichtlich, dass etwas unter den Teppich gekehrt oder gar ein Justizskandal inszeniert worden wäre».