Velo gefunden: eine eigenartige Geschichte

Eines Morgens: ein Velo lehnt am Mäuerchen, welches den öffentlichen Weg durch das Quartier flankiert, vis-à-vis des Törchens, das zum Garten des Hauses gehört, in dem ich wohne. Das Velo ist nicht abgeschlossen.

Am nächsten Morgen: das Velo steht immer noch da, offensichtlich ist es – aus welchen Gründen auch immer – verloren gegangen. Da sich das Velo in einem guten Zustand befindet mit einigen speziellen Komponenten, unter anderem mit einer Rohloff-Nabe, melde ich den Fund via Internet-Formular der Stadtpolizei. Danach stelle ich das Velo an einen geschützten Platz ziemlich nahe beim Fundort. Und ich sichere das Velo mit einem Schloss.

Gegen Abend meldet sich telefonisch ein Polizist, kurze Zeit später klingeln eine Polizistin und ein Polizist an der Haustür. Einen Moment lang werde ich verdächtigt, das Velo irgendwo geklaut zu haben und jetzt einen Versuch zu starten, diesen Diebstahl zu legalisieren. Der Verweis auf das von mir genutzte Velo entkräftet offenbar diesen Verdacht glaubwürdig. Nun untersuchen wir das Velo gemeinsam. Die Rahmennummer (siehe Bild) ist allerdings nicht eindeutig lesbar, es fehlen auch die üblichen Markenbezeichnungen auf dem Velo. Die gut erkennbare Seriennummer der Rohloff-Nabe hilft der Polizei nicht weiter. Daher kann das gefundene Velo nicht registriert werden, auch ist ein Abgleich mit Verlustanzeigen nicht möglich!

Rahmennummer Fundvelo
Rahmennummer

Bei Rohloff kläre ich ab, ob die Seriennummer der Nabe bei der Suche nach der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Velos weiterhilft (siehe Bild, die letzten Ziffern abgedeckt) – leider ist keine Registrierung der Käuferin oder des Käufers der Nabe erfolgt. Immerhin weiss jetzt Rohloff, wo sich die Nabe befindet, Rohloff könnte der Eigentümerin oder dem Eigentümer bei der Suche nach dem verlorenen Velo behilflich sein.

Rohloff-Nummer
Rohloff-Nummer

Nach einigen Wochen Wartezeit erkundige ich mich bei der Veloordnung Stadt Zürich, wie weiter vorzugehen ist. Die Beschreibung dieser städtischen Aktivität im Internet: Velos, die mindestens vier Wochen auf öffentlichem Grund unbewegt bleiben, nimmt ERZ mit. Die Fahrräder werden registriert und von der Stadtpolizei mit den Daten der eidgenössischen Fahrzeugfahndung abgeglichen. So finden gestohlene Räder zu ihren Besitzern zurück, sofern der Verlust bei der Polizei gemeldet worden ist. Eine ernüchternde Aussage: es handelt sich nicht um öffentlich Grund – daher ist die Veloordnung nicht zuständig. Wäre es also besser gewesen, das Velo irgendwohin zu bringen, wo es dem Regen und der nicht immer schonungsvollen Behandlung durch PassantInnen ausgesetzt gewesen wäre? Eine rhetorische Frage, ich weiss!

Für gefundene Velos auf Privatgrund wäre die Eigentümerschaft des Grundstückes zuständig – in diesem Fall eine Genossenschaft, an der ich ebenfalls mitbeteiligt bin, also verbleibt die Suche nach der Eigentümerin oder dem Eigentümer des gefundenen Velos bei mir.

Diese eigenartige Geschichte ist somit eine Bitte um Unterstützung bei der Suche nach der Eigentümerin oder dem Eigentümer des von mir gefundenen Velos!

Ich bin gespannt, ob es für diese Geschichte ein Happyend gibt.