Bundesrätin Doris Leuthard oder der Zürcher Baudirektor Markus Kägi gehören dazu – sie sind nämlich nachweislich nicht für den Ausstieg aus der Atomenergie, sondern versuchen um jeden Preis, verbindliche Entscheide für eine fossil- und nuklearfreie Energieversorgung zu verhindern.
Frau Leuthard hat bereits mehrfach festgehalten, dass sie nicht gegen die Kernenergie sei, doch der Bau eines neues AKW’s sei in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten schlicht nicht realistisch (z.B. NZZ vom 12.9.2012). Zwei drei Jahrzehnte muss also die Politik überbrücken, und dann könnten AKW’s wieder gebaut werden, meint als Frau Leuthard – sie wird dann kaum mehr in dieser Exekutivposition wirken.
Ebenso der Zürcher Regierungsrat Kägi. In einem Interview unter anderem in Landboten vom 7.11.2012 lässt er sich mit der Aussage zitieren: Wie gesagt glaubt zum heutigen Zeitpunkt niemand mehr daran, dass in der Schweiz ein neues Atomkraftwerk gebaut werden kann. Da nützt es nichts, sich gegen den Mainstream zu stellen. Auch Herr Kägi ist also nicht wirklich für den Atomausstieg!
Die vom Bundesrat am 28.9.2012 vorgestellte „Energiestrategie 2050“ ist eine reine Alibiübung – es werden bewusst Massnahmen ausgeschlossen, es wird offen deklariert, dass die angestrebten (Minimal-)Ziele nicht erreicht werden, es wird darauf verzichtet, einen ambitiösen Stelllegungsfahrplan für die Schweizer Uralt-AKWs vorzugeben. Der längste politische Planungshorizont wird durch die Richtplanung (=Raumplanung) vorgegeben – hier werden Überlegungen für die nächsten 15 bis 20 Jahre angestellt. Das sind bereits vier bis fünf Legislaturen – PolitikerInnen, die so lange im Amt sind, werden bereits als SesselkleberInnen bezeichnet. Das „Ausfranseln“ der Atomenergie in der Schweiz soll bis mindestens 2035 (23 Jahre ab 2012) dauernd, voraussichtlich länger – somit ein Thema, welches an die nächste oder gar übernächste PolitikerInnen-Generationen übergeben wird! Die kürzlich eingereichte Ausstiegsinitiative der Grünen wird, wenn überhaupt, höchstens eine geringe Beschleunigung des Ausfransel-Vorgangs bewirken. Klar ist: energiepolitisch wäre ein Ausstiegstermin 2020 ohne Probleme möglich – verhindern tun dies im Wesentlichen die KonkordanzpolitikerInnen!
Festzuhalten ist: der Betrieb der AKW’s in der Schweiz hat keine verfassungsmässige Grundlage! Atomkraftwerke widersprechen im höchsten Mass den Nachhaltigkeitsvorgaben der Bundesverfassung – Atommüll etwa führt zu sehr direkten und sehr massiven Auswirkungen auf die Möglichkeiten zukünftiger Generationen. Es gibt also keinen Grund, AKW’s überhaupt weiter zu betreiben.
Wenn AKW’s weiterhin laufen, ist dies auf die Unfähigkeit der Politik zurückzuführen, zu Fehlentscheiden zu stehen und einmal gefasste Vorurteile über den Haufen zu werfen. Sehr viele als verdient geltende PolitikerInnen haben mit ihren Entscheiden dafür gesorgt, dass AKW’s realisiert werden konnten – viele „nachgeborene“ PolitikerInnen haben den Eindruck, aus Respekt vor den Vor- und VorvorgängerInnen solche Fehlentscheide stützen zu müssen. Das Festhalten an der Atomenergie ist technisch, energiepolitisch, rechtsstaatlich, demokratisch nicht begründbar – trotzdem wird es eine mafiöse Lobby geben, die mit viel Geld und Falschaussagen die Meinung der Stimmberechtigten kaufen will, damit ein atomkritischer Volksentscheid verhindert werden kann.
Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit der Politik, sich in Richtung einer fossil- und nuklearfreien Energieversorgung zu bewegen, ist klar: es braucht eine Energiepolitik von unten, es braucht eine „Energiepolitik for Dummies„. Als ein Beispiel: der Atomausstieg kann bestellt und gewählt werden!
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Vorbemerkung 1: Ich verzichte auf eine Darstellung der Inhalte dieser dürftigen „Energiestrategie 2050“. Ich verweise dazu auf einen Infosperber-Beitrag von Hanspeter Guggenbühl.
Vorbemerkung 2: Ich verweise einmal mehr auf mein Einfach-Szenario Nach-nuklear und nach-fossil: heute beginnen – es führt nichts am Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft vorbei! Bei der Umsetzung dieses Szenarios sind weder Technik noch Ökonomie limitierend, sondern einzig die Politik und die „Köpfe“ der BewohnerInnen dieses Landes. Wer anderes behauptet, ist Teil des Problems und trägt nichts zur Lösung bei.
Es gibt in diesem Land einige Elemente, die energiepolitikverhindernd wirken:
| In der auf den Strom beschränkten Sicht der Energiepolitik wird nochmals enger fokussiert, nämlich auf die Atomenergie respektive auf potentielle Ersatzmöglichkeiten. Der Strom hatte 2011 gemäss Energiestatistik des Bundes einen Anteil von etwa einem Viertel an der Endenergiebilanz der Schweiz, daran hat die Atomenergie einen Anteil von leicht über 40 Prozent – das, was in der Schweiz als Energiepolitik bezeichnet wird, kümmert sich also um etwa zehn Prozent der Energierealität! Bundesrätin Doris Leuthard hat gesagt, dass sie weiterhin für die Nutzung der Atomenergie ist, derzeit aber neue AKWs als nicht mehrheitsfähig erachtet. Ganz klar: vom Atom-Ausstieg hält Frau Leuthard nichts, sie macht Staubwedel-Energiepolitik, um die Sachzwänge zu schaffen, um neue AKWs zu erzwingen. |
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Die Bundesverfassung gibt in Art. 73 vor, dass eine nachhaltige Entwicklung anzustreben ist. Nachhaltigkeit stützt sich auf die Elemente Suffizienz, Effizienz und Konsistenz. Da die Energiestrategie 2050 bloss bescheidene Elemente zur Konsistenz, nur dürftige Effizienzbeiträge und keine Suffizienz-Aspekte umfasst, ist erheblicher Nachbesserungsbedarf ausgewiesen.
Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie im Wesentlichen das weiterführt und punktuell verstärkt, was bis anhin schon gemacht wurde – „more of the same“ also. Die Verpflichtungen der Energieversorgungsunternehmen auf Effizienzsteigerungen und die Pflicht zum „Eigenkonsum“ von dezentral erzeugtem Strom aus erneuerbarem Strom sind altbekannt und müssten schon lange eingeführt sein. Die Reduktion der Rechtsstaatlichkeit durch eine Verminderung der Verfahrensschritte ist schlichter Unsinn und steht gegen das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (wenn hier Veränderungen angezeigt ist, geht es um die Sicherstellung von kürzeren Verfahrensdauern; dies betrifft vor allem die Gerichte, die personell auszubauen sind). Es ist klar festzuhalten: es gibt keinen Grund, Aspekte der Energieversorgung höher zu gewichten als etwa Natur- und Gewässerschutz; die bestehenden gesetzlichen Vorgaben in diesen Bereichen leisten ebenfalls Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung. Es ist zudem nicht auszuschliessen, dass hier Verfahrensschritte ausprobiert werden sollen, um zu einem späteren Zeitpunkt neue Atomkraftwerke oder Atommülllager ausserhalb der demokratischen und rechtsstaatlichen Rahmenordnung durchzusetzen.
Wenn heute bereits klar ist, dass die „Stufe 1“ der Energiestrategie 2050 nicht ausreicht, gibt es schlicht keinen Grund, die Einführung einer stark lenkenden, vollständig an Haushalte und Wirtschaft rückerstatteten Energieabgabe auf die Zeit nach 2020 hinauszuschieben. Es wurde in den letzten 20, 30 Jahren derart viel an diesem Instrument herumgedacht, dass eine entscheidungsreife Vorlage sehr schnell erstellt werden kann. Die grösste Schwierigkeit liegt in den Köpfen der PolitikerInnen, weil Energieabgaben mit „teureren Energiepreisen“ verknüpft werden – statt mit der Motivation „wer die energetischen und klimaschützerischen Hausaufgaben gemacht hat, profitiert von der Energieabgabe. Zudem zeigt die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für das unzweckmässige Gebäudeprogramm, dass bis anhin die Lenkungswirkung solcher Instrumente vorsätzlich abgeschwächt wurde.
Zur Unterstützung der Energieabgabe und gleichzeitig zum Einbezug der Suffizienz könnte beispielsweise eine Wohnflächenabgabe, ebenfalls vollständig rückerstattet, dienen – auch weitere Lenkungsabgaben sind denkbar.
Seit der Erdölpreiskrise, seit Tschernobyl, seit Rio, seit Fukushima wird ohne grössere Eindringlichkeit an die Freiwilligkeit der Einwohnenden appelliert. Es ist klar, dass Freiwilligkeit eine begrenzte, wahrscheinlich sogar eine sehr begrenzte Reichweite hat. Angesichts vieler weiterer Herausforderungen können die angestrebten Ziele ausschliesslich mit freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden. Es braucht endlich ein Sanierungsobligatorium für bestehende Gebäude – wenn die Kantone nicht endlich handeln, muss der Bund gestützt auf Art. 89 der Bundesverfassung aktiv werden. Und es braucht klare Vorgaben insbesondere für den Autoverkehr – die bisherigen Bemühungen zur Treibstoffreduktion sind arg bescheiden.
Der Weg in eine nuklear- und fossil-freie Energieversorgung ist nur zu schaffen mit einer „Energiepolitik von unten“ – auch dazu braucht es klare Vorgaben!
Mittel- bis längerfristig muss bei allen Gebäuden der Energieverbrauch deutlich vermindert werden, sind Wärme- und Stromversorgung auf erneuerbare, nachhaltig nutzbare Energieträger umzustellen, braucht es eine massive Energie-Effizienzsteigerung und Entkarbonisierung bei allen Verkehrsträgern. Das heisst: es sind alle BewohnerInnen dieses Landes betroffen, es handelt sich um viele Lebensbereiche. Somit stellen Subventionen „an alle“ ein betriebswirtschaftliches Nullsummenspiel dar (als Hinweis: Energieabgaben sind ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel, die Energieträger werden netto nicht teurer, mit der scheinbaren Preiserhöhung bei spezifisch hohem Verbrauch und als Gegenstück virtuell tieferen Energiepreisen bei tiefem spezifischem Energieverbrauch werden den AkteurInnen klare Signale vermittelt). Subventionen aller Art – von der öffentlichen Versicherung für AKW-Umfälle bis zur kostendeckenden Einspeisevergütung KEV sind ersatzlos zu streichen. Neben den klaren Vorgaben, die den Energieverbrauch betreffen, braucht es zusätzlich ein Quotenmodell für die Steuerung des Energieträgermixes bei der Stromversorgung (entgegen den Behauptungen der KEV-Fans gibt es neben dem abschreckenden Beispiel aus Grossbritannien sehr wohl funktionierende Modelle, auch hier unterstützend allenfalls mit Lenkungsabgaben.
Auch wieder mit Blick auf die Energiepolitik von unten: es braucht auch eine klare Vorgabe, dass jede auf und an Gebäuden gut bis sehr gut zur Nutzung der Sonnenenergie geeignete Fläche zu verwenden ist – und dass ein möglichst grosser Teil der so produzierten Energie im Gebäude selbst zu verbrauchen ist, allenfalls mit Zwischenspeicherung.
Energiewende und Atomausstieg müssen als dringlich erachtet werden – es braucht eine „Anbauschlacht“ auf dem Weg zu einer nicht-nuklearen und nicht-fossilen Energieversorgung (ich habe leider immer noch keinen besseren Begriff anstelle von „Anbauschlacht“ gefunden). Es gibt ausreichend Gründe, schnell zu handeln – die Abschwächung des Mensch gemachten Klimawandels ist nur ein Aspekt, die Endlichkeit fossiler und nuklearer Ressourcen gehört auch dazu, ebenso lokale ökologische und betriebs-/volkswirtschaftliche Nutzen. Der Atomausstieg ist zeitlich klar zu fixieren – die Atomausstiegsinitiative der Grünen mit dem Endtermin ist zwar auch zögerlich, aber immerhin besser als das Atomenergie-Ausfranseln der bundesrätlichen Energiestrategie 2050.
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Die Politik ist sich nicht gewohnt, sich mit der Wirkungsabschätzung ihrer Entscheide zu beschäftigen. Besonders arg sind die Verhältnisse im Energiebereich. Bald 40 Jahre nach der Erdölpreiskrise 1973, somit nach mehreren Jahrzehnten politischer Basteleien im Energiebereich, müsste es selbst Tagesanzeiger-JournalistInnen klar sein, dass die Auszahlungsraten eines neu gestarteten Förderprogramms schlicht nichts mit Wirkung zu tun haben, im Gegenteil! Der Kanton Zürich etwa hat seit 1985 ein für damalige Verhältnisse relativ fortschrittliches Energiegesetz. Kantone, die in einer solchen Rangfolge gut abschneiden, müssen sich definitiv den Vorwurf gefallen lassen, bis jetzt viel zu wenig getan zu haben zur Verminderung des Energieverbrauchs. In den für eine fortschrittliche Energiepolitik bekannten Kantonen sind die sogenannten einfachen Massnahmen bereits realisiert, haben die „Willigen“ ihre Hausaufgaben gemacht.
Eine echte Wirkungskontrolle vergleicht den Verlauf des Energieverbrauchs pro Person über die letzten 20 bis 30 Jahre, und zwar nicht nur für den Gebäudebereich (= Wärme), sondern auch für den Strom und den Energiebedarf des Verkehrs. P.S. Es ist davon auszugehen, dass der Energieverbrauch pro Person immer noch ansteigt – erfolgreiche Kantone sind also jene, bei denen der Energieverbrauch pro Person etwas weniger angestiegen ist als im Vergleich der gesamten Schweiz.
Eine solche Wirkungsanalyse ist mir nicht bekannt – deshalb werden uns solche Sauregurkenzeit-Meldungen vorgesetzt, die für gar nichts zu gebrauchen sind.
„Das Gebäudeprogramm“ war, ist und bleibt unsinnig. Das beginnt mit der Finanzierung: statt die CO2-Abgabe zu einem echten Lenkungsinstrument auszubauen, hat das Parlament daraus eine Teilzweckbindung für die Finanzierung energetischer Gebäudemassnahmen gemacht. Und die Dominanz der ländlichen Einfamilienhaus-Kantone in der Schweiz hat damit ein Finanzierungsinstrument für die Förderung einzelner Wirtschaftsunternehmen, vor allem der Baubranche, gemacht, die alles andere als nachhaltig wirtschaften. Zu den Grössenordnungen: etwa 300 Mio Franken pro Jahr stehen aus dem zweckgebundenen Topf zur Verfügung, und dies in einem Wirtschaftsbereich, der für Unterhalt und Wertsteigerung von bestehenden Liegenschaften etwa 14’000 Mio Franken pro Jahr umsetzt – etwa 2 % des Umsatzes also machen die Energiesubventionen aus.
Es ist eine sehr lange bekannte Tatsache, möglicherweise von der Politik und den Medien ignoriert, dass solche Förderbeiträge nichts mit der energiepolitischen Wirkung zu tun haben. In den meisten Fällen vermögen nämlich diese geringen Beiträge nicht einmal die Mehrkosten auszugleichen, die die leider mehrheitlich nicht besonders fähigen und nicht wirklich an der Thematik interessierten PlanerInnen verursachen – mit Förderbeiträgen wird diese Unfähigkeit noch verstärkt.
Allerdings auch hier: Politik und Medien sind nicht an der Wirkung orientiert, sondern an den Massnahmen! Die Energievorschriften werden immer detaillierter, dabei würden für den Gebäudebereich ganz wenige Bestimmungen ausreichen:
P.S. Diese Massnahmen sind bereits mehrfach in umweltnetz.ch enthalten – wobei ich keine Garantie dafür gebe, dass ich immer die gleichen Jahreszahlen verwende. Mir geht es vor allem darum, die politischen Massnahmen zu benennen – in der Detailberatung bleibt genügend Raum für einen hoffentlichen ambitiösen Zeitplan!
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