Strassenverkehr deckt nicht einmal die direkten Kosten! – Keine Verlängerung der Lärmsanierungsfristen!

Am 25. August 2003 eröffnet das UVEK die Vernehmlassung zu den neuen, wesentlich verlängerten Zeitlimiten für die Lärmsanierung der Strassen. Der Bundesrat will die Fristen so weit hinausschieben, dass der minimale Lärmschutz entlang der Strassen voraussichtlich kurz vor dem Sankt Nimmerleins-Tag erreicht werden dürfte, ausser die Frist wird nochmals darüber hinaus verschoben.

Begründet wird der Aufschub mit den hohe Kosten, die der Lärmschutz verursachen soll. Für die aktuell noch zu sanierenden Strassen von 1’600 km Länge werden Kosten von 2.2 Mia Franken erwartet. Ein Benzinpreis von 5 Franken pro Liter wäre nicht nur wegen des Lärmschutzes an Strassen endlich angezeigt, hilfreich wäre dies beispielsweise auch für den Klimaschutz.

Am 18. August 2003, also eine Woche vorher, hat das Bundesamt für Statistik die Strassenrechnung 2001 veröffentlicht und dabei behauptet, der Strassenverkehr decke die (betriebswirtschaftlichen) Kosten. 6.835 Mia Franken Ausgaben pro Jahr sind in der Strassenrechnung ausgewiesen. Lärmschutzkosten sind definitiv keine externen Kosten, sondern gehören zu den direkten betriebswirtschaftlichen Kosten, damit Strassen überhaupt verfassungs- und gesetzeskonform betrieben werden können/dürfen.

Hinweis: Die effizienteste Lärmbekämpfungsmassnahme ist die Reduktion des Lärms an der Quelle, also bei den Fahrzeugen. Dies geht am einfachsten mit tieferen Geschwindigkeiten. Und dauerhaft tiefere Geschwindigkeiten tragen auch dazu bei, die Ozonspitzen dauerhaft zu senken.

Mit anderen Worten: Statt dauernd die Fristen zu verschieben, muss der Bundesrat endlich Farbe bekennen und die längst verlangten Lärmschutzmassnahmen dringlich realisieren (lassen).