Die direkte Demokratie ist eine feine Sache – allerdings kann sie auch missbraucht werden. Anti-Minarett-Initiative und Ausschaffungsinitiative, bei denen das Volks-Ja von der SVP und deren Milliarden-Autokraten gekauft wurde, stellen eindeutig einen Missbrauch der Volksrechte dar. Die (deutsche) TAZ kommentiert am 29.11.2010 zutreffend: Rassistische Brandstifter! Was diverse SVP-ExponentInnen am „Tag danach“ von sich gegeben haben, weist klar darauf hin: stoppt endlich diese rassistischen Brandstifter!
Die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts ist bei vielen Stimmberechtigten nicht gern gesehen, besonders als Reaktion auf eine Abstimmungsniederlage. Nur: Demonstrationen haben vor allem in den grösseren Städten stattgefunden, in Städten gerade mit einem hohen AusländerInnen-Anteil – in diesen Städten gingen also am Sonntagabend nach der Abstimmung die lokalen SiegerInnen auf die Strasse. Gerade die jungen Stimmberechtigten wissen, wie illusionär die Politik der SVP ist. Und sie haben sowohl den Geschichtsunterricht als auch die Realität des herkunfts- und statusunabhängigen alltäglichen Zusammenlebens der Kulturen in guter Erinnerung. Auch sie sagen: stoppt endlich diese rassistischen Brandstifter!
Es ist festzuhalten: das Demonstrationsrecht erfordert nicht, dass Demonstrationen bewilligt sind – die Bewilligung hat im wesentlichen den Charakter einer Bekanntmachung gegenüber den Behörden. Eine Demonstration, die im Internet lange voraus angekündigt war, kann mit Sicherheit nicht als illegal bezeichnet werden. Auffällig: diese Demonstration war lange Zeit „friedlich“ und kippte erst nach längerer Dauer Richtung Sachbeschädigungen. Wäre die Demonstration wie von der deutlich überwiegenden Zahl der DemonstrantInnen gewünscht „friedlich“ geblieben, hätte die SVP keinen Anlass gehabt, sich dazu zu verlauten lassen. Klar ist: imagemässig profitiert von einer Demonstration gegen das Ergebnis der Ausschaffungsinitiative mit gewalttätigem Ende einzig die SVP. Auch hier gilt selbstverständlich das Motto des Hosenbandordens „Honi soit qui mal y pense“ – „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Die SVP nimmt regelmässig in unqualifizierter Weise Bezug auf die Aussagen zu den „fremden Richtern“ im Bundesbrief, den längst überholten Grundlagen der alten Eidgenossenschaft. Wer keine fremden Richter(Innen) will, muss dafür sorgen, dass die eigenen Entscheide klug und dauerhaft sind. Es ist offensichtlich: die Ausschaffungsinitiative verstösst eindeutig gegen internationales Recht. Man mag vom internationalen recht halten, was man will, es stellt immerhin einen Konsens über minimale Gemeinsamkeiten im Umgang der Staaten untereinander dar. Wenn nun etwa Herr Schlüer Entscheide internationaler Instanzen ignorieren will, allfällige Entschädigungszahlen gar als Spesen deklariert, so stellt er die Willkür von Volksentscheiden über den internationalen Konsens. Dies ist eindeutig ein Missbrauch der Volksrechte – die Entscheide der Stimmberechtigten dürfen nicht höher stehen als Rationalität, Rechtsstaatlichkeit und internationale, menschenrechtsorientierte Abmachungen. Auch hier wieder: stoppt endlich diese rassistischen Brandstifter!
Es führt nichts daran vorbei: im Interesse der Sache, zur Sicherung des demokratischen Rechtsstaates und zur Vermeidung einer illusionären, letztlich staatspolitisch gefährlichen Politik ist die SVP so rasch als möglich zu verbieten.