Sicherheit ist nur ein Aspekt beim Fliegen!

Sicherheit ist ein Thema von grosser Bedeutung! Was allerdings im Zusammenhang mit der Sicherheit von Flugzeugen derzeit erfolgt, hat mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit Sicherheit nicht mehr zu tun. Es ist zwar verständlich, dass jene Personen, die in ein Flugzeug sitzen, gerne wissen möchten, wie es das Flugunternehmen der eigenen Wahl mit der Sicherheit hält. Interessant ist, dass die Sicherheit von Flugzeugen von der öffentlichen Hand kontrolliert wird – die Öffentlichkeit überwacht also die Sicherheit von Flugzeugen und garantiert in einem gewissen Sinn dafür, ohne die Mittel und Wege zu haben, die Sicherheit wirklich beeinflussen zu können. Da es sich bei diesen Kontrollen zudem nur um Stichproben handeln kann (bei mehreren hundertausend Bestandteilen, bei mehreren hundert Kilometern Kabel, usw), beschränken sich diese Kontrollen auf eher oberflächliche und gut sichtbare Aspekte.

Wer nun die Veröffentlichung der sogenannten „Schwarzen Liste“ – also die Nennung der
Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz – verlangt, dürfte sich kaum Gedanken darüber gemacht
haben, was diese Stichprobenkontrollen genau bedeuten respektive nicht bedeuten: Sie sagen nichts über
die Sicherheit des Flugverkehrs, bestenfalls geben sie Auskunft über Äusserlichkeiten, die Hinweise
auf den Stellenwert der Sicherheit bei einer bestimmten Fluggesellschaft geben.

Sicherheit ist nicht gratis zu haben – ein Markt, der immer absurdere Tiefpreisangebote hervorbringt,
hat sehr direkt ein Sicherheitsproblem; und dies lässt sich auf keinen Fall mit Stichprobenkontrollen
der Behörden auflösen. Zu verlangen ist, dass alle Fluggesellschaften, die in der Schweiz landen, über
zertifizierte Sicherheitsmanagements-Systeme mit nachweisbarer dauernder Verbesserung der Sicherheit
der Flugzeuge verfügen – und für die Kosten sowohl der Stichproben als auch dieser Systeme haben die
Gesellschaften respektive die Passagiere zu tragen. Diese Sicherheitaspekte sind
von grosser Bedeutung, weil verunfallende Flugzeuge
ein sehr hohes Risiko nicht für die Flugpassagiere sondern auch für die nicht-fliegende Bevölkerung und die RetterInnen darstellt.

Allerdings: die Sicherheitsdiskussion rund um die „Schwarze Liste“ der Fluggesellschaften mit
Landeverbot ist höchst unvollständig, wenn einige weitere Aspekte nicht in die Diskussion einbezogen werden:

  • Ein erhebliches Risiko für die gesamte Gesellschaft stellt die Belastung mit Fluglärm in den Lande-
    und Startschneisen dar. Und zwar nicht nur beim Nord-, Ost- oder Südanflug in Zürich Kloten, sondern
    überall in der Welt. Nachweislich haben die aktuellen Fluglärmbelastungen schädliche Auswirkungen auf die
    Gesundheit von Mensch und Umwelt. Die Bundesbehörden leisten erheblich mehr Aufwand für die Sicherheit von
    Flugzeugen – auf jeden Fall wesentlich mehr, als sie für die Sicherheit der nicht-fliegenden Bevölkerung
    tun (wohlverstanden: es geht nicht um die Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen, diese muss durch die
    Lärmverursachenden übernommen werden; hier wäre es von grosser Bedeutung, dass der Bund sowohl in der
    Forschung als auch im Marketing rund um den Fluglärm und den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
    wesentlich aktiver als bis anhin wäre. Im übrigen: auf der „Schwarzen Liste“ Fluglärm stehen sämtliche
    Fluggesellschaften, die irgendwo auf dieser Erde Flugzeuge landen oder starten lassen! Und die „Schwarze
    Liste“ Fluglärm enthält auch die Namen sämtlicher Flugpassagiere!
  • Von zentraler Bedeutung für die Sicherheit sowohl der gegenwärtigen als auch zukünftiger Generationen
    ist der Flugverkehr auch beim Ausstoss der Treibhausgase. Der Flugverkehr gehört zu den bedeutenden Quellen
    der Treibhausgasemissionen mit nach wie vor erheblichen Zunahmen –
    die Folgen dieses übermässigen Ausstosses an Treibhausgasen stellen eine erhebliche Gefährdung der
    Sicherheit von immer mehr Menschen dar. Solange der Flugverkehr weiterhin
    zunimmt respektive solange die Flugverkehrsbranche weiterhin von zunehmenden Flugzeugzahlen und
    Flugverkehrsleistungen ausgeht, steht jede Fluggesellschaft auf der „Schwarzen Liste“ Treibhausgase,
    steht ebenso jedeR FlugPassagierIn auf dieser Liste. Der Vollständigkeit halber: zum Schutz des globalen
    Klimas muss die Zahl der Flüge, muss die Zahl der Flugpersonenkilometer resp -meilen pro Person
    gegenüber heute um Faktoren reduziert werden!

Zur Medienmitteilung des BAZL vom 19.1.04: Flugzeuge mit Landeverbot: Berechtigte Interessenten erhalten Auskunft