Hecht an der Angel

„The Old Man and the Sea“ heisst eine Novelle von Ernest Hemingway. Der Kampf eines alten Mannes gegen einen Marlin ist Gegenstand dieser Novelle – der Marlin an der Leine zieht das Fischerboot während Tagen hinter sich her. Es geht auch ums Überleben: „The Old Man“ ist Berufsfischer – Fischfang zur Existenzsicherung. Um dieses Umfeld ging es beim Nein der Stimmberechtigten zur Tierschutzanwalt-Initiative.

Darf ein Hobbyfischer mit der Angel einen Hecht im Zürichsee fangen, im Wissen darum, dass es längere Zeit dauert, bis ein derart kräftiger Fisch an Land gezogen (und getötet) werden kann? Der Tierschutzanwalt des Kantons Zürich hat den Fischer angeklagt – und vor Gericht nicht Recht bekommen.

Menschen seien die Krone der Schöpfung – dies heisst zuerst „Respekt vor der Schöpfung“. Hechtfang am Zürichsee ist sicher nicht überlebensnotwendig, ist zuerst Freizeitbeschäftigung, Spass. Auch wenn Fischen mit der Angel zu einer wichtigen Nahrungsbeschaffungsmöglichkeit zu Zeiten der ersten Menschen gehört hat, die veränderten ökonomischen Umstände in dieser langen Jahrtausenden haben doch einiges geändert. Als Kulturtechnik kann Angel-Fischen nicht wirklich bezeichnet werden, das ist ein steinzeitlicher Vorgang, insbesondere in Kulturen mit übermässigem Konsum.

Es gibt also keinen Grund, der Tierschutzanwalt-Initiative nicht zuzustimmen.

Es geht allerdings weiter! Aus verschiedenen Gründen ist es erforderlich, den Fleischkonsum insbesondere in den Überflussländern deutlich zu vermindern – siehe „Gesucht: Teilzeit-Vegis„. Zudem sind die Haltungsbedingungen der Tiere deutlich zu verbessern. Das Nein der Stimmberechtigten zur Tierschutzanwalt-Initiative distanziert sich deshalb auch von Ueberlegungen zur Veränderung der Ernährungsgewohnheiten in Überflussländern wie der Schweiz.