Umweltschutz: individuelle und gesellschaftliche Gespaltenheit

Das GfS-Forschungsinstitut hat im Auftrag des Forum Mobil (der Mobilfunk-, Handy- oder Natel-Lobby, u.a. mit Ericsson AG , Orange Communications SA, Siemens Schweiz AG ,TDC Switzerland AG (sunrise), Swisscom Mobile AG) eine Studie zur Einstellung der Schweizer Stimmberechtigten zur Mobilfunktechnologie erstellt.

Das Hauptergebnis: weil die Mobilfunk-Technologie in der Wahrnehmung der Stimmberechtigten einen „hohen Bezug zur Alltäglichkeit“ und eine „tiefverwurzelte Unentbehrlichkeit“ hat, sind die Stimmberechtigten bereit, die allgemein anerkannten
Gesundheitsrisiken, vor allem in der Nähe der Antennen, zu tragen.

Der allgemeine Nutzen dieser Technologie erscheint grösser als die Folgen der Risiken.

Nun ist dies nicht nur bei der Mobilfunk-Technologie so. Dies ist eine generelle Eigenheit vieler Technologien. Beim Auto beispielsweise sind die Risiken mehr als Risiken, nämlich sehr konkrete, erhebliche und vor allem negative Folgen, mit katastrophalen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, z.B. auf das Klima, auf den Ressourcenbedarf, auf den Wasserhaushalt der Erde,
auf die Sicherheit, auf die Lärmbelastung, … – auch wenn diese Fakten allgemein bekannt sind, nimmt der Autoverkehr nach wie vor grenzenlos zu.

Sowohl individuell als auch gesellschaftlich besteht eine enorme Gespaltenheit: der momentane Nutzen vermag die realen oder potentiellen Gefahren zu übertreffen, obwohl weder die realen noch die potentiellen Auswirkungen momentan vollständig bekannt sind. Es ist beispielsweise nicht klar, ob ein Benzinpreis von 5 Franken pro Liter ausreicht, um die externen Kosten des Benzinverbrauchs abdecken zu können…

Gerade westliche Gesellschaften sind im individuellen Bereich sehr stark auf die finanzielle Sicherheit ausgerichtet – alles mögliche und unmögliche lässt sich versichern, fast für alles gibts Versicherungen. Dies würde eine gewisse Korrektur der unterschiedlichen Gewichtungen von Nutzen und Risiken/Folgen von Technologien ermöglichen: weil ja bekanntlich der Nutzen von Technologien durch die Zahlungsbereitschaft der TechnologienutzerInnen bereits im Preis inbegriffen ist, müssten vor Einführung einer neuen Technologie Versicherungen zur Abdeckung sämtlicher Risiken aus der Anwendung dieser Technologie
abgeschlossen werden – dies würde endlich die Beweislastumkehr ermöglichen: der potentielle Inverkehrsbringer einer neuen Technologie muss einer Versicherung die Risiken respektive Nicht-Risiken der neuen Technologie nachweisen, und aufgrund dieser Abklärungen werden die Risikoprämien festgelegt und entsprechende Rücklagen getätigt. Selbstverständlich ist dieses Risiko-Management auch auf bereits genutzte Technologien auszudehnen.