Antirechtsstaatlicher Anschlag: über ungültige Initiativen darf es keine Abstimmungen geben!

Die Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung» ist weder mit den nationalen noch mit dem internationalen Recht vereinbar, sie hätte zwingend für ungültig erklärt werden müssen. Wenn die $VP mittels Volksinitiative eine untaugliche Lösung für eine in dieser Form nicht vorhandene Schwierigkeit vorschlägt, ist immer davon auszugehen, dass der alternde Autokrat Blocher mit seinen überflüssigen Millionen-Spenden die latent vorhandene faschistoide Grundstimmung anstacheln kann. Das (knappe) Ergebnis in der Volksabstimmung vom 9.2.2014 hat staatsstreichartigen Charakter, dieser Entscheid zerstört zudem mutwillig den Zusammenhalt zwischen Stadt und Land, zwischen den Sprachregionen. Einmal mehr: es braucht den demokratischen Rechstsstaat, um diesen unzulässigen rechtsnationalen Regelveränderungen mit faschistoider Grundlagen ein Ende zu setzen!

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