Während den Eröffnungsfeierlichkeiten der 22. olympischen Winterspiele in Sotschi hat es geschneit. Geschneit? In den Subtropen? Es war bloss ein Schneeimitat aus einem Seifenschaumgemisch – Realsatire eben. Doss olympische Winterspiele im subtropischen Klima stattfinden, dass im Jahr 2022 die Fussballweltmeisterschaften in aufwändig gekühlten Hallen stattfinden sollen, ist einerseits der Willkür diktatorischer Staaten als auch der ebenso willkürlichen Weltsportmafia zuzuschreiben. Es ist schon wie zu Zeiten der Römer: „Brot und Spiele“ – auch wenn einigen der Menschen, die in der Umgebung von Sotschi leben und arbeiten, dieses Brot im Hals stecken geblieben sein dürfte – so äussert sich diktatorische Willkür leider zu häufig. Zu dieser Willkür gehört auch, die Grenzen der Natur, der Umwelt, nicht zu respektieren.
Nicht nur in der Schweiz wird immer deutlicher erkennbar, dass sich die Welt den aktuellen Überfluss auch ökonomisch nicht leisten kann – es geht dabei erst einmal um die ökonomischen Aspekte, der übergrosse ökologische Fussabdruck steht noch nicht einmal zur Diskussion. Festzuhalten ist: demokratische Rechtsstaaten sind bestens dafür geeignet, zunehmenden Wohlstand mehrheitsfähig zu verteilen (was nicht zwingend gerecht sein muss, schon gar nicht aus globaler Optik). Wenn derzeit etwa in der Schweiz etwas häufiger über die Finanzierung der öffentliche Haushalte gesprochen wird, hängt dies unter anderem damit zusammen, dass grosse Banken trotz Milliardengewinne keine Steuern zahlen – aber gleichzeitig die Ökonomieinstitute staatlicher Hochschulen aufkaufen und immense Marketingaktivitäten finanzieren (und riesige Boni ausschütten, die unabhängig von der erbrachten Leistung der Begünstigten in einem krassen Missverhältnis zu den ökonomischen Ergebnissen stehen.
Ohne Einschränkungen: wenn sich ein Unternehmen im Rahmen des gesetzlichen Spielraums, welcher immer auch ein Ermessensspielraum ist, steuerliche Optimierungen erlaubt, ist dies sowohl moralisch wie ethisch nicht zu kritisieren – selbst dann, wenn überflussverwöhnte StaatsbürgerInnen, die um ihren Überfluss fürchten, dies so wahrnehmen sollten. Klipp und klar: was nach Gesetz möglich ist, ist auch mit ethischen und moralischen Überlegungen nicht zu kritisieren – in Rechtsstaaten liefert das Gesetz auch den ethischen und moralischen Rahmen. Wenn es denn ethische und moralische Überlegungen gibt, die zu einer Veränderung der rechtsstaatlichen Regeln führen müssten, sind die dafür vorgesehenen demokratischen Regeln anzuwenden – vergangenheitsorientierte Veränderungen sind dabei zu verhindern: was bis anhin als legal galt, hat dies auch weiterhin zu sein!
Festzustellen ist, dass offenbar die „Globalisierung“ – zum Beispiel bei der Produktion von „Überfluss-Gütern“ – zwar eine Realität ist, dies sich aber bis anhin nicht umfassend auf die nationalen Gesetzgebung zur Besteuerung global tätiger Unternehmen ausgewirkt hat.
Die systemrelevante Firma Apple hat zeigen können, dass ihre Finanzpraktiken inklusive Steueroptimierungen juristisch korrekt sind, was nicht einmal in den USA allen PolitikerInnen gefällt, weil dies aufzeigt, dass die PolitikerInnen ihren Job nicht gemacht haben. Es ist davon auszugehen, dass etwa die rechtlich korrekten Finanzpraktiken international tätiger Rohstoffunternehmen zu einer Pervertierung der Entwicklungshilfe führen. Um dies zu verändern, sind erhebliche und aufeinander abgestimmte Anpassungen nationaler Steuergesetzgebungen erforderlich. Die Tobin-Tax etwa wäre ein erfolgsversprechender Ansatz!
Die Anforderung der international abgestimmten Anpassungen allerdings stellt eine echte Herausforderung dar, unter anderem deshalb, weil demokratische Rechtsstaaten auf diesem Planeten die Ausnahme darstellen! Es ist leider davon auszugehen, dass die Vielzahl von DiktatorInnen auf diesem Planeten von der aktuellen Situation persönlich (oder mindestens imagemässig) profitiert. Es ist zu befürchten, dass daher im globalisierten Steuerwesen noch lange keine Harmonisierung erfolgen wird, analog zum Negativbeispiel globaler Klimaschutz.
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Lügen haben kurze Beine, heisst es, das gilt auch in diesem Bereich. Einige Zahlen lassen dies erkennen.
Zum Beispiel diese: In Nordrhein-Westfalen gibt es Zahlen zu 814 Verfahren:
Das heisst: ganze 1.3 Prozent des vom Fiskus des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen angeschuldigte SteuerhinterzieherInnen hatten sich tatsächlich etwas zu Schulde kommen lassen – bei fast 89 % der Beschuldigten war schlicht nichts steuerrechtlich problematisches zu finden.
Nordrhein-Westfalen macht sich weiterhin lächerlich (und dies, ohne es zu merken): selbst in den CH-Medien wird Norbert Walter-Borjans zitiert, der behauptet, das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz habe zu Viermal mehr Selbstanzeigen von Steuersündern geführt. Die beeindruckende Zahl von 1528 Anlegern hätten sich im ersten Halbjahr 2013 selbst angezeigt. Eine kurze Suche im Internet ergibt: Nordrhein-Westfalen hat rund 8.5 Mio Steuerpflichtige – selbst wenn sich die Zahlen der Selbstanzeigen verzwanzigfachen sollte (10 Jahre, doppelt so hoher Anteil von Selbstanzeigen) wären dies immer noch bloss 0.7 Prozent der Steuerpflichtigen! Und wenn von diesen wie oben „nur“ 1.3 % tatsächliche SteuerhinterzieherInnen sind, wäre einmal mehr ein Elefant nicht einmal zu einer Mücke gemacht worden. Möglicherweise werden Selbstanzeigen auch missbraucht: eine staatlich finanzierte Steuerrevision gibt es nicht immer zu haben – die Wahrscheinlichkeit ist gross, einen Steuerpersilschein von Herrn Walter-Borjans zu bekommen, als garantierte steuerliche weisse Weste!
Damit sind die Anschuldigungen mehr als willkürlich und in keiner Art und Weise rechtsstaatlich zu rechtfertigen – ein solcher Staat, insbesondere die Exekutivverantwortlichen wie Dr. Norbert Walter-Borjans haben keinerlei Legitimation mehr bei derartigen Fragen, weil ihre Urteilsfähigkeit ernsthaft in Frage zu stellen ist. Derartige Verhaltensweisen tragen schlicht nichts zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit bei, im Gegenteil!
Die Willkürlichkeit etwa der Steuerbehörden von Nordrhein-Westfalen wird durch einen weiteren Hinweis illustriert: die Umsetzung des Steuerabkommens mit Grossbritannien zeigt, dass auch in diesem Fall wesentlich weniger nicht-versteuerte Gelder auf Schweizer Banken liegen, als dies von den Finanzverantwortlichen der Herkunftsländern der Gelder angenommen wird; hier wurde der demokratische Rechtsstaat Schweiz zu einem unverantwortlichen Vorgehen genötigt. Es zeigt sich einmal mehr, dass es fatal war, diese Abkommen nicht den Stimmberechtigten vorzulegen.
Die öffentliche Meinung und die populistischen FinanzpolitikerInnen unterschätzen offenbar die Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen massiv; wie von mir vermutet ist die Steuerunehrlichkeit noch weniger verbreitet als das Benutzen des öffentlichen Verkehrs ohne Ticket. Oder anders: die meisten Menschen sind willens, sich an der Finanzierung der Aufgaben des Staates entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zu beteiligen! Der Rechtsstaat hat also dafür zu sorgen, dass gesetzeskonformes Verhalten der sehr grossen Mehrheit der Steuerpflichtigen belohnt wird, dies auch als Motivation der Unehrlichen – dazu müssen demokratische und rechtsstaatliche Mittel ausreichen – Hehlerei von Bank-CDs und bilaterale Nötigung von Staaten gehört nicht dazu!
Ich weise einmal mehr darauf hin: ich bin sehr daran interessiert, dass der Staat ausreichende Mittel hat, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Steuergerechtigkeit ist eine notwendige Voraussetzung dafür – allerdings nur, wenn diese unter Respektierung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit erreicht wird.
Nachtrag 12.12.2013: Neueste Zahlen aus Deutschland, in einem Artikel aus der NZZ: 20’000 Selbstanzeigen im Jahr 2013, bei etwa 80 Mio Einwohnenden gibt es in Deutschland etwa 40 Mio Steuerpflichtige.
Erste Fassung 13.7.2013
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Demokratische Rechtsstaaten gehen von der Voraussetzung aus, dass sich das Staatsgebilde als Willensnation versteht – die Unschuldsvermutung ist eines der zentralen Denkmuster eines solchen Gebildes. Demgegenüber gehen Gaunerstaaten davon aus, dass jede und jeder versucht, andere, damit auch den Staat, zu hintergehen – innerhalb oder auch ausserhalb der Legalität. Daraus leitet der Staat auch für sich ab, als Gauner tätig sein zu können. Staatliches Handeln stellt dabei eigene Interessen des Staates oder gar private Interessen in das Zentrum des Handelns. Die USA können eindeutig als Gaunerstaat bezeichnet werden.
Die Klassierung des Demokratieindex zeigt es deullich: die USA liegt ganz an unteren Rand der Einstufung „vollständige Demokratie“ – es braucht nur geringfügige Abweichungen, und die Vereinigten Staaten von Amerika wären als unvollständige Demokratie zu bezeichnen.
Staaten, die die Todesstrafe kennen, können aus prinzipiellen Gründen nicht als Rechtsstaaten bezeichnet werden. Bestätigt wird dies für die USA durch die seit 2002 betriebenen Gefangenenlager auf der Guantanamo Bay Naval Base ausserhalb jeglicher rechtsstaatlicher Prinzipien. Auch die PRISM-Datenschnüffelei im Sinne von Orwell’s 1984 ist jenseits jeder Rechtsstaatlichkeit.
Ohne Einschränkungen: Steuergerechigkeit, die Besteuerung nach dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen sind wichtige Elemente des Rechtssystems und der Demokratie. Allerdings: Staaten haben dies mit ihren eigenen Instrumenten und Möglichkeiten sicherzustellen. Offensichtlich ist, dass diese Instrumente sowohl in den USA als auch in Deutschland fehlen, ebenso offensichtlich ist, dass dies politisch vorsätzlich erfolgt ist! Vorgeblich gewähren diese Staaten ihren Einwohnenden die Kapitalfreiheit, und sind nicht willens, diese Freiheit mit einer adequaten Steuergesetzgebung ins Gleichgewicht mit den Pflichten zu stellen. Ebenso haben die Steuergesetze der Ländern nicht adequat auf die Entstehung der Finanzindustrie reagiert – derzeit weiss niemand, wie die überwiegend virtuellen Ertäge der Finanzindustrieprodukte zu besteuern sind.
Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass der automatische Bankdaten-Austausch geeignet ist, einen massgeblichen Beitrag zur Steigerung der Steuergerechtigkeit und zur Sicherstellung der Besteuerung nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu leisten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es verschiedene Staaten darauf ausgelegt haben, im Steuerbereich die Unschuldsvermutung abzuschaffen und stattdessen generelle Pauschalverdächtigungen zu nutzen, z.B. durch die „Formel“ Auslandkonto gleich Steuerhinterziehung. Die erpresserische Forderung nach der Herausgabe von Bankdaten, vorbei an jeglichen rechtsstaatlichen und demokratischen Gepflogenheiten belegt einmal mehr die reale Existenz des Gaunerstaats USA. Wenn Bundesrat, Ständerat und allenfalls auch noch der Nationalrat auf diesen Erpressung eingehen, zeigt dies einmal mehr, dass Rechtsstaat und Demokratie auch in der Schweiz gefährdet sind.
Viele Menschen auch in der Schweiz, gerade auch bei der SP, glauben unterdessen, dass die Formel „Auslandkonto = Steuerhinterziehung“ eine bewiesene Behauptung ist. Weil die meisten Menschen (egal ob mit oder ohne Auslandkonto) grundsätzlich ehrlich sind respektive sein wollen, funktioniert die Abschaffung der Unschuldsvermutung: angeschuldigte Menschen sind bereit, lieber einen abgenötigten Deal mit dem Gaunerstaat abzuschliessen, statt in einem Prozess ihre Unschuld nachzuweisen. Auffällig etwa, wie die Steuerhinterziehungs-Anschuldigungen gegen Apple wie ein Kartenhaus eingebrochen sind. Da hat ein Unternehmen, welches sich dank seiner Wirtschaftskraft das entsprechende juristische Know-how leisten kann, Punkt für Punkt aufgezeigt, dass das Verhalten von Apple rechtlich korrekt ist und dass die deklarierten Steueroptimierungsmassnahmen im unternehmerischen Interesse liegen. Auch wenn allenfalls solche Optimierungen rechtlich legitime „Schlupflöcher“ umfassen, kann dies nicht den beratenden Banken als Vorwurf gemacht werden, wie dies jetzt einmal mehr der Expressungsversuchder USA gegenüber der Schweiz versucht. Es ist nachvollziehbar, dass Privatpersonen, welche nicht die Wirtschaftskraft von Apple haben, lieber eine Einigung mit den Steuerbehörden des Gaunerstaats anstreben – ein schuldhaftes Verhalten kann daraus nicht abgeleitet werden. Dazu ein Zitat des irischen Aussenministers Eamon Gilmore: „Das sind Fragen, die mit dem Besteuerungssystem in anderen Rechtssystemen zu tun haben. Und das ist eine Frage, die in diesen Rechtssystemen gelöst werden muss.“ Statt Staaten wie die Schweiz zu erpressen, würde der Gaunerstaat USA besser endlich auf demokratischem Weg ein rechtsstaatlich taugliches Steuersystem beschliessen! Allerdings ist zu befürchten, dass dieser Gaunerstaat dazu nicht in der Lage ist: unter anderem darum, weil dies etwa der Tea Party gar nicht passen würde! Das Abschieben auf andere ist immer einfacher als die Lösung hausgemachter Probleme. Das hat sehr viel damit zu tun, dass Gaunerstaaten nicht die Interessen der Allgemeinheit sondern ausgewählter Gruppen bedienen.
Die Gaunerpolitik der USA mit Fokus auf starken Interessensgruppen beginnt sich – nach dem scheinbar erfolgreichen Erpressungsversuch bei den Bankdaten – auch auf andere Gebiete auszudehnen. Es ist allgemein anerkannt und diskutiert, dass die Rohstoffbranche in Sachen Ethik und Moral erheblich zulegen muss – es handelt sich um eine der global agierenden Branchen, die weit von einer nachhaltigen Entwicklung entfernt ist. Weil der Gaunerstaat USA – unter anderem dank erheblichen Druckversuchen des Gaunerstaats Israel (Demokratieindex 7.53, unvollständige Demokratie), unter anderem wegen dem Krieg um Öl – auf die „Bekämpfung“ des Irans, insbesondere dessen vermutetes Atombombenprogramm, ausgerichtet ist, kommt jetzt die Schweiz auch auf diesem Weg unter Druck. Ich bin durchaus der Meinung, dass die Schweiz dafür sorgen muss, dass im Sinne von „Good Governance“ Rohstofffirmen deutlich verantwortungsvoller agieren müssen – aber nicht darum, weil USA und EU gegenüber Iran eine ungerechtfertigte, völkerrechtlich fragwürdige Position einnehmen. Als Frage dazu: warum soll Iran nicht erlaubt sein, was die USA, einzelne EU-Staaten, Israel, Brasilien und einige weitere Staaten selber tun? Im Sinne der Klarheit: ich lehne jede Anwendung von spaltbarem Material, egal ob für militärische oder energetische Zwecke, ab.
Als ein Hinweis: im Beirat der US-Gruppe United Against Nuclear Iran (UANI), die nach einem Tamedia-Bericht weitere Erpressungsversuche gegen die Schweiz plant, sitzt der Ex-Direktor des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad, Meir Dagan. Da geht es nicht um ein generelles Anliegen, sondern um simple Klientelpolitik! Nochmals: Das ändert nichts daran, dass die Schweiz für eine deutliche Steigerung der an der Nachhaltigkeit orientierten Unternehmenspolitik der in der Schweiz ansässigen internationalen Unternehmen zu sorgen hat. Aber nicht wegen der Erpressung der USA, sondern in einer politisch neutralen, zukunftsorientierten Form (der automatische Bankdaten-Transfer gehört aus diversen Gründen nicht dazu!).
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Die Steuergerechtigkeit – alle Einwohnenden tragen entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Deckung der finanziellen Lasten bei – ist ein bedeutendes Element eines demokratischen Rechtsstaats. Dazu gehört die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug.
Was derzeit in deutschen Bundesländern mit SPD-Regierungsbeteiligung passiert, hat nichts mit Förderung der Steuergerechtigkeit zu tun, sondern ist tumber Populismus, allenfalls beschönigend als dauernder Wahlkampf zu bezeichnen.
2.5 Mia Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen sollen die Hehlereien diverser deutscher Bundesländer bisher eingebracht haben. Wie ist diese Zahl einzuordnen?
Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um Nach- und Strafsteuern mit einem erhöhten Satz für mehrere Jahre handelt. Wenn angenommen wird, dass es um Steuern für 4 Jahre mit einem um 50 % erhöhten Satz geht, dürfte der „ordentliche“ jährliche Steuermehrertrag – für Länder und Bund zusammengefasst – rund 0.4 Mia (oder 400 Mio) Euro betragen.
Das gesamte jährliche Steueraufkommen in Deutschland beträgt gemäss Wikipedia rund 600 Mia Euro.
Eine ganz einfache Rechnung: 0.4 Mia ist ein Tausendfünfhundertstel von 600 Mia Euro, gerade etwa 0.67 Promille.
Das heisst: zuerst ist dies ein Kompliment für die deutschen SteuerzahlerInnen: zu 99.93 Prozent sind die deutschen Steuerpflichtigen steuerehrlich! Bezüglich Steuern sind die deutschen SteuerzahlerInnen also ehrlicher als die ÖV-BenutzerInnen: in der Grossregion Zürich sind durchschnittlich 98.5 % der Reisenden mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs!
Steuerhinterziehung und -betrug sind also entgegen dem sehr vielen Lärm aus Deutschland (und wahrscheinlich auch der USA) Randphänomene. Sie entscheiden also nicht wirklich über die Finanzkraft der öffentlichen Hand – oder anders: mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die heutige Finanzpraxis als nicht nachhaltig zu bezeichnen.
Für dieses bisschen Mehrsteuerertrag haben insbesondere die sozialdemokratischen FinanzministerInnen in den deutschen Bundesländern einiges gegaunert: für Finanztransaktionen über die Landesgrenzen wurde die Unschuldsvermutung abgeschafft, statt auf ein transparentes Verfahren wie die Finanztransaktionssteuer zu setzen, wird der vollständige Austausch von Banktransaktionsdaten gefordert (was den Einsatz einer Steuerpolizei nötig macht, um trotz freiem Kapital- und Zahlungsverkehr die steuerwirksame Beurteilung von Finanztransaktionen vornehmen zu können) und zentral: der Staat untergräbt systematisch das Vertrauenverhältnis von Unternehmen und Mitarbeitenden, belohnt sogar eindeutig kriminelles Verhalten wie Datenklau. Für nicht einmal ein Promille mehr Steuerertrag wird einiges an staatlicher Reputation geopfert – eine solche Vorgehensweise ist weder nachhaltig noch unterstützenswert, zum Beispiel durch ein Steuerabkommen.
P.S. Ich habe – Lohnausweis sei Dank, ich habe auch keine Konten im Ausland – keine eigenen finanziellen Vor- oder Nachteile aus dieser Thematik, kann dies also ausschliesslich als Beobachter und Analyst anschauen.
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Ich wiederhole die Einleitung: es ist legitim, dass Staaten Steuern erheben – wenn es sich dabei um demokratische Rechtsstaaten handelt, ist zwar das Ausloten der steuerrechtlichen Einschätzung sinnvoll und notwendig, nicht aber das Entziehen von steuerrelevanten Einkommens- und Vermögensveränderungen. Das Prinzip der Beteiligung an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Steuerpflichtigen ist nicht in Frage gestellt.
Insbesondere in Deutschland und den USA ist allerdings festzustellen, dass die Steuerbehörden systematisch vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abweichen. In Deutschland wird zumindest nach den Aussagen von Exekutivmitgliedern jede Finanztransaktion ins Ausland mit „Schwarzgeld“ gleichgesetzt. In Deutschland haben nicht die Steuerbehörden nachzuweisen, dass Geld bewusst an der Steuerdeklaration vorbeigeschleust wurde, sondern die Steuerpflichtigen haben nachzuweisen, dass jede kleinste Finanztransaktion korrekt ist. Die Forderung nach einem automatischen Datenaustausch zwischen Banken und Behörden über solche Transaktionen belegt die absichtliche und vorsätzliche Ablehnung der Unschuldsvermutung. Eine solche Haltung ist mit einem Rechtsstaatsverständnis nicht vereinbar: ein Rechtsstaat hat aus Prinzip davon auszugehen, dass ich die BewohnerInnen korrekt verhalten, bis ihnen das Gegenteil nachgewiesen werden kann.
Vorerst ist festzuhalten, dass gerade Staaten wie die USA und Deutschland an einem kapitalistischen Wirtschaftssystem festhalten. Da heisst: diese Staaten gehen davon aus, dass es zu erheblichen Geldflüssen sowohl bei Unternehmen wie bei Einzelpersonen kommt.
Nicht nur in der EU gelten der Kapital- und Zahlungsverkehr als frei. Die Staaten haben es – teilweise fahrlässig, teilweise absichtlich – versäumt, ihre steuerrechtlichen Gesetzgebungen an diese Freiheiten anzupassen. Allerdings sind die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Steuerpflichtigen dermassen komplex und lassen dermassen viel Interpretationsspielraum, dass es im Ermessen respektive der Willkür der Steuerbehörden liegt, wie Finanztransaktionen der Steuerpflichtigen eingeschätzt werden. Die spärliche Berichterstattung über reale Fälle lässt den Schluss zu, dass die generelle Klassierung von Auslandbankgeschäften als „Umgang mit Schwarzgeld“ und die offensichtliche Abschaffung der der Unschuldsvermutung immer wieder zu Zufallstreffern führt.
Andererseits ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmefällen systematisch Steuerbetrug begangen wird – in den meisten Fälle ist wahrscheinlich, dass die bestraften Steuerpflichtigen im Spannungsfeld zwischen legitimer Steueroptimierung und dem generellen und systematischen, nicht rechtsstaatlich akzeptablen Vorwurf des „Schwarzgeldes“ von Steuerbehörden hängen geblieben sind. Da die überwiegende Zahl von Steuerpflichtigen grundsätzlich steuerehrlich ist, diese aber möglichst wenig mit der regelmässig willkürlichen, durch die Gerichte in der Regel gestützten Interpretation der offenbar unzulänglichen gesetzlichen Bestimmungen zu tun haben wollen, werden die wenigsten Entscheide weitergezogen, letztlich auch darum, weil es meist um eher kleine Beträge geht (relativ zu den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen) – lieber Ruhe haben als ein langwieriges Verfahren mit unsicherem Ausgang und unabsehbaren Kostenfolgen.
Beleg für die unzulängliche, nicht an den freien Kapital- und Zahlungsverkehr angepasste Gesetzgebung ist auch die Aufforderung an Drittstaaten und private Unternehmen (=Banken),sicherzustellen, dass nur „steuerehrliches“ Geld bewirtschaftet wird. Eine derartige Aufforderung ist eine Bankrotterklärung eines demokratischen Rechtsstaates. Festzuhalten ist, dass auch unterschiedliche, nicht harmonisierte Vorgehensweisen bei der Besteuerung von Kapital und Kapitalerträgen (Stichwort Schweizerische Verrechnungssteuer) auf die offensichtlichen Gesetzgebungslücken in den Staaten hinweisen.
Zu diesen Bankrotterklärungen des Rechtsstaates gehört auch, dass diverse Staaten so genannte Steuerdaten-CDs gekauft haben, und diese damit zu Hehlern von Datendieben, die die arbeitsrechtlich zwingend erforderliche Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verletzen, werden. Die empfindlichen und beleidigten Reaktionen deutscher PolitikerInnen vor allem von SPD und Grünen auf die Ankündigung von Schweizerischen Haftbefehlen gegen deutsche Steuerdaten-Hehlern belegen die Fragwürdigkeit bestens (nach dem Motto „nur gebissene Hunde bellen“).
In dieser Groteske braucht es konstruktive Vorschläge:
Es braucht zuerst ein mit einem demokratischen Rechtsstaat verträgliches Grundverständnis: Staaten haben davon ausgehen, dass Steuerpflichtige im Grundsatz steuerehrlich sind – und Steuerunehrlichkeit die Ausnahme (analog zu „SchwarzfahrerInnen-Quote“ im öffentlichen Verkehr). Dazu gehört etwa, dass Steuerbehörden auf den systematischen automatischen Datenaustausch im Finanzwesen verzichten. Dazu gehört aber auch die Deklaration, dass auch bei einer absoluten Steuerehrlichkeit die Nachhaltigkeit der staatlichen Finanzen nicht gesichert ist.
Es braucht in den Staaten eine klare Steuer-Gesetzgebung, die abgestimmt ist auf den Kapital- und Zahlungsverkehr. Dazu gehören Instrumente wie die Verrechnungssteuer und Finanztransaktionssteuern (bis hin zur Tobin-Tax). Insbesondere ist eine auf demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen aufbauende Harmonisierung der Staaten-Gesetzgebung anzustreben. Dazu gehört auch, dass die Steuerbehörden ausreichend personell ausgestattet sind, um erstens eine seriöse Prüfung der Steuererklärungen vornehmen zu können und zweitens diese Prüfung möglichst zeitnah zu den steuerrechtlich relevanten Abläufen vornehmen zu können.
Erforderlich ist der Verzicht auf kriminelle Instrumente wie CD-Steuerdaten-Transfers.
Wenn vom Grundsatz der Steuerehrlichkeit ausgegangen wird, muss es eine angemessene Lösung für so genannte Altlasten geben. Da hier rückwirkend legiferiert wird, in Bereichen, die bis anhin fahrlässig oder vorsätzlich von steuerrechtlichen Vorgaben nicht betroffen waren, ist sicherzustellen, dass die rückwirkenden Lösungen nicht als Strafe verstanden werden, sondern ebenfalls dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen entsprechen, allenfalls mit einem (bescheidenen) Faktor zur Berücksichtigung des Zusatzaufwandes.
Drittstaaten und Privatfirmen haben nicht die Aufgaben der Steuerbehörden zu erledigen. Auch eine Weissgeldstrategie muss vom Grundsatz der Steuerehrlichkeit ausgehen können: wenn die wirtschaftlich Berechtigten unterschriftlich bestätigen, dass die steuerlichen Aspekte der Mittel korrekt abgewickelt wurden, ist – bis zum Beweis des Gegenteils – dies als ausreichend zu betrachten.
Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass die Grundannahme der Steuerehrlichkeit für viele einen sehr grossen Sprung (auch!) über den eigenen Schatten erfordert. Ein nachhaltiges Staats- und Gemeinschaftsverhältnis kann nur entstehen, wenn auch der Staat davon ausgeht, dass die BürgerInnen aus Einsicht und Weitsicht – also als Willensbeitrag und nicht unter Zwang – handeln!
Ergänzung 7.4.2012
Festzuhalten ist, z.T. in Wiederholung:
1. Fassung 1.4.2012
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Mit Steuern werden die Kosten der Gesellschaft abgedeckt – nicht die Höhe des Steuerfusses oder die Höhe des Steuerbetrages ist, wie dies insbesondere von den Parteien FDP und SVP vertreten wird, das Hauptziel der Politik, sondern die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft. Zu beachten ist dabei, dass liberal angedachte Demokratien zur Zechprellerei neigen.
Die Niederlassungsfreiheit ist eines der zentralen Elemente von Demokratien. Sowohl natürlichen wie juristischen Personen (im steuerrechtlichen Sinn) steht es grundsätzlich zu, ihren Wohn- oder Firmensitz frei festzulegen. Selbstverständlich dürfen dabei auch steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen – selbst bei einer Verlegung des Wohnsitzes in eine extrem steuergünstige Gemeinde wie Wollerau ist dabei zumindest der Wortlaut des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingehalten. Bei dem in der Schweiz praktizierten Steuerwettbewerb – Wollerau gehört ohne Wenn und Aber zum Wirtschaftsraum Zürich, auch ein Wollerau-Steuerminimierer kann von der Standortgunst dieses Wirtschaftsraumes profitieren.
Am Beispiel von Publikumsliebling Roger Federer (es könnten auch Simon Ammann, Lara Gut oder weitere Persönlichkeiten sein) kann die Problematik bestens aufgezeigt werden. Ich mag nicht ausrechnen, wie gross der finanzielle Profit von Roger Federer durch die Wohnsitznahme in Wollerau statt in Zürich ist. Die Geburt der Federer-Zwillinge Charlene Riva und Myla Rose fand in einem Spital in der Stadt Zürich statt (es handelt sich dabei um ein Privatspital, aber durch die Einbindung in die kantonale Spitalliste besteht eine minimale Umsatzgarantie). Auch das Benefiz-Tennis-Spiel „Match for Africa“ zwischen Rafael Nadal und Roger Feder fand in Zürich statt, mit dem Hallenstadion an einem Ort, welcher durch öffentliche Mittel, auch Steuermittel der Stadtzürcher Steuerpflichtigen, unterhalten wird! Im übrigen: Roger Federer hat Rafael Nadal die Stadt Zürich und nicht Wollerau gezeigt.
Der Zweck von „Match for Africa“ ist es, welcher die zentralen Fragen aufwirft: auch Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Hilfe für die Ärmsten ist in einer Demokratie Sache der Gesellschaft, also der Steuerpflichtigen. Nur sind gerade diese Gelder in Budgetdebatten häufig sehr stark umstritten, werden auch regelmässig von den InteressenvertreterInnen der Reichen gestrichen. Es ist zwar anerkennenswert, dass Private – egal ob mit eigenen Stiftungen oder Kleinspenden – einen Beitrag zur Linderung der ärgsten Armutsfolgen leisten, aber letztlich wird damit nur das Versagen der Demokratie in diesem Bereich unterschrieben. Geradezu ironisch ist es daher, wenn Steueroptimierer, vielleicht zur Beruhigung ihres schlechten Gewissens, einen Teil der eingesparten Steuern für solche Projekte einsetzen (die in der Regel allerdings der Symptombekämpfung und nicht der Ursachenbehebung der Armut dienen).
Somit ist dieser Dankeschön-Brief ein starker moralischer Appell an die guten SteuerzahlerInnen – somit ist auch dieser Brief ein Alarmzeichen gegen den unsinnigen Steuerwettbewerb. Einen interessanten Ansatz hat dazu bereits vor langer Zeit der heute emeritierte ETH-Informatik-Professor Carl August Zehnder gemacht: Grössteinkommen werden vom Bund, Grosseinkommen von den Kantonen und „Normaleinkommen“ im wesentlichen von den Gemeinden besteuert. Bei kleineren Einkommen sind bereits heute die lokalen Unterschiede der Steuerbelastung relativ gering, der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist berücksichtigt – bei den erheblichen Unterschieden bei den Gross- und Grössteinkommen würde ein System nach den Vorschlägen von Herrn Zehnder eine ausgleichende Wirkung haben.
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Politisch gewährte Freiheiten erfordern, wenn sie gesellschaftlich verträglich sein sollen, eine starke Regulation. Dies ist im Strombereich so, das ist im Strassenverkehr so, das ist auch beim Kapital- und Zahlungsverkehr so! Der Preis für die Freiheiten im Kapital- und Zahlungsverkehr ist das Risiko, dass Einwohnende eines Staates ihre Gelder in einem anderen Land parkieren – und so die Kapitalerträge dem einheimischen Fiskus vorenthalten. Entsprechende Schutzmechanismen wurden bei der Formulierungen der Freiheiten im Kapital- und Zahlungsverkehr schlicht vergessen. Insbesondere in Zeiten von Finanzmarktkrisen mit wachsenden staatlichen Defiziten wurden plötzlich einige Stimmen sehr laut, die diese „versteckten“ Gelder als Lösung aller staatlichen Finanzprobleme erachteten. Letztlich geht es darum, dass einige Staaten nicht mehr in der Lage sind, eine umfassende Sicherstellung der Steuergerechtigkeit – jede und jeder trägt entsprechend den eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten mit an den finanziellen Lasten der Allgemeinheit – zu gewährleisten. Sie sind also darauf angewiesen, dass andere Staaten einen Beitrag leisten an die Steuergerechtigkeit in einem anderen Land!
Es ist längst bekannt, dass der überwiegende Teil der Menschen durchschnittlich korrekt ist und nicht versucht, den Staat respektive die Allgemeinheit zu betrügen. Wie in allen Lebensbereiche – zum Vergleich der Öffentliche Verkehr mit der sogenannten Schwarzfahrerquote – gibt es einen minimalen Anteil von Menschen, die sich Leistungen erschleichen, etwa 2 Prozent beträgt eine solche Quote etwa (dieser erstaunlich tiefe Anteil hat neben einem guten Mass an Altruismus mit einer angeborenen Grundtugend zu tun: Menschen sind sich bewusst, dass die Strafen bei erkanntem Fehlverhalten schmerzhaft sind, und das will man lieber vermeiden). Es gibt keinen vernünftigen Grund, davon auszugehen, dass diese Quote bei den Steuern deutlich höher liegen könnte – denn Menschen wollen auch mit sich selber anständig sein und befolgen die goldene Regel der Ethik instinktiv! Selbst dann, wenn Finanzminister sehr laut schreien über diese schlimmen SteuerhinterzieherInnen: der mögliche Steuermehrertrag wird in der Regel in der Grössenordnung dieser zwei Prozent liegen!
Im Zusammenhang mit dem auch Tage nach der Ersatzwahl nicht bekannten definitiven Rücktrittsdatum von schon bald Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz wird davon ausgegangen, dass Herr Merz noch den Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Amt mitgestalten möchte. Dabei werden wieder einmal Zahlen genannt, die aufzeigen, dass schreiende Finanzminister, selbst wenn sie sich als Helden sehen, schlicht und einfach unfähig sind! Neben einer Einmalabgeltung für vergangene Jahre – es ist im übrigen rechtsstaatlich bedenklich, im Nachhinein solche Korrekturen vorzunehmen – wird davon ausgegangen, dass zukünftig 200 bis 300 Mio Franken (etwa 150 bis 225 Mio Euro) zusätzlich an jährlichen Steuereinnahmen in Deutschland wegen der Besteuerung der deutschen Vermögenserträge in der Schweiz entstehen. Im Jahre 2009 betrugen die Steuereinnahmen von Bund und Ländern 484 880 Mio. Euro; diese zusätzlichen Erträge aufgrund deutscher Vermögen in der Schweiz betragen 0.046 Prozent – damit ergibt sich nicht einmal eine gefühlte Verminderung der Defizite von Bund und Ländern! Es ist davon auszugehen, dass das zunehmende Misstrauen in den Staat etwa wegen des Verhalten des deutschen Staates als Hehler gestohlener Daten diesen Beitrag zur Steuergerechtigkeit überkompensieren wird!
Angesichts dieser nicht vorhandenen Relevanz deutscher Vermögenswerte in der Schweiz für den deutschen Finanzhaushalt ist für mich klar, dass ich gerade im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit wegen des kriminellen Verhaltens des deutschen Staates im Umgang mit gestohlenen vertraulichen Unternehmensdaten mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Volksabstimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen ein Nein in die Urne legen werde (und da es ja bekanntlich unheilige Allianzen nicht gibt – es gibt schliesslich auch keine „heiligen Allianzen“ – spielt es mir einmal mehr keine Rolle, ob mein Stimmverhalten zur gleichen Parole wie bei der SVP führt)! Aus dieser Sicht hat es überhaupt keine Bedeutung, ob dieses Abkommen noch in der Area von Bundesrat Merz oder erst unter Federführung seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers abgeschlossen wird.
P.S. Mein Nein lässt sich selbst dann nicht in ein Ja umwandeln, wenn die gefundene Regelung zwischen Deutschland und der Schweiz sachlich zweckmässig ist.
The post Viel Geschrei – wenig Ertrag first appeared on umweltnetz.ch.]]>Der deutsche Geheimdienst (!!!) hat 2008 für illegal beschaffte BankkundInnen-Daten einiges an Geld bezahlt – 100 Mio Euro kamen als zusätzliche Steuereinnahmen herein. Angesichts der 742 Mia Euro Einnahmen ein Betrag, der nichts an der desolaten – und grösstenteils selbstverschuldeten (warum soll ausgerechnet z.B. der Umweltkiller Auto staatlich subventioniert werden) – Finanzlage des deutschen Staates ändert. Selbst die Steuergerechtigkeit lässt sich auf diese Art nicht verbessern, im Gegenteil: der Staat demonstriert ja am konkreten Beispiel, dass „Betrügen“, dass illegales Verhalten aus eigennützigen Gründen als legitim, als angemessen gilt. Wo liegt der Unterschied, wenn einerseits Einkommen und Vermögen vor dem Staat versteckt werden, andererseits der Diebstahl, in der Regel durch die Verletzung von Arbeitnehmer-Treue-und Loyalitätsverpflichtungen erst möglich geworden, durch den Staat (mit „ehrlichen Steuergeldern“ wohlgemerkt!) als Hehler belohnt wird. Wenn Staatsbürger Hehlerei betreiben, wird das Gut beschlagnahmt und vernichtet, und die TäterInnen werden bestraft. Objektiverweise ist dies die einzig mögliche Verfahrensart bei gestohlenen Bankdaten: einziehen, vernichten, die Diebe empfindlich bestrafen. Denn: diese haben ihren Job nicht verantwortungsbewusst wahrgenommen, denn jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich im Sinne der Legal Compliance zu verhalten. Wer von illegalem Verhalten in seinem Arbeitsumfeld Kenntnis erhält, hat diese Informationen auf den dafür vorgesehenen unternehmensinternen Wegen weiterzugeben. Wer dies nicht tut, handelt fachlich nicht korrekt, ist also vom Job überfordert -und verdient definitiv den Lohn nicht, der für seine Tätigkeit bezahlt wird. Wer in der Folge Unternehmensgeheimnisse gegen überrissene Geldforderungen an den Staat verhökert, ist bestenfalls gierig, mit Sicherheit kriminell. Solches Verhalten hat weder mit Robin Hood, innerem Widerstand oder so was zu tun, sondern ist schädlich, weil einmal mehr Eigenverantwortung mit Füssen getreten wird. Solches Verhalten ist durch den Staat zu bestrafen, sicher nicht noch zu vergolden!
Objektiverweise ist die Verrechnungssteuer – eine 35-prozentige Abgabe auf den Ertrag von Bankguthaben, welche rückerstattet wird, wenn die entsprechenden Vermögenswerte in der Steuererklärung deklariert werden – ein gutes Instrument zum Umgang mit der Steuergerechtigkeit. Solange dieser Ansatz über dem Grenzsteuersatz für entsprechende Einkommen liegt, bestraft man sich selber, wenn die entsprechende Deklaration nicht erfolgt. Eine selbstregulierende Sache also, mit Sicherheit weniger aufwändig als ein automatischer Bankkunden-Daten-Transfer.
In der Tendenz ist davon auszugehen, dass der Einnahme-Effekt aus bis anhin nicht versteuerten Vermögen erheblich überschätzt wird. Das „Jagen“ von „Steuersündern“ lenkt vom grandiosen Scheitern der staatlichen Finanzpolitik ab und verhindert den dringlichen Umbau der Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Andererseits haben Auswüchse insbesondere im Geldcasinobereich dazu geführt, dass enorme, hauptsächlich virtuelle Vermögen angehäuft werden können (immer erworben in nicht-nachhaltiger Weise!). Es ist zwingend, dass zukünftig die Finanzwirtschaft von der realen Wirtschaft abgekoppelt wird, zum Beispiel durch Schaffung von Spielgeld mit einem sehr restriktiven Umtauschverhältnis zu Realgeld. Festzuhalten ist, dass viele Staaten seit 2008 Geld in Banken eingeschossen haben, welches grösstenteils virtuell erwirtschaftet war – erst durch die Geldflüsse des Staates wurde es zu Realgeld! Und dies finanziert aus Steuermitteln! Zwingend ist endlich eine ökologische Finanzreform – ökologische Lenkungsabgaben mit starker Lenkungswirkung und umfassender Rückerstattung könnten in erheblichem Umfang zur Stärkung der Realwirtschaft beitragen, ebenso das bedingungslose Grundeinkommen für alle.
Nachtrag 1.2.2010
In Deutschland werden ArbeitnehmerInnen fristlos entlassen, die z.B. in einem Altenheim oder in einem Lebensmittelladen ein Brötchen aufessen, welches übrig geblieben ist. Begründung: gestörtes Vertrauensverhältnis. Und jetzt will der gleiche Staat, der dieses absurde Verhalten eines Arbeitgebers unterstützt, ausgerechnet kriminelle Datenräuber belohnen, die das Vertrauen ihres Arbeitsgebers missbraucht haben? Von welchen Werten und Haltungen geht wohl ein solcher Staat aus?
Die deutschen Grünen stellen in ihrer Medienmitteilung fest, in der Schweiz „lagern 260 Milliarden Schweizer Franken aus Deutschland. Es ist ein offenes Geheimnis, dass dieses Geld zum allergrößten Teil aus Straftaten stammt.“ Nun, der zweite Satz dürfte in der Hektik einer schnellen Medienmitteilung entstanden sein. In der Realität wird möglicherweise ein Teil dieser Gelder nicht korrekt versteuert, sowohl bezüglich Einkommen als auch bezüglich Vermögensertrag – immerhin zahlen die Schweizer Banken für Vermögen von Privatpersonen aus dem Ausland die gemäss EU-Abkommen erforderlichen Zinsbesteuerungen aus – gemäss EU-Richtlinien, nichts also mit Straftaten. Wenn die Vermögenserträge von Kapitalgesellschaften nicht besteuert werden, so entspricht dies einem Wunsch der EU! In einer anderen Quelle werden zusätzliche Steuern von 150 Mio Euro aus 3.4 Mia Euro Vermögen genannt, welche wegen der von deutschen Geheimdienst geklauten lichtensteinischen Daten erhoben werden konnten, rund 5 % der Vermögen also! 13 Mia Franken zusätzliche Steuereinnahmen wären also in etwa zu erwarten, wenn ALLE Vermögen von Deutschen in der Schweiz absolut korrekt steuerrechtlich behandelt würden – wie viel davon die behaupteten 1’500 KundInnendaten, über die derzeit diskutiert wird, hergeben würden, lässt sich nicht einmal abschätzen. Auch wenn 13 Mia Franken nach viel tönt: dies entspricht genau vier Tagen Einnahmen des deutschen Staates!!! P.S. dabei sind die Auswirkungen der ordentlichen Zinsbesteuerung noch nicht berücksichtigt; dadurch würde der Nettonutzen kleiner!
Fazit: der deutsche Staat „verliert“ etwa ein Prozent seiner Steuereinnahmen wegen der vermuteten (nicht bewiesenen!) Vermögensverwaltungsmöglichkeiten in der Schweiz – dies ist so quasi der Schlupf einer der zentralen europäischen Freiheiten, des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs! Objektiverweise sind mit den Doppelbesteuerungsabkommen die Voraussetzungen gegeben, dass ein Grossteil dieses einen Prozentes auch noch erwirtschaftet werden kann – mit einer klugen Arbeitsweise der deutschen Steuerämter dürfte es sogar gelingen, auch „Altlasten“ aufarbeiten zu können. Wer für solche Zwecke geklaute Daten verwendet und für diese sogar noch bezahlt, ist von allen guten Geistern verlassen. Ein solcher Staat hat weder bei den Nachbarn noch bei den „Einheimischen“ viel Kredit…
Nachtrag 8.2.2010
Diese Einkünfte fallen nicht ins Gewicht, das sagt der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Dem ist nichts beizufügen – viel Lärm um das selbst in der Schweiz überschätzte BankkundInnengeheimnis!
Erste Fassung: 30.1.2010
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